Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlungstätigkeit des Tourismusverband Mecklenburgische
Seenplatte e.V.(TV MSE) im Rahmen des online Zimmerbuchungssystem „zimmer.im-web.de“
1.) TV MSE als Vermittler
Der TV MSE tritt für die Angebote im online Zimmerbuchungssystem „zimmer.im-web.de“
als Vermittler auf. Der Beherbergungsvertrag wird zwischen Gast und Vermieter
geschlossen. Der TV MSE haftet nicht für die Angaben des Vermieters sowie
für Leistungen oder Störungen hinsichtlich der vom Vermieter zu erbringenden
Leistungen. Eine etwaige Haftung des TV MSE aus dem Vermittlungsvertrag bleibt
hiervon unberührt.
Weitere Reisemittler – mit Ausnahme des TV MSE selbst - sind nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen,
die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich
zugesagten Leistungen des Vermieters hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung
stehen.
2.) Kündigung des Vermittlungsvertrages
Rücktritt durch den Gast:
Bis zum Reisebeginn kann der Gast den mit dem TV MSE geschlossenen Vermittlungsvertrag
gegenüber dem TV MSE schriftlich kündigen (Rücktritt). Der TV MSE
ist damit ermächtigt, dann den zwischen dem Gast und Vermieter geschlossenen
Hauptvertrag ebenfalls zu kündigen. Dabei kann eine Rücktrittsgebühr
bzw. Entschädigung des Anbieters fällig werden, auf die der TV MSE keinen
Einfluss nimmt. Die Vermieter können Entschädigungspauschalen in nachstehender
Höhe beanspruchen:
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Gesamtpreises
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises
bis zum 2. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Gesamtpreises
1 Tag vor Mietbeginn oder Nichtanreise: 95 % des Gesamtpreises
Entscheidend für die Berechnung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung
des Gastes beim TV MSE. Falls die Unterkunft durch den Vermieter anderweitig vergeben
werden kann, sind die Einnahmen daraus auf die Stornokosten anzurechnen. Der Abschluss
einer Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung wird daher dringend
empfohlen. Die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung des Gastes ohne
Zahlungsverpflichtungen besteht nur, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart
wurde. Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung durch
den Gast kommt nicht in Betracht. Ausnahme: Es zeigen sich vor oder während
des Aufenthaltes Mängel, die trotzt Beschwerde vom Vermieter nicht beseitigt
werden.
Rücktritt durch den Vermittler:
In diesem Fall ist der TV MSE berechtigt, dem Gast ein gleichwertiges Alternativobjekt
anzubieten. Ist ein solches Objekt nicht verfügbar, kann gemäß
des Deutschen Reiserechts ein höherwertiges angeboten werden. Die Differenz
im Reisepreis ist vom Gast zu tragen. Sollte dies nicht erwünscht sein, hat
der Gast Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
3.) Weitere Kündigungsvereinbarungen
Rücktritt durch den Vermieter:
Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsziele (Anzahlung, Restzahlung) ist
der Vermieter zur Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt .Der Vermieter
hat außerdem das Recht, die Unterkunft zu kündigen, wenn der Gast diese
rechtswidrig verwendet, wie z.B. Rauchen in einer Nichtraucherwohnung, Lärmbelästigung
anderer Gäste oder Beschädigung der Einrichtung. Eine Unter- oder Weitervermietung
durch den Gast ist ebenfalls nicht gestattet und führt zur Kündigung.
4.) An- und Abreise
Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser obliegt es dem Gast, sich spätestens
einen Tag vor der Anreise mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, um die Schlüsselübergabe
und die Anreisezeit zu klären. Unterbleibt dies, gehen alle hieraus entstehenden
Nachteile und Kosten zulasten des Gastes. Der Gast ist verpflichtet dem Vermieter,
nicht dem TV MSE, spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige
Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist
der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig
zu belegen. Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.
Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Vermieter
eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens ist vorbehalten.
5.) Haftung
Beanstandungen der Unterkunftsleistungen sind durch den Gast stets direkt und
umgehend beim Vermieter geltend zu machen. Die Angaben über die vermittelten
Unterkunftsleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen
Vermieter gegenüber dem TV MSE. Der TV MSE gibt keinerlei Garantien oder
Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität
dieser Informationen sowie der Eignung und Qualität der dargestellten Unterkunftsleistungen
ab.
Der TV MSE haftet dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung und
ggf. das Inkasso mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Vermittlungsleistungen
des TV MSE hat der Gast innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es gilt hierfür
ausdrücklich die Schriftform. Die Frist beginnt mit dem vertraglich vorgesehen
Ende der vermittelten Unterkunftsleistungen. Die Frist wird nicht gewahrt durch
die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Vermieter.
Der TV MSE haftet nicht dafür, dass ein dem Buchungsauftrag entsprechender
Vertrag mit dem Vermieter zustande kommt. Der Vermittlungserfolg selbst wird also
nicht geschuldet. Der Vermittler haftet nur für den eigenen Verantwortungsbereich
im Rahmen der Vermittlungstätigkeit, also für Vermittlungsfehler, die
er selbst, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen begangen haben,
wie z. B. fehlerhafte Beratung oder nicht auftragsgemäße Buchung bei
Dritten.
Röbel, 01. September 2015
Tourismusverband Mecklenburgische
Seenplatte e.V.