Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durch die nachstehenden Vermittlungsbedingungen werden die Rechtsbeziehungen
zwischen Ihnen (nachfolgend Gast genannt) und uns, der Tourismuszentrale Stralsund
(nachfolgend Vermittler genannt), geregelt. Diese Vermittlungsbedingungen sind
Bestandteil des Vermittlungsvertrages zwischen Gast und Vermittler, der durch
Buchung und Abwicklung der Reiseangebote zustande kommt.
§ 1 Haftung
1.1 Die Tourismuszentrale ist Vermittler von Fremdleistungen und steht damit für
die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistungen ein. Sie übernimmt
gegenüber dem Gast keinerlei Haftung für Mängel an der Unterkunft
oder damit verbundenen Leistungen. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag
ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich
zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb.
1.2 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen
sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb
zu richten.
1.3 Die Haftung des Vermittlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgenommen bei Körperschäden
ist ausgeschlossen.
§ 2 Buchung und Vertragsabschluss
2.1 Mit der Buchung bei dem Vermittler bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb
den Abschluss eines Beherbergungsvertrages und dem Vermittler den Abschluss eines
Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich
an.
2.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Gast auch für alle in der Buchung
mit- aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende,
wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.3 Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch den
Vermittler in Stralsund zustande. Über die Annahme, für die es keiner
bestimmten Form bedarf, informiert der Vermittler den Gast bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss durch Übersendung der Buchungsbestätigung.
2.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchung
ab, so liegt ein neues Angebot des Vermittlers vor, an das der Vermittler für
die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Die Verträge kommen auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist des
Vermittlers die Annahme erklärt.
2.5 Die Regelung in Ziffer 2.4 gilt entsprechend auch, wenn der Vermittler dem
Gast auf telefonische, schriftliche oder elektronische Anfrage hin ein schriftliches
Angebot auf Abschluss der Verträge unterbreitet.
2.6 Liegen dem Gast die Vermittlungsbedingungen des Vermittlers bei telefonischer
Buchung nicht vor, hat der Vermittler diese dem Gast mit der Buchungsbestätigung
zu übersenden. Widerspricht der Gast diesen nicht innerhalb von 10 Tagen
nach Zugang - bei kurzfristigen Buchungen, d.h. ab 10 Tage vor Reiseantritt, unverzüglich
- ist der Vermittlungsvertrag zu diesen Bedingungen zustande gekommen.
§3 Zahlung und Abwicklung der Übernachtungsleistung
3.1 Das gesamte von dem Gast gemäß dem von dem Vermittler vermittelten
und zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb zustande gekommenen Beherbergungsvertrag
zu zahlende Übernachtungsentgelt ist vom Gast direkt an den Beherbergungsbetrieb
zu zahlen. Die Höhe des vom Gast zu zahlenden Entgeltes ist in der Buchungsbestätigung
ausgewiesen.
3.2 Soweit in der Buchungsbestätigung oder in den AGBs des Beherbergungsbetriebes
nicht anders vermerkt, ist der Gast verpflichtet den Beherbergungsbetrieb zu benachrichtigen,
wenn seine Anreise nach 18.00 Uhr liegt. Anderenfalls kann der Anspruch auf die
Übernachtungsleistung erlöschen. Ziffer 4. bleibt unberührt.
§ 4 Stornierung / Rücktritt
4.1 Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt
muss unter Angabe der jeweiligen Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermittler. Für den
Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermittler ist der Gast beweispflichtig.
4.2 Bei einer Stornierung nach Ablauf der vom gebuchten Beherbergungsbetrieb vorgegebenen
kostenfreien Stornierungsfrist oder einer Nichtanreise und somit einer Nichtinanspruchnahme
der gebuchten Leistung, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, bei Nichtweiterverkauf
oder Nichtweitermittlung der freigewordenen Zimmer, dem nicht angereisten Gast
Ausfallkosten in Rechnung zu stellen, welche entweder in der Buchungsbestätigung
oder in den AGBs des Beherbergungsbetriebes stehen. Wenn keine Stornierungsbedingungen
erwähnt sind, gelten die folgenden:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
danach 80 % des Reisepreises
4.3 Dem Gast steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass dem Beherbergungsbetrieb
tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden, als in der Pauschale
veranschlagt, entstanden ist.
4.4 Anzahlungen können mit dem Schadenersatzanspruch verrechnet werden. Rücktrittserklärungen
müssen schriftlich erfolgen und können direkt an den Beherbergungsbetrieb
oder an den Vermittler gerichtet werden. Im Falle des Rücktritts wird ein
pauschaler Aufwendungsersatz von 15,00 Euro erhoben.
4.5 Umbuchungen auf einen anderen Termin oder eine andere Unterkunft können
nur nach Rücktritt vom bestehenden Vertrag nach den o. g. Bedingungen als
neue Buchungen erfolgen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
wird empfohlen.
§ 5 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unberührt.
Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall eine rechtlich wirksame, dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommende Regelung
zu vereinbaren. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen
Lücke.
Stralsund, 14.04.2008