Vermittlungsbedingungen
1. Allgemeines
a) Diese Vermittlungsbedingungen sind die Grundlage des gesondert abgeschlossenen
Vermittlungsvertrages zwischen der Firma Touristikservice Incoming und dem touristischen
Leistungsträger. Der Leistungsträger beauftragt die Firma Touristikservice
Incoming mit der Vermittlung von Beherbergungsleistungen und Pauschalangeboten
an Dritte (Endverbraucher).
b) Die Firma Touristikservice Incoming gewährleistet die ständige Aktualisierung
der Daten entsprechend der Vorgaben des Vertragspartners zu aktuellen Angeboten,
Preisen und Leistungsmerkmalen.
2. Preise
a) Die für die einzelnen Leistungen ausgewiesenen Preise sind Endpreise (
mit Ausnahme der Kurtaxe ).
b) Die Angebotspreise dürfen nicht über den im Zimmeraushang genannten
Preisen liegen.
c) Die genannten Preise schließen eine Vermittlungsprovision in Höhe
von
10 % für die Vermittlung von Übernachtungen und Pauschalangeboten
7 % für die Vermittlung von Tagungs- und Gruppenreisenangebote
für die Firma Touristikservice Incoming ein.
3. Buchungen / Optionen / Doppelbelegung
a) Ein für den Vertragspartner und den Gast verbindlicher Vertrag kommt durch
die Buchung der Firma Touristikservice Incoming zustande. Der Vertragspartner
erhält bei Buchung umgehend eine entsprechende Buchungsnachricht (AVIS) per
Fax oder e-Mail.
b) Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich bei etwaigen Unstimmigkeiten hinsichtlich
vorliegender Buchungen zu kontaktieren.
c) Bei einer Doppelbelegung durch den Vertragspartner wegen Nichtbeachtung einer,
der Firma Touristikservice Incoming gewährten, Option bzw. durch die nicht
sachgerechte Nutzung des Onlinebuchungssystems in Bezug auf die Freischaltung/Belegung
von Buchungszeiträumen, hat die Buchung der Firma Touristikservice Incoming
Vorrang.
4. Zahlungsabwicklung
a) Bei Buchungen von Gästen der Firma Touristikservice Incoming ist das Leistungsentgelt
vom Kunden direkt an den Vertragspartner zu zahlen. Auf der Reservierungsbestätigung
/ AVIS erfolgt der entsprechende Hinweis. Für die notwendigen Angaben zu
den Zahlungsmodalitäten erhält der Gast vom Vertragspartner gegebenenfalls
eine gesonderte Buchungsbestätigung.
b) Die vom Vertragspartner an die Firma Touristikservice Incoming zu zahlende
Provision für alle vermittelten Buchungen wird von der Firma Touristikservice
Incoming in Rechnung gestellt. Die Provision wird mit Beendigung der Leistung
fällig. Innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum hat der Vermieter die
Möglichkeit, eventuelle Korrekturen zu übermitteln. Eine Buchungsübersicht
aller Anreisen wird der Abrechnung beigefügt.
5. Stornierungen
a) Wird eine verbindliche Festbuchung storniert, so stehen dem Vertragspartner
Stornogebühren zu, die auf festgelegte Sätze pauschalisiert sind.
Dabei fallen folgende Gebühren an:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 %
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 30 %
bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 60 %
bis zum Anreisetag 80 %
bei Nichtanreise ohne Absage 100 %
b) Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei der Firma Touristikservice Incoming
c) Die Firma Touristikservice Incoming ist verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich
von der Stornierung einer verbindlichen Buchung in Kenntnis zu setzen.
d) Das Inkasso der Stornogebühren wird durch die Firma Touristikservice Incoming
in jeweiliger Absprache mit dem Vertragspartner durchgeführt.
Die Vermittlungsprovision beträgt im Stornierungsfall 8% der Stornogebühren,
wenn diese vom Endkunden gezahlt wurde.
6. Qualitätssicherung
a) Der Vertragspartner hat für die Richtigkeit der von ihm gegebenen Informationen
(insbesondere Haus- und Leistungsbeschreibung, Preisangaben) einzustehen.
b) Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Firma Touristikservice Incoming unverzüglich
über eventuelle Änderungen und Einschränkungen des Betriebes zu
informieren.
Gleiches gilt hinsichtlich der Veränderungen in der näheren Umgebung
des Betriebes, von denen Einwirkungen auf einen ungestörten Aufenthalt der
Gäste ausgehen könnten.
7. Haftung
a) Die Firma Touristikservice Incoming haftet gegenüber dem Vertragspartner
nur, soweit der Schaden von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
b) Der Vertragspartner haftet der Firma Touristikservice Incoming gegenüber
für schuldhaft herbeigeführte Schäden. Er stellt die Firma Touristikservice
Incoming von allen eventuellen Ansprüchen frei, die von vermittelten Gästen
infolge von mangelhafter Leistungserbringung oder einer sonstigen Pflichtverletzung
ihm gegenüber geltend gemacht werden sollten.
8. Schlussbestimmungen
a) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
b) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages
werden die Vertragspartner einer der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst
nahekommende rechtswirksame Regelung treffen.
c) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle
Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Sitz der Firma
Touristikservice Incoming.