Mietbedingungen für Ferienwohnungen und Ferienhäuser

Durch die Vermittlung von Böbs Appartements wird zwischen dem Mieter und Vermieter ein Mietvertrag/Gastaufnahmevertrag geschlossen.
Nach Empfang der Reservierungsbestätigung sind vom Mieter 20% Anzahlung auf das Konto der Firma Böbs Appartements zu leisten. Damit ist die Mietvereinbarung für beide Seiten bindend. Die Zahlung des Restbetrages muss 4 Wochen vor der Anreise getätigt werden.
Mit seiner Anzahlung akzeptiert der Mieter das Angebot von Böbs Appartements und die Mietbedingungen.
Beim Rücktritt vom Mietvertrag hat der Vermieter Anspruch bis auf max. 90% des Mietbetrages.

Stornokosten:
bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 % min. € 25,--
44 – 30 Tage vor Reiseantritt 30 %
29 – 22 Tage vor Reiseantritt 60 %
ab 21 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

Zusätzlich erheben wir bei jeder Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von einmalig 40,-€.
Bei einer Buchung von weniger als 6 Übernachtungen berechnen wir eine einmalige Kurzbuchergebühr in Höhe von 20,-€.
Zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Extraleistungen - z. B. zusätzlicher Wäsche- und Reinigungsservice, Telefongebühren etc. sind direkt zu verrechnen.
Bei Übernahme des Mietobjektes ist die Einrichtung, Wäsche, Geschirr und Hausrat zu überprüfen. Auf eventuelle Mängel ist sofort hinzuweisen. Für die vom Mieter eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.
Der Mieter kann das Mietobjekt am Anreisetag zwischen 15:00 - 17.00 Uhr beziehen, am Abreisetag ist der Schlüssel bis 10.00 Uhr im Büro der Fa. Böbs Appartements abzugeben.
Das Mietobjekt darf nur mit der in unserem Angebot angegebenen Personenzahl bewohnt werden.
Haustiere sind in dem Mietobjekt nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Firma Böbs Appartements gestattet.
Der Mieter ist für das Mietobjekt und dessen gesamte Einrichtung verantwortlich. Er hat es pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle durch ihn oder seine Mitbewohner entstandenen Schäden zu ersetzen. Bei Abreise ist die Wohnung in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.
Rücktritt und Kündigung durch Böbs Appartements ist möglich, wenn der Eigentümer uns das Appartement/Ferienhaus vorenthält und wir es dem Mieter deswegen nicht zur Verfügung stellen können.
Die Kurtaxe ist gemäß örtlicher Kurabgabesatzung vom Mieter am Ort zu bezahlen.
Böbs Appartements handelt nicht in eigenem Namen, sondern lediglich als Vermittler zwischen Mieter und
Vermieter. Ansprüche des Mieters auf Erfüllung des Mietvertrages richten sich daher unmittelbar an den Vermieter.