1.) Vertragsabschluß, Bezahlung, Aushändigung
von Mietunterlagen
Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages sind der Gastgeber (Vermieter) und
der Gast (Mieter). Der Gastaufnahmevertrag ist für beide Vertragspartner
verbindlich abgeschlossen, wenn auf Bestellung des Gastes hin diesem eine Unterkunft
zugesagt wird. Die Zusage erfolgt grundsätzlich durch schriftliche Bestätigung
der HAWO GmbH, falls dies zeitlich nicht mehr möglich ist, mündlich
oder fernmündlich.
Der Vertrag kommt ausschließlich durch den Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung
(bei Buchungen per e-Mail oder Internet in Textform) zustande. Dies gilt nicht
bei Buchungen, wenn die Buchungserklärung des Gastes weniger als 7 Werktage
vor Reisebeginn abgegeben wird. In diesen Fällen führt die telefonische
oder mündliche Buchungsbestätigung zum verbindlichen Vertragsabschluss.
2.) Haftung
Die HAWO
GmbH übernimmt die Haftung für Mängel der Unterkunft und verpflichtet
sich ,den Gast über Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich
in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls wird dem Gast eine kostenlose Umbuchung angeboten.
3.) Pflichten des Gastes
Sollten
während des Aufenthalts Mängel in der Unterkunft oder deren nahem
Umfeld (z.B. Bauarbeiten) auftreten, ist der Gast verpflichtet, den Mangel unverzüglich
der HAWO GmbH anzuzeigen. Etwaige Ansprüche des Gastes auf Mangelbeseitigung
bzw. Preisnachlass hat dieser gegenüber dem Gastgeber ( HAWO ) geltend
zu machen. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der
Vertragsdauer eintreten, haftet der Urlauber, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich
des Gastgebers ( HAWO ) liegt oder durch einen Dritten verursacht und der Dritte
auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Mieter nachzuweisen ist.
Wir empfehlen dringend, wenn nicht vorhanden, den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Für die ordnungsgemäße Betreibung des Internetarbeitsplatzes
ist der Gast für die Zeit zwischen An- und Abreise verantwortlich. Das
in der Ferienwohnung befindliche Telefon ist nur auf ankommende Anrufe programmiert.
Die Anreise kann ab 15:00 Uhr, bzw. nach individueller Absprache
erfolgen; die Abreise muss grundsätzlich
bis 10:00 Uhr erfolgt sein.
Eine finanzielle Erstattung bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise
ist leider nicht möglich.
4.) Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsabschluss für
einen Termin Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder
der Verpflegungsart bzw. gebuchte Zusatzleistungen vorgenommen (Umbuchungen),
kann die HAWO GmbH bei Unterbringung in Hotels und Pensionen bis 31 Tage vor
Reiseantritt, in Ferienwohnungen oder Privatquartiere bis 45 Tage vor Reiseantritt
ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 20,00 Euro pro 'Änderungsvorgang
erheben.
5.) Personenzahl, Tiere
Ein Ferienquartier darf nicht
mit mehr Personen bewohnt werden, als im Katalog/ Internet ausgeschrieben und
im Vertrag angegeben sind. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Vermieter,
die HAWO GmbH, das Recht hat, überzählige Personen abzuweisen. Tiere
dürfen, soweit nicht im Mietvertrag/ Reisebestätigung extra zugesagt,
nicht in der Unterkunft gehalten werden. Der Verstoß berechtigt den Vermieter
zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
7.) Schadensersatzansprüche
zwischen Gast und Gastgeber wegen Nichtbereitstellung bzw Nichtinanspruchnahme
der Unterkunft
Etwaige Schadensersatzansprüche wegen Nichtbereitstellung der Unterkunft
seitens des Gastgebers bzw. Nichtinanspruchnahme der Unterkunft durch den Gast
sind gegenüber dem Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages geltend zu
machen. Bei Rücktritt des Gastes vom Gastaufnahmevertrag hat dieser an
den Gastgeber HAWO Ersatz für dessen getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen
zu bezahlen. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Dieser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen pauschaliert, er beträgt:
vom 31. bis zum 22. Tag vor vereinbarter Inanspruchnahme der Unterkunft 20%
des vereinbarten Gesamtpreises vom 21. bis zum 15. Tag vor vereinbarter Inanspruchnahme
der Unterkunft 50% des vereinbarten Gesamtpreises danach 80% des vereinbarten
Gesamtpreises.
Dies gilt nur für jene Tage, an denen es nicht gelingt, die Unterkunft
anderweitig zu vergeben.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ohne vorherige entsprechende
Erklärung bzw. bei vorzeitiger Abreise des Gastes (egal aus welchen Gründen)
ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten Preis abzüglich der vom Gastgeber
ersparten Aufwendungen zu zahlen. Die Einsparungen ertragen nach Erfahrungssätzen
bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung
(Zimmer mit Frühstück) 30% des Pensionspreises. Auch dies gilt nur
für jene Tage, an denen es nicht gelingt, die Unterkunft anderweitig zu
vergeben.
Bei der Stornierung eines Vertrages wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 20,00 € erhoben.
Bei Nachweis von geringeren bzw. höheren Aufwendungen durch eine der beiden
Vertragsparteien des Gastaufnahmevertrages ist auch eine entsprechend abweichende
Vereinbarung der Ersatzansprüche im Einzelfall möglich.
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Wasserrohrbruch u.ä.) oder sonstiger
vom Gastgeber zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb
der Einflusssphäre des Gastgebers, behält sich
der Gastgeber das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem
Gast ein Anspruch,
zum Beispiel auf Schadenersatz, zusteht.
8.) Gerichtsstand
Gerichtsstand für
Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, ist Rostock.
Rostock,14.06.2013