Gastaufnahmevertrag
falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war bereitgestellt worden ist.
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr.
Endrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche
Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Gastwirt oder Vermieter
nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter. Abbestellfristen für gemietete Bungalows oder Wohnungen sieht der Gesetzgeber nicht vor.
als Durchschnittswerte ergeben:
Übernachtung 10 %
Übernachtung /Frühstück 20 %
5a. Bei Nichtanreise erlischt der Anspruch auf die gemietete Wohneinheit am Folgetag ab 14.00 Uhr.
Ab diesem Zeitpunkt versuchen die Kurverwaltung und der Vermieter das Zimmer anderweitig zu belegen.
Ist eine Belegung nicht möglich, hat der Gast den vereinbarten Preis Abzüglich der ersparten Aufwendungen zu bezahlen.
Wir empfehlen eine Reisekostenrücktrittsversicherung abzuschließen (in jedem Reisebüro möglich, innerhalb von 14 Tagen)