1. Abschluss des Mietvertrages
a) Mit Ihrer (Online-)Buchung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zu- oder
Absage von uns binden. Der Vertrag kommt endgültig erst durch unsere schriftliche
Bestätigung zustande. Dabei bleibt die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern,
z. B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, dem Vertauschen von Fotos, Zuordnungsfehlern
im Internet, etc., vorbehalten. Sonderwünsche und mündliche Nebenabreden
sind nur dann gültig, wenn Sie von Frosch Ferienhäuser schriftlich
bestätigt werden.
b) Weicht unsere Buchungsbestätigung von der Buchung des Anmelders ab, so liegt in der Buchungsbestätigung ein neues Vertragsangebot, an das Frosch Ferienhäuser 10 Tage gebunden ist und das der Anmelder durch Rücksendung des Buchungsformulars innerhalb dieser Frist annehmen kann.
c) Der Abschluss des Mietvertrages für geschlossene Gruppen, die vom Anmelder beworben und zusammengestellt werden, erfolgt mit dem jeweiligen Anmelder bzw. der anmeldenden Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts. Der jeweilige Anmelder haftet für alle Gruppenteilnehmer. Anmeldende Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts schließen ausschließlich als solche Verträge mit Frosch Ferienhäuser ab.
d) Die finanzielle, organisatorische und informatorische Abwicklung erfolgt ausschließlich über den Gruppenanmelder. Das gilt auch für die Zusendung der Reiseunterlagen etc.
2. Zahlungen
Wir haben zu Ihrer Sicherheit das Insolvenzrisiko über die Touristik Versicherungsservice
GmbH (TourVers) mit Sitz in München abgesichert. Den Sicherungsschein,
der den direkten Anspruch des Kunden gegen Tour-Vers im Falle der Zahlungsunfähigkeit
oder Insolvenz des Reiseveranstalters verbrieft, erhalten Sie zusammen mit unserer
Buchungsbestätigung.
Die Anzahlung beträgt 20 % des Gesamtreisepreises. Etwa 4 Wochen vor Mietbeginn
liegen die vollständigen Reiseunterlagen abholbereit oder versandfertig
vor, es sei denn, die Buchung sei kurzfristig erfolgt. Die Reiseunterlagen werden
Ihnen gegen Zahlung des restlichen Reisepreises ausgehändigt oder übersandt.
3. Besondere Bedingungen und Hinweise
Der zustande gekommene Reisevertrag umfasst das gebuchte Objekt mit allem Zubehör
entsprechend der Katalogausschreibung. Es darf nicht mit mehr als der dort angegebenen
maximalen Personenzahl bewohnt/benutzt werden. Dies schließt auch Kinder
und Kleinstkinder ein. Bei einer hiergegen verstoßenden Überbelegung
hat der Eigentümer/ Schlüsselhalter das Recht, überzählige
Personen hinauszuweisen oder einen erhöhten anteiligen Reisepreis für
jede Zusatzperson zu verlangen. Ausnahmen sind nur im Einzelfall in Abstimmung
mit uns und dem Eigentümer/Schlüsselhalter möglich.
Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit. Am Anreisetag
kann Einlass ins Mietobjekt erst ab 16 Uhr gewährt werden, am Abreisetag
hat die Übergabe in gereinigtem Zustand bis spätestens 10 Uhr zu erfolgen.
An- und Abreisetag zählen zusammen als 1 Tag. Wird das Haus/die Wohnung
später als 10 Uhr verlassen, muss der anteilige Reisepreis für einen
zusätzlichen Tag gezahlt werden. Abweichende An- und Abreisezeiten entnehmen
Sie Ihren Reiseunterlagen. Frosch Ferienhäuser behält sich vor, unter
Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes die personenbezogen Daten an dritte
Dienstleister (Vermieter, Schlüsselhalter, etc.) weiterzuleiten, die zur
Abwicklung ihrer Reise notwendig sind.
Ihnen als Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich
Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Sie verpflichten sich,
das Mietobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen
mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind verpflichtet,
einen während der Mietzeit durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer
Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Eigentümer/Schlüsselhalter
ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution in
bar für das Objekt zu verlangen. Diese wird bei ordnungsgemäßer
Rückgabe, nach Abzug entstandener Nebenkosten, erstattet. In einzelnen
Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise des Kunden per
Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden
etwaige Schadensersatzansprüche des Eigentümers im übrigen nicht
berührt. Kautionen und Kautionsabwicklung sind nicht Inhalt des mit uns
zustande gekommenen Reisevertrages.
Anfallende Nebenkosten entnehmen Sie der Preisliste oder Buchungsbestätigung.
Die Höhe ist von der Zahl der reisenden Personen (auch Kinder und Kleinstkinder)
oder vom Verbrauch abhängig und wird je nach Inanspruchnahme direkt vor
Ort an den Eigentümer/Schlüsselhalter gezahlt. Alle Prospektangaben
zu Nebenkosten stellen bloße Richtwerte dar, die in aller Regel eingehalten
werden können. Bei Drucklegung dieses Katalogs noch nicht bekannte Abweichungen
aufgrund von Änderungen der Kurtaxe, der Verbrauchstarife sind jedoch möglich.
