Stand 16. April 2002

Reservierungsbedingungen der Upstalsboom-Hotels und der Upstalsboom-Ferienwohnungen

(In Punkt 4 genannte Zeiten können je nach Hotel abweichen, bitte im Hotel erfragen.)

  1. Nachfolgende Reservierungsbedingungen sind Bestandteil des Gastaufnahme-Vertrages zwischen Upstalsboom (Hotelier) und dem Gast bzw. des Ferienwohnungsvermietungs-Vertrages zwischen Upstalsboom (Vermieter) und dem Gast. Die in den Häusern zu Beginn der Beherbergung zur Kenntnis gebrachte Hausordnung ist ebenfalls Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses.

  2. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und von Upstalsboom (regelmäßig schriftlich) zugesagt ist. Der Vermietungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Appartement/Ferienhaus bestellt und innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt wurde oder, falls eine schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist; die Vermietung erfolgt im Namen und für Rechnung des Eigentümers. Upstalsboom ist nicht Eigentümer des gemieteten Appartements/Ferienhauses. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast für alle in der Reservierung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

  3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. eines bestimmtes Appartements oder Ferienhauses. Sollten vereinbarte Zimmer, Appartements oder Ferienhäuser nicht verfügbar sein, so ist Upstalsboom verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder anderweitig zu bemühen.

  4. Mündliche Zusagen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Gerichtsstand bei Streitigkeiten gegen Upstalsboom ist dessen Sitz. Es gilt deutsches Recht. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr am Anreisetag und bis 12:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich Upstalsboom das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr weiter zu vergeben. Reservierte Appartements/Ferienhäuser stehen dem Gast ab 17:00 Uhr am Anreisetag und bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

  5. Der Hotel-Unterbringungspreis ist regelmäßig am Abreisetag fällig. Die Bezahlung kann in bar, per Scheck, EC-Cash-Card, per Kreditkarte oder im voraus durch Banküberweisung erfolgen. Die Gewährung von Pauschalarragements und Sonderkonditionen schließt die Bezahlung per Kreditkarte aus. Der Unterbringungspreis für Appartements/Ferienhäuser ist mit Eingang der Bestätigung bzw. Bereitstellung fällig. Bitte überweisen Sie den vereinbarten Preis in voller Höhe spätestens bis einen Monat vor Anreise auf das Upstalsboom-Konto. Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich. Upstalsboom ist vom Eigentümer ausdrücklich zum Inkasso ermächtigt.

  6. Pauschalangebote und Sonderaktionen sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden.

  7. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und nach den ortsüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten. Bei Schlüsselübergabe ist pro Appartement/Ferienhaus eine Kaution von 55,00 EUR (Nordsee Tropen Parc 100,00 EUR) zu leisten, die bei Rückgabe der Schlüssel zurück erstattet wird.

  8. Wenn der Gast die Reservierung absagt oder nicht am Aufenthaltsort erscheint, ist Upstalsboom, um Ausfälle zu vermeiden, nach Treu und Glauben gehalten, zu versuchen, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Appartements oder Ferienhäuser nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Grundsätzlich bleibt jedoch das Recht von Upstalsboom aus § 537 BGB bestehen, den Zimmerpreis abzüglich einer Pauschale für eingesparte Leistungen (20% bei Ü/Frühstück bzw. bei Ferienwohnungen; 40% bei Ü/Halbpension) in Rechnung zu stellen. Sollte das Zimmer bzw. das Appartement oder Ferienhaus anderweitig ohne Kostennachteile für Upstalsboom vermietet werden, behält sich Upstalsboom das Recht vor, dem Gast 25 EUR Abwicklungsgebühren in Rechnung zu stellen, ggf. zzgl. eines Schadenausgleichs in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis. Auf den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.

  9. Aus Rücksichtnahme auf die anderen Gäste ist das Mitbringen von Haustieren nur auf Anfrage möglich (im Nautic Hotel und in der Holiday Residenz keine Haustiere).

  10. Upstalsboom haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die vertragliche wie auch deliktische Haftung des Hoteliers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des Übernachtungspreises beschränkt, wie er sich auch aus der Buchungsbestätigung ergibt bzw. bestätigt wurde, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für eingebrachte Sachen haftet Upstalsboom nach Maßgabe der §§ 701 ff. BGB. Auch insoweit ist die Haftung für eingebrachte Sachen regelmäßig beschränkt.

  11. Sollte eine Bestimmung dieser Reservierungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  12. In unseren Preisen der Ferienwohnungen sind folgende Leistungen enthalten: alle Nebenkosten für Wasser und Heizung, Strom, Bettwäsche, Hand- und Badetücher, Geschirrtücher, Küchenausstattung und Putzgeräte- sowie Putzmittelstellung (Erstausstattung). Endreinigung inklusive bei mindestens 7 Übernachtungen Aufenthalt, ansonsten ab 41,00 EUR. Endreinigung in der Binz-Therme auch bei Kurzaufenthalten inklusive.

