AGB / Reisebedingungen



Sehr geehrter Gast,
um Ihnen einen unbeschwerten Urlaub zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgende Reisebedingungen zur Kenntnis zu nehmen.

REISEBEDINGUNGEN

1. Reservierung

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Sie erhalten dann gegeben falls  die Buchungsunterlagen. Mit dem Eingang des unterschriebenen Reservierungsangebotes ist der Vertrag für uns ebenfalls verbindlich.

2. Anzahlung/ Restzahlung

Nach Erhalt des Reservierungsangebotes bzw. der Reservierung und der Rechnung ist der Anzahlungsbetrag  innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto zu zahlen. Ausschlaggebend dafür ist das Datum der Buchungsunterlagen. Ist die Anzahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt, wird die Reservierung nicht garantiert. Der Restbetrag ist je nach Vereinbarung wie folgt zu zahlen: Nach Erhalt der Rechnung oder 7 Tage vor Antritt der Reise oder  beim Vermieter.

Kurbeiträge sind im Reisepreis nicht enthalten!

3. Reiserücktrittskostenversicherung

Im Miet- /Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer solchen. Der Versicherungsabschluss ist innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der Buchungsbestätigung möglich und kommt durch die Wahl ihres Versicherungsbüros zustande.

4. Rücktritt vom Vertrag

Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen. Für längere Aufenthalte vereinbarte Vergünstigungen treten bei vorzeitiger Abreise des Gastes außer Kraft. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Posteingangsstempel). Termin - und Zieländerungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung.

5. Stornogebühren

Folgende Stornogebühren werden durch uns erhoben:

für Ferienwohnungen
bis 45 Tage vor Anreise  15% des Reisepreises
bis 35 Tage vor Anreise  50% des Reisepreises
ab 34 Tage vor Anreise  80% des Reisepreises
ab 07 Tage vor Anreise 100% des Reisepreises



Bei Stornierung außerhalb der gesetzten Fristen ist der Anzahlungsbetrag in jedem Falle zu zahlen (mindestens jedoch 50,00 EUR).



6. Mietbedingungen in den Ferienappartements


Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt im besenreinen Zustand zur Verfügung stellen. Dabei wird der Mieter noch folgende Arbeiten selbst erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Mülleimer.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung und den Verlust des Schlüssels der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm, seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist.

Der Mieter hat zu beweisen, dass sein Verschulden bei der Entstehung von Schäden durch Verletzung der Ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw. Einrichtungen nicht vorgelegen hat. Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter oder der von dieser benannten Person anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden, insbesondere durch den Verlust des Wohnungsschlüssels, ist der Mieter ersatzpflichtig.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der von Ihm benannten Person Beanstandungen an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz) zu.

Tiere, insbesondere Hunde, Katzen u. dergleichen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Vermieters und unter Aufsicht des Mieters gehalten werden, wenn nicht im Mietvertrag eine andere Regelung getroffen ist. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. Tiere dürfen nicht allein in der Mietsache gelassen werden. Der Mieter ist verpflichtet, die in dem jeweiligen Mietobjekt geltende Hausordnung einzuhalten.

7. Haftung

Vertragspartner sind demnach Gast und alle mitreisenden Personen und Gastgeber. Erfüllungsort ist Göhren. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Anlass und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht Bergen.


8. Reklamation

Sollten eventuelle Reklamationen auftreten, so muss sich der Gast direkt an seinenVermieter oder Vertragspartner wenden.  Voraussetzung für die Geltendmachung eventueller Ansprüche ist, dass Reklamationen dem Vermieter oder dem Vertragspartner unverzüglich nach Bekanntwerden vorgebracht und protokolliert werden.