Die Kurtaxe, Telefonkosten und Transportkosten zum Haus sind immer vom Reisenden
vor Ort zu entrichten.
Bei Sonderangeboten, z. B. 14=10, 7=6 oder 9=7, sind die variablen Nebenkosten
für die volle tatsächliche Aufenthaltsdauer zu zahlen. Überschneidet
der Aufenthalt bei Sonderangeboten zwei Reisezeiten, so wird stets der niedrigere
Wochenpreis als Preisnachlass zugrunde gelegt.
Beim Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen gründlich
gesäubert werden. Die Grundreinigung erfolgt immer durch den Reisenden,
unabhängig von der Endreinigung durch den Eigentümer.
Zusatzbetten oder Kinderbetten sind in der jeweiligen Hausbeschreibung vermerkt.
Sie müssen im Voraus bestellt werden und in der Buchungsbestätigung
eingetragen sein. Das Gleiche gilt bei dem Erfordernis bestimmter baulicher
Voraussetzungen im Falle einer Behinderung (z. B. Rollstuhl geeignet).
Ob die Mitnahme eines Haustieres erlaubt ist, finden Sie ebenfalls in der jeweiligen
Hausbeschreibung. Fehlt eine diesbezügliche Aussage, muss eine vorherige
Abstimmung mit uns erfolgen. Ein Haustier muss auf jeden Fall mit einem Hinweis
auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden, auch wenn eine
Mitnahme nach der Ausschreibung grundsätzlich erlaubt ist. Die Erlaubnis
gilt nur für 1 Haustier.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Aus
Beweisgründen empfehlen wir hierfür die Schriftform. Im Falle des
Rücktritts oder bei Nichtantritt der Reise können wir von Ihnen Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Hierbei werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt und in Abzug gebracht.
Diesen Ersatzanspruch können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden
Gliederung entsprechend der zeitlichen Nähe des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschalieren. Hierbei bleibt es Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen,
dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise
keine oder geringere Kosten entstanden sind, als in der nachstehenden Stornopauschale.
Die Zeitstaffelung und Prozentsätze dieser Gliederung spiegeln die ausschließlich
langfristige Vermietbarkeit von Ferienhäusern für Großgruppen
(ab 15 Betten) an Reiseorganisatoren wieder:
bis 25 Wochen vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
24 bis 21 Wochen vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
20 bis 17 Wochen vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
16 bis 9 Wochen vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
8 bis 4 Wochen vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 95% des Mietpreises
Der Berechnung zugrunde gelegt wird dabei der ursprünglich vereinbarte
Gesamtreisepreis. Maßgebend für die Staffelung ist der Zugang Ihrer
Rücktrittserklärung bei uns. Frosch Ferienhäuser ist berechtigt,
gegen Nachweis einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden anstelle
der Pauschalierung zu berechnen.
Wird von Ihnen ein Ersatzreisender zu den gleichen Bedingungen für den
fraglichen Zeitraum gestellt oder können wir das Objekt anderweitig vermieten,
wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 10 % des Reisepreises, mindestens
aber 50 € berechnet. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass uns rechtzeitig
vor Mietbeginn eine verbindliche neue Buchung vorliegt, damit die nötigen
Dispositionen von uns getroffen werden können.
Wird ein Ersatzreisender nur zu anderen Bedingungen (z. B. abweichende Gruppengröße,
anderer Mietzeitraum etc.) gefunden, wird dem ursprünglichen Kunden der
Differenzbetrag zwischen altem und neuen Reisepreis zzgl. der Umbuchungsgebühr
in Rechnung gestellt bzw. mit einem bereits gezahlten Reisepreis verrechnet.
Ein Guthaben wird unverzüglich erstattet.
Dessen ungeachtet empfehlen wir für den Krankheitsfall den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung für Gruppen, die wir Ihnen gerne
vermitteln.
5. Umbuchung
Umbuchungen werden wie ein Rücktritt gemäß Ziffer 4 mit nachfolgender
Neuanmeldung behandelt.
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir können vor Mietbeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder Ihnen
nach Mietbeginn kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise
trotz Abmahnung nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet
oder sich sonst grob vertragswidrig verhält;
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge
bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt, Streik,
Nichtverfügbarkeit des Mietobjekts aufgrund einseitig geänderter Dispositionen
seitens des Eigentümers oder ähnlich zwingenden Gründen erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigen wir den Reisevertrag nach a), verfällt der Mietpreis; treten
wir gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden Ihnen
alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche
sind jedoch ausgeschlossen. – Kündigen wir den Vertrag gemäß
b) nach Mietbeginn, so erhält der Kunde vom Reisepreis den Teil zurück,
der den ersparten Aufwendungen des Reiseveranstalters entspricht.
7. Versicherungen
Außer der gesetzlich vorgeschrieben Insolvenzversicherung mit Übergabe
eines Sicherungsscheines sind in unseren Leistungen keine weiteren Versicherungen
enthalten. Wir empfehlen Ihnen zusammen mit der Buchung den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung. Bei Rückfragen beraten wir Sie gern.
