§ 2 . Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage
des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax
bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für
den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern
dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit
hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich
von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich
Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich
vereinbart.
§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienapartement bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienapartement entspricht
dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr
übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale,
nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienapartements
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste
Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über
die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienapartement belegen. Das Ferienapartemnet
steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs.
1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber
hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Anbieters. Der Preis für die Überlassung des Ferienapartements
erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter
allgemein berechneten Preis.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige
Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten
Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienapartements vereinbarten
Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist
spätestens am Abreisetag bei Übergabe der
Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen,
es sei denn der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise
ausdrücklich zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel
vor Ort nicht akzeptiert werden.
(7) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene
Vorauszahlung auf den für die Überlassung des Ferienapartements vereinbarten
Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen.
Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß
§ 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung
der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach
der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen,
und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies demGast schriftlich mitteilen.
§ 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung
der Buchungsbestätigung als Tag der
Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
§ 4. Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienapartement und dessen Inventar
pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere
Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte
sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienapartement ist der Gast
verpflichtet, bei Verlassen Fenster und Türen geschlossen zu halten,sowie
Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienapartement
nicht gestattet.
(4) In der Ferienapartement gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen
kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 €
(netto) in Rechnung stellen.Rauchen ist nur auf dem Hof und den Terrassen erlaubt.
(5) Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung
mit Angabe der Passnummer, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen
verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads,
Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für
eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist
in dem Ferienapartement nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein-
und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von
Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden
durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienapartement,
insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes
ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.
Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab
informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls
nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist
der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges
des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters
auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm
und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten
Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein
Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit
der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des
Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise berechtigt, im
Übrigen nach den folgenden Maßgaben:
Stornierung bis spätestens / Höhe des zu entrichtenden Übernachtungspreises
30 Tage vor Anreise 0 %
25 bis 29 Tage vor Anreise 20 %
20 bis 24 Tage vor Anreise 40 %
15 bis 19 Tage vor Anreise 60 %
8 bis 14 Tage vor Anreise 80 %
< 7 Tage vor Anreise 100 %
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter
erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung
zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienapartemet hat der
Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienapartement sowie
die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Erscheint der Gast am Anreisetag
nicht bis spätestens 18.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach
einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt,
ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend
anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr
in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
(5) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist
gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Gäste nach des vertraglich gebuchten Ferienapartement vorliegen
und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
(6) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen,
wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) das Ferienapartement unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der
Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) das Ferienapartement zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn
oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen
ist.
(7) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw.
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen
des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder
Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt
bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch
des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden
Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen
Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.
§ 6 . Haftung; Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die
Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt,
wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt
haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters
auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der
Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder
den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten
nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung
des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen.
Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast
in der Ferienapartement verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder
seine Besucher in dem Haus oder der Nebengebäude/Carports der Ferienapartements,
in dem Ferienapartment und/oder am Inventar des Ferienapartement schuldhaft
verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen.
Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen.
Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere
Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der
Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren
in der jeweiligen gesetzlichen Frist§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe;
Verspätete Räumung
§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete
Räumung
(1) Das Ferienapartement steht am Anreisetag regelmäßig ab 14.00
Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 18.00 Uhr erfolgen, es sei denn,
ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter
vereinbart. Eine Anreise vor 14.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies
vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet
in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 30,00 Euro erhoben.
(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen
Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe
von 150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger
Räumung des Ferienapartement und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag,
sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung
keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall
darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar
leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen
Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung
der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine
Zusatzzahlung. Diese beträgt
a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 13.00
Uhr;
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung
nach 13.00 Uhr .
Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund
einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch
alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden.
Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart
wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und
die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße
Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter
Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer
Schlösser (Schließanlage) zu leisten.
§ 8 . Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht
an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung
(Kurbeitrag) erforderlich.
§ 9 . Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Uelzen/ Deutschland. Gerichtsstand
für Mietrecht ist Uelzen. Allgemeiner Gerichtsstand ist Uelzen.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen
Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich
widersprochen.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck
der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.