Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
Sehr
geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen regeln
das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Soweit
Ihre Buchung über Kur- und Verkehrsämter, ein Informations- oder Reservierungssystem
oder eine andere Tourismusstelle – nachstehend „Vermittlungsstelle“
genannt – erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle Unterkünfte
entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen
direkt zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Die nachfolgenden Bedingungen
werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb,
nachfolgend “BHB” abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des
Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle
1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax,
über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB,
dieser durch die Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss
eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung
zustande, welche die Vermittlungsstelle als Vertreter des BHB vornimmt. Sie
bedarf keiner bestimmten Form.
1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der
Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen
der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern
er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers
der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Reservierungen
2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt
berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit
dem BHB oder der Vermittlungsstelle als Vertreter des BHB möglich. Ist
eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach
Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast
rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum
vereinbarten Zeitpunkt dem BHB oder der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen,
falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht
dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht
der Vermittlungsstelle. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2 entsprechend.
3. Leistungen und Preise
3.1. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus
der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis,
Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen
Hinweise und Erläuterungen.
3.2. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten
ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als
zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor
allem Kurtaxe sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.
4. Bezahlung
4.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast mit
Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher,
schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage
vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine
Anzahlung von 10% des Gesamtpreises zu leisten und zwar ausschließlich
an den BHB nicht an die Vermittlungsstelle.
4.2. Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen,
ist die Anzahlung sofort zu entrichten.
4.3. Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit
und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der, gegebenenfalls
bei Ankunft zu bezahlenden, Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf Inanspruchnahme
der vertraglich vereinbarten Leistungen.
4.4. Die gesamte Restzahlung einschließlich Nebenkosten ist am Tag der
Anreise an den BHB zu bezahlen.
5. Rücktritt des Gastes
5.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung
des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils
und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2. Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs,
ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung
des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer)
um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Der BHB hat sich eine
anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen
anrechnen zu lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für
die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an
den Beherbergungsbetrieb die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen
auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller
Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben
wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen und Pauschalen
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
danach 90% des Reisepreises
Bei Zimmerleistungen
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 12% des Reisepreises
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60%
des Reisepreises
danach 80% des Reisepreises
5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem
BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind,
als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige
Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen
Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend
geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend
empfohlen.
5.7. Bei Buchungen über Buchungssysteme ist die Rücktrittserklärung
aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich an die Vermittlungsstelle,
nicht an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes
schriftlich erfolgen.
6. Obliegenheiten des Gastes
6.1. Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung
oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder
Abhilfe zu verlangen.
6.2. Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die
Vermittlungsstelle zu richten.
6.3. Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei
erheblichen Mängeln zulässig und soweit der BHB nicht innerhalb einer
ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen
hat.
6.4. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende
Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe
unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
6.5. Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt
werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung
des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.6. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich
zu halten.
6.7. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen
der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
7. Haftung des BHB und des Vermittlungsstelle
7.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden
sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben –
und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß
§§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3. Der BHB haftet nicht
für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während
des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen
usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit
der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung,
bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet
sind
7.4. Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle
eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung.
Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel
der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.
8. An- und Abreisezeiten
8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist steht die gebuchte Unterkunft ab 16
Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.2. 8.1 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet,
den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt,
die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen
am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
8.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag
bis 10 Uhr zu räumen.
9. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
9.1. Ansprüche des Gastes/Auftraggebers aus dem Beherbergungsvertrag
gegenüber dem BHB aus dem Beherbergungsvertrag und gegenüber der Vermittlungsstelle
aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch
mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes/Auftraggebers
aus unerlaubter Handlung - verjähren nach
einem Jahr.
9.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen
und dem BHB als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste.
9.3. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der Vermittlungsstelle
Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche
oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB,
bzw. die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist
von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach
dem Ende der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Gast kann den BHB nur an
dessen Sitz verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
10.3 Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu entrichten hat, ist Gerichtstand für Klagen des BHB auf Zahlung des Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des BHB.
10.4 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.
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