Allgemeine Geschäftsbedingungen

Regelungen gegenüber Mietern

Für das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Travanto Travel GmbH & Co. KG – im Folgenden Travanto – und dem Mietinteressenten bzw. Mieter eines Ferienobjektes auf einem Portal (z.B. fehmarn-travel.de) von Travanto – im Folgenden Mieter – gelten die folgenden Vertragsbedingungen.

Bitte beachten Sie:

Die nachstehenden Regelungen gelten für den Fall, dass Travanto ein Ferienobjekt als Vermittler für einen Vermieter, der direkt ein Vertrag mit Travanto abgeschlossen hat, anbietet.

In Fällen, in denen Travanto Ferienobjekte von Drittanbietern, die ebenfalls Vermittler sein können, mittels einer technischen Lösung (Schnittstelle) über die eigenen Portale vermittelt, gelten vorrangig und im Speziellen die Allgemeinen Geschäftsbedingung der Drittanbieter, die dem Mieter bei der Buchung zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden. Travanto hat in diesen Fällen keine Möglichkeit Einfluss auf die Angaben zu den einzelnen Objekten zu nehmen und übernimmt die Angaben komplett von Drittanbietern (siehe §§ 10 bis 13).


A. Allgemeine Vertragsbestimmungen

§ 1 Vertragsbeziehungen

1. Travanto stellt dem Mieter die Portale von Travanto zur Nutzung zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Portale oder einzelner Bestandteile besteht nicht.

2. Generell gilt, dass Travanto nie selbst, sondern der jeweilige Vermieter Vertragspartner des Mieters bei Abschluss eines Mietvertrages nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen wird.


§ 2 Gäste-Bewertungen von Ferienobjekten

1. Im Rahmen eines Bewertungssystems erlaubt Travanto den Mietern, die bereits Mietverträge über Travanto abgewickelt haben, eine Bewertung dieser Abwicklung in einem Punktesystem abzugeben, damit zukünftige Mieter daraus Vermutungen über die Qualität eines Ferienobjektes ableiten können.

2. Der Mieter darf bei der Bewertung ausschließlich wahre Angaben machen, wobei insbesondere Beleidigung, Verleumdung und Verunglimpfung des Vertragspartners zu unterlassen ist. Um offensichtliche Rechtsverletzungen durch einzelne Bewertungen oder Teile einzelner Bewertungen verhindern zu können, behält sich Travanto das Recht vor, Bewertungen im Ganzen oder Teile einzelner Bewertungen nicht zu öffentlich zugänglich zu machen.

3. Es ist verboten, Bewertungen dadurch zu konstruieren, dass man sich selbst als Vermieter bewertet, Bewertungen abspricht oder Dritte zielgerichtet zu einer bestimmten Bewertung verleitet.

4. Im Falle des Konstruierens einer Bewertung ist Travanto berechtigt alle vorhandenen Bewertungen des Nutzers zu löschen, wobei die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Konstruktion beim Nutzer liegt.

5. Die Bewertung stellt keine eigene Einschätzung von Travanto dar, sondern ist die unkontrollierte Einschätzung Dritter, die Travanto nicht überprüfen kann.

6. Travanto übernimmt keine Haftung dafür, dass:
a) aufgrund guter Bewertungen aus der Vergangenheit dies auch für zukünftige Vertragsabwicklungen gilt, sowie b) Bewertungen tatsächlich von Vertragspartner stammen, die über eine Unternehmung Travanto Verträge geschlossen haben und diese nicht etwa konstruiert wurden.


B. Besondere Bestimmungen zu den einzelnen Buchungsformen

I. Anfragebuchung

§ 3 Ablauf und Vertragsschluss

1. Travanto ermöglicht dem Mieter eine unverbindliche Anfrage nach einer Unterkunft beim Vermieter.

2. Der Mietvertrag kommt dabei später unmittelbar zwischen Vermieter und Mieter zustande, Travanto ist kein Vertreter einer Partei, kein Reisevermittler und hat keinen Einfluss auf die Regelungen des Mietvertrages zwischen diesen Parteien.


§ 4 Zahlung des Mietpreises

Travanto warnt davor große Summen als Vorkasse oder Anzahlung an dem Mieter persönlich unbekannte Vermieter zu senden, ohne sich über die „Sicher-Mieten-Garantie“ bei Travanto abzusichern.


§ 5 Stornierung durch den Mieter

1. Der Mieter kann den Mietvertrag stornieren, er ist jedoch ggf. verpflichtet Schadensersatz oder Stornokosten zu bezahlen, wenn der Grund der Stornierung im Risikobereich des Mieters liegt.

2. Typischerweise im Risikobereich des Mieters liegen Verhinderungsgründe wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft oder sonstige Gründe aus dem beruflichen oder privaten Lebensbereich.

3. Typischerweise nicht im Risikobereich des Mieters liegen Gründe wie Erdbeben, orkanartiges Wetter oder offiziell ausgesprochene Reisewarnungen für das Urlaubsgebiet.

