Reisebedingungen für Kleingruppen bis 14 Betten für Ostsee, Sommer Alpen & Winter

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und der Frosch Ferienhäuser GmbH regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651a-m BGB sowie der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) vom 02.01.2002 und den folgenden Reisebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung – dies gilt auch bei Online-Buchungen – diese Bedingungen für sich und für die von ihm mit angemeldeten weiteren Personen als verbindlich an.

1. Buchung und Buchungsbestätigung
Mit Ihrer (Online-)Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zu- oder Absage von uns binden. Der Vertrag kommt endgültig erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Dabei bleibt die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z. B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, dem Vertauschen von Fotos, Zuordnungsfehlern im Internet, etc., vorbehalten.

2. Zahlungen
Wir haben zu Ihrer Sicherheit das Insolvenzrisiko über die Touristik Versicherungsservice GmbH (TourVers) mit Sitz in München abgesichert. Den Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Kunden gegen TourVers im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters verbrieft, erhalten Sie zusammen mit unserer Buchungsbestätigung.

Die Anzahlung beträgt 20 % des Gesamtreisepreises. Etwa 4 Wochen vor Mietbeginn liegen die vollständigen Reiseunterlagen abholbereit oder versandfertig vor, es sei denn, die Buchung sei kurzfristig erfolgt. Die Reise-unterlagen werden Ihnen gegen Zahlung des restlichen Reisepreises ausgehändigt oder übersandt.

3. Besondere Bedingungen und Hinweise
Der zustande gekommene Reisevertrag umfasst das gebuchte Objekt mit allem Zubehör entsprechend der Katalogausschreibung. Es darf nicht mit mehr als der dort angegebenen maximalen Personenzahl bewohnt/benutzt werden. Dies schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein. Bei einer hiergegen verstoßenden Überbelegung hat der Eigentümer/ Schlüsselhalter das Recht, überzählige Personen hinauszuweisen oder einen erhöhten anteiligen Reisepreis für jede Zusatzperson zu verlangen. Ausnahmen sind nur im Einzelfall in Abstimmung mit uns und dem Eigentümer/Schlüsselhalter möglich.

Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Am Anreisetag kann Einlass ins Mietobjekt erst ab 16 Uhr gewährt werden, am Abreisetag hat die Übergabe in gereinigtem Zustand bis spätestens 10 Uhr zu erfolgen. An- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag. Wird das Haus/die Wohnung später als 10 Uhr verlassen, muss der anteilige Reisepreis für einen zusätzlichen Tag gezahlt werden. Abweichende An- und Abreisezeiten entnehmen Sie Ihren Reiseunterlagen. Frosch Ferienhäuser behält sich vor, unter Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes die personenbezogen Daten an dritte Dienstleister (Vermieter, Schlüsselhalter, etc.) weiterzuleiten, die zur Abwicklung ihrer Reise notwendig sind.

Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Eigentümer/Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution in bar für das Objekt zu verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe, nach Abzug entstandener Nebenkosten, erstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise des Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden etwaige Schadensersatzsprüche des Eigentümers im übrigen nicht berührt. Kautionen und Kautionsabwicklung sind nicht Inhalt des mit uns zustande gekommenen Reisevertrages.

Anfallende Nebenkosten entnehmen Sie der Preisliste oder Buchungsbestätigung. Die Höhe ist von der Zahl der reisenden Personen (auch Kinder und Kleinstkinder) oder vom Verbrauch abhängig und wird je nach Inanspruchnahme direkt vor Ort an den Eigentümer/Schlüsselhalter gezahlt. Alle Prospektangaben zu Nebenkosten stellen bloße Richtwerte dar, die in aller Regel eingehalten werden können. Bei Drucklegung dieses Katalogs noch nicht bekannte Abweichungen aufgrund von Änderungen der Kurtaxe, der Verbrauchstarife sind jedoch möglich. Die Kurtaxe, Telefonkosten und Transportkosten zum Haus sind immer vom Reisenden vor Ort zu entrichten.

