Familienpark
Geschäftsbedingungen
1. Buchung
a) Der schriftliche, aus Zeitgründen auch mündliche Antrag ist ein verbindliches
Angebot zur Auslösung der Reservierung und Buchung eines Ferienhauses/Standplatzes.
b) Weicht der Inhalt der Reservierung vom Inhalt des Antrages ab, wird eine Buchung
verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht binnen 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit
Gebrauch macht.
c) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus/der Standplatz
bestellt und (schriftlich oder mündlich) zugesagt worden ist.
d) Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde,
behält der Vermieter das Recht, bestellte Ferienhäuser/ Standplätze
ab dem folgenden Tag weiter zu vergeben.
e) Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten
Ferienhauses oder Standplatzes.
Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der
Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz zu bemühen.
f) Die Gebühren für Ferienhäuser/Standplätze sind generell
im Voraus zu entrichten. Mit der Buchung wird eine Anzahlung von 30 % fällig,
mindestens jedoch 130 Euro. Bis zu einer Rechnungssumme von 130 Euro, ist der
Gesamtbetrag fällig.
g) Die Anzahl der mitreisenden Personen (Erwachsene, Kinder) ist bei der Antragstellung
mit anzugeben. Bei Buchung mehrerer Ferienhäuser/Campingstandplätze
ist bei der Anreise eine namentliche Belegungsliste vorzulegen. Der Auftraggeber
haftet für die sich aus der Buchung ergebenden Pflichten.
2. Rücktritt
a) Bei Rücktritt des Auftraggebers bis 21 Tage vor Anreise wird je Mietobjekt
eine Gebühr von 10 % des Mietpreises – mindestens jedoch 26 Euro (Ferienhaus)
bzw. 16 Euro (Camping) – erhoben.
Die Rücktrittspauschale beträgt:
- ab 20. Tag bis 15. Tag vor Mietbeginn 35 %
- ab 14. Tag bis 7. Tag vor Mietbeginn 50 %
- ab 6. Tag vor Mietbeginn 70 %
- am Anreisetag, bei Nichterscheinen oder während des Aufenthaltes 100 %
des Mietpreises.
b) Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen
der Schriftform. Für Änderungen der Buchung wird eine Gebühr von
12,00 Euro fällig. Dies erfolgt nicht, wenn sich der Gesamtauftragswert erhöht.
Bei Auftragswertminderung gilt a).
c) Der Vermieter kann in folgenden Fällen von der Mietvereinbarung zurücktreten:
- wenn der Auftraggeber die Einzahlungsfrist lt. Rechnungstext (außer bei
kurzfristigen Buchungen) nicht einhält.
- wenn der Auftraggeber die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig
stört oder wenn er sich so verhält, dass die sofortige Aufhebung der
Reservierung gerechtfertigt ist.
In diesen Fällen wird eine Rücktrittspauschale gemäß Punkt
2a) in Verbindung mit einer Bearbeitungsgebühr von 12,00 Euro erhoben.
d) Bei Rücktritt des Auftraggebers durch Krankheitsfall wird je Mietobjekt
eine Rücktrittspauschale von 30 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei
vorzeitiger Abreise aus o. g. Grund erfolgt eine teilweise Rückerstattung
(70 %) für nicht in Anspruch genommene Leistungen (als Stichtag gilt Mitteilung
an die Rezeption). Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich.
e) Bei Todesfall des Auftraggebers bzw. Angehöriger ersten Grades kann von
der Mietvereinbarung zurückgetreten werden. Es wird nur eine Bearbeitungsgebühr
von 12,00 Euro fällig. Eine schriftliche Bescheinigung ist erforderlich.
3. Kündigung
a) Kommt es bei der Durchführung der Mietvereinbarung infolge nicht vorhersehbarer
höherer Gewalt zu erheblichen Gefährdungen oder Beeinträchtigungen,
so kann der Vermieter die Vereinbarung kündigen.
b) Bei der Kündigung ist der Vermieter befugt, für die bereits erbrachten
Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
Er ist verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu treffen, um die Mehrkosten
so gering wie möglich zu halten.
c) Es wird nicht für Schäden, die durch an der Vereinbarung nicht mitwirkende
Dritte verursacht werden, gehaftet.
4. Abhilfe
a) Der Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen (Mängel)
alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
evtl. Schaden zu vermeiden bzw. diesen so gering wie möglich zu halten.
b) Er ist weiterhin verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter
zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
5. Schadensersatz
a) Sofern der Vermieter eine Leistungsminderung im Zusammenhang mit der Mietvereinbarung
zu vertreten hat, kann der Gast Abhilfe bzw. in schweren Fällen Schadensersatz
verlangen.
b) Der Auftraggeber hat die Pflicht, aufgetretene Schäden unverzüglich
anzuzeigen. Ansprüche wegen Nichterbringung von Mietleistungen können
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietverhältnisses
geltend gemacht werden.
c) Die Haftung ist auf den 3-fachen Vertragspreis beschränkt, soweit ein
Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde.
d) Jedes Mietobjekt enthält eine Inventarliste. Der Auftraggeber hat unmittelbar
nach der Anreise die Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen.
Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden in der Familienparkleitung oder Rezeption
anzuzeigen.
e) Werden nach der Abreise Fehlbestände, Beschädigungen oder eine übermäßige
Verschmutzung festgestellt, so ist der Mieter dem Vermieter dafür schadensersatzpflichtig.
6. Sonstiges
a) Die saisonabhängigen Anreise- und Schrankenschließzeiten (Mittags-/Nachtruhe)
können der aktuellen Preisliste bzw. den Informationen auf der Homepage entnommen
werden.
Eine spätere Anreise ist nur nach telefonischer Rücksprache und erfolgter
Bestätigung möglich.
Am Abreisetag ist das Ferienhaus/der Mietwohnwagen inklusive Pkw-Stellplatz bis
10.00 Uhr, der Campingstandplatz bis 12.00 Uhr zu verlassen. Bei verspäteter
Abreise aus dem Familienpark erfolgt eine Nachberechnung bzw. wird Schadensersatz
geltend gemacht.
b) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt
vorbehalten.
c) Das Mindestalter für die Buchung/Nutzung eines Ferienhauses beträgt
18 / im Campingbereich 16 Jahre. Bis zu diesem Alter darf nur in Begleitung erziehungsberechtigter
Erwachsener übernachtet werden.
d) Bei Anreise besteht die Pflicht eines jeden Gastes, sich über die Hausordnung
zu informieren.
e) Die Nutzung des Ferienhauses/Campingstandplatzes ist nur für die vertraglich
vereinbarte Personenzahl (unabhängig vom Alter) gestattet. Eine Überschreitung
der maximal möglichen Personenzahl/Ferienhaus (Angaben lt. Preisliste) kann
eine sofortige Kündigung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung)
nach sich ziehen.
Pro Campingstandplatz darf nur eine Campingeinrichtung (Zelt oder Caravan oder
Wohnmobil) aufgestellt werden.
f) Das Mitbringen von Haustieren jeder Art in den Familienpark ist untersagt.
g) Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen, die Hausordnung oder
weitere gültige Verordnungen können eine sofortige Kündigung des
Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen.
h) Fundsachen werden nur kostenpflichtig zugesandt.
7. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Sollten einzelne Punkte der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Senftenberg.