Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und dem „Haus Riedenrohr“,
Zimmervermittlung und Touristinformation, Inh. Dipl.oec.troph. Esther Appuhn
(im Folgenden: „Vermittlerin“) zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie
ergänzen die auf den Vermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften
und füllen diese aus.
Außerdem regeln die nachfolgenden Bedingungen
auch das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Vertragspartner der
vermittelten Leistung (das sind Vermieter und Eigentümer von Ferienwohnungen,
-häusern oder auch -zimmern, aber auch Beherbergungsbetriebe wie Hotels oder
Pensionen). Diese werden im Folgenden „Gastgeber“ genannt.
1. Allgemeines zu den rechtlichen Beziehungen
und Vertragspflichten
1.1. Die Vermittlerin vermittelt im Auftrag
der Gastgeber Unterkünfte entsprechend dem aktuellen Angebot. Der Kunde wendet
sich mit seinem Auftrag an die Vermittlerin.
1.2. Die Vermittlerin tritt als Vertreterin
im Auftrag und mit Vollmacht des jeweiligen Gastgebers bei Vertragsschluss über
die Beherbergungsleistungen zwischen dem Kunden und dem Gastgeber auf. Den
Beherbergungsvertrag selbst schließt der Kunde mit dem Gastgeber. Soweit nicht
anders vereinbart, wird zwischen dem Kunden und der Vermittlerin ein
Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Die
Vermittlerin ist nicht Reiseveranstalterin im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
1.3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten
des Kunden und der Vermittlerin ergeben sich, soweit dem nicht zwingende
gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich
getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen
Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden
gegenüber dem Gastgeber, gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen
Vereinbarungen, insbesondere dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Auf die
Preisfindung sowie die AGB des Gastgebers hat die Vermittlerin keinen Einfluss.
1.5. Nachfolgende Bestimmungen enthalten
neben den Vermittlungsbedingungen auch Regelungen zum Aufenthalt und den
Rechten und Pflichten des Kunden und jeweiligen Gastgebers. Diese
Vereinbarungen werden durch die Vermittlerin im Auftrag und mit Vollmacht des
Gastgebers getroffen und Inhalt des mit dem Gastgeber durch die Vermittlerin
geschlossenen Vertrages.
2. Zustandekommen des Vertrages;
Zahlungsabwicklung
2.1. Mit der Buchung gibt der Kunde ein
verbindliches Angebot an die Vermittlerin zum Abschluss eines
Vermittlungsvertrages und an den Gastgeber zum Abschluss eines
Belegungsvertrages ab. Diese Verträge kommen durch die Buchungsbestätigung der
Vermittlerin zustande. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch
die schriftliche Form bindend.
2.2.
Die Vermittlerin ist für alle Zahlungen an den Gastgeber dessen
Inkassobevollmächtigte. Dies gilt auch für Rücktrittskosten und sonstige
Zahlungen.
2.3. 10 Tage nach Erhalt der
Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung fällig, deren Höhe sich aus der
Buchungsbestätigung ergibt. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Belegungsbeginn
fällig. Die Bezahlung erfolgt an die Vermittlerin (siehe Punkt 2.2.), die
dafür ein Treuhandkonto führt und mit dem jeweiligen Gastgeber abrechnet. Bei
nicht fristgemäßer Bezahlung wird die Buchung kostenpflichtig storniert. Bei
kurzfristigen Buchungen ist nach telefonischer Absprache eine Bezahlung in bar
oder mit EC-Karte möglich. Mit der Anzahlung erkennen Sie die Buchung und die
Vertragsbedingungen an.
3. Rücktritt/ Stornierung durch den Kunden
3.1. Es wird darauf hingewiesen, dass sich
ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht für die vermittelten Verträge mit den
Gastgebern nicht aus dem Gesetz ergibt. Dem Kunden wird jedoch bei den durch die
Vermittlerin vermittelten Verträgen durch den Gastgeber jederzeit vor
Reisebeginn ein vertragliches Rücktrittsrecht entsprechend den
nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.
Die
Rücktrittserklärung ist der Vermittlerin als Vertreterin des Gastgebers
gegenüber zu erklären. Zur Vermeidung von Missverständnissen und aus
organisatorischen Gründen wird dringlichst empfohlen, den Rücktritt schriftlich
und unter Angabe der Buchungsnummer zu erklären.
3.2.
Im Falle des Rücktritts kann der Gastgeber durch die Vermittlerin als seine
Inkassobevollmächtigte (siehe Punkt 2.2.) von dem Kunden eine angemessene
Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und
des durch anderweitige Belegung des Ferienobjekts gewöhnlich möglichen Erwerbs
verlangen.
