Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Zur Igelstadt
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für
den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.- hier „Hotel
Zur Igelstadt“, Lichtenfels-Fürstenberg. (Hotelaufnahmevertrag) Der
Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-,Gastaufnahme-,Hotel und Hotelzimmervertag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
II. VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem
Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen
gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN,PREISE,ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer Überlassung und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen
und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung
4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen,
höchstens jedoch um 10%, anheben.
5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel
dem zustimmt.
6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zustellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu
berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung
in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem eine Sicherheitsleistung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können
im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN(ABBESTELLUNG,STORNIERUNG)/NICHTINANSPRUCHNAHME
DER LEISTUNGEN DES HOTELS
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf
der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte
Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels
zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden,
wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein
sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden kein anderer Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis 14 Tage vor geplanter
Anreise vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn
er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts
des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich
vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen
des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens
90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder
ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist.
V.RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
-höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
-Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
-das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme erhält, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass
dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
-ein Verstoß gegen den obigen Abschnitt „Geltungsbereich“ Absatz
2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden
auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG,-ÜBERGABE UND –RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über
den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung
des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen,
dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen
schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird da-
durch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.