Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Aparthotel, Pension und
Gaststätte Haus Windhook
1.
Geltungsbereich
1. Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften
zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Haus Windhook.
2. Die
Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Vermieters, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird,
soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss,
-partner, Verjährung
2.1. Der
Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Haus Windhook
zustande. Dem Haus Windhook steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
2.2.
Vertragspartner sind das Haus Windhook und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Haus Windhook gegenüber zusammen mit dem Kunden
als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag/
Reservierungsvertrag, sofern dem Haus Windhook eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
2.3. Alle
Ansprüche gegen das Haus Windhook verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1
BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Haus Windhook
beruhen.
3.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Haus
Windhook ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der
Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Haus
Windhook zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Haus Windhook an Dritte.
3.3. Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4.
Rechnungen des Haus Windhook ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Haus
Windhook berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe
von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt
ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Haus Windhook
bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5. Das
Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.6. Der
Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Haus Windhook aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt
des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Haus Windhook
4.1. Ein
Rücktritt des Kunden ist nur möglich, wenn dies mit dem Haus Windhook ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt, wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht
besteht.
4.2. Sofern
zwischen dem Haus Windhook und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Haus Windhook
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Haus
Windhook ausübt. Haus Windhook gewährt eine Stornierungsfrist von 4 Stunden
nach der Buchung, um fehlerhafte Eingaben oder Buchungen zu stornieren.
Reist
der Kunde nicht an und wurde ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder
nicht rechtzeitig ausgeübt, so steht es dem Haus Windhook frei, die vertraglich
vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu
pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100 % des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu
zahlen.
4.3. Bei vom
Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Haus Windhook die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer nicht anzurechnen.
4.4. Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Rücktritt
des Hotels
5.1. Sofern
ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Haus Windhook in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Haus Windhook auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird
eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 3 Nr. 5 verlangte Vorauszahlung auch
nach Verstreichen einer vom Haus Windhook gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3. Ferner
ist das Haus Windhook berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere
Gewalt oder andere vom Haus Windhook nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in
der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
das Haus Windhook begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Haus Windhook in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Haus
Windhook zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen oben Klausel 1 Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Haus Windhook entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz.
6.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der
Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Haus Windhook spätestens um 10.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00
Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16.00
Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Haus Windhook kein oder ein
wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4.
7. Haftung
des Hotels
1. Das Haus
Windhook haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Haus Windhook die Pflichtverletzung
zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Haus Windhook beruhen und Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Haus Windhook beruhen. Einer Pflichtverletzung des Haus Windhook
steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Haus Windhook auftreten, wird das Haus
Windhook bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für
eingebrachte Sachen haftet das Haus Windhook dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens €
3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis
von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Haus Windhook
Anzeige macht (§ 703 BGB). Dies gilt nur dann nicht, wenn die Sachen von dem Haus
Windhook zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung
oder die Beschädigung von Mitarbeitern verschuldet ist.
3. Soweit dem
Kunden ein Stellplatz in auf dem Parkplatz oder auf einem hauseigenen Grundstücksparkplatz,
auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Haus
Windhook nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende
Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4.
Weckaufträge werden vom Haus Windhook mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Haus Windhook übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf
Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2
bis 4 gelten entsprechend.
8.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Haus Windhook.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten –
ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Haus Windhook. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Haus
Windhook.
4. Es gilt
deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme
im Haus Windhook unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.