Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle
für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit
der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem
Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist
des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig
in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen
und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel
dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen
ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz
zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden
(i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des
Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des
Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist
oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis
zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber
dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß
Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen
und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in
diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises
für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions-
und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis
frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des
Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden
auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.30
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund
der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, das dem Hotel kein oder
ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz
sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung
zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe
zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens
€ 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu €
800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotel- oder Zimmersafe
aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu
machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen
der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich
dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung
des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer
1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze
2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
– ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner
die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.