Vertragsbedingungen
Sehr geehrter Reisegast, herzlich
willkommen !
Wir freuen uns, Sie begrüßen zu
können und bedanken uns bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen.
Wir haben Ihre Reise sorgfältig vorbereitet und die Voraussetzungen für
Ihren erholsamen Urlaub geschaffen. Dazu gehören auch klare vertragliche
Vereinbarungen, wie sie in unseren Vertragsbedingungen niedergelegt
sind. Diese Vertrags- und Zahlungsbedingungen, einschließlich der
Abschnitte unter „Wissenswertes von A-Z“, werden soweit wirksam
vereinbart, und sind Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande
kommenden Vertrages. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Bedingungen
an, welche die Vorschriften des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a bis
m Bürgerliches Gesetzbuch ergänzen.
Wir empfehlen Ihnen, die
nachfolgenden Hinweise und Bedingungen sorgfältig zu lesen.
A. Vertragsbedingungen für
vermittelte Leistungen
1. Bei der Vermittlung von Mietwagen,
Flügen, Hotelzimmer oder Leistungen von anderen Reiseveranstaltern wird
VivaAmbiente ausschließlich als Vermittler tätig, soweit nicht gemäß §
651a Abs. 2 BGB nach den Gesamtumständen des Angebots und des
Buchungs-ablaufes der Anschein erweckt wird, VivaAmbiente erbringe
solche Leistungen in eigener Verantwortung.VivaAmbiente haftet nur für
ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die
Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder
Leistungsträger beruhen ausschließ-lich auf deren Angaben VivaAmbiente
gegenüber. Für den Leis-tungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen
des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde, gültig.
2. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner
der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem
getroffenen Vereinbarungen. - soweit wirksam vereinbart und vorhanden –
dessen Reise- / Beförderungs- / oder Geschäftsbedingungen.
3. Die Bezahlung der vermittelten Leistungen kann, je nach
Leistungsträger unterschiedlich, z. B. mit Kreditkarte, Abbuchung vom
Konto, Überweisung oder Bezahlung vor Ort erfolgen.
4. Für den Rücktritt des Reisegastes von vermittelten Verträgen gelten
die mit dem vermittelten Unternehmen getroffenen Vereinba-rungen.
B. Vertragsbedingungen für Verträge mit VivaAmbiente
1. Stellung von VivaAmbiente
1.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und
VivaAmbiente finden, ausgenommen die Vermittlung von Mietwagen, Flügen,
Hotelzimmer und anderer vermittelten Leistungen, die Vorschriften der §§
651 a ff. Bürgerliches Gesetzbuch über den Pauschalreisevertrag
Anwendung.
1.2 Im Rechtsverhältnis zum Eigentümer von Ferienhäusern ist
VivaAmbiente Vermittler des Objekts.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ihr Interesse an einer Buchung eines Objektes, eines Fluges oder
eine Mietwagens können Sie VivaAmbiente telefonisch, schriftlich per Fax
oder E-Mail oder über das Internet übermitteln. VivaAmbiente nimmt für
Sie eine verbindliche Reservierung vor und leitet Ihnen das jeweilige
vorbereitete Vertragsformular zur Unterzeichnung zu.
2.2 Mit diesem Vertragsformular bietet VivaAmbiente allen
Reise-teilnehmern, die das Objekt bewohnen werden, den Abschluss eines
Vertrages auf der Grundlage der Internetbeschreibung von
www.vivaambiente.de, aller im Angebot enthaltener Hinweise und
Erläuterungen, insbesondere auch die Abschnitte unter "Wissenswer-tes
von A-Z", dieser Vertragsbedingungen und etwaiger besonderer Hinweise im
Vertragsformular selbst verbindlich an. VivaAmbiente ist an dieses
Vertragsangebot 3 Tage ab dem Datum des Vertragsfor-mulars gebunden.
Ausnahme: bei kurzfristigen Buchungen (ab 28 Tage vor Reisebeginn)
beträgt die Vertragsbindung 1 Tag.
2.3 Der Vertrag kommt mit allen Reiseteilnehmern, die das Objekt belegen
werden, ausschließlich mit der Rücksendung (die auch per Fax erfolgen
kann) des von Ihnen unverändert unterzeichneten Vertrages innerhalb der
unter Punkt 2.2 genannten Bindungsfrist zustande. Änderungen,
Ergänzungen und/oder Streichungen bedürfen einer ausdrücklichen
Vereinbarung mit VivaAmbiente.
