Allgemeine
Geschäfts-, Miet- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeine Vertragsbestimmungen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen der Ausstattungsmerkmale
der Mietobjekte in Prospekten und der Webseite bleiben vorbehalten, sofern sie
nicht schriftlich zugesichert sind.
(2) Buchungsanfragen und Buchungsangebote sind für beide Vertragsparteien
unverbindlich.
(3) Der Mieter hat den Mietvertrag schriftlich, per Telefax oder per E-Mail
zu an Maxurlaub zu übermitteln. Die Anzahlung hat binnen 7 Tagen zu erfolgen.
Der Vermieter kann bei Nichteingang der Anzahlung den Mietvertrag und einer
Mahnung dann sofort fristlos kündigen und vom Mieter Schadenersatz fordern.Bei
kurzfristigen Buchungen (unter 7 Tagen vor Anreisetag) erfolgt der Vertragsschluss
durch entsprechende übereinstimmende Erklärung beider Vertragsparteien
in Schriftform oder per Telefax. Ohne Nachweis der Mietzahlung durch den Mieter
wird kein Schlüssel übergeben. Der Mieter hat im Mietvertrag Angaben
zu seiner Person, Anschrift und aktuellen Mailadressen/Telefonnummern anzugeben.
Änders sich diese bis zum Mietbeginn, ist das an den Vermieter weiterzuleiten.
Der Hauptmieter versichert, das er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen
hat, die im Schadensfalle dem Vermieter entstandene Schäden ersetzt.
(4) Der Mieter hat, sofern nicht vom Vermieter schriftlich oder per Telefax
zugesichert – keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Ausstattungsgegenstände.
(5) Mündliche Auskünfte oder Reservierungen sind für beide Seiten
unverbindlich.
II. Preise, Zahlungen und Fälligkeit
(1) Es gelten die Mietpreise in unserer Preisliste. Bei den Preisangaben handelt
es sich um Bruttopreise.
(2) Je nach Region kommt zu den Preisen noch eine Strand- und/oder Kurtaxegebühr
hinzu. Die Kurkarte/Kurtaxe muss bei der Anreise beim Hausmeister ausfüllt
und Bar vor Ort gezahlt werden.
(3) Der Mieter hat die Anzahlung
in Höhe von 20 % des Mietpreises binnen 7 Banktagen nach Eingang der Buchungsbestätigung
des Vermieters auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen.
Die Restzahlung hat der Mieter spätestens einen Monat vor Mietbeginn auf
das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto des Vermieters zu zahlen.
(4 ) Mit der Schlussrate vor Anreise ist eine Kaution auf das Konto des Vermieters
zu zahlen. Die Höhe der Kaution ist im Mietvertrag hinterlegt. Sie kann
variieren. Die Rückzahlung erfolgt max. 21 Tage nach Abreise des Mieters
wenn alle Schlüssel zurück sind und das Ferienhaus ordentlich und
vertragsgemäß hinterlassen wurde. Der Mieter hat rechtzeitig nach
Abreise ein Konto anzugeben, auf das die Kaution erstattet wird. Bei Auslandskonten
ist ein BIC Code anzugeben.
(5) Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen unter einem Monat vor Anreisetag
hat der Mieter den vollen Vertragspreis unverzüglich an den Vermieter zu
zahlen und die Bezahlung des vollen Vertragspreises vor Übergabe der Hausschlüssel
nachzuweisen (etwa durch Original-Bankbestätigung, Original-Kontoauszüge).
Sehr kurzfristige Buchungen sind abzusprechen und der Mietpreis ist dann in
bar vor Ort zu zahlen. Karten werden nicht akzeptiert.
III. Leistungen des Vermieters
(1) Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein:
• Überlassung des Mietobjekts zur Nutzung während der Mietdauer,
•Übernahme der Nebenkosten (Wasser, Heizung )
Der Stromverbrauch kann in Rechnung gestellt werden Das regelt der Mietvertrag.
Es kann zusätzlich auch die Nutzung der Sauna und der Waschmaschinen und
Trockner mit Münzern geregelt sein.
(2) Im Mietpreis nicht enthalten sind die Nutzung eines eventuell vorhandenen
Gemeinschaftsschwimmbads und einer Gemeinschaftssauna und Wellnessangebote.
IV. Belegung der Ferienhäuser, Carports, Untervermietung.
(1) Die Belegung der Ferienhäuser ist nur mit der Anzahl der Personen gestattet,
die im Vertrag festgelegt wurde. Unbenommen ist dabei der kurzzeitige Besuch
(ohne Übernachtung) von Gästen des Mieters. Mehrbelegungen sind spätestens
21 Tage vorher zu vereinbaren und werden berechnet. Minderbelegungen werden
nicht erstattet.
