Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (nachfolgend Gast genannt) und uns, der Tourismuszentrale Stralsund (nachfolgend Vermittler genannt), geregelt. Diese Vermittlungsbedingungen sind Bestandteil des Vermittlungsvertrages zwischen Gast und Vermittler, der durch Buchung und Abwicklung der Reiseangebote zustande kommt.

§ 1 Haftung
1.1 Die Tourismuszentrale ist Vermittler von Fremdleistungen und steht damit für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistungen ein. Sie übernimmt gegenüber dem Gast keinerlei Haftung für Mängel an der Unterkunft oder damit verbundenen Leistungen. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb.
1.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb zu richten.
1.3 Die Haftung des Vermittlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgenommen bei Körperschäden ist ausgeschlossen.

§ 2 Buchung und Vertragsabschluss
2.1 Mit der Buchung bei dem Vermittler bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Beherbergungsvertrages und dem Vermittler den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung mit- aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.3 Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch den Vermittler in Stralsund zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, informiert der Vermittler den Gast bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung der Buchungsbestätigung.
2.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Vermittlers vor, an das der Vermittler für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Die Verträge kommen auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist des Vermittlers die Annahme erklärt.
2.5 Die Regelung in Ziffer 2.4 gilt entsprechend auch, wenn der Vermittler dem Gast auf telefonische, schriftliche oder elektronische Anfrage hin ein schriftliches Angebot auf Abschluss der Verträge unterbreitet.
2.6 Liegen dem Gast die Vermittlungsbedingungen des Vermittlers bei telefonischer Buchung nicht vor, hat der Vermittler diese dem Gast mit der Buchungsbestätigung zu übersenden. Widerspricht der Gast diesen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich - ist der Vermittlungsvertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.

§3 Zahlung und Abwicklung der Übernachtungsleistung
3.1 Das gesamte von dem Gast gemäß dem von dem Vermittler vermittelten und zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb zustande gekommenen Beherbergungsvertrag zu zahlende Übernachtungsentgelt ist vom Gast direkt an den Beherbergungsbetrieb zu zahlen. Die Höhe des vom Gast zu zahlenden Entgeltes ist in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
3.2 Soweit in der Buchungsbestätigung oder in den AGBs des Beherbergungsbetriebes nicht anders vermerkt, ist der Gast verpflichtet den Beherbergungsbetrieb zu benachrichtigen, wenn seine Anreise nach 18.00 Uhr liegt. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Übernachtungsleistung erlöschen. Ziffer 4. bleibt unberührt.

§ 4 Stornierung / Rücktritt
4.1 Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der jeweiligen Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermittler. Für den Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermittler ist der Gast beweispflichtig.
4.2 Bei einer Stornierung nach Ablauf der vom gebuchten Beherbergungsbetrieb vorgegebenen kostenfreien Stornierungsfrist oder einer Nichtanreise und somit einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, bei Nichtweiterverkauf oder Nichtweitermittlung der freigewordenen Zimmer, dem nicht angereisten Gast Ausfallkosten in Rechnung zu stellen, welche entweder in der Buchungsbestätigung oder in den AGBs des Beherbergungsbetriebes stehen. Wenn keine Stornierungsbedingungen erwähnt sind, gelten die folgenden:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
danach 80 % des Reisepreises

4.3 Dem Gast steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass dem Beherbergungsbetrieb tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden, als in der Pauschale veranschlagt, entstanden ist.
4.4 Anzahlungen können mit dem Schadenersatzanspruch verrechnet werden. Rücktrittserklärungen müssen schriftlich erfolgen und können direkt an den Beherbergungsbetrieb oder an den Vermittler gerichtet werden. Im Falle des Rücktritts wird ein pauschaler Aufwendungsersatz von 15,00 Euro erhoben.
4.5 Umbuchungen auf einen anderen Termin oder eine andere Unterkunft können nur nach Rücktritt vom bestehenden Vertrag nach den o. g. Bedingungen als neue Buchungen erfolgen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.

§ 5 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall eine rechtlich wirksame, dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommende Regelung zu vereinbaren. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.
Stralsund, 14.04.2008