Allgemeine Mietbedingungen
Nachfolgende Mietbedingungen sind Bestandteil des Ferienwohnungmietvertrages:

Die Firma Wolfgang Pavlacka schließt die Mietverträge im Namen und in Vollmacht des Eigentümers ab. Sie ist nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnungen sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen abzugeben und zu empfangen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschliesslich der Eigentümer, nicht der Vermittler.

1. Der Vertragsabschluss erfolgt nach den allgemeinen Regeln des BGB in schriftlicher Form. Maßgebend sind die Inhalte der schriftlichen Buchungsbestätigung und die Allgemeinen Mietbedingungen.
Bei einer Onlinebuchung kommt der Mietvertrag unter Einschluss der Allgemeinen Mietbedingungen dadurch zustande, dass in die Online-Eingabemaske der Internetseite die Gastbuchungsdaten eingegeben werden und durch Mausklick die Buchung verbindlich bestätigt wird.

2. Der Vermittler übersendet dem Gast eine Buchungsbestätigung sowie die Allgemeinen Mietbedingungen. Die endgültige Reservierung des Apartments erfolgt, wenn die in der Buchungsbestätigung geforderte Anzahlung auf den Rechnungsbetrag geleistet wird. Nach Ablauf der Zahlungsfrist für die Anzahlung ist der Vermittler/Vermieter frei und kann das Apartment anderweitig vermieten, ohne dass der Gast einen Schadenersatz geltend machen kann.

3. Sollte die Restzahlung nicht fristgerecht eingehen, ist der Vermittler/Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Als Mietausfallentschädigung kann der Vermittler die unter Ziffer 4 gestaffelten Pauschalsätze verlangen.

4. Bei Rücktritt des Gastes von diesem Vertrag werden folgende Stornierungskosten fällig:
bis 45 Tage vorher 15 %
44 bis 30 Tage vorher 30%
29 bis 21 Tage vorher 50%
ab 20. Tag vorher 80%
der vereinbarten Gesamtmiete dieses Vertrags. Bei Ermittlung dieser Entschädigungssätze sind die durchschnittlichen ersparten Aufwendungen bereits berücksichtigt. Tritt der Mieter ohne Rücktrittserklärung das Mietverhältnis nicht an, ist der Vermittler/Vermieter berechtigt, pauschal 90% der Gesamtmiete geltend zu machen.
Der Mieter kann bis zu Mietbeginn Ersatzpersonen für sich und seine Mitreisenden bestellen, die der Vermittler/Vermieter nur dann ablehnen kann, wenn diese Personen den besonderen Mieterfordernissen nicht genügen.

5. Der Vermittler/Vermieter und der Mieter können vom Mietvertrag vor Mietbeginn zurücktreten, wenn die Durchführung der Vermietung infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände durch „HÖHERE GEWALT“ erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt werden. Der Vermittler/Vermieter zahlt in diesen Fällen lediglich den eingezahlten Mietpreis zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen gegen den Vermittler/Vermieter nicht.

6. Beschaffenheit der Mietsache, Haftungsausschluß: Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von den im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen sind möglich und begründen keine Mangel. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels der Mietsache ist die etwaige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

7. Jegliche Art von Haustieren dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden bzw. nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermittler/Vermieter gegen Aufpreis. Verstöße gegen diese Vereinbarung führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses, ohne dass der Mieter Ersatzansprüche auf die gezahlte Miete hätte.

8. Die Wohnung darf nur von der in diesem Mietvertrag vereinbarten Zahl von Personen genutzt werden. Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über WLAN gelten die im Anhang befindlichen WLAN-Nutzungsregeln. Diese sind explizit Bestandteil dieses Mietvertrags.

9. Der Vermittler/Vermieter haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum des Mieters. Die vertragliche und deliktische Haftung des Vermittlers/Vermieters ist auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Dies gilt auch für weitere tätige Vermittler.

10. Die Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten. Sie ist bei Anreise fällig und vom Mieter zu zahlen.

11. Der Vermittler/Vermieter ist verpflichtet, die vertragsgemäße Nutzung des Apartments zu gewährleisten. Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen und das Apartment nebst Mobiliar schonend zu behandeln. Durch den Gast entstandene Schäden werden in Rechnung gestellt. Bruch und Verlust ist zum aktuellen Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Zylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Entstehende Kosten hat der Gast zu tragen.

12. Die Apartments sind vom Gast vor der Abreise besenrein zu übergeben. Sämtlicher angefallener Abfall ist vom Gast in die dafür bereitgestellten Müllbehälter zu entsorgen. Die Kücheneinrichtungen sind vom Gast bei Abreise gesäubert zu übergeben.

13. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Stuttgart.


Anhang zu allgemeinen Mietbedingungen: WLAN – Nutzungsregeln

1. Gestattung der WLAN-Nutzung

Der Vermieter gestattet dem Mieter für den Zeitraum der Mietdauer die Benutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Mitbenutzung wird als unentgeltliche Serviceleistung gewährt und ist jederzeit widerruflich. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise (z.B. bei technischen Störungen) einzustellen.

2. Technische Voraussetzungen/Zugangsdaten

Dem Mieter obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher Voraussetzungen an seinem mobilen Endgerät zur Nutzung des WLANs. Die mitgeteilten Zugangsdaten (Netzwerkname, Passwort, usw.) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Das Passwort wird periodisch durch den Vermieter geändert.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Protokoll

Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren) auf das Endgerät gelangen kann. Die Internetaktivitäten des Mieters – soweit Daten gespeichert sind – werden nicht an Dritte weitergegeben, außer den strafverfolgenden Behörden auf Nachfrage.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

· Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;

· Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

· Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

· Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohende Inhalte versenden oder verbreiten;

· Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.