Bei Sonderangeboten, z. B. 14=10, 7=6 oder 9=7, sind die variablen Nebenkosten für die volle tatsächliche Aufenthaltsdauer zu zahlen. Überschneidet der Aufenthalt bei Sonderangeboten zwei Reisezeiten, so wird stets der niedrigere Wochenpreis als Preisnachlass zugrunde gelegt. Bei Buchungszeiten von 3-5 Tagen berechnen wir einen Aufschlag von 15 % des Mietpreises.

Beim Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen gründlich gesäubert werden. Die Grundreinigung erfolgt immer durch den Reisenden, unabhängig von der Endreinigung durch den Eigentümer.

Zusatzbetten oder Kinderbetten sind in der jeweiligen Hausbeschreibung vermerkt. Sie müssen im Voraus bestellt werden und in der Buchungsbestätigung eingetragen sein. Das Gleiche gilt bei dem Erfordernis bestimmter baulicher Voraussetzungen im Falle einer Behinderung (z. B. Rollstuhl geeignet).

Ob die Mitnahme eines Haustieres erlaubt ist, finden Sie ebenfalls in der jeweiligen Hausbeschreibung. Fehlt eine diesbezügliche Aussage, muss eine vorherige Abstimmung mit uns erfolgen. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn eine Mitnahme nach der Ausschreibung grundsätzlich erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt nur für 1 Haustier.

4. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Aus Beweisgründen empfehlen wir hierfür die Schriftform. Im Falle des Rücktritts oder bei Nichtantritt der Reise können wir von Ihnen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Hierbei werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt und in Abzug gebracht.

Diesen Ersatzanspruch können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung entsprechend der zeitlichen Nähe des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierbei bleibt es Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, daß im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als in der nachstehenden Stornopauschale:
• bis 61 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises
• 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
• 34 bis 2 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises
• 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 95 % des Mietpreises

Der Berechnung zugrunde gelegt wird dabei der ursprünglich vereinbarte Gesamtreisepreis. Maßgebend für die Staffelung ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.

Wird von Ihnen ein Ersatzreisender zu den gleichen Bedingungen für den fraglichen Zeitraum gestellt oder können wir das Objekt anderweitig vermieten, wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 10 % des Reisepreises, mindestens aber 50 ™, berechnet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass uns rechtzeitig vor Mietbeginn eine verbindliche neue Buchung vorliegt, damit die nötigen Dispositionen von uns getroffen werden können.

Wird ein Ersatzreisender nur zu anderen Bedingungen (z. B. abweichende Gruppengröße, anderer Mietzeitraum etc.) gefunden, wird dem ursprünglichen Kunden der Differenzbetrag zwischen altem und neuen Reisepreis zzgl. der Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. mit einem bereits gezahlten Reisepreis verrechnet. Ein Guthaben wird unverzüglich erstattet.

Dessen ungeachtet empfehlen wir für den Krankheitsfall den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die wir Ihnen gerne vermitteln.

5. Umbuchung
Umbuchungen werden wie ein Rücktritt gemäß Ziffer 4 mit nachfolgender Neuanmeldung behandelt.

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Wir können vor Mietbeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder Ihnen nach Mietbeginn kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst grob vertragswidrig verhält;

b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, Streik, Nichtverfügbarkeit des Mietobjekts aufgrund einseitig geänderter Dispositionen seitens des Eigentümers oder ähnlich zwingenden Gründen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Kündigen wir den Reisevertrag nach a), verfällt der Mietpreis; treten wir gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen. – Kündigen wir den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhält der Kunde vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Reiseveranstalters entspricht.

7. Versicherungen
Außer der gesetzlich vorgeschrieben Insolvenzversicherung mit Übergabe eines Sicherungsscheines sind in unseren Leistungen keine weiteren Versicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen zusammen mit der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei Rückfragen beraten wir Sie gern.

8. Leistungen
Welche Reiseleistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den für den maßgeblichen Zeitraum gültigen Katalogbeschreibungen bzw. aus den aktuellen Internetseiten von Frosch Ferienhäuser und den hierauf bezug-nehmenden Angaben in unserer Buchungsbestätigung. Die im Katalog bzw. im Internet enthaltenen Angaben, soweit es sich nicht um offensichtliche Schreib- oder Rechenfehlen handelt, sind für uns bindend. Allerdings müssen wir uns vorbehalten, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird. Nicht zu den Reiseleistungen vor Ort gehört die ständige Verfügbarkeit vorhandener Sport- und Freizeiteinrichtungen, soweit dies nicht ausdrücklich mitgebucht wurde und wir für deren Benutzbarkeit die Gewähr übernommen haben.

