Vermittlungsbedingungen der Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH.
Die Timmendorfer Strand
Niendorf Tourismus GmbH – nachstehend „TSNT“ abgekürzt
– tritt im Rahmen ihrer Tätigkeiten ausschließlich als Vermittler
von Unterkunfts- und damit verbundenen Leistungen auf. Die TSNT veranstaltet
selbst keine eigenen Reisen. Im Falle der Buchung kommt der die Reise betreffende
Vertrag nur zwischen dem Gast und dem jeweiligen Gastgeber zustande. Die TSNT
und den Gast verbindet lediglich ein
Vermittlungsvertrag.
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags
und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis
zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der TSNT.
1. Stellung der TSNT
1.1.
Die TSNT haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leistungen
und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.
1.2.
Eine etwaige Haftung der TSNT aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
2. Vertragsschluss
2.1.
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an. Grundlage
dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden
Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung),
soweit diese dem Kunden vorliegen.
2.2.
Reisemittler – mit Ausnahme der TSNT selbst – sind nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen,
die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich
zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung
stehen.
2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht
von der TSNT oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber
und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht
wurden.
2.4.
Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem
Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
2.5.
Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber der Buchung
(Firmen, Vereine, Gruppenverantwortliche) haben für alle Vertragsverpflichtungen
von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt, wie für
ihre eigenen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen haben.
2.6.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung zustande, die
keiner Form bedarf, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen
für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird die TSNT als Vertreter
des Gastgebers dem Gast die Buchungsbestätigung übersenden.
2.7.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so
liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft
erklärt.
3. Preise und Leistungen, Preiserhöhungen
3.1.
Die im Gastgeberverzeichnis und im Internet angegebenen Preise sind Endpreise
und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein,
soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro
Person. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte
für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser,
etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2.
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen
Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/ Auftraggeber
getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/ Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende
Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
3.3.
Buchungen auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, werden soweit
möglich durchgeführt. Für jede gewünschte Umbuchung bis
zum 40. Tag vor dem Buchungszeitraum wird regelmäßig ein Umbuchungsentgelt
von 10,00 € verlangt. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig
ist. Spätere Umbuchungen können regelmäßig nur nach Rücktritt
vom Vertrag durch eine Neuanmeldung vorgenommen werden. Im Falle eines Rücktritts
wird regelmäßig ein Entgelt in Höhe von 15,00 € verlangt.
Die Ansprüche des Gastgebers gemäß Ziffer 5. dieser Vermittlungsbedingungen
bleiben hiervon unberührt.
4. Zahlung
4.1.
Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit
dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung
vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung (z. B. die in Inanspruchnahme
des Full-Service in Niendorf) nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis
einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen
zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den
Gastgeber zu bezahlen.
4.2.
Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der
Gastgeber vor oder bei Reiseantritt eine Anzahlung in Höhe von 10 % des
Gesamtpreises verlangen.
4.3.
Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.
Kreditkarten oder elektronische Zahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart
oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende
sind nicht durch Überweisung möglich.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1
Im Falle des Rücktritts des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf
Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises, einschließlich des Verpflegungsanteils
und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2
Im Falle des Rücktritts steht dem Gastgeber unter Verlust des Anspruchs
auf den vereinbarten Mietpreis eine angemessene Entschädigung nach §
651 h Abs.1 BGB zu. Die Höhe bestimmt sich nach dem ursprünglich vereinbarten
Reisepreis unter Abzug des Wertes der durch den Gastgeber ersparten Aufwendungen
sowie dessen, was der Gastgeber durch eine andere Verwendung der Leistungen
erwerben kann. Der Gastgeber
ist befugt, diesen Anspruch gemäß § 651 h Abs.2 BGB zu pauschalieren.
Wenn der Gastgeber den Entschädigungsanspruch pauschaliert, betragen die
Rücktrittskosten für den Fall, dass nur eine Unterkunft gebucht worden
ist
• vom Buchungsdatum bis 60 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Reisepreises
• 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Reisepreises
• ab dem 29. Tag vor Mietbeginn: 80 % des Reisepreises
und für den Fall, dass eine Unterkunft und zusätzliche Verpflegungsleistungen
gebucht worden sind
• vom Buchungsdatum bis 60 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Reisepreises
• 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Reisepreises
• ab dem 29. Tag vor Mietbeginn: 70 % des Reisepreises
Dem Gast/ dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber
nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen des Gastgebers höher sind
als die vorstehend berücksichtigten Abzüge oder dass eine anderweitige
Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat.
Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet,
den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. Der Gastgeber hat sich im Rahmen
seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs um eine anderweitige Verwendung
der Unterkunft zu bemühen.
5.3.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.
5.4.
Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an
die TSNT zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
5.5
Für den Fall des Rücktritts durch den Gastgeber gelten die allgemeinen
schuldrechtlichen Grundsätze.
6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber
6.1.
Soweit eine anderweitige Vereinbarung nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft
nur von dem Gast in Anspruch genommen werden, für den sie gebucht wurde.
Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen
Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten,
sind nicht gestattet.
6.2.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich
dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige,
die nur gegenüber der TSNT erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt
die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz
oder teilweise entfallen.
7. Haftung
7.1.
Jegliche Haftung des Gastgebers und der TSNT ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt, es sei denn es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt.
Der Gastgeber und die TSNT haften bei leichter Fahrlässigkeit in jedem
Falle nur für typische und
vorhersehbare Schäden.
7.2.
Die Haftung des Gastgebers und der TSNT wird bei leichter Fahrlässigkeit
jeweils und für jeden Einzelfall beschränkt auf den Höchstbetrag
für die gebuchte Leistung, aus welcher der Anspruch resultiert.
7.3.
Alle Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr nach ihrer Entstehung.
Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
7.4.
Auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher
Garantiehaftung findet die vorstehende Haftungsbeschränkung keine Anwendung.
Dies gilt auch für den Fall, dass als Schadensfolge der Tod oder ein Körper-
oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
8.1.
Für die Vertragsverhältnisse zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber
und dem Gastgeber sowie der TSNT gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Entsprechendes gilt für die sonstigen Rechtsverhältnisse.
8.2.
Gerichtsstand ist Timmendorfer Strand, sofern der Gast/ Auftraggeber Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen
ist.
Ihre Timmendorfer Strand Niendorf Tourismus GmbH