(2) Die gänzliche oder teilweise Untervermietung der Ferienhäuser
ist nicht gestattet.
(3) Der Mieter ist, sofern nicht vom Vermieter schriftlich oder per Telefax
zugesichert, während der Mietdauer berechtigt, ein motorbetriebenes Fahrzeug
(Kraftfahrzeug oder Motorrad) auf dem Ferienhausgelände
des Vermieters, und zwar nur auf den ihm zugewiesenen Parkflächen, abzustellen.
Jegliche weitere Nutzung des Ferienhausgeländes durch den Mieter oder Gäste
des Mieters mit motorbetriebenen Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Motorrad) ist
untersagt. Das Abstellen motorbetriebener Fahrzeuge (Kraftfahrzeug oder Motorrad)
außerhalb der dem Mieter zugewiesenen Carports (z. B. Wege, Grünflächen
etc.) ist generell untersagt. Ebenso ist es generell untersagt, Lastkraftwagen,
Anhänger und Wohnmobile auf das Ferienparkgelände zu verbringen. Dies
im Ausnahmefall schriftlich zu vereinbaren. Der Mieter steht dafür ein,
dass seine Mitreisenden diese Bestimmungen einhalten.
V. Ankunft und Abreise, Schlüssel und Schlüsselhaftung; Wäsche
(1) Das Mietobjekt ist am Tag des Mietbeginns im Zeitraum von 16.00 Uhr bis
17 Uhr zu beziehen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder per Telefax
eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Der Einzug in das Mietobjekt
oder auch nur das Einstellen von Taschen und Koffern bedeutet eine beanstandungsfreie
Abnahme insbesondere der Reinigung. Spätere Mängel werden nicht anerkannt.
Wenn Mängel vorhanden sind, kann der Einzug nicht erfolgen, da die Reinigungsfirma
ein Recht auf Nachbesserung haben. Nur auf Anweisung des Eigentümers oder
dessen Vertreter kann heirvon abgewichen werden.
(2) Sofern sich der Mieter verspätet, hat er dies unverzüglich dem
Vermieter fernmündlich mitzuteilen. Eine spätere Übergabe des
Mietobjekts außerhalb des Zeitraums wird vom Vermieter nicht gewährleistet.
Es kann bei Spätanreisen eine Zustellgebühr von 30 € verlangt
werden.
(3) Die Rückgabe des vollständig geräumten Mietobjekts und der
vom Vermieter dem Mieter übergebenen Schlüssel erfolgt am vereinbarten
Abreisetag zwischen 8.00 Uhr und 10.00 Uhr. Die Rückgabe zu einer anderen
Uhrzeit bedarf der schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Der Mieter
hat bei Übergabe das Geschirr sauber, den Geschirrspüler ausgeräumt,
den Abfall und Flaschen entsorgt; Papier und Verpackungen entsorgt und das Haus
aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Der Grill inkl. Grillrost und
der Kamin ( alles wenn vorhanden ) ist gereinigt zu hinterlassen. Bei Verstößen
wird die notwendige Dienstleistung nach der Preisliste abgerechnet, die in den
Ferienobjekten ausliegt und die Kosten werden ggf. mit der Kaution verrechnet
oder in Rechnung gestellt.
(4) Den Mieter trifft die nebenvertragliche Obhutspflicht für den ihm vom
Vermieter ausgehändigten Schlüssel des Mietobjekts. Er hat den Schlüssel
während der Dauer d es Mietvertrages sorgsam aufzubewahren und darauf Acht
zu geben, dass er nicht in Verlust gerät. Für den Fall des Verlustes
hat der Mieter die Kosten des Austausches der Schließzylinder und der
Schlüssel zu tragen. Während der Mietzeit notwendige Türöffnungen
( Schlüssel in der Unterkunft / verloren etc ) werden nach Aufwand berechnet.
(5) Wäsche ist gemäß Preisliste des Hauses auf Wunsch zu mieten.
Diese ist spätestens 28 Tage vor Anreise zu bestellen und mit der Schlußrate
zu bezahlen. Die Wäsche wird im Haus als Paket bereitgestellt und ist abgezogen
und gesammelt in einem Bezug vom Mieter wieder an gleicher Stelle
zurückzugeben. Müssen die Betten vom Reinigungsdienst abgezogen werden,
so wird der Service je Bett mit 3 € in Rechnung gestellt.
VI. Sorgfaltspflichten des Mieters
(1) Dem Mieter steht das Recht zu, dass das gesamte Mietobjekt einschließlich
Mobiliar und Gebrauchsgegenstände und die mitvermietete Außenfläche
einschließlich der ihm zugewiesenen Stellplätze allein zu nutzen.