9. Änderungen
Kann die Vermietung infolge eines Umstandes, der erst nach Vertragsschluss eingetreten ist und den wir nicht zu vertreten haben, nicht entsprechend der Buchung durchgeführt werden, so sind wir berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, wenn die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist sowie der Gesamtzuschnitt der Reise hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

10. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Unsere Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines unserer Leistungsträger verantwortlich sind.

Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.100 € Liegt der Reisepreis über 1.370 € ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammen-hang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung, bei deren Vermittlung wir Ihnen ebenfalls gerne behilflich sind.Die Haftung von uns ist beschränkt, soweit gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind.

Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, wurden ebenfalls sorgfältig von uns recherchiert; sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angaben von Drittpersonen und -organisationen beruhen.

11. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, einen eventuell bestehenden Schaden gering zuhalten oder zu vermeiden. Diese Schadensminderungspflicht erfordert es, Beanstandungen unverzüglich bei uns anzuzeigen; darüber hinaus empfehlen wir, den Eigentümer/Schlüsselhalter ebenfalls sofort zu informieren. Eine schuldhafte Verletzung dieser Mitwirkungspflicht kann zur Minderung oder zum Ausschluss von Ansprüchen führen. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mangelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mangelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht oder stellen Sie vor Ort Mängel am Mietobjekt fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dann unverzüglich an den örtlichen Leistungsträger (Vermieter, Schlüsselhalter o. ä.) und an uns, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die Reklamation zu überprüfen, gegebenenfalls den Mangel sofort zu beheben oder Ersatz zu stellen. Unsere Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter, Agentur, etc.) selbst haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie unsere rechtlichen Vertreter vor Ort, haben also auch nicht die Befugnis, geltend gemachte Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärung mit Wirkung für und gegen uns abzugeben und/oder entgegenzunehmen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Reiseleistungen müssen Sie innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen, falls Sie nicht ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert worden sind. Auch insoweit empfehlen wir die Schriftform. Ihr Reisebüro ist nicht befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen entgegenzunehmen.

Wird die Inanspruchnahme des gebuchten Objekts durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung hierfür ist in aller Regel, dass Sie zuvor von uns mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wurde.

12. Verjährung
Die gesetzliche Gewährungsfrist für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 F BGB wird auf 12 Monate verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hiervon unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und wegen sonstiger Schäden, die auf grobes Verschulden des Reiseveranstalters beruhen.

13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Für die von uns angebotenen Objekte in Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich und Polen benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Personen unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis mit Lichtbild oder eine Eintragung im Pass der Eltern. Visa- und Gesundheitsvorschriften bestehen nicht. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

14. Sonstige Bestimmungen
Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung (5.5.2014). Mit der Herausgabe dieses Reisekataloges verlieren alle vorangegangen Ausschreibungen ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des abgeschlossenen Reisevertrages zur Folge. Soweit der Reisende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist der Gerichtsstand Münster. Dies gilt auch für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

15. Veranstalter
Frosch Ferienhäuser GmbH (AG Münster HRB 262), Geschäftsführer: Volker Frost und Anja HeideDechaneistraße 30, D-48145 Münster


Reisebedingungen für Großgruppen ab 15 Betten im Winter

Frosch Ferienhäuser vermietet Ferienhäuser ab 15 Betten nur an vom Anmelder zusammengestellte geschlossene Gruppen, die von dem jeweiligen Gruppenleiter oder einer Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts geworben und zusammengestellt werden; bei Gruppen, die keine Körperschaften sind, erfolgt die Vermietung ausschließlich an den Anmelder.

