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Die nachfolgenden, bei der Buchung durch Sie anerkannten allgemeinen Geschäftsbedingungen, regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als Mieter und uns, der Familie Blank als Vermieter.
Lesen Sie diese Vereinbarung deshalb bitte sorgfältig durch !
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1. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist Eigentum der Familie Blank. Alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte werden von uns abgewickelt.
Die Zahl der Personen einschließlich der Kinder die uns verbindlich angemeldet
sind, dürfen nicht überschritten werden.
Die Ferienwohnung ist eine generelle Nichtraucherwohnung.
Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden und sind ausnahmslos nicht erlaubt.
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2. Buchung und Buchungsbestätigung
Mit Ihrer Reservierung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich
an. Ihre Reservierung kann mündlich, fernmündlich, per Post oder per
E-Mail erfolgen. Die Reservierung erfolgt durch Sie, auch für alle in der
Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen
Sie, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen, einstehen. Die Buchung wird
erst rechtskräftig, wenn die verbindliche Buchungsbestätigung und
die AGB per Post oder E-Mail bei Ihnen vorliegen und Sie uns alle Reisenden
namentlich bestätigt haben.
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3. Zahlung
Bei Erhalt der Bestätigung, die zugleich Rechnung ist, werden 20 % des Gesamtmietpreises als Anzahlung fällig. Diese muss 7 Tage nach Eingang der Vorreservierungsbestätigung auf das angegebene Konto verbucht sein. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Aufforderung bei uns eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 30-tägigen Frist wird der Gesamtbetrag sofort fällig.
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4. Nebenkosten / Kurtaxe
Die Nebenkosten für Wasser, Strom und Heizung sowie die Nutzung eines
PKW-Stellplatzes sind im Mietpreis enthalten. Die Kurtaxe wird von der Gemeinde
Glowe erhoben und muss vor Ort von Ihnen selbstständig gezahlt werden bzw.
die Firma Bergmanns kassiert sie bei Ihrer Anreise. Ausdrücklich möchten
wir Sie hiermit ebenso darauf hinweisen, dass zur Zahlung jeder Gast verpflichtet
ist und die Kurabgabe eine BRINGESCHULD von Ihnen darstellt deren Zahlung binnen
24 Stunden nach Ihrer Anreise zu leisten ist. Mögliche gegen uns erhobene
Haftungsansprüche durch Verletzung Ihrer Abgabepflicht, werden wir an Sie
in voller Höhe weitergeben.
Wir behalten uns auch ausdrücklich vor, den Rückzahlungsbetrag Ihrer
Kaution um den Betrag der von Ihnen zu erstattenden Kurabgabe zu kürzen,
sollte sich nach Rücksprache mit der Gemeinde Glowe herausstellen, dass
Sie Ihrer Abgabepflicht nicht nachgekommen sind. (Gemeinde Glowe, Hauptstraße
37, Tel.038302-5221)
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5. Haftung / Kaution
Sie haften für die pflegliche Behandlung der Ferienwohnung sowie für
das sich in ihr enthaltene Inventar. Gleichzeitig treten Sie auch für verursachte
Schäden welche durch Ihre Mitreisenden verursacht wurden voll ein. Sie
haben entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar
nach den geltenden Bestimmungen des BGB zu ersetzten. Sie sind verpflichtet,
alle Mängel und Schäden, die während Ihrer Mietdauer entstanden
sind, der Firma Bergmanns zu melden. Ihnen obliegt der Beweis, dass ein Schaden
nicht während Ihrer Mietzeit entstanden ist, dass Sie oder die Sie begleitenden
Personen kein Verschulden trifft.
Zur unkomplizierteren Regulierung möglicher Schäden, erheben wir eine
Kaution in Höhe von 100,- €. Diese ist mit der Buchung zur Zahlung
fällig und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ferienwohnung
und Begleichung der Kurabgabe durch Sie, auf das von Ihnen angegebene Konto
zurück überwiesen.
Bei Schlüsselverlust sind unabhängig von der oben genannten Regelung,
100,- € für die Ersatzbeschaffung (zentrale Schließanlage) durch
Sie zu entrichten.
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6. Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn können Sie sich durch einen Dritten ersetzen lassen,
wenn Sie uns diesen Wechsel rechtzeitig mitteilen. Wir können jedoch dem
Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. behördlichen
Vorschriften entgegensteht.
Sollten wir dem Wechsel wiedersprechen, entspricht dies einem Vertragsrücktritt
durch Sie. In diesem Fall tritt der Punkt 7 in Kraft.
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7. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Bei einem eventuellen Rücktritt erhalten Sie den Mietpreis, abzüglich einer Aufwandsentschädigung von 10 % ohne Endreinigung und Kaution zurück, falls eine andere Vermietung möglich ist.
Ansonsten gilt folgende Regelung:
Bis 6 Wochen vor Mietbeginn 25 % des Gesamtmietpreises
Ab 6 Wochen vor Mietbeginn 75 % des Gesamtmietpreises
Ab 10 Tage vor Mietbeginn 100 % des Gesamtmietpreises
Bei vorzeitiger Abreise oder bei Nichtanreise besteht kein Anspruch auf eine
Rückerstattung
Die Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Höhe der fälligen Entschädigungssumme richtet sich nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
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8. Aufhebung des Mietvertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt, wie
beispielsweise Naturkatastrophen, innere Unruhen oder Krieg, unmittelbar und
konkret erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir
ohne Ersatzansprüche leisten zu müssen, von dem Mietvertrag zurücktreten.
