Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen
Touristikgemeinschaft Odenwald e.V.
Sehr geehrte Gäste,
die in der Touristikgemeinschaft
Odenwald e.V. – nachstehend „TGO“ abgekürzt - zusammengeschlossenen
Orte und die TGO selbst bieten über die Buchungsplattform www.tg-odenwald.de
Unterkünfte ihrer gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels,
Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend
einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot an. Die
nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im
Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden
Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und dem Gastgeber und die Tätigkeit
der TGO und der Orte als Vermittler. Bitte lesen Sie diese
Bedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Stellung der TGO und der Buchungsstellen
1.1.
Die TGO und die Buchungsstellen
der Orte haben, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich
getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers. Sie haften nicht
für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen. Eine etwaige Haftung
der TGO und der Buchungsstellen aus dem Vermittlungsvertrag bleibt
hiervon unberührt.
1.2.
Die vorliegenden
Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen
von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das von der TGO herausgegebene
Gastgeberverzeichnis, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender
Angebote im Internet die dortigen Beschreibungen.
1.3.
Den Gastgebern bleibt es vorbehalten,
mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen
zu vereinbaren, bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen
Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
1.4.
Die vorliegenden
Gastaufnahmebedingungen gelten nicht für Verträge über Pauschalangebote,
Verträge über Gästeführungen oder sonstige Angebote des Gastgebers oder der TGO.
2. Vertragsschluss
2.1.
Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots
des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der
Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B.
Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der
Buchung vorliegen.
b) Reisemittler und
Buchungsstellen, mit Ausnahme der TGO und der Buchungsstellen der
Orte selbst, sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu
treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten
Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des
Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung der Unterkunft und
der Leistungen des Gastgebers stehen.
c) Angaben in
Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der TGO oder
dem Gastgeber herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen
Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht
wurden.
d) Weicht der Inhalt der
Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des
Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung
oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
2.2.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder
per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet
der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich
an.
b) Der Vertrag kommt mit dem
Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der
Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast
rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die TGO zusätzlich
eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender
verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum
verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber
auf Wunsch des Gastes ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von
den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers
an den Gast. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer
entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bzw. die TGO bedarf,
zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten
Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3.
Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den
Vertragsabschluss:
a) Dem Gast wird der Ablauf
der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht
zur Korrektur seiner Eingaben eine entsprechende Korrekturmöglichkeit
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der
Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben.
b) Soweit der Vertragstext
im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Gast über diese
Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes
unterrichtet.
c) Mit Betätigung des
Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig
buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
d) Die Übermittlung des
Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen"
begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines
Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist
vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen
oder nicht.
e) Der Vertrag kommt durch
den Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers bzw. der TGO als
dessen Vermittler beim Gast zu Stande.
2.4.
Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort
nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons
"zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm
(Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung
dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass es
einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall
wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der
Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages
ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur
Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die TGO
dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail,
E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen
übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung
für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3. Reservierungen
3.1.
Unverbindliche Reservierungen, die zum
kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher
Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
3.2.
Bei gewerblichen Auftraggebern können Reservierungen auch als Festoption (die
Buchung wird verbindlich, wenn sie nicht innerhalb vereinbarten Frist storniert
wird) oder Verfallsoption (die Buchung erlischt, wenn sie nicht
innerhalb vereinbarten Frist bestätigt wird) vereinbart werden. Falls nichts
anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Optionen grundsätzlich Verfallsoptionen.
3.3.
Ist keine Reservierung ausdrücklich vereinbart
worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. dieser Bedingungen grundsätzlich zu
einem für den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.
3.4.
Ist bei Privatgästen eine
unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast/Auftraggeber bis zum
vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die
Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies
nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastgebers.
Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so gilt wird die Buchung unabhängig einer
vom Gastgeber etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
4. Preise und Leistungen
4.1.
Die im Prospekt angegebenen Preise
sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle
Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben.
Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Entgelte für
verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz)
und für Wahl- und Zusatzleistungen.
4.2.
Die vom Gastgeber geschuldeten
Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung
in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. Objektbeschreibung sowie aus etwa
ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird
empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
5. Zahlung
5.1.
Soweit im Einzelfall keine
anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, kann der Gastgeber nach
Vertragsabschluss eine Anzahlung bis zu 10 % des Gesamtpreises aller gebuchten
Unterkunft Leistungen und Zusatzleistungen verlangen.
