Allgemeine Vermittlungsbedingungen

 

Sehr geehrter Kunde,

 

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und dem „Haus Riedenrohr“, Zimmervermittlung und Touristinformation, Inh. Dipl.oec.troph. Esther Appuhn (im Folgenden: „Vermittlerin“) zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Vermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.

 

Außerdem regeln die nachfolgenden Bedingungen auch das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Vertragspartner der vermittelten Leistung (das sind Vermieter und Eigentümer von Ferienwohnungen, -häusern oder auch -zimmern, aber auch Beherbergungsbetriebe wie Hotels oder Pensionen). Diese werden im Folgenden „Gastgeber“ genannt.

 

1. Allgemeines zu den rechtlichen Beziehungen und Vertragspflichten

 

1.1. Die Vermittlerin vermittelt im Auftrag der Gastgeber Unterkünfte entsprechend dem aktuellen Angebot. Der Kunde wendet sich mit seinem Auftrag an die Vermittlerin.

 

1.2. Die Vermittlerin tritt als Vertreterin im Auftrag und mit Vollmacht des jeweiligen Gastgebers bei Vertragsschluss über die Beherbergungsleistungen zwischen dem Kunden und dem Gastgeber auf. Den Beherbergungsvertrag selbst schließt der Kunde mit dem Gastgeber. Soweit nicht anders vereinbart, wird zwischen dem Kunden und der Vermittlerin ein Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Die Vermittlerin ist nicht Reiseveranstalterin im Sinne der §§ 651a ff. BGB.

 

1.3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und der Vermittlerin ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

 

1.4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Gastgeber, gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Auf die Preisfindung sowie die AGB des Gastgebers hat die Vermittlerin keinen Einfluss.

 

1.5. Nachfolgende Bestimmungen enthalten neben den Vermittlungsbedingungen auch Regelungen zum Aufenthalt und den Rechten und Pflichten des Kunden und jeweiligen Gastgebers. Diese Vereinbarungen werden durch die Vermittlerin im Auftrag und mit Vollmacht des Gastgebers getroffen und Inhalt des mit dem Gastgeber durch die Vermittlerin geschlossenen Vertrages.

 

2. Zustandekommen des Vertrages; Zahlungsabwicklung

 

2.1. Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an die Vermittlerin zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages und an den Gastgeber zum Abschluss eines Belegungsvertrages ab. Diese Verträge kommen durch die Buchungsbestätigung der Vermittlerin zustande. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.

 

2.2. Die Vermittlerin ist für alle Zahlungen an den Gastgeber dessen Inkassobevollmächtigte. Dies gilt auch für Rücktrittskosten und sonstige Zahlungen.

 

2.3. 10 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung fällig, deren Höhe sich aus der Buchungsbestätigung ergibt. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Belegungsbeginn fällig. Die Bezahlung erfolgt an die Vermittlerin  (siehe Punkt 2.2.), die dafür ein Treuhandkonto führt und mit dem jeweiligen Gastgeber abrechnet. Bei nicht fristgemäßer Bezahlung wird die Buchung kostenpflichtig storniert. Bei kurzfristigen Buchungen ist nach telefonischer Absprache eine Bezahlung in bar oder mit EC-Karte möglich. Mit der Anzahlung erkennen Sie die Buchung und die Vertragsbedingungen an.  

 

3. Rücktritt/ Stornierung durch den Kunden

 

3.1. Es wird darauf hingewiesen, dass sich ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht für die vermittelten Verträge mit den Gastgebern nicht aus dem Gesetz ergibt. Dem Kunden wird jedoch bei den durch die Vermittlerin vermittelten Verträgen durch den Gastgeber jederzeit vor Reisebeginn ein vertragliches Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.

Die Rücktrittserklärung ist der Vermittlerin als Vertreterin des Gastgebers gegenüber zu erklären. Zur Vermeidung von Missverständnissen und aus organisatorischen Gründen wird dringlichst empfohlen, den Rücktritt schriftlich und unter Angabe der Buchungsnummer zu erklären.

3.2. Im Falle des Rücktritts kann der Gastgeber durch die Vermittlerin als seine Inkassobevollmächtigte (siehe Punkt 2.2.) von dem Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Belegung des Ferienobjekts gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. 