1. Abschluss des Mietvertrages
a) Mit Ihrer (Online-)Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zu- oder Absage von uns binden. Der Vertrag kommt endgültig erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Dabei bleibt die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z. B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, dem Vertauschen von Fotos, Zuordnungsfehlern im Internet, etc., vorbehalten. Sonderwünsche und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn Sie von Frosch Ferienhäuser schriftlich bestätigt werden.

b) Weicht unsere Buchungsbestätigung von der Buchung des Anmelders ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Vertragsangebot, an das Frosch Ferienhäuser 10 Tage gebunden ist und das der Anmelder durch Rücksendung des Buchungsformulars innerhalb dieser Frist annehmen kann.

c) Der Abschluss des Mietvertrages für geschlossene Gruppen, die vom Anmelder beworben und zusammengestellt werden, erfolgt mit dem jeweiligen Anmelder bzw. der anmeldenden Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts. Der jeweilige Anmelder haftet für alle Gruppenteilnehmer. Anmeldende Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts schließen ausschließlich als solche Verträge mit Frosch Ferienhäuser ab.

d) Die finanzielle, organisatorische und informatorische Abwicklung erfolgt ausschließlich über den Gruppenanmelder. Das gilt auch für die Zusendung der Reiseunterlagen etc.

2. Zahlungen
Wir haben zu Ihrer Sicherheit das Insolvenzrisiko über die Touristik Versicherungsservice GmbH (TourVers) mit Sitz in München abgesichert. Den Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Kunden gegen Tour-Vers im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters verbrieft, erhalten Sie zusammen mit unserer Buchungsbestätigung.

Die Anzahlung beträgt 20 % des Gesamtreisepreises. Etwa 4 Wochen vor Mietbeginn liegen die vollständigen Reiseunterlagen abholbereit oder versandfertig vor, es sei denn, die Buchung sei kurzfristig erfolgt. Die Reiseunterlagen werden Ihnen gegen Zahlung des restlichen Reisepreises ausgehändigt oder übersandt.

3. Besondere Bedingungen und Hinweise
Der zustande gekommene Reisevertrag umfasst das gebuchte Objekt mit allem Zubehör entsprechend der Katalogausschreibung. Es darf nicht mit mehr als der dort angegebenen maximalen Personenzahl bewohnt/benutzt werden. Dies schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein. Bei einer hiergegen verstoßenden Überbelegung hat der Eigentümer/ Schlüsselhalter das Recht, überzählige Personen hinauszuweisen oder einen erhöhten anteiligen Reisepreis für jede Zusatzperson zu verlangen. Ausnahmen sind nur im Einzelfall in Abstimmung mit uns und dem Eigentümer/Schlüsselhalter möglich.

Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Am Anreisetag kann Einlass ins Mietobjekt erst ab 16 Uhr gewährt werden, am Abreisetag hat die Übergabe in gereinigtem Zustand bis spätestens 10 Uhr zu erfolgen. An- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag. Wird das Haus/die Wohnung später als 10 Uhr verlassen, muss der anteilige Reisepreis für einen zusätzlichen Tag gezahlt werden. Abweichende An- und Abreisezeiten entnehmen Sie Ihren Reiseunterlagen. Frosch Ferienhäuser behält sich vor, unter Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes die personenbezogen Daten an dritte Dienstleister (Vermieter, Schlüsselhalter, etc.) weiterzuleiten, die zur Abwicklung ihrer Reise notwendig sind.

Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet, einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Eigentümer/Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution in bar für das Objekt zu verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe, nach Abzug entstandener Nebenkosten, erstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise des Kunden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden etwaige Schadensersatzansprüche des Eigentümers im übrigen nicht berührt. Kautionen und Kautionsabwicklung sind nicht Inhalt des mit uns zustande gekommenen Reisevertrages.

Anfallende Nebenkosten entnehmen Sie der Preisliste oder Buchungsbestätigung. Die Höhe ist von der Zahl der reisenden Personen (auch Kinder und Kleinstkinder) oder vom Verbrauch abhängig und wird je nach Inanspruchnahme direkt vor Ort an den Eigentümer/Schlüsselhalter gezahlt. Alle Prospektangaben zu Nebenkosten stellen bloße Richtwerte dar, die in aller Regel eingehalten werden können. Bei Drucklegung dieses Katalogs noch nicht bekannte Abweichungen aufgrund von Änderungen der Kurtaxe, der Verbrauchstarife sind jedoch möglich. Die Kurtaxe, Telefonkosten und Transportkosten zum Haus sind immer vom Reisenden vor Ort zu entrichten.

