Allgemeine Buchungsbedingungen der Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG
BEZAHLUNG
Alle Zahlungen sind spesenfrei an die Grundstücksgemeinschaft Seibold
oHG, Villa Jagdschloss & Elisenhof zu leisten. Eine Anzahlung in
Höhe von 25 % des Mietpreises ist sofort fällig, erst nach Eingang des
Anzahlungsbetrages besteht ein Anrecht auf die vorgenommene Buchung.
Der Restbetrag ist 14 Tage vor Ihrer Anreise zu zahlen.
KURZFRISTIGE BUCHUNGEN
Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Antritt der Reise getätigt
werden, ist der gesamte Mietpreis umgehend zu überweisen. Kurzfristig
erteilte Reservierungen sind nach schriftlicher Bestätigung durch die
Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG auch ohne vorherigen Eingang der
Mietzahlung beidseitig verbindlich.
TELEFONISCHE BUCHUNGEN
Liegen Ihnen unsere Allgemeinen Buchungsbedingungen bei telefonischer
Anmeldung nicht vor, erhalten sie diese, mit unserer schriftl.
Buchungsbestätigung / Rechnung. Widersprechen sie diesen nicht
innerhalb von 2 Tagen nach Zugang, bei kurzfristigen Buchungen -
unverzüglich - ist der Buchungsvertrag zu diesen Bedingungen zustande
gekommen.
REISERÜCKTRITT / UMBUCHUNG
Die Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG räumt dem Mieter jederzeit ein gültiges Rücktrittsrecht ein.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgebend ist der
Eingang der Rücktrittserklärung bei der Grundstücksgemeinschaft Seibold
oHG. Im Falle eines Rücktritts hat der Mieter Schadenersatz für
getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen zu leisten. Die Höhe des
Ersatzanspruchs bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittszeitpunkts
zum vereinbarten Reisebeginn und ist wie folgt gestaffelt:
59 – 30 Tage vor der Anreise 030 % des Mietpreises
29 – 07 Tage vor der Anreise 050 % des Mietpreises
06 – 01 Tage vor der Anreise 080 % des Mietpreises
Bei Nichtbezug ohne Absage/ bzw. Rücktritt am Anreisetag 90 % des Mietpreises
Bei vorzeitiger Abreise während des Aufenthaltes 100 % des Mietpreises
Im Falle einer Nichtanreise ohne vorherige Stornierung oder bei
Rücktritt am Anreisetag werden 90 % des Mietpreises in Rechnung
gestellt (wobei der Nachweis eines geringeren Schadens dem Mieter
vorbehalten bleibt). Bei Rücktritt oder Umbuchung vor den genannten
Rücktrittsfristen wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 €
erhoben. Grundsätzlich beträgt die Gebühr für eine Stornierung
mindestens 75,00 €. Umbuchungen, die in die Fristenstaffelung fallen,
gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
Die Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
Auf Wunsch übersenden wir Ihnen ein entsprechendes Versicherungspaket.
AN- UND ABREISE / MINDESTBUCHUNGSDAUER
Die An- und Abreisetage sind über das ganze Jahr frei wählbar. Eine
Ausnahmeregelung ergibt sich für Appartements, deren Anreisetage in der
Hauptsaison aus organisatorischen Gründen auf Freitag, Samstag oder
Sonntag beschränkt sind. Mindestbuchungsdauer: Hauptsaison 5
Übernachtungen, Zwischen- und Nebensaison keine Einschränkung.
PERSONENANZAHL
Jedes Appartement darf nur mit der reservierten Personenanzahl belegt
werden. Bei einer höheren Personenanzahl erfolgt die Berechnung gemäß
gültiger Preisliste. Sinngemäß gilt dies auch für Haustiere in der
Villa Jagdschloss.
HAUSTIERE
Wir bitten um Verständnis, das das Mitbringen von Haustieren im
Elisenhof, mit Rücksichtnahme auf unsere Hausgäste mit Tierallergien,
nicht gestattet ist!
Das Mitbringen von Haustieren in die Villa Jagdschloss bedarf einer vorherigen Absprache.
HAFTUNG
Für alle durch den Mieter verursachten Schäden, ist dieser selbst
haftbar. Er ist während der Mietdauer verantwortlich für das Mietobjekt
und verpflichtet sich, dieses in einem ordentlichen und sauberen
Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit besenrein zu übergeben. Der
Mieter trägt das eigene Risiko bei unsachgemäßer Handhabung des zur
Verfügung gestellten Inventars. Eine Haftung für beschädigtes Eigentum
am Reisegepäck, PKW und Haustiere, sowie Personenschäden trägt die
Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG nicht. Eltern haften für ihre
Kinder.
BEANSTANDUNGEN
Grundsätzlich kann der Mieter davon ausgehen, dass er bei Anreise ein
gepflegtes und geordnetes Mietobjekt vorfindet. Sollte der Mieter
dennoch Beanstandungen an seinem Feriendomizil haben, stehen ihm Herr
und Frau Pflug im den örtlichen Büros der Grundstücksgemeinschaft
Seibold oHG, für die Regelung zur Verfügung.
Sollte im Einzelfall das Problem dann noch nicht gelöst sein, muss
spätestens, innerhalb von 7 Tagen nach Reiserückkehr eine schriftliche
Beschwerde bei der Verwaltung vorliegen. Spätere Reklamationen können
nicht mehr berücksichtigt werden.
SCHADENERSATZ
Für Pflichtverletzungen haftet die Grundstücksgemeinschaft Seibold oHG
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein weitergehender
Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Grundstücksgemeinschaft Seibold
oHG ist in Ausnahmefällen oder bei Eintritt höherer Gewalt berechtigt,
ein Ersatzappartement zu stellen.
Stand Juni 2014