Geschäftsbedingungen im Hotel- und Vermietungsgewerbe (für die Unterkunftsvermietung
nach den Bestimmungen des BGB bzw. DEHOGA)

Leider geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietung/- reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in ständiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten!

Ein Beherbergungsvertrag kann zustande kommen: mündlich (pers. b. Vermieter), telefonisch b. Vermieter oder schriftlich (per Brief, Postkarte bzw. b. Vermieter). Der Vertrag kann nicht einseitig, d. h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. (Dabei ist nicht entscheidend, wie der Beherbergungsvertrag zustande gekommen ist.)

Erfüllt eine Vertragspartei den geschlossenen Vertrag nicht, obwohl dieser verbindlich zustandegekommen ist und nicht storniert wurde, entstehen daraus Folgen für die andere Vertragspartei. Die Folgen der Nichterfüllung des Vertrages stellen sich wie folgt dar, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde:

a) Nichterfüllung durch den Vermieter: Stellt der Vermieter die Unterkunft nicht zur Verfügung, so muss er dem Gast ein gleichwertiges Ersatzquartier nachweisen und gegebenenfalls den weiteren entstandenen Schaden tragen. Bei Mängeln an der vereinbarten Unterkunft schuldet der Vermieter umgehende Reparatur oder angemessene Minderung des Mietpreises. Es wird darauf hingewiesen, dass Mängel unmittelbar gegenüber dem Vermieter geltend zu machen sind und nicht gegenüber der Kurverwaltung, es sei denn, die Kurverwaltung ist selber Vermieterin.

b) Nichterfüllung durch den Mieter/Gast: Nimmt der Gast die Unterkunft nicht in Anspruch, obwohl er verbindlich gebucht hat und die Unterkunft auch zur Verfügung gestellt wird, schuldet er den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen an den Vermieter für die gesamte Mietdauer, falls eine anderweitige Vermietung nicht möglich war. (Dies ist kein Schadensersatzanspruch, sondern ein Anspruch auf die Erfüllung des Vertrages.) Die Richtwerte für die ersparten Aufwendungen liegen, je nach Art der gebuchten Unterkunft, bei:

Appartements/FeWo 10 % Ersparnis, 90 % sind vom Mieter zu zahlen
Unterkunft mit Frühstück 20 % Ersparnis, 80 % sind vom Mieter zu zahlen
Unterkunft mit HP 30 % Ersparnis, 70 % sind vom Mieter zu zahlen
Unterkunft mit VP 40 % Ersparnis, 60 % sind vom Mieter zu zahlen

Dem Mieter/Gast wird gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass der Vermieter bzw. Beherberger eine höhrere Ersparnis hatte als diese Richtwerte nennen.

Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an, aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird und zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Stornierung der Unterkunft vor Beginn der Mietzeit vom Mieter Pauschalbeträge zu zahlen sind, die in den unten aufgeführten Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen unter Ziff. 5.2 genannt sind.

Die Kurverwaltung List ist mit dem vorliegenden Prospekt lediglich als Vermittler tätig, soweit sie nicht selbst Vermieterin eines genannten Objekts ist. Irgendwelche Haftung kann nicht übernommen werden, soweit die Kurverwaltung nicht selbst Vermieterin ist. Der Prospekt dient lediglich der Absatzforderung und der Information. Ein Beherbergungsvertrag kommt lediglich zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Ersteller dieses Prospektes abgeleitet werden, soweit nicht die Kurverwaltung als Vermieterin auftritt. Wenn die Unterkunft einen Mangel aufweist oder sonstige Mängel im Zusammenhang mit der Unterkunft auftreten, müssen diese gegenüber dem Vermieter direkt geltend gemacht werden. Mängel können nicht gegenüber der Kurverwaltung geltend gemacht werden, es sei denn, die Kurverwaltung ist Vermieterin des Objekts.

Online-Buchung (Vermittlungs-und Gastaufnahmebedingungen):

Die Kurverwaltung List (im folgenden KV genannt) weist Ihnen gerne touristische Einzelleistungen (Ferienunterkünfte, Veranstaltungstickets, Theater- & Konzertkarten) entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot auf der Internetseite - www.list.de - nach. Die KV vermittelt diese Angebote im Namen und für Rechnung des Beherbergungsbetriebes oder Anbieters sonstiger Leistungen, soweit sie nicht selbst Vermieterin oder Anbieterin der Leistung ist. Im Falle der Buchung schließen Sie einen Vertrag mit dem genannten Anbieter.