Bei Sonderangeboten, z. B. 14=10, 7=6 oder 9=7, sind die variablen Nebenkosten für die volle tatsächliche Aufenthaltsdauer zu zahlen. Überschneidet der Aufenthalt bei Sonderangeboten zwei Reisezeiten, so wird stets der niedrigere Wochenpreis als Preisnachlass zugrunde gelegt.

Beim Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen gründlich gesäubert werden. Die Grundreinigung erfolgt immer durch den Reisenden, unabhängig von der Endreinigung durch den Eigentümer.

Zusatzbetten oder Kinderbetten sind in der jeweiligen Hausbeschreibung vermerkt. Sie müssen im Voraus bestellt werden und in der Buchungsbestätigung eingetragen sein. Das Gleiche gilt bei dem Erfordernis bestimmter baulicher Voraussetzungen im Falle einer Behinderung (z. B. Rollstuhl geeignet).

Ob die Mitnahme eines Haustieres erlaubt ist, finden Sie ebenfalls in der jeweiligen Hausbeschreibung. Fehlt eine diesbezügliche Aussage, muss eine vorherige Abstimmung mit uns erfolgen. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn eine Mitnahme nach der Ausschreibung grundsätzlich erlaubt ist. Die Erlaubnis gilt nur für 1 Haustier.

4. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Aus Beweisgründen empfehlen wir hierfür die Schriftform. Im Falle des Rücktritts oder bei Nichtantritt der Reise können wir von Ihnen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Hierbei werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt und in Abzug gebracht.

Diesen Ersatzanspruch können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung entsprechend der zeitlichen Nähe des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierbei bleibt es Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als in der nachstehenden Stornopauschale. Die Zeitstaffelung und Prozentsätze dieser Gliederung spiegeln die ausschließlich langfristige Vermietbarkeit von Ferienhäusern für Großgruppen (ab 15 Betten) an Reiseorganisatoren wieder:
bis 25 Wochen vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
24 bis 21 Wochen vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
20 bis 17 Wochen vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
16 bis 9 Wochen vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 95% des Mietpreises

Der Berechnung zugrunde gelegt wird dabei der ursprünglich vereinbarte Gesamtreisepreis. Maßgebend für die Staffelung ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Frosch Ferienhäuser ist berechtigt, gegen Nachweis einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden anstelle der Pauschalierung zu berechnen.

Wird von Ihnen ein Ersatzreisender zu den gleichen Bedingungen für den fraglichen Zeitraum gestellt oder können wir das Objekt anderweitig vermieten, wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 10 % des Reisepreises, mindestens aber 50 € berechnet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass uns rechtzeitig vor Mietbeginn eine verbindliche neue Buchung vorliegt, damit die nötigen Dispositionen von uns getroffen werden können.

Wird ein Ersatzreisender nur zu anderen Bedingungen (z. B. abweichende Gruppengröße, anderer Mietzeitraum etc.) gefunden, wird dem ursprünglichen Kunden der Differenzbetrag zwischen altem und neuen Reisepreis zzgl. der Umbuchungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. mit einem bereits gezahlten Reisepreis verrechnet. Ein Guthaben wird unverzüglich erstattet.

Dessen ungeachtet empfehlen wir für den Krankheitsfall den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung für Gruppen, die wir Ihnen gerne vermitteln.

5. Umbuchung

Umbuchungen werden wie ein Rücktritt gemäß Ziffer 4 mit nachfolgender Neuanmeldung behandelt.

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir können vor Mietbeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder Ihnen nach Mietbeginn kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst grob vertragswidrig verhält;

b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt, Streik, Nichtverfügbarkeit des Mietobjekts aufgrund einseitig geänderter Dispositionen seitens des Eigentümers oder ähnlich zwingenden Gründen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Kündigen wir den Reisevertrag nach a), verfällt der Mietpreis; treten wir gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen. – Kündigen wir den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhält der Kunde vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Reiseveranstalters entspricht.