 

Die pauschalierten Stornogebühren betragen 50,- EUR und zusätzlich:

           

- bis 30. Tag vor Belegungsbeginn:                                          20 %

- ab 29. bis 15. Tag vor Belegungsbeginn:                            50 %

- ab 14. bis 01. Tag vor Belegungsbeginn:                            80 %

- Nichtanreise 100 % jeweils bezogen auf den Mietpreis.

 

Bei vorzeitiger Abreise hat der Kunde keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Belegungstage, es sei denn, der Gastgeber hat die vorzeitige Beendigung des Belegungsvertrages zu vertreten.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in dem Vertrag nicht enthalten, weshalb der Abschluss einer solchen empfohlen wird.

Bitte hier klicken     Reiseversicherung

 

Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V.(Schlichtungsstelle) wenden:

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 080632, 10006 Berlin

Telefon: 0800 3696000

Fax: 0800 3699000

E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de

URL: www.versicherungsombudsmann.de

 

Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Gastgeber oder der Vermittlerin gegenüber  nachzuweisen, dass dem Gastgeber aufgrund des Rücktritts tatsächlich überhaupt keine Kosten oder nur wesentlich geringere Kosten als die pauschalierten Stornokosten entstanden sind. Im Fall eines solchen Nachweises, ist der Kunde nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.

 

4. Rücktritt/ Kündigung durch den Gastgeber und Kunden

 

4.1. Der Gastgeber, vertreten durch die Vermittlerin, sowie auch der Kunde können den Vertrag vor Belegungsbeginn und während des Aufenthalts kündigen, wenn die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschrift des § 651j BGB vereinbart. Erfolgt die Kündigung durch die Vermittlerin als Vertreterin des Gastgebers vor Belegungsbeginn, so werden alle eingezahlten Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Erfolgt die Kündigung nach Belegungsbeginn, erhält der Kunde den Teil vom Preis zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht.

 

4.2. Der Gastgeber bzw. die Vermittlerin als dessen Vertreterin kann insbesondere dann vom Vertrag zurücktreten bzw. nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Vertragsdurchführung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.  Das gilt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung des Ferienobjekts und dessen Inventars sowie wie bei Verstoß gegen die unter Nr. 5 geregelten Obliegenheiten des Kunden. In diesen Fällen behält der Gastgeber den Anspruch auf den Gesamtpreis, wobei er sich ersparte Aufwendungen und sonstige Vorteile, die er infolge der fristlosen Kündigung bzw. des Rücktritts erlangt, anrechnen lassen muss.

 

5. Verpflichtungen gegenüber dem Gastgeber/Haustiere-Kosten/Bettwäsche

 

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, das von ihm gemietete Objekt pfleglich zu behandeln. Alle durch den Kunden entstandenen Schäden müssen von ihm ersetzt werden. Für nicht verschuldensfähige Kinder übernimmt der Kunde die Haftung. Bei Einzug in das Objekt muss sich der Kunde von dessen ordnungsgemäßen Zustand überzeugen. Beanstandungen sind der Vermittlerin als Vertreterin des Gastgebers sofort mitzuteilen, andernfalls erkennt der Kunde die ordentliche und vollständige Übergabe an.

 

5.2. Eine Weitervermietung der Unterkunft ist nicht gestattet. Das Objekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personenzahlen belegt werden. Bei vertragswidrigem Gebrauch (z.B. Belegung mit einer höheren Personenzahl als im Vertrag angegeben, Störung des Hausfriedens, nicht genehmigte Haustiere etc.) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Für den Fall der Überbelegung ist der Gastgeber berechtigt, durch die Vermittlerin als seine Inkassobevollmächtigte eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Ferienobjekt zu verlassen.

 

5.3. Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Gastgebers in das Objekt eingebracht werden. Haustiere müssen auf jeden Fall bei der Buchung angegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn sie laut Ausschreibung erlaubt sind. Grundsätzlich ist nur ein Haustier erlaubt bzw. muss bei mehreren immer erst der Gastgeber um Erlaubnis gebeten werden. Sind Haustiere nicht gestattet, so bedeutet das nicht zwingend, dass im Haus, in der Anlage usw. nicht mit Haustieren zu rechnen ist, oder dass nicht vorher in den von Ihnen gebuchten Räumlichkeiten Tiere gehalten wurden. Ein Haustier kostet pro angefangener Woche 20,- EUR.

