Sehr geehrter Gast,
um Ihnen einen unbeschwerten Urlaub zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgende
Reisebedingungen zur Kenntnis zu nehmen.
REISEBEDINGUNGEN
1. Reservierung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages
verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Sie
erhalten dann gegeben falls die Buchungsunterlagen. Mit dem Eingang des
unterschriebenen Reservierungsangebotes ist der Vertrag für uns ebenfalls
verbindlich.
2. Anzahlung/ Restzahlung
Nach Erhalt des Reservierungsangebotes bzw. der Reservierung und der Rechnung
ist der Anzahlungsbetrag innerhalb von 7 Tagen auf das angegebene Konto
zu zahlen. Ausschlaggebend dafür ist das Datum der Buchungsunterlagen. Ist die
Anzahlung innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt, wird die Reservierung
nicht garantiert. Der Restbetrag ist je nach Vereinbarung wie folgt zu zahlen:
Nach Erhalt der Rechnung oder 7 Tage vor Antritt der Reise oder beim
Vermieter.
Kurbeiträge sind im Reisepreis nicht enthalten!
3. Reiserücktrittskostenversicherung
Im Miet- /Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten,
deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer solchen. Der
Versicherungsabschluss ist innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der
Buchungsbestätigung möglich und kommt durch die Wahl ihres Versicherungsbüros
zustande.
4. Rücktritt vom Vertrag
Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner
erfolgen. Für längere Aufenthalte vereinbarte Vergünstigungen treten bei
vorzeitiger Abreise des Gastes außer Kraft. Maßgeblich für die Einhaltung der
Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung
(Posteingangsstempel). Termin - und Zieländerungen gelten als Rücktritt mit
anschließender Neuanmeldung.
5. Stornogebühren
Folgende Stornogebühren werden durch uns erhoben:
für Ferienwohnungen
bis 45 Tage vor Anreise 15% des Reisepreises
bis 35 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises
ab 34 Tage vor Anreise 80% des Reisepreises
ab 07 Tage vor Anreise 100% des Reisepreises
Bei Stornierung außerhalb der gesetzten Fristen ist der Anzahlungsbetrag in
jedem Falle zu zahlen (mindestens jedoch 50,00 EUR).
6. Mietbedingungen in den Ferienappartements
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00
Uhr geräumt im besenreinen Zustand zur Verfügung stellen. Dabei wird der Mieter
noch folgende Arbeiten selbst erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des
Geschirrs und Entleeren der Mülleimer.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller
Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung und den Verlust des
Schlüssels der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem
Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit
sie von ihm, seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist.
Der Mieter hat zu beweisen, dass sein Verschulden bei der Entstehung von
Schäden durch Verletzung der Ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht oder
durch unsachgemäße Behandlung technischer Anlagen bzw. Einrichtungen nicht
vorgelegen hat. Für jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter
unverzüglich dem Vermieter oder der von dieser benannten Person anzuzeigen. Für
die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden, insbesondere
durch den Verlust des Wohnungsschlüssels, ist der Mieter ersatzpflichtig.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der von Ihm benannten Person
Beanstandungen an der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der
Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der
vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung oder
Schadenersatz) zu.
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen u. dergleichen dürfen nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Erlaubnis des Vermieters und unter Aufsicht des Mieters gehalten
werden, wenn nicht im Mietvertrag eine andere Regelung getroffen ist. Die
Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn
Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung
entstehenden Schäden. Tiere dürfen nicht allein in der Mietsache gelassen
werden. Der Mieter ist verpflichtet, die in dem jeweiligen Mietobjekt geltende
Hausordnung einzuhalten.
7. Haftung
Vertragspartner sind demnach Gast und alle mitreisenden Personen und Gastgeber.
Erfüllungsort ist Göhren. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Anlass und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht Bergen.
8. Reklamation
Sollten eventuelle Reklamationen auftreten, so muss sich der Gast direkt an seinenVermieter oder Vertragspartner wenden.
Voraussetzung für die Geltendmachung eventueller Ansprüche ist, dass
Reklamationen dem Vermieter oder dem Vertragspartner unverzüglich nach
Bekanntwerden vorgebracht und protokolliert werden.