Ihm steht ferner das Recht zu, die Gemeinschaftsflächen (Spielplätze
usw.) gemeinsam mit anderen Mietern zu nutzen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie die
Gemeinschaftseinrichtungen mit großer Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter
ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder
das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden an der
Mietsache oder den Gemeinschaftseinrichtungen zu ersetzen.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Vorgaben der jeweiligen Gemeinde hinsichtlich
der Mülltrennung zu beachten und einzuhalten. Das Rauchen innerhalb des
vermieteten Ferienhauses sowie innerhalb eines eventuell vorhandenen des Hallenschwimmbades,
eines Dampfbades oder einer Sauna ist grundsätzlich untersagt. Das Rauchen
auf dem Balkon oder der Terrasse ist bei geschlossener Balkon- oder Terrassentür
und bei Benutzung von Aschenbechern gestattet. Wurde in der Wohnung nachweislich
geraucht, wird die Sonderreinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.
(4) Die Tierhaltung auf dem Mietobjekt ist untersagt. Ausnahmen hinsichtlich
der Hundehaltung bestehen in einigen Ferienhäusern, sofern dies einzelvertraglich
vereinbart ist. Der Mieter ist in diesen Fällen verpflichtet die Art des
Tieres und die Rasse vor Begründung des Mietvertrages mitzuteilen. In diesem
Fall ist die Mitnahme des Hundes zu den gemeinschaftlichen Freizeit- und Spielanlagen
(z. B. Spielplätze u. a.) untersagt. Sofern dem Mieter vertraglich das
Mitbringen eines Hundes gestattet wurde, hat er dafür Sorge zu tragen,
dass der Hund weder innerhalb des Ferienhauses noch auf dem gesamten Gelände
des Ferienhausparks uriniert und Kot hinterlässt. Zur Vermeidung von Konflikten
mit anderen Mietern, insbesondere dem Schutz der Kinder, ist der Hundehalter
angehalten, den Hund im Außenbereich des Ferienhauses an einer Leine zu
führen. Die Hundehaare und andere Hinterlassenschaften sind vor Abreise
zu entfernen. Hunde haben auf Sitzmöbeln und in Betten nichts zu suchen.
Verschmutzungen werden in Rechnung gestellt .
(5) Die Hausordnung und die darin geregelten ortsüblichen Ruhezeiten sind
vom Mieter einzuhalten
VII. Rücktritt vom Vertrag
(1) Der Mieter und der Vermieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten.
Der Vermieter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die sich
nach der Höhe des vereinbarten Mietzinses unter Abzug des Wertes für
ersparte Aufwendungen sowie durch anderweitige Vermietung des Mietobjekts ermittelt.
(2) Zwischen den Parteien wird eine Pauschalierung dieses Entschädigungsanspruchs
gem. Ziff. (1) wie folgt vereinbart:
•Stornierung bis 120 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises
•Stornierung bis 90 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
•Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
•Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises
•Dem Vermieter steht das Wahlrecht zu, die Entschädigung entweder
in pauschalierter Höhe oder auf Grund konkreter Berechnung seines Schadens
zu verlangen. Macht der Vermieter Anspruch auf die Schadenspauschalierung geltend,
ist dem Mieter der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter ein Schaden nicht
oder nicht in Höhe der geltend gemachten Pauschale entstanden ist.
(3) Der Vermieter rät dem Mieter, zusammen mit der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung
über den Vertragswert abzuschließen
VIII. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Vertragsdurchführung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt ( zb. Wasserschäden ; Brandschäden / Sturmschäden
) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl
der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Insoweit gilt §
651 j BGB entsprechend. Es wird kein Schadenersatz fällig.
IX. Haftung
(1) Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt,
sofern der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch den Vermieter herbeigeführt wird.
(2) Für alle gegen den Vermieter gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
Vertragspreises beschränkt.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, ist der Mieter
verpflichtet, diese an Ort und Stelle unverzüglich dem Reservierungsbüro
mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Spätere Ansprüche werden nicht
akzeptiert.
X. Internet
Wird
dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Internetanschluß zu Verfügung
gestellt, versichert der Mieter für sich und auch für seine Mitreisenden
, das Internet nur legal zu nutzen und keine strafbaren Handlungen durchzuführen.
Bei Nichteinhaltung haftet er im vollem Umfang.
Der Vermieter kann die Datenrate beschränken. Geschwindigkeiten werden
nicht versprochen.
Gerichtsstand ist der Sitz der Vermietgesellschaft
Stand: 20.02.2015
Geschäftsführer Wolfgang Scharfschwerdt
maxurlaub GmbH, 23972 Moidentin