Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen

Lieber Gast,
das Torgau-Informations-Center, Markt 1, 04860 Torgau (nachstehend TIC genannt), vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte entsprechend dem Buchungsangebot im aktuellen Gastgeberverzeichnis. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb (nachfolgend BHB genannt), und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung des TIC

1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, dieser ist durch das TIC als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche das TIC als Vertreter des BHB vornimmt.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung Übernommen hat.
1.4 Das TIC hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.

2. Reservierung

2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem TIC als Vertreter des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem TIC Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch das TIC. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff. 1.2 entsprechend.

3. Rücktritt
3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.2 Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises):

Zimmerleistungen:
Bis zum 31.Tag vor Reiseantritt 12 % des Reisepreises.
Bis zum 21.Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises.
Bis zum 11.Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises.
Bis zum 7.Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises.
Danach 80 % des Reisepreises

Ferienwohnungen und Pauschalen:
Bis zum 45.Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises.
Bis zum 31.Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises.
Bis zum 21.Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.
Bis zum 11.Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
Danach 90 % des Reisepreises
3.3 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (mit Abbruch) wird empfohlen.

3.4 Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Reservierungsstelle (nicht an den Beherbergungsbetrieb) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.


4. Preise / Leistungen
4.1 Die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein, sofern diese nicht gesondert aufgeführt sind. Sie gelten, wenn nicht anders angegeben, pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern pro Wohneinheit.
4.2 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt.


5. Bezahlung
5.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, hat der Gast nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 10 % des Gesamtpreises zu leisten und zwar ausschließlich an den BHB, nicht an die Vermittlungsstelle. Bei Buchungen die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung sofort zu entrichten.
5.2 Die gesamte Restzahlung, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Anreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.


6. Haftung des BHB und des TIC

6.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertragliche Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6.2 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
6.3 Das TIC haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler und Fehler seiner Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.


7. Reklamation
Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen BHB wenden. Sollten Sie mit Ihrem BHB zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen das TIC hilfreich zur Seite.

Torgau-Informations-Center, 04860 Torgau