Allgemeine Geschaäftsbedingungen

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel
(1)Die Wohnung darf nur von Personen bewohnt werden, die in diesem Mietvertrag namentlich genannt sind. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt (außer Balkon) und Haustiere jeder Art sind nicht gestattet. Die Wohnung ist nicht behindertengerecht ausgestattet.
(2) Die Ferienwohnung ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird u.a. mit folgender Ausstattung vermietet: Küche (Geschirrspüler, Kühlschrank, Backofen, Herd, Microwelle), Wohnzimmer (TV), Schlafbereich (Doppelbett 160 x 200 cm), Bad (WC, Duschtempel, Whirlpool, Waschbecken), Balkon.
(3) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Transponder zum Zugang der Ferienwohnung, diese sind bei Abreise zurückzugeben. Bei Verlust wird eine Pauschale pro Transponder von 15 € Fällig.

§ 2 An- und Abreisetag
(1) Am Anreisetag erfolgt die Anreise ab 15 Uhr (wegen der Endreinigung bitte nicht früher).
(2) Am Abreisetag erfolgt die Abreise bis 11 Uhr.
(3) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.
(4) Die Endreinigung für das Objekt Beträgt 30 € inkl. MwSt.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise
(1) Kosten für Strom, Wasser, Heizung sind im Mietpreis enthalten. Pro Benutzung des Whirlpools werden 6 € inkl. MwSt. berechnet.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch
(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
-Kündigung bis 49 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises
- Kündigung bis 35 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- Kündigung bis 21 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- Kündigung bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- Kündigung später als zwei Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
(gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten).

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt
durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(2) Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters. Im Mietpreis sind die Übernachtungskosten sowie Strom, Heizung und Wasser enthalten Sonstiger Hausrat (auch Toilettenpapier, Spülmittel, Gewürze u. ä.) ist ausdrücklich im Preis nicht enthalten.
(3) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind unverzüglich in geeigneter Form zu melden (Handy-Nr. 0160/97096783).
(4) Sorgfaltspflicht:
Fenster und Türen sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen, um Schäden die durch Unwetter entstehen können zu vermeiden.
(5) Müll:
Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitten wir Sie, uns dabei zu helfen. Fragen zur Entsorgung beantworten wir Ihnen gerne. Getrennt wird nach Hausmüll, Papier und Sondermüll (gelber Sack).
(6) Küche:
Bitte beachten Sie, dass Geschirr nur im sauberen Zustand wieder in die Schränke eingeräumt werden, gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben. Der Geschirrspüler und Kühlschrank ist vor der Abreise zu leeren!
(7) Wohnbereich:
Wir würden uns freuen, wenn Sie den Echtholzboden nicht mit „Straßenschuhen“ betreten würden. Wir bitten Sie die Schuhe immer im Hausgang auf dem Schmutzfangteppich/Schuhregal zu verstauen.

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Handschriftliche Änderungen und Ergänzungen gelten als nicht geschrieben.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Gerichtsstand ist das Kreisgericht in 96515 Sonneberg.