 

5.4. Bettwäsche und Handtücher sind vom Kunden selbst mitzubringen, sofern nicht ein Wäschepaket angemietet wurde.

 

6.  Regelungen zur An- und Abreise/ zusätzliche Gebühren

 

Soweit durch die AGB des Gastgebers nicht anders vereinbart, gelten zur An- und Abreise folgende Regelungen:

 

6.1. Am Anreisetag kann der Kunde die Schlüssel von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr im Büro der Vermittlerin, Karl-Risch-Straße 12, direkt am Molli-Bahnhof-Ost, erhalten. Die Schlüssel werden außerhalb dieser Zeit nur nach vorheriger Absprache übergeben.

 

6.2. Bei Anreisen am Wochenende oder an Feiertagen wird eine zusätzliche Gebühr von 30,- EUR fällig. Die Reinigungskräfte haben spätestens 17.00 Uhr die/das Ferienwohnung/-haus/-zimmer gästefertig vorbereitet. Schadenersatzansprüche kann der Kunde nicht geltend machen, wenn die/das Ferienwohnung/-haus/-zimmer nicht um 17.00 Uhr zur Verfügung steht.

 

6.3. Die Reservierung wird bis 13.00 Uhr des auf den Belegungsbeginn folgenden Tages aufrecht erhalten. Danach entfällt die Verpflichtung zur Reservierung. Am Abreisetag ist die/das Ferienwohnung/-haus/-zimmer bis 10.00 Uhr zu räumen. Erfolgt eine Abreise ohne Absprache mit dem Gastgeber später als 10.00 Uhr, muss die Miete eines zusätzlichen Tages bezahlt werden.

 

6.4. An- und Abreise gelten als ein Tag.

 

6.5 Am Abreisetag sind die Wohnungen im besenreinen Zustand inklusive abgewaschenem Geschirr zu verlassen. Möbel am vorgefundenen Standort, Fenster und Türen geschlossen, die Heizkörper runter gedreht, alle E-Geräte ausgeschaltet und die Mülleimer und der Kühlschrank entleert sind. Wir bitten Sie, den Kühlschrank abzuschalten und das Gefrierfach und die Tür  zu öffnen. Nehmen Sie auch von Ihnen gekaufte Lebensmittel mit, da diese nicht für die kommenden Gäste in der Wohnung bleiben dürfen. Andernfalls werden wir eine zusätzliche Reinigung in Rechnung stellen.

 

7. Haftung:

7.1. Die Vermittlerin haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung des jeweiligen Objektes. Sie trägt keine rechtliche Verantwortung für die Leistungen des Gastgebers sowie die Richtigkeit seiner Angaben und Informationen. Bei der Beschreibung des Objektes vertraut die Vermittlerin auf die Richtigkeit der Angaben des Gastgebers. Eine etwaige Haftung der Vermittlerin aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

 

7.2. Die vertragliche Haftung der Vermittlerin aus dem Vermittlungsvertrag ist für Schäden des Gastes, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder die Vermittlerin für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

 

7.3. Die Benutzung der kostenlos zur Verfügung gestellten Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Zur Wohnung (außer Fewo Angelika) gehört nur 1 PKW-Stellplatz, weitere können nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Parkplatz ist frühestens nach der Schlüsselübergabe nutzbar.

Der Gastgeber haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen einschl. Pkw. Sollte die Benutzung des Pkw-Stellplatzes nicht möglich sein aus Gründen, die die Vermittlerin bzw. der Gastgeber nicht zu vertreten hat, kann kein Schadenersatz geltend gemacht werden.

 

7.4. Für Fahrräder und Strandkörbe jeder Art in einigen Ferienwohnungen wird nicht das Vorhandensein bzw. die einwandfreie Funktionstüchtigkeit garantiert. Es besteht kein Anspruch auf Mietwertminderung bei Nichtbenutzbarkeit. Die Benutzung ist kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr. Schäden sind umgehend zu melden.