Allgemeine Geschäfts-, Miet- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeine Vertragsbestimmungen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen der Ausstattungsmerkmale der Mietobjekte in Prospekten und der Webseite bleiben vorbehalten, sofern sie nicht schriftlich zugesichert sind.
(2) Buchungsanfragen und Buchungsangebote sind für beide Vertragsparteien unverbindlich.
(3) Der Mieter hat den Mietvertrag schriftlich, per Telefax oder per E-Mail zu an Maxurlaub zu übermitteln. Die Anzahlung hat binnen 7 Tagen zu erfolgen. Der Vermieter kann bei Nichteingang der Anzahlung den Mietvertrag und einer Mahnung dann sofort fristlos kündigen und vom Mieter Schadenersatz fordern.Bei kurzfristigen Buchungen (unter 7 Tagen vor Anreisetag) erfolgt der Vertragsschluss durch entsprechende übereinstimmende Erklärung beider Vertragsparteien in Schriftform oder per Telefax. Ohne Nachweis der Mietzahlung durch den Mieter wird kein Schlüssel übergeben. Der Mieter hat im Mietvertrag Angaben zu seiner Person, Anschrift und aktuellen Mailadressen/Telefonnummern anzugeben. Änders sich diese bis zum Mietbeginn, ist das an den Vermieter weiterzuleiten. Der Hauptmieter versichert, das er eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die im Schadensfalle dem Vermieter entstandene Schäden ersetzt.
(4) Der Mieter hat, sofern nicht vom Vermieter schriftlich oder per Telefax zugesichert – keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Ausstattungsgegenstände.
(5) Mündliche Auskünfte oder Reservierungen sind für beide Seiten unverbindlich.

II. Preise, Zahlungen und Fälligkeit
(1) Es gelten die Mietpreise in unserer Preisliste. Bei den Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise.
(2) Je nach Region kommt zu den Preisen noch eine Strand- und/oder Kurtaxegebühr hinzu. Die Kurkarte/Kurtaxe muss bei der Anreise beim Hausmeister ausfüllt und Bar vor Ort gezahlt werden.

(3) Der Mieter hat die Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises binnen 7 Banktagen nach Eingang der Buchungsbestätigung des Vermieters auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen. Die Restzahlung hat der Mieter spätestens einen Monat vor Mietbeginn auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto des Vermieters zu zahlen.
(4 ) Mit der Schlussrate vor Anreise ist eine Kaution auf das Konto des Vermieters zu zahlen. Die Höhe der Kaution ist im Mietvertrag hinterlegt. Sie kann variieren. Die Rückzahlung erfolgt max. 21 Tage nach Abreise des Mieters wenn alle Schlüssel zurück sind und das Ferienhaus ordentlich und vertragsgemäß hinterlassen wurde. Der Mieter hat rechtzeitig nach Abreise ein Konto anzugeben, auf das die Kaution erstattet wird. Bei Auslandskonten ist ein BIC Code anzugeben.
(5) Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen unter einem Monat vor Anreisetag hat der Mieter den vollen Vertragspreis unverzüglich an den Vermieter zu zahlen und die Bezahlung des vollen Vertragspreises vor Übergabe der Hausschlüssel nachzuweisen (etwa durch Original-Bankbestätigung, Original-Kontoauszüge). Sehr kurzfristige Buchungen sind abzusprechen und der Mietpreis ist dann in bar vor Ort zu zahlen. Karten werden nicht akzeptiert.

III. Leistungen des Vermieters
(1) Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein:
• Überlassung des Mietobjekts zur Nutzung während der Mietdauer,
•Übernahme der Nebenkosten (Wasser, Heizung )
Der Stromverbrauch kann in Rechnung gestellt werden Das regelt der Mietvertrag. Es kann zusätzlich auch die Nutzung der Sauna und der Waschmaschinen und Trockner mit Münzern geregelt sein.
(2) Im Mietpreis nicht enthalten sind die Nutzung eines eventuell vorhandenen Gemeinschaftsschwimmbads und einer Gemeinschaftssauna und Wellnessangebote.

