Vertragsbedingungen
Sehr geehrter Reisegast, herzlich willkommen !
Wir freuen uns, Sie begrüßen zu können und bedanken uns bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir haben Ihre Reise sorgfältig vorbereitet und die Voraussetzungen für Ihren erholsamen Urlaub geschaffen. Dazu gehören auch klare vertragliche Vereinbarungen, wie sie in unseren Vertragsbedingungen niedergelegt sind. Diese Vertrags- und Zahlungsbedingungen, einschließlich der Abschnitte unter „Wissenswertes von A-Z“, werden soweit wirksam vereinbart, und sind Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Vertrages. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen an, welche die Vorschriften des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a bis m Bürgerliches Gesetzbuch ergänzen.
Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden Hinweise und Bedingungen sorgfältig zu lesen. 
A. Vertragsbedingungen für vermittelte Leistungen
1. Bei der Vermittlung von Mietwagen, Flügen, Hotelzimmer oder Leistungen von anderen Reiseveranstaltern wird VivaAmbiente ausschließlich als Vermittler tätig, soweit nicht gemäß § 651a Abs. 2 BGB nach den Gesamtumständen des Angebots und des Buchungs-ablaufes der Anschein erweckt wird, VivaAmbiente erbringe solche Leistungen in eigener Verantwortung.VivaAmbiente haftet nur für ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließ-lich auf deren Angaben VivaAmbiente gegenüber. Für den Leis-tungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde, gültig.
2. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen. - soweit wirksam vereinbart und vorhanden – dessen Reise- / Beförderungs- / oder Geschäftsbedingungen.
3. Die Bezahlung der vermittelten Leistungen kann, je nach Leistungsträger unterschiedlich, z. B. mit Kreditkarte, Abbuchung vom Konto, Überweisung oder Bezahlung vor Ort erfolgen.
4. Für den Rücktritt des Reisegastes von vermittelten Verträgen gelten die mit dem vermittelten Unternehmen getroffenen Vereinba-rungen.
B. Vertragsbedingungen für Verträge mit VivaAmbiente
1. Stellung von VivaAmbiente
1.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und VivaAmbiente finden, ausgenommen die Vermittlung von Mietwagen, Flügen, Hotelzimmer und anderer vermittelten Leistungen, die Vorschriften der §§ 651 a ff. Bürgerliches Gesetzbuch über den Pauschalreisevertrag Anwendung.
1.2 Im Rechtsverhältnis zum Eigentümer von Ferienhäusern ist VivaAmbiente Vermittler des Objekts.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ihr Interesse an einer Buchung eines Objektes, eines Fluges oder eine Mietwagens können Sie VivaAmbiente telefonisch, schriftlich per Fax oder E-Mail oder über das Internet übermitteln. VivaAmbiente nimmt für Sie eine verbindliche Reservierung vor und leitet Ihnen das jeweilige vorbereitete Vertragsformular zur Unterzeichnung zu.
2.2 Mit diesem Vertragsformular bietet VivaAmbiente allen Reise-teilnehmern, die das Objekt bewohnen werden, den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Internetbeschreibung von www.vivaambiente.de, aller im Angebot enthaltener Hinweise und Erläuterungen, insbesondere auch die Abschnitte unter "Wissenswer-tes von A-Z", dieser Vertragsbedingungen und etwaiger besonderer Hinweise im Vertragsformular selbst verbindlich an. VivaAmbiente ist an dieses Vertragsangebot 3 Tage ab dem Datum des Vertragsfor-mulars gebunden. Ausnahme: bei kurzfristigen Buchungen (ab 28 Tage vor Reisebeginn) beträgt die Vertragsbindung 1 Tag.     
2.3 Der Vertrag kommt mit allen Reiseteilnehmern, die das Objekt belegen werden, ausschließlich mit der Rücksendung (die auch per Fax erfolgen kann) des von Ihnen unverändert unterzeichneten Vertrages innerhalb der unter Punkt 2.2 genannten Bindungsfrist zustande. Änderungen, Ergänzungen und/oder Streichungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit VivaAmbiente.
2.4 Der Vertragsunterzeichner haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Vertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
3. Zahlungen
3.1 Mit Vertragsschluss (Rücksendung des unterzeichneten Vertragsformulars) sind 20 % des Gesamtpreises als Anzahlung innerhalb von 5 Tagen zu leisten. Die Restzahlung ist ohne Aufforderung spätestens vier Wochen vor Belegungsbeginn zu bezahlen. Nach Zahlungseingang senden wir Ihnen ca. 14 Tage vor Belegungsbeginn Ihre Reiseunterlagen (inkl. Wegbeschreibung) per Post zu.
3.2 Geht die Anzahlung oder die Restzahlung nicht vollständig oder nicht innerhalb der genannten Frist ein, berechtigt dieses VivaAm-biente nach einer Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und dem Reisenden pauschalierte Rücktrittsgebühren nach Punkt 6.2 zu berechnen. 
3.3 Falls zwischen der Rücksendung des Vertragsformulars durch den Reisenden und dem Belegungs-/ Reisetermin weniger als vier Wochen liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von Punkt 3.4 zu bezahlen.
3.4 Die Bezahlung kann per Überweisung erfolgen, oder durch das Lastschriftverfahren zu den genannten Terminen von Ihrem Konto abgebucht werden.
3.5 Zahlungen an VivaAmbiente, insbesondere Zahlungen vom Ausland, sind spesen- und gebührenfrei zu leisten.
