2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden/Gast und der MZV und gelten für alle Buchungen von Ferienunterkünften über die MZV unabhängig vom Ort und von der Art der Buchung.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Homepage der MZV einsehbar.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Die durch den Kunden bei der MZV gestellte Buchungsanfrage (Buchungsformular
im Internet, telefonische Buchungsanfrage, schriftlich oder in anderer Textform
oder mündlich) stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss
eines Vertrages über eine bestimmte Ferienunterkunft, für einen bestimmten
Zeitraum, zu einem bestimmten Preis dar.
Ist die vom Kunden angefragte Ferienunterkunft verfügbar und wird das Angebot des Kunden auf Vertragsabschluss angenommen, erhält der Kunde durch die MZV als Vertreter des Eigentümers eine schriftliche oder in anderer Textform gefasste Buchungsbestätigung, in welcher die Kontaktdaten der Ferienunterkunft sowie die weiteren Vertragsbedingungen nochmals enthalten sind. Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zu Stande.
2. Der Mietvertrag über die Ferienimmobilie kommt durch Annahme der Buchung des Feriengastes durch die MZV und fristgerechte Anzahlung zustande. Die MZV versendet hierzu eine Buchungsbestätigung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail. Vertragliche Beziehungen bzgl. der vermittelten Leistungen bestehen nur zwischen dem Feriengast und dem Eigentümer.
3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den zwischen der MZV und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
1.Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der Kunde
verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 12% des
Gesamtpreises, sowie die Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Die Restzahlung auf
den Rechnungsbetrag muss bis spätestens 28 Tage vor Anreise dem auf der
Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführten Konto der MZV gutgeschrieben
sein.
2. Bei kurzfristigen Reservierungen - weniger als 28 Tage vor Anreise - ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
3. Für jede getätigte Buchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 13,00 € berechnet.
4. Die MZV ist nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Zahlungen vertragsgerecht bei der MZV eingegangen sind. Ist dies nicht der Fall, besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die vertraglichen Leistungen. Die MZV ist in diesem Falle zur anderweitigen Vermietung des Objektes berechtigt & wird dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Falls eine Ersatzvermietung für den gebuchten Zeitraum nicht realisiert werden kann, ist der Kunde zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.
§ 4 Bereitstellung
des Ferienobjektes
1. Gebuchte Ferienobjekte stehen dem Kunden am Anreisetag ab 16:00 Uhr bis 18:00
Uhr zur Verfügung. Die Schlüssel sind im Büro der MZV in Empfang
zu nehmen. Eine spätere Anreise ist zwischen dem Kunden und der MZV im
Rahmen der Buchung gesondert (kostenpflichtig) zu vereinbaren.
2. Das Ferienobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr besenrein zu verlassen. Der Schlüssel ist bis 10:30 Uhr an die MZV bzw. deren Bevollmächtigten zu übergeben.
3. Bei verspätetem Auszug/verspäteter Schlüsselübergabe ist die MZV berechtigt, Mehrkosten zu berechnen. Diese belaufen sich auf 5,00 € pro angefangener Stunde der verspäteten Rückgabe.
§ 5 Rücktritt
und Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Mieter
1. Der Rücktritt des Mieters vom Vertrag bedarf in jedem Falle der Textform.
2. Im Falle des Rücktritts ist die MZV als Vertreter des Eigentümers berechtigt, vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen, wobei folgende Schadensersatzbeträge zu leisten sind:
a) bei Zugang des Rücktritts bis zum 91. Tag vor dem Buchungszeitraum ist der Anzahlungsbetrag zuzüglich der Bearbeitungsgebühr nach § 3 Ziffer 3 zu zahlen,
b) bei Zugang des Rücktritts vom 90. Tag bis zum 61. Tag vor dem Buchungszeitraum sind 30 % des Mietpreises zu zahlen,
c) bei Zugang des Rücktritts vom 60. Tag bis zum 35. Tag vor dem Buchungszeitraum sind 50 % des Mietpreises zu zahlen,
d) bei Zugang des Rücktritts ab dem 34. Tag vor dem Beginn des Buchungszeitraumes sowie bei Nichtanreise sind 90 % des Mietpreises zu zahlen.