IV. Belegung der Ferienhäuser, Carports, Untervermietung.
(1) Die Belegung der Ferienhäuser ist nur mit der Anzahl der Personen gestattet, die im Vertrag festgelegt wurde. Unbenommen ist dabei der kurzzeitige Besuch (ohne Übernachtung) von Gästen des Mieters. Mehrbelegungen sind spätestens 21 Tage vorher zu vereinbaren und werden berechnet. Minderbelegungen werden nicht erstattet.
(2) Die gänzliche oder teilweise Untervermietung der Ferienhäuser ist nicht gestattet.
(3) Der Mieter ist, sofern nicht vom Vermieter schriftlich oder per Telefax zugesichert, während der Mietdauer berechtigt, ein motorbetriebenes Fahrzeug (Kraftfahrzeug oder Motorrad) auf dem
Ferienhausgelände des Vermieters, und zwar nur auf den ihm zugewiesenen Parkflächen, abzustellen. Jegliche weitere Nutzung des Ferienhausgeländes durch den Mieter oder Gäste des Mieters mit motorbetriebenen Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Motorrad) ist untersagt. Das Abstellen motorbetriebener Fahrzeuge (Kraftfahrzeug oder Motorrad) außerhalb der dem Mieter zugewiesenen Carports (z. B. Wege, Grünflächen etc.) ist generell untersagt. Ebenso ist es generell untersagt, Lastkraftwagen, Anhänger und Wohnmobile auf das Ferienparkgelände zu verbringen. Dies im Ausnahmefall schriftlich zu vereinbaren. Der Mieter steht dafür ein, dass seine Mitreisenden diese Bestimmungen einhalten.

V. Ankunft und Abreise, Schlüssel und Schlüsselhaftung; Wäsche

(1) Das Mietobjekt ist am Tag des Mietbeginns im Zeitraum von 16.00 Uhr bis 17 Uhr zu beziehen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder per Telefax eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Der Einzug in das Mietobjekt oder auch nur das Einstellen von Taschen und Koffern bedeutet eine beanstandungsfreie Abnahme insbesondere der Reinigung. Spätere Mängel werden nicht anerkannt. Wenn Mängel vorhanden sind, kann der Einzug nicht erfolgen, da die Reinigungsfirma ein Recht auf Nachbesserung haben. Nur auf Anweisung des Eigentümers oder dessen Vertreter kann heirvon abgewichen werden.
(2) Sofern sich der Mieter verspätet, hat er dies unverzüglich dem Vermieter fernmündlich mitzuteilen. Eine spätere Übergabe des Mietobjekts außerhalb des Zeitraums wird vom Vermieter nicht gewährleistet. Es kann bei Spätanreisen eine Zustellgebühr von 30 € verlangt werden.
(3) Die Rückgabe des vollständig geräumten Mietobjekts und der vom Vermieter dem Mieter übergebenen Schlüssel erfolgt am vereinbarten Abreisetag zwischen 8.00 Uhr und 10.00 Uhr. Die Rückgabe zu einer anderen Uhrzeit bedarf der schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Der Mieter hat bei Übergabe das Geschirr sauber, den Geschirrspüler ausgeräumt, den Abfall und Flaschen entsorgt; Papier und Verpackungen entsorgt und das Haus aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Der Grill inkl. Grillrost und der Kamin ( alles wenn vorhanden ) ist gereinigt zu hinterlassen. Bei Verstößen wird die notwendige Dienstleistung nach der Preisliste abgerechnet, die in den Ferienobjekten ausliegt und die Kosten werden ggf. mit der Kaution verrechnet oder in Rechnung gestellt.
(4) Den Mieter trifft die nebenvertragliche Obhutspflicht für den ihm vom Vermieter ausgehändigten Schlüssel des Mietobjekts. Er hat den Schlüssel während der Dauer d es Mietvertrages sorgsam aufzubewahren und darauf Acht zu geben, dass er nicht in Verlust gerät. Für den Fall des Verlustes hat der Mieter die Kosten des Austausches der Schließzylinder und der Schlüssel zu tragen. Während der Mietzeit notwendige Türöffnungen ( Schlüssel in der Unterkunft / verloren etc ) werden nach Aufwand berechnet.
(5) Wäsche ist gemäß Preisliste des Hauses auf Wunsch zu mieten. Diese ist spätestens 28 Tage vor Anreise zu bestellen und mit der Schlußrate zu bezahlen. Die Wäsche wird im Haus als Paket bereitgestellt und ist abgezogen und gesammelt in einem Bezug vom Mieter wieder an gleicher
Stelle zurückzugeben. Müssen die Betten vom Reinigungsdienst abgezogen werden, so wird der Service je Bett mit 3 € in Rechnung gestellt.