2.4 Der Vertragsunterzeichner haftet für alle Verpflichtungen von mit
angemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Vertrag, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung
übernommen hat.
3. Zahlungen
3.1 Mit Vertragsschluss (Rücksendung des unterzeichneten
Vertragsformulars) sind 20 % des Gesamtpreises als Anzahlung innerhalb
von 5 Tagen zu leisten. Die Restzahlung ist ohne Aufforderung spätestens
vier Wochen vor Belegungsbeginn zu bezahlen. Nach Zahlungseingang senden
wir Ihnen ca. 14 Tage vor Belegungsbeginn Ihre Reiseunterlagen (inkl.
Wegbeschreibung) per Post zu.
3.2 Geht die Anzahlung oder die Restzahlung nicht vollständig oder nicht
innerhalb der genannten Frist ein, berechtigt dieses VivaAm-biente nach
einer Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und dem
Reisenden pauschalierte Rücktrittsgebühren nach Punkt 6.2 zu
berechnen.
3.3 Falls zwischen der Rücksendung des Vertragsformulars durch den
Reisenden und dem Belegungs-/ Reisetermin weniger als vier Wochen
liegen, ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtpreis nach Maßgabe von
Punkt 3.4 zu bezahlen.
3.4 Die Bezahlung kann per Überweisung erfolgen, oder durch das
Lastschriftverfahren zu den genannten Terminen von Ihrem Konto abgebucht
werden.
3.5 Zahlungen an VivaAmbiente, insbesondere Zahlungen vom Ausland, sind
spesen- und gebührenfrei zu leisten.
3.6 Soweit VivaAmbiente zur Erbringung der vertraglichen Leistun-gen in
der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf
Bezug des Objektes und/oder weitere vertragliche Leistungen.
4. Leistungen, Nebenabreden
4.1 Die vertraglichen Leistungen bestehen in der Überlassung des
gebuchten Objekts in dem Zustand und der Ausstattung, wie sie sich aus
der Ausschreibung im Internet unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener
Hinweise und Erläuterungen, insbesondere auch unter „Wissenswertes von
A-Z“ ergibt. Andere Hotelprospekte oder Leistungsträger eigene
Prospekte sind für VivaAmbiente nicht verbindlich. Nebenabreden
(Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. VivaAmbiente ist verpflichtet,
den Kunden über Leistungsänderungen oder Leistungsabweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenfalls wird er dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.2 Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Merkmals des
Ferienobjekts, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag
zurückzutreten und die Buchung eines mindestens gleichwertigen
Ferienobjekts zu verlangen, wenn VivaAmbiente in der Lage ist, ein
solches ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der
Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von
VivaAmbiente über die Änderung dieser gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen, Umbuchungen
6.1 Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Belegungsbeginn vom
Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung bei VivaAmbiente. Wir empfehlen den Rück-tritt
schriftlich zu erklären.
6.2 Im Falle des Rücktritts kann VivaAmbiente pauschalierte
Rück-trittsgebühren wie folgt verlangen:
a) Bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 20% des
Gesamtpreises
b) Bei einem Rücktritt vom 59. bis zum 30. Tag vor Belegungsbe-ginn 50%
des Gesamtpreises
c) Bei einem Rücktritt ab dem 29. bis 1 Tag vor Belegungsbeginn 80% des
Gesamtpreises
d. Bei einem Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 90%
des Gesamtpreises
Dem Kunden bleibt es unbenommen, VivaAmbiente nachzuweisen, dass ihm
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von
ihm geforderte Pauschale.
6.3 Viva Ambiente behält sich vor, im Einzelfall eine höhere
Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisenden gegenüber
konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
7. Umbuchungen
7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderun-gen
hinsichtlich des Reisetermins, der Personenzahl und des Ferienobjekts
besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden
vorgenommen, kann VivaAmbiente bis zu den bei den Rücktrittskosten
genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt
von 50 EURO pro Kunden erheben.
