1. Buchung und Bestätigung:
Das Mietverhältnis besteht nur für die angegebene Zeit und die im
Mietvertrag aufgeführte Ferienwohnung gemäß der Beschreibung.
Eine Überschreitung der angegebenen Personenzahl und eine Untervermietung
ist nicht gestattet. Eine Vermietung an Minderjährige ohne eine Begleitung
mindestens einer volljährigen Person ist nicht gestattet.
Mit Erhalt der
Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorgangs ist die Buchung verbindlich.
2. Bezahlung:
Bei Buchung der Wohnung wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises
fällig. Zum im Vertrag genannten Termin ist der Restbetrag zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf
Leistung meinerseits besteht. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 10
Tagen vor Anreise erfolgt die Bezahlung vor Ort als Barzahlung oder es wird
als Nachweis ein Bankbeleg der Überweisung vorgelegt.
3. Mietpreis:
Dieser versteht sich inklusive den Nebenkosten wie Wasser, Strom und Heizung.
Im Mietpreis nicht enthalten sind Bettwäsche, Hand –und Geschirrtücher,
welche auf Wunsch gemietet werden können. Bei verspäteter Anreise
oder vorzeitiger Abreise ist eine finanzielle Erstattung des Mietpreises nicht
möglich.
4. Rücktritt:
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch
nach folgender Staffelung: bis 45 Tage vor Mietbeginn: 15% des Mietbetrages;
44 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietbetrages; ab 29. Tage vor Mietbeginn:
80% des Mietbetrages. Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist
der Eingang der Erklärung bei mir. Sie haben das Recht mir einen geringeren
Entschädigungsanspruch nachzuweisen. Ich empfehle den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Bei Nichtantritt oder Nichtinanspruchnahme von Leistungen besteht Ihrerseits
kein Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung des Mietpreises.
5. Kurtaxe:
Sie ist im Mietpreis nicht enthalten und muss bei der Anreise entrichtet werden.
6. Anreise:
Die Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag ab 15.00 Uhr in Absprache
über den ungefähren Zeitpunkt mit dem Vermieter in der Wohnung. Bei
nicht erfolgter Meldung bis 18 Uhr am Anreisetag kann der Vermieter davon ausgehen,
dass die Anreise nicht mehr erfolgt und die Ferienwohnung anderweitig vermieten.
7. Parkplatz:
Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Wenn Ihr Fahrzeug auf
Grund der Größe und Beschaffenheit nicht auf den Stellplatz passt;
besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Minderung.
8. Abreise:
Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein und mit gewaschenem
Geschirr zur Endreinigung freizugeben. Die übergebenen Schlüssel werden
dem Vermieter wieder ausgehändigt. Für beschädigte oder verloren
gegangene Schlüssel haftet der Mieter.
9. Ersatzperson:
Sie haben das Recht, bis zum Mietbeginn zu verlangen, dass
statt Ihnen eine dritte Person die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag übernimmt.
10. Höhere Gewalt:
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung
erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen,
Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung
oder gleichwertige Fälle, berechtigen beide Teile zur Kündigung. IM
falle der Kündigung kann der Vermieter für erbrachte oder noch zu
erbringende Leistungen eine nach §471 BGB zu bemessende Entschädigung
verlangen.
11. Haftung:
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für
ordentliche und vertragsgerechte Bereitstellung des Mietobjekts. Der Vermieter
haftet nicht für Straßen –bzw. Baumaßnahmen. Die vertragliche
Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind ( einschließlich
Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten )
ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters
vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde.
12. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und deren Einrichtung pfleglich
zu behandeln und haftet für alle während der Mietzeit entstandenen
Schäden nach seiner Anreise. Wird die Ferienwohnung nicht im vertragsgemäßen
Zustand angetroffen oder treten Umstände ein, die der Vermieter zu verantworten
hat, muss der Mieter die Beanstandung unverzüglich, spätestens am
1. Werktag nach seiner Anreise beim Vermieter anzeigen. Dem Vermieter muss die
Möglichkeit gegeben werden, am Tag der Meldung ( werktags ) den Mangel
oder Schaden zu beheben. Ist dies nicht möglich, kann der Mieter für
die Zeit des nicht vertragsgemäßen Zustandes der Ferienwohnung eine
angemessene Herabsetzung des Mietpreises verlangen. Die Minderung wird nicht
anerkannt, wenn der Mangel nicht unverzüglich angezeigt wird.
13. Haustiere sind nicht in allen Ferienwohnungen erlaubt. Das Mitbringen von
Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
14. Rauchverbot:
Es besteht in den Räumen aller Ferienobjekte ein generelles
Rauchverbot.