3.6 Soweit VivaAmbiente zur Erbringung der vertraglichen Leistun-gen in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und/oder weitere vertragliche Leistungen.
4. Leistungen, Nebenabreden
4.1 Die vertraglichen Leistungen bestehen in der Überlassung des gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus der Ausschreibung im Internet unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen, insbesondere auch unter „Wissenswertes von A-Z“  ergibt. Andere Hotelprospekte oder Leistungsträger eigene Prospekte sind für VivaAmbiente nicht verbindlich. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. VivaAmbiente ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 
5.2 Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Merkmals des Ferienobjekts, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleichwertigen Ferienobjekts zu verlangen, wenn VivaAmbiente in der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich  nach der Erklärung von VivaAmbiente über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen. 
6. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen, Umbuchungen
6.1  Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten.  Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei VivaAmbiente. Wir empfehlen den Rück-tritt schriftlich zu erklären.
6.2 Im Falle des Rücktritts kann VivaAmbiente pauschalierte Rück-trittsgebühren wie folgt verlangen:
a) Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 20% des Gesamtpreises
b) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbe-ginn 50% des Gesamtpreises
c) Bei einem Rücktritt ab dem 29. bis 1 Tag vor Belegungsbeginn 80% des Gesamtpreises
d. Bei einem Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90% des Gesamtpreises
Dem Kunden bleibt es unbenommen, VivaAmbiente nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 
6.3 Viva Ambiente behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisenden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
7. Umbuchungen
7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderun-gen hinsichtlich des Reisetermins, der Personenzahl und des Ferienobjekts besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden vorgenommen, kann VivaAmbiente bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von 50 EURO pro Kunden erheben.
7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, ist nur nach Rücktritt vom  Vertrag gemäß Ziffer 6.2 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen
8. Rücktritt und Kündigung durch ViviaAmbiente
VivaAmbiente kann in folgenden Fällen vor Belegungsbeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Belegungsbeginn den Reisevertrag kündigen:
a)    ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung von VivaAmbiente, des Eigentümers oder eines örtlichen Beauftragten nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars und/oder einer Verletzung der besonderen Obliegenheiten nach Punkt 12 dieser Vertragsbedingungen. Kündigt VivaAmbiente in diesem Falle, so behält VivaAmbiente den Anspruch auf den Gesamtpreis; VivaAmbiente muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die VivaAmbiente aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt.   
b)    ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
c)    Bei Gruppenreisen, bei denen in der Ausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt ist, kann VivaAmbiente bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In diesem Fall erhält der Reisende den vollen Reisepreis zurückerstattet. 
9. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend emp-fohlen, ebenso eine Versicherung für nicht in Anspruch genommene Leistungen bei Reiseabbruch. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, da eventuell von Ihnen oder mitreisenden Personen verursachte Schäden oft hohe Forde-rungen seitens der Hausbesitzer oder deren Beauftragten nach sich ziehen können.
10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde die Belegung des Feriendomizils infolge verspäte-ter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus sonstigen, nicht von VivaAmbiente zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. VivaAmbiente wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch den Eigentümer/Vermieter bemühen.
11. Kaution
Der Eigentümer bzw. der Beauftragte vor Ort sind berechtigt, bei der Schlüsselübergabe eine Kaution in vereinbarter Höhe zu erheben. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus den Reiseunterlagen.
12. Besondere Obliegenheiten des Kunden
12.1 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl (diese schließt auch Kleinkinder ein) belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist VivaAmbiente berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen oder die überzähligen Personen abzuweisen. 
12.2 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
12.3 Die Kunden verpflichten sich, alles mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln und VivaAmbiente, dem Eigentümer oder dem örtlichen Beauftragten alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. 
12.4 Der Kunde verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten oder zu vermeiden.
