Vermittlungsbedingungen

1. Allgemeines
a) Diese Vermittlungsbedingungen sind die Grundlage des gesondert abgeschlossenen Vermittlungsvertrages zwischen der Firma Touristikservice Incoming und dem touristischen Leistungsträger. Der Leistungsträger beauftragt die Firma Touristikservice Incoming mit der Vermittlung von Beherbergungsleistungen und Pauschalangeboten an Dritte (Endverbraucher).
b) Die Firma Touristikservice Incoming gewährleistet die ständige Aktualisierung der Daten entsprechend der Vorgaben des Vertragspartners zu aktuellen Angeboten, Preisen und Leistungsmerkmalen.

2. Preise
a) Die für die einzelnen Leistungen ausgewiesenen Preise sind Endpreise ( mit Ausnahme der Kurtaxe ).
b) Die Angebotspreise dürfen nicht über den im Zimmeraushang genannten Preisen liegen.
c) Die genannten Preise schließen eine Vermittlungsprovision in Höhe von
10 % für die Vermittlung von Übernachtungen und Pauschalangeboten
7 % für die Vermittlung von Tagungs- und Gruppenreisenangebote
für die Firma Touristikservice Incoming ein.

3. Buchungen / Optionen / Doppelbelegung
a) Ein für den Vertragspartner und den Gast verbindlicher Vertrag kommt durch die Buchung der Firma Touristikservice Incoming zustande. Der Vertragspartner erhält bei Buchung umgehend eine entsprechende Buchungsnachricht (AVIS) per Fax oder e-Mail.
b) Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich bei etwaigen Unstimmigkeiten hinsichtlich vorliegender Buchungen zu kontaktieren.
c) Bei einer Doppelbelegung durch den Vertragspartner wegen Nichtbeachtung einer, der Firma Touristikservice Incoming gewährten, Option bzw. durch die nicht sachgerechte Nutzung des Onlinebuchungssystems in Bezug auf die Freischaltung/Belegung von Buchungszeiträumen, hat die Buchung der Firma Touristikservice Incoming Vorrang.

4. Zahlungsabwicklung
a) Bei Buchungen von Gästen der Firma Touristikservice Incoming ist das Leistungsentgelt vom Kunden direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Auf der Reservierungsbestätigung / AVIS erfolgt der entsprechende Hinweis. Für die notwendigen Angaben zu den Zahlungsmodalitäten erhält der Gast vom Vertragspartner gegebenenfalls eine gesonderte Buchungsbestätigung.
b) Die vom Vertragspartner an die Firma Touristikservice Incoming zu zahlende Provision für alle vermittelten Buchungen wird von der Firma Touristikservice Incoming in Rechnung gestellt. Die Provision wird mit Beendigung der Leistung fällig. Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum hat der Vermieter die Möglichkeit, eventuelle Korrekturen zu übermitteln. Eine Buchungsübersicht aller Anreisen wird der Abrechnung beigefügt.

5. Stornierungen
a) Wird eine verbindliche Festbuchung storniert, so stehen dem Vertragspartner Stornogebühren zu, die auf festgelegte Sätze pauschalisiert sind.
Dabei fallen folgende Gebühren an:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 %
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 30 %
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 60 %
bis zum Anreisetag 80 %
bei Nichtanreise ohne Absage 100 %
b) Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Firma Touristikservice Incoming
c) Die Firma Touristikservice Incoming ist verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich von der Stornierung einer verbindlichen Buchung in Kenntnis zu setzen.
d) Das Inkasso der Stornogebühren wird durch die Firma Touristikservice Incoming in jeweiliger Absprache mit dem Vertragspartner durchgeführt.
Die Vermittlungsprovision beträgt im Stornierungsfall 8% der Stornogebühren, wenn diese vom Endkunden gezahlt wurde.

6. Qualitätssicherung
a) Der Vertragspartner hat für die Richtigkeit der von ihm gegebenen Informationen (insbesondere Haus- und Leistungsbeschreibung, Preisangaben) einzustehen.
b) Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Firma Touristikservice Incoming unverzüglich über eventuelle Änderungen und Einschränkungen des Betriebes zu informieren.
Gleiches gilt hinsichtlich der Veränderungen in der näheren Umgebung des Betriebes, von denen Einwirkungen auf einen ungestörten Aufenthalt der Gäste ausgehen könnten.

7. Haftung
a) Die Firma Touristikservice Incoming haftet gegenüber dem Vertragspartner nur, soweit der Schaden von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
b) Der Vertragspartner haftet der Firma Touristikservice Incoming gegenüber für schuldhaft herbeigeführte Schäden. Er stellt die Firma Touristikservice Incoming von allen eventuellen Ansprüchen frei, die von vermittelten Gästen infolge von mangelhafter Leistungserbringung oder einer sonstigen Pflichtverletzung ihm gegenüber geltend gemacht werden sollten.

8. Schlussbestimmungen
a) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
b) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner einer der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Regelung treffen.
c) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Sitz der Firma Touristikservice Incoming.