VI. Sorgfaltspflichten des Mieters
(1) Dem Mieter steht das Recht zu, dass das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenstände und die mitvermietete Außenfläche einschließlich der ihm zugewiesenen Stellplätze allein zu nutzen. Ihm steht ferner das Recht zu, die Gemeinschaftsflächen (Spielplätze usw.) gemeinsam mit anderen Mietern zu nutzen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und sein Inventar sowie die Gemeinschaftseinrichtungen mit großer Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden an der Mietsache oder den Gemeinschaftseinrichtungen zu ersetzen.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Vorgaben der jeweiligen Gemeinde hinsichtlich der Mülltrennung zu beachten und einzuhalten. Das Rauchen innerhalb des vermieteten Ferienhauses sowie innerhalb eines eventuell vorhandenen des Hallenschwimmbades, eines Dampfbades oder einer Sauna ist grundsätzlich untersagt. Das Rauchen auf dem Balkon oder der Terrasse ist bei geschlossener Balkon- oder Terrassentür und bei Benutzung von Aschenbechern gestattet. Wurde in der Wohnung nachweislich geraucht, wird die Sonderreinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.
(4) Die Tierhaltung auf dem Mietobjekt ist untersagt. Ausnahmen hinsichtlich der Hundehaltung bestehen in einigen Ferienhäusern, sofern dies einzelvertraglich vereinbart ist. Der Mieter ist in diesen Fällen verpflichtet die Art des Tieres und die Rasse vor Begründung des Mietvertrages mitzuteilen. In diesem Fall ist die Mitnahme des Hundes zu den gemeinschaftlichen Freizeit- und Spielanlagen (z. B. Spielplätze u. a.) untersagt. Sofern dem Mieter vertraglich das Mitbringen eines Hundes gestattet wurde, hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Hund weder innerhalb des Ferienhauses noch auf dem gesamten Gelände des Ferienhausparks uriniert und Kot hinterlässt. Zur Vermeidung von Konflikten mit anderen Mietern, insbesondere dem Schutz der Kinder, ist der Hundehalter angehalten, den Hund im Außenbereich des Ferienhauses an einer Leine zu führen. Die Hundehaare und andere Hinterlassenschaften sind vor Abreise zu entfernen. Hunde haben auf Sitzmöbeln und in Betten nichts zu suchen. Verschmutzungen werden in Rechnung gestellt .
(5) Die Hausordnung und die darin geregelten ortsüblichen Ruhezeiten sind vom Mieter einzuhalten
VII. Rücktritt vom Vertrag
(1) Der Mieter und der Vermieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die sich nach der Höhe des vereinbarten Mietzinses unter Abzug des Wertes für ersparte Aufwendungen sowie durch anderweitige Vermietung des Mietobjekts ermittelt.

(2) Zwischen den Parteien wird eine Pauschalierung dieses Entschädigungsanspruchs gem. Ziff. (1) wie folgt vereinbart:

•Stornierung bis 120 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises
•Stornierung bis 90 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises
•Stornierung bis 60 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
•Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises
•Dem Vermieter steht das Wahlrecht zu, die Entschädigung entweder in pauschalierter Höhe oder auf Grund konkreter Berechnung seines Schadens zu verlangen. Macht der Vermieter Anspruch auf die Schadenspauschalierung geltend, ist dem Mieter der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter ein Schaden nicht oder nicht in Höhe der geltend gemachten Pauschale entstanden ist.
(3) Der Vermieter rät dem Mieter, zusammen mit der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung über den Vertragswert abzuschließen

VIII. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Vertragsdurchführung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt ( zb. Wasserschäden ; Brandschäden / Sturmschäden ) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Insoweit gilt § 651 j BGB entsprechend. Es wird kein Schadenersatz fällig.

IX. Haftung
(1) Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt, sofern der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Vermieter herbeigeführt wird.
(2) Für alle gegen den Vermieter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, ist der Mieter verpflichtet, diese an Ort und Stelle unverzüglich dem Reservierungsbüro mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Spätere Ansprüche werden nicht akzeptiert.

X. Internet

Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Internetanschluß zu Verfügung gestellt, versichert der Mieter für sich und auch für seine Mitreisenden , das Internet nur legal zu nutzen und keine strafbaren Handlungen durchzuführen. Bei Nichteinhaltung haftet er im vollem Umfang.
Der Vermieter kann die Datenrate beschränken. Geschwindigkeiten werden nicht versprochen.
Gerichtsstand ist der Sitz der Vermietgesellschaft

Stand: 20.02.2015
Geschäftsführer Wolfgang Scharfschwerdt
maxurlaub GmbH, 23972 Moidentin