12.5 Den Kunden obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand zurück-zugeben ist. Die im Preis enthaltene Endreinigung berücksichtigt nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherds, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberem Zustand hinterlassen werden.
12.6 Der Kunde hat Bedienungsanleitungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekt ausliegen  oder ihm mitgeteilt werden  zu befolgen.  Dem Kunden ist untersagt Eingriffe in die technischen Einrichtungen des Ferienobjektes vorzunehmen. 
12.7 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden.
13. Obliegenheiten und Kündigung durch den Kunden, Ausschlussfrist
13.1 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung ist der Kunde verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich vor Ort dem Eigentümer bzw. dem örtlichen Beauftragten/Ansprechpartner anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Entsprechende Informationen über Name, Telefonnummer ggf. Anschrift der Ansprechpartner teilt VivaAmbiente den Kunden mit den Reiseunterlagen mit. Ist der Eigentümer bzw. der Ansprechpartner nicht erreichbar oder erfolgt durch diesen keine Abhilfe, ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich VivaAmbiente an deren Geschäftssitz in Deutschland anzuzeigen: VivaAmbiente, Elke Deger-Wolf, Freiburger Str. 11, 69493 Hirsch-berg. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
13.2 Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall neben der Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen eine Frist-setzung VivaAmbiente gegenüber voraus.
13.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der vereinbarten Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenen Belegungsende gegenüber VivaAmbiente geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche nur dann nicht ausgeschlossen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
14. Haftung, Haftungsbeschränkung
14.1 Die vertragliche Haftung von VivaAmbiente für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis be-schränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit VivaAmbiente für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
14.2 Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungs-objekts oder seiner Einrichtungen entstehen haftet  VivaAmbiente nicht, es sei denn, dass eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Organisationsspflichten nachgewiesen werden kann.
14.3 VivaAmbiente haftet nicht für Fremdleistungen, die von VivaAmbiente lediglich vermittelt werden und in der Buchungsbestätigung (z. B. Mietwagen) ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet werden.
15. Insolvenzversicherung
Entsprechend den gesetzlichen  Bestimmungen sind Ihre Anzahlung und Restzahlung versichert! Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein unseres Kundengeldabsicherers. Die Versicherung übernimmt damit die Bürgschaft für die Zahlungen der Kunden bei Insolvenz des Reiseveranstalters.
16. Pass- und Gesundheitsvorschriften
16.1 Für Spanien benötigen Bürger der EU, und der Schweiz  einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder benötigen einen Kinderreisepass bzw. Reisepass. Minderjährige müssen zusätzlich eine elterliche Erlaubnis mitführen. 
Impf- und Gesundheitsvorschriften bestehen derzeit nicht. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
16.2 Der Reisende ist für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich, sofern sich VivaAmbiente nicht ausdrücklich zur Beschaffung dieser Reisedokumente verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch VivaAmbiente bedingt sind.
17. Verjährung, Abtretungsverbot
17.1 Ansprüche gegenüber Vivaambiente verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende. Schweben zwischen dem Kunden und VivaAmbiente Verhandlun-gen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder VivaAmbiente die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
17.2 Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen den Reiseveranstalter an Dritte, auch an Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorgezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. 
17.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vertragsver-einbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsvereinbarungen zur Folge. 
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
18.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und VivaAm-biente findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
18.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen VivaAmbiente im Ausland für die Haftung von VivaAmbiente dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbe-sondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18.3 Der Kunde kann VivaAmbiente nur an deren Sitz verklagen.
18.4 Für Klagen von VivaAmbiente gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz  oder gewöhnlicher Aufenthalt  im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von VivaAmbiente vereinbart.  
18.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler  Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und VivaAmbiente anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Vertragspartner: Firma VivaAmbiente, Inhaberin: Elke Deger-Wolf, Freiburger Str. 11, 69493 Hirschberg


