ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
1. Nutzungszweck / Belegungszahl
Das Ferienmietobjekt wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich
zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag
angegebenen Personenzahl belegt werden. Der Mietpreis gilt immer für zwei
Erwachsene und maximal zwei Kinder.
2. Haftung des Vermieters
a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes
und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß
zu erbringen.
b) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel,
der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht
während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit,
in der die elementare Tauglichkeit (wie z.B. fehlen von Strom, Wasser, Heizung)
aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Jeder Mangel muss sofort
nach Auffallen dem Vermieter mitgeteilt werden. Für die Zeit, während
der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessene herabgesetzte
Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer
Betracht. Darüber hinaus ist der Mieter nicht berechtigt, Schadenersatz wegen
der vorbeschrieben Mängel zu verlangen.
c) Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten haften
wir, auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen,
nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt
auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche
Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird,
in Fällen zwingender Haftung nach gesetzlichen Vorschriften, bei Schäden
gegen Leben, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und
soweit wir Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen
haben.
3. Rücktritt des Mieters vor Reisebeginn
und Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
a)Der Reiserücktritt muss immer schriftlich erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet,
bei Rücktritt bzw. Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den
vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen,
und zwar wie folgt:
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20%
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 46. Tag vor Reiseantritt 90%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt
der Reise 100% des Reise100% des Reisepreises.
Es bleibt den Parteien unbenommen, im Einzelfall höhere oder geringere Einsparungen
nachzuweisen.
b) Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes besteht kein Erstattungsanspruch
seitens des Mieters.
c) Der Vermieter ist im Fall des Rücktritts des
Mieters bzw. bei Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen durch den Mieter nach Treu und Glauben gehalten,
das nicht in Anspruch genommene Mietobjekt nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des
Mietobjekts hat der Mieter für die Dauer des Vertrages 90% des vereinbarten
Preises zu zahlen.
d) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen,
der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.
Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich
oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag
ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für
den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4. Empfehlung einer Reiserücktrittsversicherung
Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen
(Anzahlung und Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten
in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall
kann der Vermieter vom Mieter Ersatz verlangen.
6. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung
des Vertrages, infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen
Verpflichtungen befreit. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei
bereits erbrachte Leistungen erstatten.
7. Pflichten und Haftung des Mieters
a) Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Er
ist für Schäden haftbar, die durch ihn oder seine Begleitpersonen oder
Besucher schuldhaft verursacht worden sind. Der Mieter haftet auch für Schäden,
die vom Kindern verursacht worden sind, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben. Die im Mietvertrag aufgeführten Personen haften als Gesamtschuldner.
b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht
selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder
der von diesem benannten Personen anzuzeigen. Für die durch die nicht rechtzeitige
Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des
Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen oder
eventuelle entstehende Störungen gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet,
den Vermieter oder ggf. vom Vermieter benannte Personen über Mängel
der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese
Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen
Leistung, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung zu.
d) Am Anreisetag kann die Wohneinheit ab 15.30 Uhr in Anspruch genommen werden.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens
9:30 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter
noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, spülen
des Geschirrs und entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
8. Internetnutzung
a) Das Internet kann mit einem vom Mieter mitgebrachten Laptop genutzt werden.
Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Anreise. Die Internetnutzung geschieht auf
eigene Gefahr, insbesondere haftet der Vermieter nicht für etwaige Gerätebeschädigung
des Mieters durch einen Vierenbefall/Trojaner.
b) Der User hat bei der Nutzung des Netzzugangs die Rechtsordnung, insbesondere
Vorgaben des Strafrechts und des Jugendschutzes zu beachten.
9. Tierhaltung
Tierhaltung ist nur in bestimmten Objekten und nur nach Absprache gestattet.
10. Grillen
Ausschließlich an den ausgeschriebenen Grillplätzen ist das Grillen
dem Mieter gestattet.
11. Rauchverbot
Das Rauchen ist in den Mietobjekten nicht gestattet. Bei Nichteinhaltung des Rauchverbots,
ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Euro 500,00 für eine Komplettbereinigung
der Rauchrückstände zu bezahlen.
12. Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie alle rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
13. Hausordnung
Die Mieter sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere
sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche
Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen
und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren und
das Hören lauter
Musik ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
zu unterlassen.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §
38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche
der Vertragsparteien Oldenburg in Holstein.
Für Rechtsbeziehungen gilt Deutsches Recht.