7. Versicherungen
Außer der gesetzlich vorgeschrieben Insolvenzversicherung mit Übergabe eines Sicherungsscheines sind in unseren Leistungen keine weiteren Versicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen zusammen mit der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei Rückfragen beraten wir Sie gern.

8. Leistungen
Welche Reiseleistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den für den maßgeblichen Zeitraum gültigen Katalogbeschreibungen bzw. aus den aktuellen Internetseiten von Frosch Ferienhäuser und den hierauf bezugnehmenden Angaben in unserer Buchungsbestätigung. Die im Katalog bzw. im Internet enthaltenen Angaben, soweit es sich nicht um offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler handelt, sind für uns bindend. Allerdings müssen wir uns vorbehalten, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.

Nicht zu den Reiseleistungen vor Ort gehört die ständige Verfügbarkeit vorhandener Sport- und Freizeiteinrichtungen, soweit dies nicht ausdrücklich mitgebucht wurde und wir für deren Benutzbarkeit die Gewähr übernommen haben.

9. Änderungen
Kann die Vermietung infolge eines Umstandes, der erst nach Vertragsschluss eingetreten ist und den wir nicht zu vertreten haben, nicht entsprechend der Buchung durchgeführt werden, so sind wir berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, wenn die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist sowie der Gesamtzuschnitt der Reise hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

10. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Unsere Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines unserer Leistungsträger verantwortlich sind.

Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.100 €. Liegt der Reisepreis über 1.370 € ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung, bei deren Vermittlung wir Ihnen ebenfalls gerne behilflich sind. Die Haftung von uns ist beschränkt, soweit gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind.

Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, wurden ebenfalls sorgfältig von uns recherchiert; sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angaben von Drittpersonen und -organisationen beruhen.

11. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen, einen eventuell bestehenden Schaden gering zuhalten oder zu vermeiden. Diese Schadensminderungspflicht erfordert es, Beanstandungen unverzüglich bei uns anzuzeigen; darüber hinaus empfehlen wir, den Eigentümer/Schlüsselhalter ebenfalls sofort zu informieren. Eine schuldhafte Verletzung dieser Mitwirkungspflicht kann zur Minderung oder zum Ausschluss von Ansprüchen führen. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mangelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mangelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden.

Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht oder stellen Sie vor Ort Mängel am Mietobjekt fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dann unverzüglich an uns und den örtlichen Leistungsträger (Vermieter, Schlüsselhalter o. ä.), falls Ihnen ein solcher benannt wurde, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die Reklamation zu überprüfen, gegebenenfalls den Mangel sofort zu beheben oder Ersatz zu stellen. Unsere Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter, Agentur, etc.) selbst haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie unsere rechtlichen Vertreter vor Ort, haben also auch nicht die Befugnis, geltend gemachte Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärung mit Wirkung für und gegen uns abzugeben und/oder entgegenzunehmen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Reiseleistungen müssen Sie innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen, falls Sie nicht ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert worden sind. Auch insoweit empfehlen wir die Schriftform. Ihr Reisebüro ist nicht befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen entgegenzunehmen.

Wird die Inanspruchnahme des gebuchten Objekts durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung hierfür ist in aller Regel, dass Sie zuvor von uns mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wurde.

12. Abtretung
Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus dem Reisevertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die von uns angebotenen Objekte in Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich und Polen benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Personen unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis mit Lichtbild oder eine Eintragung im Pass der Eltern. Visa- und Gesundheitsvorschriften bestehen nicht. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bei grenzüberschreitenden Reisen in Europa können sie sich über Zoll- und Steuerfragen, insbesondere über Reisefreimengen, weiter informieren unter: www.europa.eu

14. Sonstige Bestimmungen
Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung (5.5.2014). Mit der Herausgabe dieses Reisekataloges verlieren alle vorangegangen Ausschreibungen ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des abgeschlossenen Reisevertrages zur Folge. Soweit der Reisende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist der Gerichtsstand Münster. Dies gilt auch für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Für alle Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.

15. Veranstalter
Frosch Ferienhäuser GmbH (AG Münster HRB 2622)Geschäftsführer: Volker Frost und Anja HeideUST-Nr. 337/5928/0021Dechaneistraße 30, D-48145 Münster