Grundlage des Vertrages mit dem Anbieter sind bei der Buchung von Unterkünften die nachfolgenden Bedingungen.

„Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen“:

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle

1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Leistungsräger (nachfolgend LT genannt), dieser durch die Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die Vermittlungsstelle als Vertreter des LT vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung, soweit sie nicht selbst Vermieterin ist. Der Vertrag kommt ausschließlich mit dem Vermieter zustande.

2. Reservierungen

2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem LT oder der Vermittlungsstelle als Vertreter des LT möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den LT und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem LT oder der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Vermittlungsstelle. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziffer
1.2 entsprechend.

3. Leistungen und Preise

3.1 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt, Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist.

3.3 Sofern nicht ausdrücklich erwähnt, ist die Kurabgabe nicht im Reisepreis enthalten und gesondert zu entrichten.


4. Bezahlung

4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung von 20% des Gesamtreisepreises an den Vermieter zu leisten. Die Kosten für eine Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Auch diese sind direkt an den Vermieter zu zahlen.

Zahlungen können nur dann an die Kurverwaltung geleistet werden, wenn die Kurverwaltung selbst Vermieterin ist. Ist dies nicht der Fall, sind Zahlungen ausschließlich an den Vermieter zu leisten.

4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 13 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtreisepreis zuzüglich der Kosten für eine evtl. abgeschlossene Versicherung sofort an den Vermieter zu entrichten.

4.3 Soweit der LT zur vertragsmäßigen Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der Anzahlung kein Anspruch des Gastes auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.

4.4 Die gesamte Restzahlung ist entsprechend den Zahlungsbedingungen des LT frühestens 14 Tage vor Reisebeginn, jedoch spätestens am Vorabend des Abreisetages einschließlich aller Neben- und Verbrauchskosten an den LT zu bezahlen.

4.5 Der LT ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich - insbesondere vor Ort - gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind.

5. Rücktritt des Gastes

5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast - unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes - kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages zusteht.

5.2 Entschädigung bei Stornierung durch den Mieter vor Beginn der Mietzeit

Der Vermieter kann bei einer Stornierung vor Beginn der Mietzeit eine pauschale Entschädigung verlangen. Der pauschalisierte Anspruch beträgt pro Person/pro Wohneinheit bei Stornierungen durch den Mieter:

- nach erfolgter Buchung 35,- € Bearbeitungsgebühr/Buchung
- bis 45 Tage vor Anreise 20 % der Buchungssumme
- bis 35 Tage vor Anreise 50 % der Buchungssumme
- ab dem 34. Tag v. Anreise 80 % der Buchungssumme

Dem Gast wird gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

5.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- & Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.

5.4 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen ausschließlich an die Vermittlungsstelle,
nicht an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. (Auszug aus den Allg. Gesch. Bedingungen unter www.list.de) Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Stellung der Kurverwaltung als Vermittler (soweit sie nicht selbst Vermieterin des Objekts ist) nicht durch diese Vorschrift ändert. Das Richten der Rücktrittserklärung an die Kurverwaltung dient lediglich der Vereinfachung.

Erfüllungsort ist 25992 List (Sylt). Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Niebüll, bei höheren Streitwerten das Landgericht in Flensburg.

Es wird deshalb gebeten, Anfragen und Zimmerbestellungen direkt bei den Gastgebern vorzunehmen. Ein Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag kommt zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande.
Die Kurverwaltung haftet lediglich für eine ordnungsgemäße Weitergabe Ihres Buchungswunsches, nicht jedoch für Leistungsmängel oder nicht eingehaltene Zusagen, solange sie nicht selbst Vermieterin ist. Es wird dringend empfohlen, Rückporto beizufügen und die volle Heimatanschrift anzugeben. Empfehlenswert ist auch die Angabe der Telefon- bzw. Faxnummer für eventuelle Rückfragen von Seiten des Vermieters.