Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tourismus- und Kur GmbH für die Vermittlungstätigkeit

Die Tourismus und Kur GmbH vermittelt Ferienunterkünfte und Hotelzimmer für andere Anbieter. Es gelten jeweils die nachfolgenden Bestimmungen. Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertragsinhalt im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Regelung soll insoweit durch eine wirksame, dem Sinn des Vertrages entsprechende Regelung ersetzt werden.


1.) Vertragsabschluß
Die Tourismus und Kur GmbH handelt ausdrücklich als Vermittler. Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast.
Bei Buchung über das Online-Buchungssystem gilt der Vertrag für beide Partner mit Abschluss des Buchungsvorgangs – Button „kostenpflichtig buchen“ – als verbindlich geschlossen. Gastgeber und Gast erhalten eine entsprechende Bestätigung per E-Mail.
Eine Buchung durch den Gast kann darüber hinaus schriftlich, mündlich als auch telefonisch erfolgen. Hier vermittelt die Tourismus- und Kur GmbH im Namen des Gastes eine gewünschte Ferienunterkunft und veranlasst die Buchung. Auch hier gilt bei Abschluss des Buchungsvorgangs der Vertrag als verbindlich geschlossen. Gastgeber und Gast erhalten eine entsprechende Bestätigung per E-Mail.


2.) Beteiligung und Leistung der Tourismus- und Kur GmbH
Die Tourismus- und Kur GmbH vermittelt, im Namen und auf Rechnung des Gastgebers, lediglich das Zustandekommen eines solchen Gastaufnahmevertrages, dessen Inhalt auf den jeweiligen Auskünften der Vertragspartner, insbesondere auf Seiten des Gastgebers hinsichtlich des Leistungsumfanges (Ausstattung und sonstiges), beruht.
Die durch die Tourismus- und Kur GmbH dem Gast erteilten Auskünfte basieren auf den Angaben des Gastgebers, die in einem Gastgeberstammblatt festgehalten sind.


3.) Haftung der Tourismus- und Kur GmbH
Die Tourismus und Kur GmbH haftet nicht für Prospektangaben, Auskünfte und Leistungen der Gastgeber, sondern nur für eigene Vermittlungsfehler. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen
Der Tourismus- und Kur GmbH treffen als bloßen Vermittler hinsichtlich des Zustandekommens des Gastaufnahmevertrages keinerlei Rechte und Pflichten aus demselben.
Die Tourismus- und Kur GmbH übernimmt keine Haftung für Mängel der Unterkunft.


4.) Pflichten des Gastes
Sollten während des Aufenthalts Mängel in der Unterkunft oder deren nahem Umfeld (Bauarbeiten) auftreten, ist der Gast verpflichtet, den Mangel unverzüglich beim Gastgeber anzuzeigen. Etwaige Ansprüche des Gastes auf Mangelbeseitigung bzw. Preisnachlass hat dieser gegenüber dem Gastgeber geltend zu machen.
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Gastgeber, sofern der Schaden nicht im Verantwortungsbereich des Gastgebers liegt oder durch einen Dritten verursacht und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Mieter nachzuweisen ist.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Ein verursachter Schaden ist unverzüglich dem Haftpflichtversicherer als auch dem Gastgeber zu melden.
Die Anreise kann ab 15:00 Uhr, bzw. nach individueller Absprache mit dem jeweiligen Gastgeber erfolgen; die Abreise muss grundsätzlich bis 10:00 Uhr erfolgt sein.
Eine finanzielle Erstattung bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise ist leider nicht möglich.


5.) Umbuchungen
Umbuchungen sind grundsätzlich nur innerhalb von Objekten eines Gastgebers möglich.
Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsabschluss Umbuchungen oder andere Änderungen für eine bereits verbindliche Buchung, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart bzw. gebuchte Zusatzleistungen vorgenommen, kann die Tourismus- und Kur GmbH ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25,00 Euro pro Änderungsvorgang erheben.


6.) Personenzahl, Tiere
Die Unterkunft darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als im Katalog/ Internet ausgeschrieben und in der Buchungsbestätigung verbindlich angegeben sind. Der Gastgeber hat das Recht, überzählige Personen abzuweisen.
Tiere dürfen, soweit sie nicht in der Buchungsbestätigung extra zugesagt sind, nicht in der Unterkunft gehalten werden. Der Verstoß berechtigt den Gastgeber zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag.


7.) Bezahlung
Die Bezahlung des Mietpreises einschl. Zusatzleistungen hat entsprechend den Angaben auf der Buchungsbestätigung zu erfolgen.
Die Kurabgabe ist nicht im Mietpreis enthalten und ist entweder in der Buchungsbestätigung separat ausgewiesen bzw. muss bei der Anreise vor Ort entrichtet werden.
Die Kosten für eine Reiserücktrittskostenversicherung sind ebenfalls nicht im Mietpreis enthalten, aber ggf. als gebuchte Zusatzleistung separat zu entrichten.

8.) Schadensersatzansprüche zwischen Gast und Gastgeber wegen Nichtbereitstellung bzw. Nichtinanspruchnahme der Unterkunft
Etwaige Schadensersatzansprüche wegen Nichtbereitstellung der Unterkunft seitens des Gastgebers bzw. Nichtinanspruchnahme der Unterkunft durch den Gast sind gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen.
Der Rücktritt/Stornierung einer verbindlichen Buchung kann generell nur schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) erfolgen.
Bei Rücktritt/Stornierung des Gastes hat dieser an den Gastgeber Ersatz für dessen getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen zu bezahlen. Dieser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen pauschaliert; er beträgt:


- vom 31. bis zum 22. Tag vor vereinbarter Inanspruchnahme der Unterkunft 20% des vereinbarten Gesamtpreises
- vom 21. bis zum 15. Tag vor vereinbarter Inanspruchnahme der Unterkunft 50% des vereinbarten Gesamtpreises
- danach 80% des vereinbarten Gesamtpreises.
Entscheidend für die Berechnung der Tage ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung


Dies gilt nur für jene Tage, an denen es nicht gelingt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ohne vorherige entsprechende Erklärung bzw. bei vorzeitiger Abreise des Gastes (egal aus welchen Gründen) ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen zu zahlen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung in Ferienwohnungen oder Privatquartieren 20% des Übernachtungspreises, bei Übernachtungen in Hotels oder Pensionen (Zimmer mit Frühstück) 30% des Übernachtungspreises. Auch dies gilt nur für jene Tage, an denen es nicht gelingt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.


Bei Rücktritt/Stornierung eines Gastaufnahmevertrages erhebt die Tourismus- und Kur GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.


Bei Nachweis von geringeren bzw. höheren Aufwendungen durch eine der beiden Vertragsparteien des Gastaufnahmevertrages ist auch eine entsprechend abweichende Vereinbarung der Ersatzansprüche im Einzelfall möglich.


Im Falle höherer Gewalt (Brand, Wasserrohrbruch u. ä.) oder sonstiger vom Gastgeber nicht zu vertretender bzw. außerhalb seiner Einflusssphäre liegender Hinderungsgründe, behält sich der Gastgeber das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast ein Anspruch, zum Beispiel auf Schadenersatz, zusteht.


9.) Gerichtsstand
Eventuelle Ansprüche aus der Vermittlertätigkeit der Tourismus und Kur GmbH sind binnen eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende anzumelden. Anderenfalls sind sie ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Rostock.
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Stand:22.02.2017