Ferienwohnung Albatros

 Dollahner Str . 35  18609 Ostseebad Binz

www.-ferienwohnung-binz.net  e-mail: post@ferienwohnung-binz.net

 

 

A.) Vertrags- und Zahlungsvereinbarungen

 

Buchungen unserer Ferienwohnung über das Online-Buchungssystem sind verbindlich. Der Vertrag  ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung per Online-Buchung bestellt oder bei mündlicher oder schriftlicher Bestellung durch uns bestätigt wurde, beziehungsweise bei kurzfristigen Buchungen die Ferienwohnung bereitgestellt wurde. Bitte lesen Sie sich die Buchungsbestätigung sorgfältig durch vergleichen Sie die Angaben, besonders Anreise und Abreisedatum. Melden Sie Abweichungen bitte direkt dem Vermittler bei dem Sie gebucht haben. Natürlich stehen wir Ihnen auch unter 02195 / 926907 zur Verfügung, um Sie bei der Buchung zu unterstützen.

 

Mieter und Vermieter haben das Recht, Online-Buchungen innerhalb von 24 Stunden kostenlos zu stornieren. Ist die Vermietung durch unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, Vandalismus o.ä. Gründe nicht möglich oder erheblich beeinträchtigt, ist der Vermieter berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Ausweichquartier anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Die Anzahlung ist binnen 10 Tagen auf das angegebene Konto  zu überweisen. Geht die Zahlung bei uns nicht innerhalb der Frist ein, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ihnen neben dem Ersatzanspruch eine pauschalierte Rücktrittsbearbeitungsgebühr von 15,00 Euro in Rechnung zu stellen.

 

Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Mietbeginn fällig. Bei kurzfristigeren Buchungen ist der volle Betrag sofort fällig, bei weniger als 4 Tagen ist der Preis vor Schlüsselübergabe vor Ort zu entrichten. Ohne vollständige Bezahlung kann der Eintritt in die Ferienwohnung verweigert werden und den Mieter auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.

 

Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung oder bei vorzeitiger Abreise den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen des Vermieters. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

 

Die Ankunftszeit am Anreisetag ist ab 16.00 Uhr. Anreisen nach 19.00 Uhr müssen vereinbart werden. Ohne Absprache steht nach 19.00 Uhr die Ferienwohnung nicht mehr zur Verfügung, wobei dem Vermieter der volle Anspruch aus der gebuchten Leistung erhalten bleibt. Die Mietzeit endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Abweichungen hiervon können mit dem Vermieter abgesprochen werden. Die Modalitäten der Schlüsselübergabe werden Ihnen rechtzeitig nach Zahlungseingang mitgeteilt. Sollten durch den Mieter Termine mit der Betreuung (besonders Anreise, Abreise) ohne Absprache nicht eingehalten und dadurch eine erneute Anreise der Betreuung zur An- und/oder Abreise notwendig werden, berechnen wir Ihnen hierfür jeweils 25,00 Euro zusätzlich.

 

B.) Ablauf der Vermietung

 

1. Mietablauf       
Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als volle Person. Im Interesse unserer Gäste bitten wir um Verständnis, dass das Mitbringen von Haustiere und das Rauchen in der Wohnung nicht gestattet ist. Wir wollen auf jene Gäste Rücksicht nehmen, die mit asthmatischen oder allergischen Beschwerden bei uns Urlaub machen.

 

2. Kurtaxe

Nach Gemeindeverordnung haben Vermieter von Ferienwohnungen die Kurtaxe für ihre Gäste einzunehmen, weiterzuleiten und nachzuweisen. Die Kurtaxe ist bei Wohnungsübergabe an die Betreuerin der Wohnung  zu entrichten. Die entsprechende Kurkarte wird Ihnen von aushändigt. Die aktuelle Höhe der Kurabgabe entnehmen Sie bitte der Kurabgabesatzung.

 

3. Extraleistungen
Für die von Ihnen ggf. vorgenommene Bestellung von Extraleistungen haben wir mit der Betreuerin der Wohnung einen Vertrag geschlossen. Sie ist berechtigt, die Kosten dafür mit Ihnen direkt vor Ort abzurechnen, ebenso wie die ggf. entstandenen Kosten für durch den Mieter verursachte Schäden.

 

4. Mieter
Der Mieter ist für die Ferienwohnung samt Einrichtung verantwortlich. Er hat sie pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle durch ihn oder einen Mitbewohner verursachte Schäden anzuzeigen und zu ersetzen. Zerbrochene und/oder beschädigte Gegenstände werden dem Mieter zum Selbstkostenpreis berechnet. Das Mietobjekt ist nach Ende der Mietzeit besenrein zu übergeben. Anfallender Müll ist gemäß dem Müllkonzept zu entsorgen.    
Sollten Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Mieter muss die Mängel unverzüglich beim Betreuer der Wohnung oder bei dessen Nicht-Erreichbarkeit beim Vermieter melden, damit die Mängel überprüft und beseitigt werden können.

 

5. Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters. Innerhalb des Hauses und des Grundstückes haften Eltern für Ihre Kinder. Für die Benützung des Kinderspielplatzes übernimmt der Vermieter keine Haftung.

 

Vielen Dank für die entsprechende Berücksichtigung der vorstehenden Regelungen und einen guten Aufenthalt in Binz wünscht Ihnen

 

                   Familie Lorenz                                                                                                                                          Stand: ab 2005