Die
pauschalierten Stornogebühren betragen 50,-
EUR und zusätzlich:
- bis 30. Tag vor Belegungsbeginn:
20 %
- ab 29. bis 15. Tag vor
Belegungsbeginn:
50 %
- ab 14. bis 01.
Tag vor
Belegungsbeginn:
80 %
- Nichtanreise 100
% jeweils bezogen auf den Mietpreis.
Bei vorzeitiger Abreise hat der Kunde keinen
Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Belegungstage, es sei denn,
der Gastgeber hat die vorzeitige Beendigung des Belegungsvertrages zu
vertreten.
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in
dem Vertrag nicht enthalten, weshalb der Abschluss einer solchen empfohlen
wird.
Bitte hier klicken Reiseversicherung
Bei
Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an
den Versicherungsombudsmann e.V.(Schlichtungsstelle)
wenden:
Versicherungsombudsmann
e.V.
Postfach
080632, 10006 Berlin
Telefon:
0800 3696000
Fax:
0800 3699000
E-Mail:
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
URL:
www.versicherungsombudsmann.de
Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem
Gastgeber oder der Vermittlerin gegenüber nachzuweisen, dass dem
Gastgeber aufgrund des Rücktritts tatsächlich überhaupt keine Kosten oder nur
wesentlich geringere Kosten als die pauschalierten Stornokosten entstanden
sind. Im Fall eines solchen Nachweises, ist der Kunde nur zur Bezahlung des
geringeren Betrages verpflichtet.
4.
Rücktritt/ Kündigung durch den Gastgeber und Kunden
4.1. Der Gastgeber, vertreten durch die
Vermittlerin, sowie auch der Kunde können den Vertrag vor Belegungsbeginn und
während des Aufenthalts kündigen, wenn die Vertragsdurchführung infolge bei
Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt wird. Für diesen Fall wird die entsprechende
Anwendung der Vorschrift des § 651j BGB vereinbart. Erfolgt die Kündigung durch
die Vermittlerin als Vertreterin des Gastgebers vor Belegungsbeginn, so werden
alle eingezahlten Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche werden
ausdrücklich ausgeschlossen. Erfolgt die Kündigung nach Belegungsbeginn, erhält
der Kunde den Teil vom Preis zurück, der den ersparten Aufwendungen entspricht.
4.2.
Der Gastgeber bzw. die Vermittlerin als dessen Vertreterin kann insbesondere
dann vom Vertrag zurücktreten bzw. nach Belegungsbeginn ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Kunde die Vertragsdurchführung ungeachtet einer
Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags
gerechtfertigt ist. Das gilt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Beschädigung des Ferienobjekts und dessen Inventars sowie wie bei
Verstoß gegen die unter Nr. 5 geregelten Obliegenheiten des Kunden. In diesen
Fällen behält der Gastgeber den Anspruch auf den Gesamtpreis, wobei er sich
ersparte Aufwendungen und sonstige Vorteile, die er infolge der fristlosen
Kündigung bzw. des Rücktritts erlangt, anrechnen lassen muss.
5. Verpflichtungen gegenüber dem
Gastgeber/Haustiere-Kosten/Bettwäsche
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, das von ihm
gemietete Objekt pfleglich zu behandeln. Alle durch den Kunden entstandenen
Schäden müssen von ihm ersetzt werden. Für nicht verschuldensfähige Kinder
übernimmt der Kunde die Haftung. Bei Einzug in das Objekt muss sich der Kunde
von dessen ordnungsgemäßen Zustand überzeugen. Beanstandungen sind der
Vermittlerin als Vertreterin des Gastgebers sofort mitzuteilen, andernfalls
erkennt der Kunde die ordentliche und vollständige Übergabe an.
5.2. Eine Weitervermietung der Unterkunft ist
nicht gestattet. Das Objekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen
Personenzahlen belegt werden. Bei vertragswidrigem Gebrauch (z.B. Belegung mit
einer höheren Personenzahl als im Vertrag angegeben, Störung des Hausfriedens,
nicht genehmigte Haustiere etc.) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Für den Fall der Überbelegung ist der Gastgeber berechtigt, durch die
Vermittlerin als seine Inkassobevollmächtigte eine zusätzliche angemessene
Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen
Personen haben unverzüglich das Ferienobjekt zu verlassen.
5.3. Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher
Zustimmung des Gastgebers in das Objekt eingebracht werden. Haustiere müssen
auf jeden Fall bei der Buchung angegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn sie
laut Ausschreibung erlaubt sind. Grundsätzlich ist nur ein Haustier erlaubt
bzw. muss bei mehreren immer erst der Gastgeber um Erlaubnis gebeten werden.
