ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

1. Nutzungszweck / Belegungszahl

Das Ferienmietobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Der Mietpreis gilt immer für zwei Erwachsene und maximal zwei Kinder.


2. Haftung des Vermieters

a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
b) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die elementare Tauglichkeit (wie z.B. fehlen von Strom, Wasser, Heizung) aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Jeder Mangel muss sofort nach Auffallen dem Vermieter mitgeteilt werden. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessene herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Darüber hinaus ist der Mieter nicht berechtigt, Schadenersatz wegen der vorbeschrieben Mängel zu verlangen.
c) Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haften wir, auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach gesetzlichen Vorschriften, bei Schäden gegen Leben, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben.


3. Rücktritt des Mieters vor Reisebeginn

und Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
a)Der Reiserücktritt muss immer schriftlich erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Rücktritt bzw. Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen, und zwar wie folgt:
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20%
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 46. Tag vor Reiseantritt 90%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reise100% des Reisepreises.
Es bleibt den Parteien unbenommen, im Einzelfall höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen.
b) Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes besteht kein Erstattungsanspruch seitens des Mieters.
c) Der Vermieter ist im Fall des Rücktritts des
Mieters bzw. bei Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen durch den Mieter nach Treu und Glauben gehalten, das nicht in Anspruch genommene Mietobjekt nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Mietobjekts hat der Mieter für die Dauer des Vertrages 90% des vereinbarten Preises zu zahlen.
d) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.


4. Empfehlung einer Reiserücktrittsversicherung
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz verlangen.


6. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages, infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.


7. Pflichten und Haftung des Mieters

a) Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist für Schäden haftbar, die durch ihn oder seine Begleitpersonen oder Besucher schuldhaft verursacht worden sind. Der Mieter haftet auch für Schäden, die vom Kindern verursacht worden sind, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die im Mietvertrag aufgeführten Personen haften als Gesamtschuldner.
b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Personen anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder
eventuelle entstehende Störungen gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. vom Vermieter benannte Personen über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistung, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung zu.
d) Am Anreisetag kann die Wohneinheit ab 15.30 Uhr in Anspruch genommen werden. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 9:30 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, spülen des Geschirrs und entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.


8. Internetnutzung

a) Das Internet kann mit einem vom Mieter mitgebrachten Laptop genutzt werden. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Anreise. Die Internetnutzung geschieht auf eigene Gefahr, insbesondere haftet der Vermieter nicht für etwaige Gerätebeschädigung des Mieters durch einen Vierenbefall/Trojaner.
b) Der User hat bei der Nutzung des Netzzugangs die Rechtsordnung, insbesondere Vorgaben des Strafrechts und des Jugendschutzes zu beachten.


9. Tierhaltung

Tierhaltung ist nur in bestimmten Objekten und nur nach Absprache gestattet.


10. Grillen

Ausschließlich an den ausgeschriebenen Grillplätzen ist das Grillen dem Mieter gestattet.


11. Rauchverbot

Das Rauchen ist in den Mietobjekten nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbots, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Euro 500,00 für eine Komplettbereinigung der Rauchrückstände zu bezahlen.


12. Änderung des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.


13. Hausordnung

Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren und das Hören lauter
Musik ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen.


14. Rechtswahl, Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien Oldenburg in Holstein.
Für Rechtsbeziehungen gilt Deutsches Recht.