  13. Sonstige Leistungen (Preisangaben inklusive Mehrwertsteuer): Kinderbett (inklusive Wäsche) 1. Woche 22,00 EUR (Binz-Therme Kinderbett frei), jede weitere 16,00 EUR; Kinderhochstuhl kostenfrei auf Anfrage. Kleinkindausstattung im Seehof, Strand Park, Inselstrand sowie in der Villa Aegir und Holiday Residenz auf Anfrage. Haustiere auf Anfrage (außer Holiday-Residenz) ab 8,00 EUR pro Tag (Binz-Therme 20,00 EUR pro Tag). Tiefgarage im Seehof 6,00 EUR pro Tag. Frühstücksbuffet im Seehof: mit der Reservierung 7,00 EUR pro Person/Tag, vor Ort 8,00 pro Person/Tag. Buchungs- und Servicegebühr bis 6 Übernachtungen 6,00 EUR, ab 7 Übernachtungen 22,00 EUR.

    Besondere zusätzliche Reservierungsbedingungen für den Upstalsboom Nordsee Tropen Parc Tossens

  14. Im für den Upstalsboom Nordsee Tropen Parc Tossens ausgeschriebenen Preis sind enthalten: Unterkunft, täglich einmalige und zeitlich unbegrenzte Benutzung des tropischen Badeparadieses mit seinen vielfältigen Attraktionen - auf eigene Gefahr, Benutzung des Fitnessraumes - auf eigene Gefahr, Bettwäscheerstausstattung (Betten sind bei Anreise bezogen), ein Kinderbett, ein Hochstuhl, der Verbrauch von Gas, Wasser, Elektrizität, Benutzung des Farb-TV sowie alle im Vertrag aufgeführten und vom Kunden zusätzlich gebuchten Leistungen seitens des Hotels. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von Upstalsboom nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behält sich Upstalsboom vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Änderungen der veröffentlichten Preise, der Katalogausschreibung und der sonstigen Informationen bleiben vorbehalten. Allein der in der Buchungsbestätigung genannte Preis ist für den Vertrag verbindlich.

  15. Bei Erhalt der Reservierungsbestätigung, die gleichzeitig Rechnung ist, werden 20 % des Gesamtbetrages als Anzahlung fällig, mindestens jedoch 150 EUR. Der Restbetrag muß spätestens vier Wochen vor Beginn des Aufenthaltes bei Upstalsboom Nordsee Tropen Parc Tossens eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 4-Wochenfrist ist der Gesamtbetrag vor Ort bei Anreise zu zahlen.

  16. Die vertragliche Haftung von Upstalsboom ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Vertragspreises für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die ausdrücklich als Fremdleistung vermittelt werden, haftet Upstalsboom nicht für das Verschulden des die Fremdleistung erbringenden Leistungsträgers.

  17. Bei Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag, bei Nichtanreise einzelner Teilnehmer, bei Stornierungen und / oder Änderungen einzelner Zimmereinheiten und / oder Programmpunkte von Seiten des Kunden ohne schriftliche Einverständniserklärung von Seiten des Hotels, ist der Upstalsboom Nordsee Tropen Parc Tossens berechtigt, pro angemeldeten Teilnehmer bzw. pro gemietetes Objekt eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung zu verlangen: - Ferienhäuser, Hotelzimmer und Studio - Appartements mit und ohne Verpflegung nach Vertragsabschluß bis 45 Tage 10% des reinen Logispreises vor dem Anreisetag (mindestens jedoch 30,00 EUR)

    44 Tage bis 22 Tage vor dem Anreisetag 50% des reinen Logispreises
    21 Tage bis 4 Tage vor dem Anreisetag 80% des reinen Logispreises
    3 Tage vor Anreise bis zum Anreisetag bzw. 80% des Übernachtungspreises mit
    bei Nichtanreise Verpflegung

  18. Gerichtsstand bei Streitigkeiten gegen den Upstalsboom Nordsee Tropen Parc Tossens ist Frankfurt am Main.

  19. Haustiere dürfen nur nach mündlicher / schriftlicher Bestätigung gegen zusätzliche Gebühr mitgebracht werden. Pro Unterkunft ist allenfalls ein Haustier zulässig. Haustiere haben keinen Zugang zum Badeparadies. Hunde müssen innerhalb der eigenen Unterkunft an der Leine geführt werden. Gemäß Anordnung der Kurverwaltung dürfen Haustiere nicht zum Strandgelände geführt werden. Außerdem müssen Haustiere fern von Feldern, Wiesen und Weideflächen gehalten werden. Eine tägliche Gebühr wird Ihnen gesondert in Rechnung gestellt.

  20. Werden auf Ihren Wunsch hin Änderungen der Reservierung vorgenommen (keine Stornierungen einzelner Zimmer oder Leistungen), so erhebt das Hotel eine Umbuchungsgebühr von 25,00 EUR. Diese Kosten entfallen, sofern die geänderte neue Reservierung im Gesamtpreis über dem ursprünglichen gebuchten Gesamtpreis liegt. Es obliegt der Entscheidung des Hotels, ob der Vertrag neu geschrieben wird oder ob ein Zusatzvertrag über die zusätzlichen Leistungen mit dem Kunden abgeschlossen wird. Der ursprüngliche Hotelaufnahmevertrag bleibt in diesem Fall in allen Leistungen und Vereinbarungen unverändert.

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