4. Stornopauschalen sind nur vereinbart, wenn diese im konkreten Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart wurden. Ansonsten gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, wonach der Mieter grundsätzlich die volle Miete bezahlen muss, der Vermieter sich aber ersparte Aufwendungen und ersatzweise erlangte Mieteinnahmen eines anderen Mieters anrechnen lassen muss.


II. Gemeinsame Bestimmungen für Buchungsvermittlung und Onlinebuchung

§ 6 Ablauf und Vertragsschluss

1. Travanto tritt als bevollmächtigter Vertreter und nicht selbst als Vermieter auf. Hierzu hat der Vermieter Travanto bevollmächtigt eine Willenserklärung mit Bindungswirkung für den Vermieter gerichtet auf Abschluss eines Ferienwohnungs-Mietvertrages mit einem beliebigen Mieter als Vertreter für den Vermieter abgeben zu dürfen.

2. Im Rahmen der Buchungsvermittlung (verbindliche Anfrage des Mieters, die per Telefon, E-Mail oder SMS von Travanto an den Vermieter weitergeleitet wird) erlaubt der Mieter Travanto das vom Mieter auf Abschluss eines Mietvertrages gerichtete verbindliche Angebot an den Vermieter der vom Mieter ausgesuchten Ferienunterkunft weiterreichen zu dürfen, zudem erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass ihm Name und Anschrift des Vermieters erst nach Vertragsschluss und Leistung einer Anzahlung mitgeteilt werden. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Bestätigung der verbindlichen Anfrage durch den Vermieter. Der Mieter ist 24 Stunden an sein Angebot gebunden. Bestätigt der Vermieter das Angebot erst nach Ablauf der 24 Stunden, stellt dies ein neues Angebot an den Mieter dar, welches dieser innerhalb weiterer 24 Stunden annehmen oder ablehnen kann.

3. Im Rahmen der Onlinebuchung erfolgt der Vertragsschluss durch die Annahme des verbindlichen Buchungsangebots des Mieters mittels Buchungsbestätigung von Travanto auf elektronischem Wege.

4. Der Mietvertrag für das ausgewählte Ferienobjekt kommt unmittelbar zwischen Vermieter und Mieter für den gewählten Zeitraum, zum angegeben Preis und den in der Präsentation angegebenen Ausstattungsmerkmalen zustande. Die Zuordnung des Vermieters zum Ferienobjekt ergibt sich aus der Datenbank von Travanto.

5. Unmittelbar nach Leistung der Anzahlung, teilt Travanto dem Mieter Name und Anschrift des Vermieters bzw. des durch den Vermieter bevollmächtigten Verwalters sowie weitere Details zum Mietobjekt mit.

6. Der Vermieter ist im Rahmen der Buchungsvermittlung berechtigt, bei der Schlüsselübergabe eine Kaution zu verlangen, sofern sich dies aus der Beschreibung des Feriendomizils ergibt. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande.


§ 7 Zahlung des Mietpreises

1. Der Mieter ist verpflichtet unmittelbar nach Vornahme der Buchung eine Anzahlung, deren Höhe dem Mieter während des Buchungsvorganges und in der Buchungsbestätigung mitgeteilt wird, mittels der vom System angebotenen Zahlungsarten zu leisten.

2. Soweit der Mietbeginn zum Zeitpunkt der Buchung weniger als 50 Tage in der Zukunft liegt, ist der Mieter verpflichtet direkt nach der Buchung 100% des Mietpreises an Travanto zu zahlen.

3. Travanto wird in beiden Fällen das Geld im Auftrag des Vermieters entgegen nehmen und an diesen weiterleiten, soweit nicht bereits direkt auf das Konto des Vermieters gezahlt wurde.

4. Travanto ist berechtigt die Buchung zu stornieren und Schadensersatz zu verlangen, wenn die Zahlung des Mieters nach 3 Werktagen nach der Buchung nicht gutgeschrieben ist.


§ 8 Stornierung durch den Mieter

1. Der Mieter ist berechtigt den Mietvertrag stornieren, er ist jedoch verpflichtet Stornokosten zu bezahlen, wenn der Grund der Stornierung im Risikobereich des Mieters liegt.

2. Typischerweise im Risikobereich des Mieters liegen Verhinderungsgründe wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft oder sonstige Gründe aus dem beruflichen oder privaten Lebensbereich.

3. Typischerweise nicht im Risikobereich des Mieters liegen Gründe, wie Erdbeben, orkanartiges Wetter, offiziell ausgesprochene Reisewarnungen für das Urlaubsgebiet.

4. Die Stornogebühren berechnen sich wie folgt:

Zeitpunkt
(vor Mietbeginn in Tagen) Gebühr (Anteil vom Gesamtpreis)
bis 50 Tage vor Mietbeginn 30 % Stornokosten vom Gesamtpreis

30-49
Tage vor Mietbeginn 40 % Stornokosten vom Gesamtpreis

14-29
Tage vor Mietbeginn 50 % Stornokosten vom Gesamtpreis

7-13
Tage vor Mietbeginn 65 % Stornokosten vom Gesamtpreis

4-6
Tage vor Mietbeginn 80 % Stornokosten vom Gesamtpreis

ab 3
Tage vor Mietbeginn 85 % Stornokosten vom Gesamtpreis

5. Für die Berechnung der Frist ist der schriftliche Eingang der Stornierung (auch per Fax oder E-Mail) bei Travanto maßgeblich, mündliche Stornierungen entfalten keine rechtliche Wirkung. Wir empfehlen die Stornierung per Fax an 040 244 249-39 unter Angabe von Ferienobjekt, Urlaubsregion, Mietzeitraum und Rückrufnummer für Fragen.

