Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Tourismus- und Kur GmbH für die Vermittlungstätigkeit
Die Tourismus und Kur GmbH vermittelt Ferienunterkünfte und Hotelzimmer für
andere Anbieter. Es gelten jeweils die nachfolgenden Bestimmungen. Sollte eine
der nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertragsinhalt
im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Regelung soll insoweit durch
eine wirksame, dem Sinn des Vertrages entsprechende Regelung ersetzt werden.
1.) Vertragsabschluß
Die Tourismus und Kur GmbH handelt ausdrücklich als Vermittler. Vertragspartner
sind der Gastgeber und der Gast.
Bei Buchung über das Online-Buchungssystem gilt der Vertrag für beide
Partner mit Abschluss des Buchungsvorgangs – Button „kostenpflichtig
buchen“ – als verbindlich geschlossen. Gastgeber und Gast erhalten
eine entsprechende Bestätigung per E-Mail.
Eine Buchung durch den Gast kann darüber hinaus schriftlich, mündlich
als auch telefonisch erfolgen. Hier vermittelt die Tourismus- und Kur GmbH im
Namen des Gastes eine gewünschte Ferienunterkunft und veranlasst die Buchung.
Auch hier gilt bei Abschluss des Buchungsvorgangs der Vertrag als verbindlich
geschlossen. Gastgeber und Gast erhalten eine entsprechende Bestätigung per
E-Mail.
2.) Beteiligung und Leistung der Tourismus- und Kur GmbH
Die Tourismus- und Kur GmbH vermittelt, im Namen und auf Rechnung des Gastgebers,
lediglich das Zustandekommen eines solchen Gastaufnahmevertrages, dessen Inhalt
auf den jeweiligen Auskünften der Vertragspartner, insbesondere auf Seiten
des Gastgebers hinsichtlich des Leistungsumfanges (Ausstattung und sonstiges),
beruht.
Die durch die Tourismus- und Kur GmbH dem Gast erteilten Auskünfte basieren
auf den Angaben des Gastgebers, die in einem Gastgeberstammblatt festgehalten
sind.
3.) Haftung der Tourismus- und Kur GmbH
Die Tourismus und Kur GmbH haftet nicht für Prospektangaben, Auskünfte
und Leistungen der Gastgeber, sondern nur für eigene Vermittlungsfehler.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen
Der Tourismus- und Kur GmbH treffen als bloßen Vermittler hinsichtlich des
Zustandekommens des Gastaufnahmevertrages keinerlei Rechte und Pflichten aus demselben.
Die Tourismus- und Kur GmbH übernimmt keine Haftung für Mängel
der Unterkunft.
4.) Pflichten des Gastes
Sollten während des Aufenthalts Mängel in der Unterkunft oder deren
nahem Umfeld (Bauarbeiten) auftreten, ist der Gast verpflichtet, den Mangel unverzüglich
beim Gastgeber anzuzeigen. Etwaige Ansprüche des Gastes auf Mangelbeseitigung
bzw. Preisnachlass hat dieser gegenüber dem Gastgeber geltend zu machen.
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer
eintreten, haftet der Gast dem Gastgeber, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich
des Gastgebers liegt oder durch einen Dritten verursacht und der Dritte auch tatsächlich
Ersatz leistet, was jeweils vom Mieter nachzuweisen ist.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Ein verursachter
Schaden ist unverzüglich dem Haftpflichtversicherer als auch dem Gastgeber
zu melden.
Die Anreise kann ab 15:00 Uhr, bzw. nach individueller Absprache mit dem jeweiligen
Gastgeber erfolgen; die Abreise muss grundsätzlich bis 10:00 Uhr erfolgt
sein.
Eine finanzielle Erstattung bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise
ist leider nicht möglich.
5.) Umbuchungen
Umbuchungen sind grundsätzlich nur innerhalb von Objekten eines Gastgebers
möglich.
Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsabschluss Umbuchungen oder andere Änderungen
für eine bereits verbindliche Buchung, z.B. hinsichtlich des Reisetermins,
der Unterkunft oder der Verpflegungsart bzw. gebuchte Zusatzleistungen vorgenommen,
kann die Tourismus- und Kur GmbH ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25,00
Euro pro Änderungsvorgang erheben.
6.) Personenzahl, Tiere
Die Unterkunft darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als im Katalog/ Internet
ausgeschrieben und in der Buchungsbestätigung verbindlich angegeben sind.
Der Gastgeber hat das Recht, überzählige Personen abzuweisen.
Tiere dürfen, soweit sie nicht in der Buchungsbestätigung extra zugesagt
sind, nicht in der Unterkunft gehalten werden. Der Verstoß berechtigt den
Gastgeber zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag.
7.) Bezahlung
Die Bezahlung des Mietpreises einschl. Zusatzleistungen hat entsprechend den Angaben
auf der Buchungsbestätigung zu erfolgen.
Die Kurabgabe ist nicht im Mietpreis enthalten und ist entweder in der Buchungsbestätigung
separat ausgewiesen bzw. muss bei der Anreise vor Ort entrichtet werden.
Die Kosten für eine Reiserücktrittskostenversicherung sind ebenfalls
nicht im Mietpreis enthalten, aber ggf. als gebuchte Zusatzleistung separat zu
entrichten.
8.) Schadensersatzansprüche zwischen Gast und Gastgeber wegen Nichtbereitstellung
bzw. Nichtinanspruchnahme der Unterkunft
Etwaige Schadensersatzansprüche wegen Nichtbereitstellung der Unterkunft
seitens des Gastgebers bzw. Nichtinanspruchnahme der Unterkunft durch den Gast
sind gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen.
Der Rücktritt/Stornierung einer verbindlichen Buchung kann generell nur schriftlich
(auch per E-Mail oder Fax) erfolgen.
Bei Rücktritt/Stornierung des Gastes hat dieser an den Gastgeber Ersatz für
dessen getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen zu bezahlen. Dieser Ersatzanspruch
ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen pauschaliert;
er beträgt:
- vom 31. bis zum 22. Tag vor vereinbarter Inanspruchnahme der Unterkunft 20%
des vereinbarten Gesamtpreises
- vom 21. bis zum 15. Tag vor vereinbarter Inanspruchnahme der Unterkunft 50%
des vereinbarten Gesamtpreises
- danach 80% des vereinbarten Gesamtpreises.
Entscheidend für die Berechnung der Tage ist der Zugang der schriftlichen
Rücktrittserklärung
Dies gilt nur für jene Tage, an denen es nicht gelingt, die Unterkunft anderweitig
zu vergeben.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ohne vorherige entsprechende
Erklärung bzw. bei vorzeitiger Abreise des Gastes (egal aus welchen Gründen)
ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis abzüglich der vom Gastgeber
ersparten Aufwendungen zu zahlen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen
bei der Übernachtung in Ferienwohnungen oder Privatquartieren 20% des Übernachtungspreises,
bei Übernachtungen in Hotels oder Pensionen (Zimmer mit Frühstück)
30% des Übernachtungspreises. Auch dies gilt nur für jene Tage, an denen
es nicht gelingt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.
Bei Rücktritt/Stornierung eines Gastaufnahmevertrages erhebt die Tourismus-
und Kur GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Bei Nachweis von geringeren bzw. höheren Aufwendungen durch eine der beiden
Vertragsparteien des Gastaufnahmevertrages ist auch eine entsprechend abweichende
Vereinbarung der Ersatzansprüche im Einzelfall möglich.
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Wasserrohrbruch u. ä.) oder sonstiger
vom Gastgeber nicht zu vertretender bzw. außerhalb seiner Einflusssphäre
liegender Hinderungsgründe, behält sich der Gastgeber das Recht vor,
vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast ein Anspruch, zum Beispiel
auf Schadenersatz, zusteht.
9.) Gerichtsstand
Eventuelle Ansprüche aus der Vermittlertätigkeit der Tourismus und Kur
GmbH sind binnen eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende anzumelden.
Anderenfalls sind sie ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Rostock.
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand:22.02.2017