7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, ist nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 6.2
zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-wünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen
8. Rücktritt und Kündigung durch ViviaAmbiente
VivaAmbiente kann in folgenden Fällen vor Belegungsbeginn vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Belegungsbeginn den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise trotz Abmahnung von VivaAmbiente, des Eigentümers
oder eines örtlichen Beauftragten nachhaltig stört oder durch sein
Verhalten andere gefährdet oder sich vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt
insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen
Beschädigung des Objekts und des Inventars und/oder einer Verletzung der
besonderen Obliegenheiten nach Punkt 12 dieser Vertragsbedingungen.
Kündigt VivaAmbiente in diesem Falle, so behält VivaAmbiente den
Anspruch auf den Gesamtpreis; VivaAmbiente muss sich jedoch den Wert
ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
VivaAmbiente aus einer anderweitigen Belegung des Objekts
erlangt.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung
der Reise bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder
Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
c) Bei Gruppenreisen, bei denen in der Ausschreibung
eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt ist, kann VivaAmbiente bis 21 Tage
vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In diesem Fall erhält der
Reisende den vollen Reisepreis zurückerstattet.
9. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend
emp-fohlen, ebenso eine Versicherung für nicht in Anspruch genommene
Leistungen bei Reiseabbruch. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen den
Abschluss einer Haftpflichtversicherung, da eventuell von Ihnen oder
mitreisenden Personen verursachte Schäden oft hohe Forde-rungen seitens
der Hausbesitzer oder deren Beauftragten nach sich ziehen können.
10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde die Belegung des Feriendomizils infolge verspäte-ter
Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus sonstigen,
nicht von VivaAmbiente zu vertretenden Gründen nicht oder nicht
vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf
anteilige Rückerstattung. VivaAmbiente wird sich um Erstattung der
ersparten Aufwendungen durch den Eigentümer/Vermieter bemühen.
11. Kaution
Der Eigentümer bzw. der Beauftragte vor Ort sind berechtigt, bei der
Schlüsselübergabe eine Kaution in vereinbarter Höhe zu erheben. Die Höhe
der Kaution ergibt sich aus den Reiseunterlagen.
12. Besondere Obliegenheiten des Kunden
12.1 Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen
Personenzahl (diese schließt auch Kleinkinder ein) belegt werden. Im
Falle einer Überbelegung ist VivaAmbiente berechtigt, eine zusätzliche
angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen
oder die überzähligen Personen abzuweisen.
12.2 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist
nicht erlaubt.
12.3 Die Kunden verpflichten sich, alles mit größtmöglicher Sorgfalt zu
behandeln und VivaAmbiente, dem Eigentümer oder dem örtlichen
Beauftragten alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit
schnellstmöglich zu melden.
12.4 Der Kunde verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen, alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten oder zu
vermeiden.
12.5 Den Kunden obliegt auch die regelmäßige Reinigung des
Ferienobjektes, das vor seiner Abreise im sauberen Zustand
zurück-zugeben ist. Die im Preis enthaltene Endreinigung berücksichtigt
nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherds,
des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in
einwandfrei sauberem Zustand hinterlassen werden.
12.6 Der Kunde hat Bedienungsanleitungen und sonstige Hinweise bezüglich
der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekt
ausliegen oder ihm mitgeteilt werden zu befolgen. Dem
Kunden ist untersagt Eingriffe in die technischen Einrichtungen des
Ferienobjektes vorzunehmen.
12.7 Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung mitgebracht werden.
13. Obliegenheiten und Kündigung durch den Kunden, Ausschlussfrist
13.1 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung ist der Kunde
verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich vor Ort dem Eigentümer
bzw. dem örtlichen Beauftragten/Ansprechpartner anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen. Entsprechende Informationen über Name, Telefonnummer ggf.
Anschrift der Ansprechpartner teilt VivaAmbiente den Kunden mit den
Reiseunterlagen mit. Ist der Eigentümer bzw. der Ansprechpartner nicht
erreichbar oder erfolgt durch diesen keine Abhilfe, ist der Kunde
verpflichtet, den Mangel unverzüglich VivaAmbiente an deren
Geschäftssitz in Deutschland anzuzeigen: VivaAmbiente, Elke Deger-Wolf,
Freiburger Str. 11, 69493 Hirsch-berg. Ansprüche des Kunden entfallen
nur dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet
unterbleibt.