5.2.
Die Restzahlung ist, soweit im
Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, zum Aufenthaltsende an den Gastgeber
zu entrichten.
5.3.
Bei Buchungen, die kürzer als sieben
Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung an den Beherbergungsbetrieb
bei der Ankunft, die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu entrichten.
5.4.
Zahlungen in Fremdwährungen und mit
Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich,
wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird.
Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
5.5.
Erfolgt durch den Gast eine
vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder
nicht vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der
vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein
gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht,
berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit
Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu belasten.
6. Rücktritt, Nichtanreise, vorzeitige Abreise
6.1.
Im Falle des Rücktritts oder der
Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten
Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für
Zusatzleistungen, bestehen.
6.2.
Der Gastgeber hat sich im Rahmen
seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen
Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters einer
Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige
Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
6.3.
Der Gastgeber hat sich eine
anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte
Aufwendungen anrechnen zu lassen.
6.4.
Nach den von der Rechtsprechung
anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der
Gast an den Gastgeber die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf
den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten,
jedoch ohne Kurtaxe):
n Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne
Verpflegung 90%
n Bei Übernachtung/Frühstück 80%
n Bei Halbpension 70%
n Bei Vollpension 60%
6.5.
Dem Gast bleibt es ausdrücklich
vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen
wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass
eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im
Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend
geringeren Betrag zu bezahlen.
6.6.
Die Bestimmungen nach Ziff. 6.1 bis
Ziff. 6.5 gelten entsprechend, soweit der Gast aus einem in seiner Person
liegenden Grund vorzeitig abreist.
6.7.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
wird dringend empfohlen.
6.8.
Die Rücktrittserklärung ist aus
buchungstechnischen Gründen bei Buchungen, die über die TGO bzw. das
Online-Buchungsportal der TGO erfolgt sind, ausschließlich an die TGO,
bei Buchungen, die direkt beim Gastgeber erfolgt sind, ausschließlich
an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes immer schriftlich
erfolgen.
7. An- und Abreise
7.1.
Die Anreise des Gastes hat zum
vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu
erfolgen.
7.2.
Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet
dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu
machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen
Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine
fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft
anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen
in Ziff. 7 entsprechend.
c) Teilt der Gast eine
spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter
Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 6.4 und 6.5 auch für die nicht in
Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat
vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.
7.3.
Die Freimachung der Unterkunft des
Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens
bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der
Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
8. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast; Kündigung durch den
Gastgeber; Mitnahme von Tieren
8.1.
Soweit eine anderweitige Vereinbarung
nicht getroffen wurde, kann die Unterkunft nur von dem Gast in Anspruch
genommen werden, für den sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung,
insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern insbesondere
auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten, sind nicht gestattet.
8.2.
Der Gast ist verpflichtet, die
Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des
Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei
Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt
pfleglich zu behandeln.
8.3.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende
Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der TGO erfolgt, ist
nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche
des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
8.4.
Der Gast kann den Vertrag nur bei
erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im
Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei
denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die
sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse
des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des
Aufenthalts unzumutbar ist.
8.5.
Eine Mitnahme und Unterbringung von
Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen
diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung
diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu
wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen
können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag
berechtigen.
8.6.
Der Gastgeber kann den
Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet
einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die
Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber Reiseveranstalter, so gelten für den
Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 5. entsprechend..
9. Haftungsbeschränkung
9.1.
Die Haftung des Gastgebers aus dem
Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Gastgebers beruhen.
9.2.
Die Gastwirtshaftung des Gastgebers
für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
9.3.
Der Gastgeber haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts
für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt
für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft
vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der
Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. Verjährung
10.1.
Vertragliche Ansprüche des Gastes
gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag bzw. der TGO aus dem
Vermittlungsvertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf
deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw.
der TGO oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2.
Alle übrigen vertraglichen Ansprüche
verjähren in einem Jahr. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag,
einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen
Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag
10.3.
Die Verjährung nach den vorstehenden
Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem
Gastgeber, bzw. der TGO als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangen müsste.
10.4.
Schweben zwischen dem Gast und dem
Gastgeber, bzw. der TGO Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt
bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die TGO die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen
dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der TGO findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
11.2.
Der Gast kann den Gastgeber bzw. die TGO
nur an deren Sitz verklagen.
11.4.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten
nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen
anwendbar sind.
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