3. Der pauschalierten Schadensersatz ist mit dem Zugang des Rücktritts zur Zahlung fällig. Der Kunde ist berechtigt, der MZV nachzuweisen, dass ein Schaden gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist bzw. dass, die durch die MZV ersparten Aufwendungen den pauschalen Abzugsbetrag übersteigt. Die MZV hat sich eine erreichte anderweitige Belegung des Ferienobjektes auf den Pauschalbetrag anrechnen zu lassen.
4. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen wegen verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der MZV zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf anteilige Reisepreisrückerstattung.
5. Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten. Es wird seitens der MZV der Abschluss einer derartigen Versicherung angeraten. Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e. V. (Schlichtungsstelle) wenden: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632, 10006 Berlin - Telefon: 0800 3696000 Fax: 0800 3699000, E-Mail beschwerde(at)versicherungsombudsmann.de Homepage www.versicherungsombudsmann.de
§ 6 Kündigung
und Rücktritt seitens der MZV
1. Die MZV ist nach Übergabe des Ferienobjektes berechtigt, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen, wenn aufgrund eines vertragswidrigen
Verhaltens des Kunden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Die
außerordentliche Kündigung bedarf einer vorherigen Abmahnung.
2. Bei einer außerordentlichen Kündigung behält die MZV den Anspruch auf den Gesamtpreis, muss sich jedoch diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die eventuell durch eine anderweitige Belegung des Objektes erlangt werden.
3. Ein Rücktritt der MZV vom Vertrag ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
§ 7 Obliegenheiten
des Mieters
1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt
werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung
mit der MZV. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder
ein. Im Falle einer Überbelegung ist die MZV berechtigt, eine zusätzliche
angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen
und die überzähligen Personen des Mietobjektes zu verweisen.
2. Ein Haustier darf nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der MZV mitgebracht werden. Dieses muss in der Buchung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere, verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.
3. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den Grundstücken ist verboten. Das Objekt ist von sämtlichen berechtigten Nutzern pfleglich zu behandeln.
4. Das Objekt sowie sämtliches vorhandenes Zubehör sind bei Auszug zu säubern und besenrein zu übergeben. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch die MZV oder deren Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist die MZV berechtigt, die entstehenden Kosten für den Aufwand dem Kunden zu berechnen.
5. Kurabgaben sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt fällig werdende Kurabgaben laut Satzung der jeweiligen Gemeinde sind bei Schlüsselübergabe gesondert zu entrichten.
§ 8 Leistungsstörungen/Haftung
1. Mängel am Mietobjekt, sowie andere Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß
erbrachter Leistungen, sind der MZV noch während des Aufenthaltes unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Soweit zumutbar ist der MZV Gelegenheit zur Abhilfe
zu geben.
2. Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jegliche Ansprüche des Gastes aus dem Vertrag, soweit eine dem Gast zumutbare Abhilfe durch die MZV möglich gewesen wäre.
3. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
4. Der Gast haftet im vollen Umfang für verursachte Schäden am Mietobjekt oder seinen sonstigen Einrichtungen.
5. Die MZV und der Eigentümer haften nicht für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und mit den vertraglichen Leistungen stehen sowie für Schäden, die dem Gast durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Mietobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, es sei denn, dass der MZV eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten zur Last fällt. Die Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind beschränkt, es sei denn es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
6. Die vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden beim Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die MZV für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Vertragspartners oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
7. Die MZV haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Gast eingebrachten Sachen einschließlich Pkw. Die Einbringung des persönlichen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Abstellung des Pkw auf dem Parkplatz bzw. Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 9 Sonstiges
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen
nicht berührt.