Wissenswertes von A-Z

An- und Abreise
Bei Anreise steht Ihnen Ihre gebuchte Unterkunft meist ab ca. 15.00 h zur Verfügung. Eine eventuell abweichende Anreisezeit vermerken wir bei den jeweiligen Unterkünften. Am Abreisetag möchten wir Sie bitten diese bis 10.00 h wieder zu verlassen.
Sollte die Anreise früher bzw. die Abreise später erfolgen, sind
wir bemüht, zusammen mit den örtlichen Ansprechpartnern bzw. Agenturen eine akzeptable Lösung zu finden. Eine Verspätung der Anreise ist den genannten Ansprechpartnern in den Reiseunterlagen mitzuteilen.

Bautätigkeit
Falls es zu Bautätigkeiten in der Nähe Ihrer Unterkunft kommen sollte, informieren wir Sie so früh wie möglich über Art und Umfang einer eventuellen Beeinträchtigung. Gelegentlich können Baustellen von heute auf morgen entstehen oder Bauarbeiten werden nach längerer Pause plötzlich wieder aufgenommen. Dieses gilt sowohl für private Bauherren als auch für öffentliche Arbeiten. Leider können wir hier nur in den seltensten Fällen Einfluss nehmen, sind aber stets bemüht akzeptable Lösungen für Sie zu finden.

Gartenmöbel
Durch Nutzung und Witterung, bedingt auch durch die Meeresnähe, sind Gartenmöbel großen Belastungen ausgesetzt. Spuren davon sind leider sehr schnell sichtbar. Bedienungsfunktion und Komfort entsprechen oft nicht den hiesigen Maßstäben.

Hausbezeichnung
Mit dem Wort „Finca“ bezeichnen wir Domizile, die sich häufig in ländlicher Umgebung und oft in untouristischer Lage befinden. Unter „Casa“ ist die allgemeine Bezeichnung in Deutsch „Haus“, zu verstehen. Es kann sich hierbei zum Beispiel um freistehende Häuser, Ferienhäuser, Reihenhäuser oder auch Doppelhaushälften handeln. Der Begriff „Villa“ muss nicht zwangsläufig mit der Bedeutung des deutschen Sprachgebrauchs etwas zu tun haben. Über den Quali-tätsstandard lässt sich mit der Begriffsbezeichnung allerdings keine Aussage treffen. Achten Sie bitte immer auf die jeweilige Objektbeschreibung.

Heizung / Klimaanlage
Soweit unsere Unterkünfte mit einer Heizung ausgestattet sind, haben wir dies in der jeweiligen Objektausschreibung vermerkt. In den meisten Häusern auf den Kanarischen Inseln ist jedoch eine Heizmöglichkeit nicht notwendig. Falls doch einmal Bedarf besteht können in der Regel so genannte portable/fahrbare Elektro-Heizöfen von den jeweiligen Verwaltern bzw. Hausbesitzern angefordert werden.

Hunde
Bitte geben Sie uns immer bei der Buchung die Größe bzw. das Gewicht des Hundes an. Die Mitnahme Ihres Haustieres muss jeweils immer nochmals von dem Eigentümer bzw. des Beauftrag-ten rückbestätigt werden.

Insekten
Besonders bei Unterkünften, die sich in freier Landschaft befinden, ist es möglich, dass im Haus Insekten wie z. B. Ameisen vorkommen. Die Intensität des Auftretens ist unter anderem abhängig von der Wetterlage und der jeweiligen Jahreszeit. Bitte sorgen Sie auch immer für eine regelmäßige Entsorgung Ihrer Abfälle (empfehlens-wert täglich), damit die Insekten bzw. Ungeziefer nicht angelockt werden.

Lärmbelästigung
Die Angabe einer ruhigen Lage in unserer Objektbeschreibung kann sich nur auf gewöhnliche Verhältnisse beziehen. Bitte respektieren Sie auch die Lebensgewohnheiten unserer lebensfrohen, spanischen Nachbarn. Das Leben beginnt in der Regel später als in Deutschland und dauert oft bis tief in die Nacht. Es kann also gelegentlich zu Beeinträchtigungen führen, die Sie mit Freundlichkeit und Diplomatie abstellen können.

Mindestaufenthalt
Die Mindestmietdauer beträgt bei unseren Ferienhäusern/-wohnungen und Villen in der Regel 7 Tage.

Strom
In südlichen Ländern kann es zu gewissen Zeiten zu Stromschwan-kungen oder Stromausfällen kommen. Einigen Objekte, worauf wir direkt verweisen, haben eine eigene Solaranlage mit eingeschränkter Kapazität.

TV-Empfang
Bei der Bezeichnung „TV“ können in der Regel nur landestypische Sender empfangen werden. Bei „SAT-TV“ werden Ihnen in den meisten Fällen einige deutsche Programme angeboten.

Wetter
Nicht immer herrscht ideales Urlaubswetter. Es kann durchaus zu heftigen Stürmen kommen, die Staub-/ und Sandablagerungen auf den Terrassen oder den Pools zur Folge haben. Auf sehr starke Regenfälle ist die Bauweise der Häuser nicht immer vorbereitet. Es kann in seltenen Fällen Wasser durch Fenster oder Türschlitze eindringen.