13.2 Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kann
der Reisende den Vertrag kündigen. Diese Kündigung setzt im Regelfall
neben der Mängelanzeige mit Abhilfeverlangen eine Frist-setzung
VivaAmbiente gegenüber voraus.
13.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der vereinbarten
Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehenen Belegungsende gegenüber VivaAmbiente geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche nur dann nicht ausgeschlossen, wenn
kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
14. Haftung, Haftungsbeschränkung
14.1 Die vertragliche Haftung von VivaAmbiente für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis be-schränkt,
sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit VivaAmbiente für einen dem Gast entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
14.2 Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten
Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen,
sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße
oder bestimmungswidrige Benutzung des Belegungs-objekts oder seiner
Einrichtungen entstehen haftet VivaAmbiente nicht, es sei denn,
dass eine schuldhafte Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und
Organisationsspflichten nachgewiesen werden kann.
14.3 VivaAmbiente haftet nicht für Fremdleistungen, die von VivaAmbiente
lediglich vermittelt werden und in der Buchungsbestätigung (z. B.
Mietwagen) ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet werden.
15. Insolvenzversicherung
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind Ihre Anzahlung und
Restzahlung versichert! Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen
Sicherungsschein unseres Kundengeldabsicherers. Die Versicherung
übernimmt damit die Bürgschaft für die Zahlungen der Kunden bei
Insolvenz des Reiseveranstalters.
16. Pass- und Gesundheitsvorschriften
16.1 Für Spanien benötigen Bürger der EU, und der Schweiz einen
gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder benötigen einen
Kinderreisepass bzw. Reisepass. Minderjährige müssen zusätzlich eine
elterliche Erlaubnis mitführen.
Impf- und Gesundheitsvorschriften bestehen derzeit nicht. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
16.2 Der Reisende ist für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich, sofern sich VivaAmbiente nicht
ausdrücklich zur Beschaffung dieser Reisedokumente verpflichtet hat.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation durch VivaAmbiente bedingt sind.
17. Verjährung, Abtretungsverbot
17.1 Ansprüche gegenüber Vivaambiente verjähren nach einem Jahr ab dem
vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende. Schweben zwischen
dem Kunden und VivaAmbiente Verhandlun-gen über geltend gemachte
Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt bis der Kunde oder VivaAmbiente die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung von einem Jahr tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
17.2 Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen den
Reiseveranstalter an Dritte, auch an Ehegatten und Verwandte, ist
ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der
vorgezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen
Namen unzulässig.
17.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vertragsver-einbarung
hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsvereinbarungen zur
Folge.
18. Rechtswahl und Gerichtsstand
18.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und VivaAm-biente
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das
gesamte Rechtsverhältnis.
18.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen VivaAmbiente im Ausland für die
Haftung von VivaAmbiente dem Grunde nach nicht deutsches Recht
angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbe-sondere
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18.3 Der Kunde kann VivaAmbiente nur an deren Sitz verklagen.
18.4 Für Klagen von VivaAmbiente gegen den Kunden ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des
Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von VivaAmbiente
vereinbart.
18.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich
aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Kunden und VivaAmbiente
anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und
insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger
sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.
Vertragspartner: Firma VivaAmbiente, Inhaberin: Elke Deger-Wolf,
Freiburger Str. 11, 69493 Hirschberg
Wissenswertes von A-Z
An- und Abreise
Bei Anreise steht Ihnen Ihre gebuchte Unterkunft meist ab ca. 15.00 h
zur Verfügung. Eine eventuell abweichende Anreisezeit vermerken wir bei
den jeweiligen Unterkünften. Am Abreisetag möchten wir Sie bitten diese
bis 10.00 h wieder zu verlassen.
Sollte die Anreise früher bzw. die Abreise später erfolgen, sind
wir bemüht, zusammen mit den örtlichen Ansprechpartnern bzw. Agenturen
eine akzeptable Lösung zu finden. Eine Verspätung der Anreise ist den
genannten Ansprechpartnern in den Reiseunterlagen mitzuteilen.
Bautätigkeit
Falls es zu Bautätigkeiten in der Nähe Ihrer Unterkunft kommen sollte,
informieren wir Sie so früh wie möglich über Art und Umfang einer
eventuellen Beeinträchtigung. Gelegentlich können Baustellen von heute
auf morgen entstehen oder Bauarbeiten werden nach längerer Pause
plötzlich wieder aufgenommen. Dieses gilt sowohl für private Bauherren
als auch für öffentliche Arbeiten. Leider können wir hier nur in den
seltensten Fällen Einfluss nehmen, sind aber stets bemüht akzeptable
Lösungen für Sie zu finden.
