Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlungstätigkeit des Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V.(TV MSE) im Rahmen des online Zimmerbuchungssystem „zimmer.im-web.de“


1.) TV MSE als Vermittler
Der TV MSE tritt für die Angebote im online Zimmerbuchungssystem „zimmer.im-web.de“ als Vermittler auf. Der Beherbergungsvertrag wird zwischen Gast und Vermieter geschlossen. Der TV MSE haftet nicht für die Angaben des Vermieters sowie für Leistungen oder Störungen hinsichtlich der vom Vermieter zu erbringenden Leistungen. Eine etwaige Haftung des TV MSE aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
Weitere Reisemittler – mit Ausnahme des TV MSE selbst - sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Vermieters hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.


2.) Kündigung des Vermittlungsvertrages
Rücktritt durch den Gast:


Bis zum Reisebeginn kann der Gast den mit dem TV MSE geschlossenen Vermittlungsvertrag gegenüber dem TV MSE schriftlich kündigen (Rücktritt). Der TV MSE ist damit ermächtigt, dann den zwischen dem Gast und Vermieter geschlossenen Hauptvertrag ebenfalls zu kündigen. Dabei kann eine Rücktrittsgebühr bzw. Entschädigung des Anbieters fällig werden, auf die der TV MSE keinen Einfluss nimmt. Die Vermieter können Entschädigungspauschalen in nachstehender Höhe beanspruchen:


bis zum 61. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Gesamtpreises
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises
bis zum 2. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Gesamtpreises
1 Tag vor Mietbeginn oder Nichtanreise: 95 % des Gesamtpreises


Entscheidend für die Berechnung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung des Gastes beim TV MSE. Falls die Unterkunft durch den Vermieter anderweitig vergeben werden kann, sind die Einnahmen daraus auf die Stornokosten anzurechnen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung wird daher dringend empfohlen. Die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung des Gastes ohne Zahlungsverpflichtungen besteht nur, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung durch den Gast kommt nicht in Betracht. Ausnahme: Es zeigen sich vor oder während des Aufenthaltes Mängel, die trotzt Beschwerde vom Vermieter nicht beseitigt werden.


Rücktritt durch den Vermittler:


In diesem Fall ist der TV MSE berechtigt, dem Gast ein gleichwertiges Alternativobjekt anzubieten. Ist ein solches Objekt nicht verfügbar, kann gemäß des Deutschen Reiserechts ein höherwertiges angeboten werden. Die Differenz im Reisepreis ist vom Gast zu tragen. Sollte dies nicht erwünscht sein, hat der Gast Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


3.) Weitere Kündigungsvereinbarungen
Rücktritt durch den Vermieter:


Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsziele (Anzahlung, Restzahlung) ist der Vermieter zur Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt .Der Vermieter hat außerdem das Recht, die Unterkunft zu kündigen, wenn der Gast diese rechtswidrig verwendet, wie z.B. Rauchen in einer Nichtraucherwohnung, Lärmbelästigung anderer Gäste oder Beschädigung der Einrichtung. Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Gast ist ebenfalls nicht gestattet und führt zur Kündigung.


4.) An- und Abreise

Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser obliegt es dem Gast, sich spätestens einen Tag vor der Anreise mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um die Schlüsselübergabe und die Anreisezeit zu klären. Unterbleibt dies, gehen alle hieraus entstehenden Nachteile und Kosten zulasten des Gastes. Der Gast ist verpflichtet dem Vermieter, nicht dem TV MSE, spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Vermieter eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.


5.) Haftung
Beanstandungen der Unterkunftsleistungen sind durch den Gast stets direkt und umgehend beim Vermieter geltend zu machen. Die Angaben über die vermittelten Unterkunftsleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Vermieter gegenüber dem TV MSE. Der TV MSE gibt keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen sowie der Eignung und Qualität der dargestellten Unterkunftsleistungen ab.


Der TV MSE haftet dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung und ggf. das Inkasso mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Vermittlungsleistungen des TV MSE hat der Gast innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es gilt hierfür ausdrücklich die Schriftform. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehen Ende der vermittelten Unterkunftsleistungen. Die Frist wird nicht gewahrt durch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Vermieter.


Der TV MSE haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Vermieter zustande kommt. Der Vermittlungserfolg selbst wird also nicht geschuldet. Der Vermittler haftet nur für den eigenen Verantwortungsbereich im Rahmen der Vermittlungstätigkeit, also für Vermittlungsfehler, die er selbst, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen begangen haben, wie z. B. fehlerhafte Beratung oder nicht auftragsgemäße Buchung bei Dritten.


Röbel, 01. September 2015


Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V.