6. Es steht dem Mieter frei Travanto nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden eingetreten ist, als durch die Stornogebühr pauschaliert, in diesem Fall hat der Mieter nur den geringeren Schaden zu tragen.


§ 9 Veränderung einer Buchung

1. Der Mieter kann die Mietperiode bei demselben Ferienobjekt dann verändern, wenn Travanto und der Vermieter der Änderung zu-stimmen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine solche Zustimmung. Soweit diese Änderung zustande kommt, ist Travanto berechtigt für den Verwaltungsaufwand eine Gebühr in Höhe von EUR 45,00 zuzüglich EUR 8,55 MwSt. zu berechnen.

2. Ein Objektwechsel ist nach Zusendung der Buchungsbestätigung nicht mehr möglich.


III. Bestimmung bei der Vermittlung von Schnittstellenobjekten

§ 10 Allgemeines, Begriffserklärung

1. Schnittstellenobjekte sind Ferienunterkünfte, zu denen Travanto die relevanten Daten mittels einer technischen Lösung von Drittanbietern bezieht und diese für die Drittanbieter als Vermittler präsentiert.

2. Der Mieter erkennt, dass es sich um ein solches Schnittstellenobjekt handelt, daran, dass ihm im Zuge der Buchung neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Travanto zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Schnittstellen-Kooperationspartners angezeigt werden und diese bestätigt werden müssen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben im Zweifel Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Travanto.


§ 11 Ablauf uns Vertragsschluss

1. Travanto tritt lediglich als Vermittler zwischen dem jeweiligen Reiseveranstalter/Vermieter/Leistungsträger und dem Mieter auf.

2. Der Vertragsschluss erfolgt bei online buchbaren Schnittstellenobjekten ähnlich wie im Rahmen der Online Buchung (siehe § 6 Nr. 2) durch den Klick des Mieters auf „Verbindlich buchen“.

3. Der Vertragsschluss erfolgt bei Schnittstellenobjekten mit der Option „verbindlich Anfragen“ durch Annahme des verbindlichen Angebots des Mieters auf Abschluss eines Mietvertrages (verbindliche Anfrage) durch den Vermieter bzw. Leistungsträger.


§ 12 Zahlung des Mietpreises

Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den Vorgaben der Reiseveranstalter/Vermieter/Leistungsträger und werden dem Mieter rechtzeitig vor Abschluss der Buchung angezeigt und zur Auswahl gestellt. Nähere Einzelheiten ergeben sich jeweils aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schnittstellen-Kooperationspartner/Vermieter/Leistungsträger.


§ 13 Weitere Regelungen

1. Die vorstehenden Regelungen betreffend der Objekte, die Travanto direkt für Vermieter präsentiert (siehe §§ 1 bis 9), gelten nicht.

2. Alle übrigen Regelungen ergeben sich wie auch in Zweifelsfällen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter/Vermieter/Leistungsträger. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Regelungen zu Zahlung, Stornierung oder Veränderung einer Buchung.


C. Schlussbestimmungen

§ 14 Haftung, Mängelgewährleistung

1. Travanto übernimmt insbesondere für die Richtigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Informationen gegenüber dem Mieter keinerlei Gewährleistung, da die Ferienhaus-Darstellungen ohne Kontrolle ausschließlich nach Angaben der Eigentümer bzw. Schnittstellen-Kooperationspartner automatisiert erstellt werden. Alle für Sie relevanten Eigenschaften des Ferienobjektes bedürfen daher im Einzelnen der Nachfrage beim Vermieter bzw. der Vereinbarung im Mietvertrag.

2. Travanto haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragsverhältnisses beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit. Sie berührt auch nicht die Verpflichtung der Travanto zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

3. Travanto weist darauf hin, dass sich aus dem Mietvertrag ergebene Gewährleistungsansprüche direkt gegenüber dem Vermieter geltend zu machen sind. Etwaige Mängelanzeigen müssen direkt gegenüber dem Vermieter bzw. gegebenenfalls gegenüber einem durch diesen bevollmächtigten Verwalter erfolgen.


§ 15 Datenschutz

1. Travanto verpflichtet sich, über alle bekannt werdenden Daten des Benutzers Stillschweigen zu bewahren.

2. Unter dem Hinweis einer jederzeitigen Widerspruchsmöglichkeit, zu richten an: info@travanto.de, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen, behält sich die Travanto das Recht vor, Mietangebote per E-Mail zu versenden. Ansonsten werden personenbezogene Daten, welche die Travanto erhebt, nur verarbeitet oder benutzt, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist, der Benutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

3. Weitere Informationen sind auf der Website unter Datenschutz zu finden.


§ 16 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand wird gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen in Hamburg vereinbart.