8. Leistungen
Welche Reiseleistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den für
den maßgeblichen Zeitraum gültigen Katalogbeschreibungen bzw. aus
den aktuellen Internetseiten von Frosch Ferienhäuser und den hierauf bezugnehmenden
Angaben in unserer Buchungsbestätigung. Die im Katalog bzw. im Internet
enthaltenen Angaben, soweit es sich nicht um offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler
handelt, sind für uns bindend. Allerdings müssen wir uns vorbehalten,
aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen
vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über
die der Kunde vor Buchung informiert wird.
Nicht zu den Reiseleistungen vor Ort gehört die ständige Verfügbarkeit
vorhandener Sport- und Freizeiteinrichtungen, soweit dies nicht ausdrücklich
mitgebucht wurde und wir für deren Benutzbarkeit die Gewähr übernommen
haben.
9. Änderungen
Kann die Vermietung infolge eines Umstandes, der erst nach Vertragsschluss eingetreten
ist und den wir nicht zu vertreten haben, nicht entsprechend der Buchung durchgeführt
werden, so sind wir berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, wenn
die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich
und für den Reisenden zumutbar ist sowie der Gesamtzuschnitt der Reise
hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
10. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Unsere Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde oder wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen
des Verschuldens eines unserer Leistungsträger verantwortlich sind.
Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde
und Reise 4.100 €. Liegt der Reisepreis über 1.370 € ist die
Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Wir empfehlen
Ihnen in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall-
und Reisegepäckversicherung, bei deren Vermittlung wir Ihnen ebenfalls
gerne behilflich sind. Die Haftung von uns ist beschränkt, soweit gesetzliche
Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften
anzuwenden sind.
Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, wurden ebenfalls sorgfältig
von uns recherchiert; sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf
Angaben von Drittpersonen und -organisationen beruhen.
11. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell
auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen, einen eventuell bestehenden Schaden gering
zuhalten oder zu vermeiden. Diese Schadensminderungspflicht erfordert es, Beanstandungen
unverzüglich bei uns anzuzeigen; darüber hinaus empfehlen wir, den
Eigentümer/Schlüsselhalter ebenfalls sofort zu informieren. Eine schuldhafte
Verletzung dieser Mitwirkungspflicht kann zur Minderung oder zum Ausschluss
von Ansprüchen führen. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht
vor, wenn Mangelanzeige bzw. Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall
von Unmöglichkeit gegeben ist, oder wenn Mangelanzeige bzw. Abhilfeverlangen
schuldlos unterlassen werden.
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht oder stellen Sie vor Ort Mängel
am Mietobjekt fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dann
unverzüglich an uns und den örtlichen Leistungsträger (Vermieter,
Schlüsselhalter o. ä.), falls Ihnen ein solcher benannt wurde, damit
geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, um die Reklamation zu
überprüfen, gegebenenfalls den Mangel sofort zu beheben oder Ersatz
zu stellen. Unsere Leistungsträger (Besitzer, Schlüsselhalter, Agentur,
etc.) selbst haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie unsere
rechtlichen Vertreter vor Ort, haben also auch nicht die Befugnis, geltend gemachte
Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärung mit Wirkung
für und gegen uns abzugeben und/oder entgegenzunehmen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Reiseleistungen
müssen Sie innerhalb einer Ausschlussfrist von 1 Monat nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen, falls Sie
nicht ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert worden
sind. Auch insoweit empfehlen wir die Schriftform. Ihr Reisebüro ist nicht
befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
entgegenzunehmen.
Wird die Inanspruchnahme des gebuchten Objekts durch Mängel ganz erheblich
beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung
hierfür ist in aller Regel, dass Sie zuvor von uns mit angemessener Fristsetzung
Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung
einer Frist bedarf es dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich ist oder
vom Reiseveranstalter verweigert wurde.
12. Abtretung
Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus dem Reisevertrag
nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die von uns angebotenen Objekte in Österreich, Italien, Schweiz,
Frankreich und Polen benötigen deutsche Staatsangehörige für
die Einreise nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Personen
unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis mit Lichtbild oder eine Eintragung
im Pass der Eltern. Visa- und Gesundheitsvorschriften bestehen nicht. Für
nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Bei grenzüberschreitenden Reisen in Europa können sie sich über
Zoll- und Steuerfragen, insbesondere über Reisefreimengen, weiter informieren
unter: www.europa.eu
14. Sonstige Bestimmungen
Alle Angaben in diesem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung (5.5.2014).
Mit der Herausgabe dieses Reisekataloges verlieren alle vorangegangen Ausschreibungen
ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen
hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Regelungen sowie des abgeschlossenen
Reisevertrages zur Folge. Soweit der Reisende keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, ist der Gerichtsstand Münster. Dies gilt auch für Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen. Für alle Verträge gilt ausschließlich deutsches
Recht.
15. Veranstalter
Frosch Ferienhäuser GmbH (AG Münster HRB 2622)Geschäftsführer:
Volker Frost und Anja HeideUST-Nr. 337/5928/0021Dechaneistraße 30, D-48145
Münster