Sind Haustiere nicht gestattet, so bedeutet das nicht zwingend, dass im Haus,
in der Anlage usw. nicht mit Haustieren zu rechnen ist, oder dass nicht vorher
in den von Ihnen gebuchten Räumlichkeiten Tiere gehalten wurden. Ein Haustier
kostet pro angefangener Woche 20,- EUR.
5.4. Bettwäsche und Handtücher sind vom
Kunden selbst mitzubringen, sofern nicht ein Wäschepaket angemietet wurde.
6. Regelungen zur An- und Abreise/
zusätzliche Gebühren
Soweit durch die AGB des Gastgebers nicht
anders vereinbart, gelten zur An- und Abreise folgende Regelungen:
6.1. Am Anreisetag kann der Kunde die
Schlüssel von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr im Büro der Vermittlerin, Karl-Risch-Straße
12, direkt am Molli-Bahnhof-Ost, erhalten. Die Schlüssel werden außerhalb
dieser Zeit nur nach vorheriger Absprache übergeben.
6.2. Bei Anreisen am Wochenende oder an
Feiertagen wird eine zusätzliche Gebühr von 30,- EUR fällig. Die
Reinigungskräfte haben spätestens 17.00 Uhr die/das Ferienwohnung/-haus/-zimmer
gästefertig vorbereitet. Schadenersatzansprüche kann der Kunde nicht geltend
machen, wenn die/das Ferienwohnung/-haus/-zimmer nicht um 17.00 Uhr zur
Verfügung steht.
6.3. Die Reservierung wird bis 13.00 Uhr des
auf den Belegungsbeginn folgenden Tages aufrecht erhalten.
Danach entfällt die Verpflichtung zur Reservierung. Am Abreisetag ist die/das
Ferienwohnung/-haus/-zimmer bis 10.00 Uhr zu räumen. Erfolgt eine Abreise ohne
Absprache mit dem Gastgeber später als 10.00 Uhr, muss die Miete eines
zusätzlichen Tages bezahlt werden.
6.4. An- und Abreise gelten als ein Tag.
6.5 Am Abreisetag
sind die Wohnungen im besenreinen
Zustand inklusive abgewaschenem Geschirr zu verlassen. Möbel am vorgefundenen
Standort, Fenster und Türen geschlossen, die Heizkörper runter gedreht, alle
E-Geräte ausgeschaltet und die Mülleimer und der Kühlschrank entleert sind. Wir
bitten Sie, den Kühlschrank abzuschalten und das Gefrierfach und die Tür zu öffnen. Nehmen Sie auch von Ihnen gekaufte
Lebensmittel mit, da diese nicht für die kommenden Gäste in der Wohnung bleiben
dürfen. Andernfalls werden wir eine zusätzliche Reinigung in Rechnung stellen.
7. Haftung:
7.1. Die Vermittlerin haftet ausschließlich
für die ordnungsgemäße Vermittlung des jeweiligen Objektes. Sie trägt keine
rechtliche Verantwortung für die Leistungen des Gastgebers sowie die
Richtigkeit seiner Angaben und Informationen. Bei der Beschreibung des Objektes
vertraut die Vermittlerin auf die Richtigkeit der Angaben des Gastgebers. Eine
etwaige Haftung der Vermittlerin aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon
unberührt.
7.2.
Die vertragliche Haftung der Vermittlerin aus dem Vermittlungsvertrag ist für
Schäden des Gastes, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der
vermittelten Leistung beschränkt soweit ein Schaden des Gastes weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder die Vermittlerin für
einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
verantwortlich ist.
7.3. Die Benutzung der kostenlos zur
Verfügung gestellten Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Zur Wohnung (außer Fewo Angelika) gehört
nur 1 PKW-Stellplatz, weitere können
nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Parkplatz ist frühestens nach
der Schlüsselübergabe nutzbar.
Der Gastgeber haftet nicht für Verlust oder
Beschädigung von eingebrachten Sachen einschl. Pkw. Sollte die Benutzung des
Pkw-Stellplatzes nicht möglich sein aus Gründen, die die Vermittlerin bzw. der
Gastgeber nicht zu vertreten hat, kann kein Schadenersatz geltend gemacht
werden.
7.4. Für Fahrräder und Strandkörbe jeder Art in einigen Ferienwohnungen wird nicht das Vorhandensein bzw. die einwandfreie Funktionstüchtigkeit garantiert. Es besteht kein Anspruch auf Mietwertminderung bei Nichtbenutzbarkeit. Die Benutzung ist kostenlos und erfolgt auf eigene Gefahr. Schäden sind umgehend zu melden.