Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge
Sehr
geehrter Reisegast,
die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von
Reiseleistungen gemäß § 651a Abs. 1 BGB). Sie werden im Fall einer Buchung Gegenstand
des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und der Odenwald Tourismus
GmbH als Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie
diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Internet erfolgen kann, bietet der Gast der Odenwald Tourismus GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der buchende Gast haftet für seine eigenen Vertragsverpflichtungen sowie für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch die Odenwald Tourismus GmbH zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Odenwald Tourismus GmbH übermittelt dem Gast unverzüglich eine Buchungsbestätigung mit Angaben der Preise und Leistungen.
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des ursprünglichen Angebots ab, so liegt ein neues Angebot der Odenwald Tourismus GmbH vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots erst zustande, wenn der Gast die Annahme für dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist erklärt.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtpreises fällig. Der Gast erhält gemäß § 651 k Abs. 3 BGB, zusammen mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt keine Übernachtung mit ein und übersteigt einen Reisepreis von EUR 75,- nicht, wird kein Sicherungsschein ausgehändigt. Nach Eingang der Anzahlung werden dem Gast die kompletten Reiseunterlagen ausgehändigt.
2.3 Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die restliche Zahlung wird zwei Wochen vor Reisebeginn fällig.
3. Leistungen
Welche Leistungen mit der Odenwald Tourismus GmbH vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Inhalt der Leistungsbeschreibung des Angebots und aus den hierauf bezogenen Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Odenwald Tourismus GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Gast vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3
Die Odenwald Tourismus GmbH ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen
und
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Gast
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Gast
hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach Bekanntgabe der Leistungsänderung
und -abweichung durch die Odenwald Tourismus GmbH geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Der Gast kann vor Reisebeginn jederzeit durch eine schriftliche Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Odenwald Tourismus GmbH und ihren Buchungsstellen. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
5.2 Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Odenwald Tourismus GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 Die Odenwald Tourismus GmbH kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienwohnungen oder Privatquartieren
●
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 %
des Reisepreises
● vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20
% des Reisepreises
● vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40
% des Reisepreises
● vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60
% des Reisepreises
● ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 80 %
des Reisepreises
5.4 Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Odenwald Tourismus GmbH keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
5.5 Werden auf Wunsch des Gastes nach Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder gebuchter Zusatzleistungen (z.B. Kuranwendungen, Fahrradmiete, Veranstaltungskarten) vorgenommen (Umbuchung), kann die Odenwald Tourismus GmbH bei Pauschalen mit Unterbringung in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienwohnungen oder Privatquartieren bis 31 Tage vor Reiseantritt, ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 15 € pro Änderungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.6 Bis zum Reisebeginn kann der Gast verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Odenwald Tourismus GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den gesonderten Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Gast der Odenwald Tourismus GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.7 Im Falle eines Rücktritts kann die Odenwald Tourismus GmbH vom Gast die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Reiseantritt
Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Odenwald Tourismus GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch die Odenwald Tourismus GmbH
7.1 Die Odenwald Tourismus GmbH kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn
-
eine in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird;
- der Odenwald Tourismus GmbH die Durchführung der Reise nicht zumutbar ist,
weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihr zu vertretenden
Umständen überschritten wird.
Der Rücktritt ist gegenüber dem Gast unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt der Odenwald Tourismus GmbH später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
7.2 Die Odenwald Tourismus GmbH kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Odenwald Tourismus GmbH oder ihrer Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Odenwald Tourismus GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.3 In den Fällen der Ziffer 7.2. erhält der Gast den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, ein Ersatzangebot der Odenwald Tourismus GmbH zu buchen. Der Gast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der Odenwald Tourismus GmbH geltend zu machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Odenwald Tourismus GmbH als auch der Gast den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Odenwald Tourismus GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Die Odenwald Tourismus GmbH haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Reisebeschreibung, sofern nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt wurde, und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Odenwald Tourismus GmbH haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
10. Gewährleistung
10.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Gast Abhilfe verlangen. Die Odenwald Tourismus GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Die Odenwald Tourismus GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Der Gast ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich der Odenwald Tourismus GmbH oder der vermittelnden Buchungsstelle anzuzeigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Odenwald Tourismus GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Gast die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Odenwald Tourismus GmbH erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Odenwald Tourismus GmbH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird. Der Gast schuldet der Odenwald Tourismus GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4 Der Gast kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Odenwald Tourismus GmbH nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung der Odenwald Tourismus
GmbH für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit die Odenwald Tourismus GmbH für einen dem Gast entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle gegen die Odenwald Tourismus GmbH gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Odenwald Tourismus GmbH bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Gast und Reise.
11.3 Die Odenwald Tourismus GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
12. Mitwirkungspflicht
Der Gast ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden und gering zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der Odenwald Tourismus GmbH zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Odenwald Tourismus GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13.2 Ansprüche des Gastes nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Gast und der Odenwald Tourismus GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder die Odenwald Tourismus GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmungen ein.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur folge.
15. Gerichtsstand
Der
Gast kann die Odenwald Tourismus GmbH nur an deren Sitz verklagen.
Für Klagen der Odenwald Tourismus GmbH gegen den Gast ist der Wohnsitz des
Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz der Odenwald Tourismus GmbH maßgebend.
Michelstadt, 17. August 2012