Wir sind weiterhin berechtigt ohne Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn
durch das vertragswidriges oder störendes Verhalten, anderen Reisenden
der Urlaub nicht zuzumuten ist. In diesem Fall behalten wir uns die Erstattung
möglicher Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
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9. Daten
Wir sind berechtigt, alle personenbezogenen Daten der Mieter auf Datenträgern und unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist generell ausgeschlossen.
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10. Reklamation
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht immer auszuschließen. Diese müssen durch Sie sofort und unverzüglich an uns bzw. an die Firma Bergmanns weitergeleitet werden. Generelle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung sind innerhalb eines Monats nach Ereigniseintritt schriftlich geltend zu machen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
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11. Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung
Sie sind angehalten, sich nach der geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus der Ferienwohnung nach sich ziehen, ohne dass der Mietpreis ganz oder teilweise erstattet wird. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung selbst sauber zu halten und seinen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter ordnungsgemäß zu entsorgen
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12. Ankunft / Abreise
Um Ihnen Ihre Anreise vor Ort so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, sich einige Tage vor Urlaubsbeginn zur Vereinbarung Ihres ungefähren Anreisezeitpunktes mit der Firma Bergmanns direkt in Verbindung zu setzten. Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie durch die auf Ihrer Buchungsbestätigung unter dem Punkt Schlüsseladresse angegebene Firma eine Einweisung und Ihren Wohnungsschlüssel.
Bei Ihrer Abreise erfolgt ebenfalls durch oben genannte Firma die Abnahme der Ferienwohnung, direkt vor Ort und die Übernahme des Wohnungsschlüssels.
Ihre Anreise sollte in der Zeit zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr erfolgen.
Eine spätere Anreise ist nach vorheriger Vereinbarung ebenfalls möglich.
Abweichende Anreisezeiten werden aber generell mit eine zusätzlichen Gebühr
von 30,00 € belegt. Kontaktieren Sie bitte vor Ihrer Anreise die Firma
Bergmanns und vereinbaren Sie einen ungefähren Anreisezeitpunkt. Auch die
Firma Bergmanns hat einen Anreiseweg einzukalkulieren und somit können
Sie dann entsprechend ohne weiteren großen Zeitverzug begrüßt
werden.
Bei unvorhergesehenen Verspätungen kontaktieren Sie bitte ebenfalls frühzeitig
die Firma Bergmanns.
Insbesondere in den Sommermonaten ist an den Anreisetagen mit erhöhtem
Verkehrsaufkommen zu rechnen, welches durchaus 1-2 Stunden Fahrzeit vom Rügendamm
bis Glowe beinhalten kann. Wir möchten Sie bitten, dies bei der Berechnung
Ihrer Fahrzeit und in Hinblick auf den von Ihnen angegebenen Anreisezeitpunkt
der Schlüsselübergabe zu berücksichtigen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Ferienwohnung am Abreisetag
bis 10.00 Uhr gereinigt und in einem ordentlichen Zustand verlassen werden muss.
Eine gründliche Reinigung erfordert Zeit. Zu einem ordentlichen Zustand
am Nutzungsende zählen wir vor allem: das Spülen und Aufräumen
des Geschirrs, das Reinigen des Staubsaugers, das Abziehen der Betten, die Müllentsorgung
und das Hinterlassen aller Räume besenrein.
Die Endreinigung wird dann durch die Firma Bergmanns übernommen.
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13. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien das Amtsgericht Dresden. Die Anwendung deutschen Rechts wird vereinbart.
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14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
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Um allen Feriengästen einen angenehmen und erholsamen Urlaub in unserer
Ferienwohnung zu ermöglichen, bitten wir um Beachtung nachstehender Punkte:
1. Zu der von Ihnen gemieteten Ferienwohnung
gehört ein mit gleicher Nummer (12) gekennzeichneter PKW-Stellplatz. Vermeiden
Sie bitte unnötigen Ärger, indem Sie Ihr Fahrzeug (auch nicht kurzzeitig)
auf anderen Stellplätzen abstellen.
2. Mitgebrachte bzw. gemietete Fahrräder dürfen nur im Fahrradkeller
des Hauses bzw. im dafür vorgesehenen Fahrradständer am Haus abgestellt
werden.
3. Müll, Glas und Altpapier sind in die dafür bereitgestellten Behälter
ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Behälterstellplätze werden
Ihnen bei Schlüsselübergabe gezeigt.
4. Zur Schonung der Außenanlagen bitten wir Sie, nicht über die Vorgärten
zu laufen oder zu fahren.
5. Zur allgemeinen Sicherheit, bitten wir Sie die Haustür nicht unnötig
und unbeaufsichtigt offen stehen zu lassen.
Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit
sowie Ihr Verständnis und wünschen Ihnen nun einen angenehmen Aufenthalt
und einen erholsamen Urlaub.
Ihre Familie Blank