Gartenmöbel
Durch Nutzung und Witterung, bedingt auch durch die Meeresnähe, sind
Gartenmöbel großen Belastungen ausgesetzt. Spuren davon sind leider sehr
schnell sichtbar. Bedienungsfunktion und Komfort entsprechen oft nicht
den hiesigen Maßstäben.
Hausbezeichnung
Mit dem Wort „Finca“ bezeichnen wir Domizile, die sich häufig in
ländlicher Umgebung und oft in untouristischer Lage befinden. Unter
„Casa“ ist die allgemeine Bezeichnung in Deutsch „Haus“, zu verstehen.
Es kann sich hierbei zum Beispiel um freistehende Häuser, Ferienhäuser,
Reihenhäuser oder auch Doppelhaushälften handeln. Der Begriff „Villa“
muss nicht zwangsläufig mit der Bedeutung des deutschen Sprachgebrauchs
etwas zu tun haben. Über den Quali-tätsstandard lässt sich mit der
Begriffsbezeichnung allerdings keine Aussage treffen. Achten Sie bitte
immer auf die jeweilige Objektbeschreibung.
Heizung / Klimaanlage
Soweit unsere Unterkünfte mit einer Heizung ausgestattet sind, haben wir
dies in der jeweiligen Objektausschreibung vermerkt. In den meisten
Häusern auf den Kanarischen Inseln ist jedoch eine Heizmöglichkeit nicht
notwendig. Falls doch einmal Bedarf besteht können in der Regel so
genannte portable/fahrbare Elektro-Heizöfen von den jeweiligen
Verwaltern bzw. Hausbesitzern angefordert werden.
Hunde
Bitte geben Sie uns immer bei der Buchung die Größe bzw. das Gewicht des
Hundes an. Die Mitnahme Ihres Haustieres muss jeweils immer nochmals von
dem Eigentümer bzw. des Beauftrag-ten rückbestätigt werden.
Insekten
Besonders bei Unterkünften, die sich in freier Landschaft befinden, ist
es möglich, dass im Haus Insekten wie z. B. Ameisen vorkommen. Die
Intensität des Auftretens ist unter anderem abhängig von der Wetterlage
und der jeweiligen Jahreszeit. Bitte sorgen Sie auch immer für eine
regelmäßige Entsorgung Ihrer Abfälle (empfehlens-wert täglich), damit
die Insekten bzw. Ungeziefer nicht angelockt werden.
Lärmbelästigung
Die Angabe einer ruhigen Lage in unserer Objektbeschreibung kann sich
nur auf gewöhnliche Verhältnisse beziehen. Bitte respektieren Sie auch
die Lebensgewohnheiten unserer lebensfrohen, spanischen Nachbarn. Das
Leben beginnt in der Regel später als in Deutschland und dauert oft bis
tief in die Nacht. Es kann also gelegentlich zu Beeinträchtigungen
führen, die Sie mit Freundlichkeit und Diplomatie abstellen können.
Mindestaufenthalt
Die Mindestmietdauer beträgt bei unseren Ferienhäusern/-wohnungen und
Villen in der Regel 7 Tage.
Strom
In südlichen Ländern kann es zu gewissen Zeiten zu Stromschwan-kungen
oder Stromausfällen kommen. Einigen Objekte, worauf wir direkt
verweisen, haben eine eigene Solaranlage mit eingeschränkter Kapazität.
TV-Empfang
Bei der Bezeichnung „TV“ können in der Regel nur landestypische Sender
empfangen werden. Bei „SAT-TV“ werden Ihnen in den meisten Fällen einige
deutsche Programme angeboten.
Wetter
Nicht immer herrscht ideales Urlaubswetter. Es kann durchaus zu heftigen
Stürmen kommen, die Staub-/ und Sandablagerungen auf den Terrassen oder
den Pools zur Folge haben. Auf sehr starke Regenfälle ist die Bauweise
der Häuser nicht immer vorbereitet. Es kann in seltenen Fällen Wasser
durch Fenster oder Türschlitze eindringen.