Allgemeine Mietbedingungen
Ferien – MAGS
Mönchguter Apartment- und Grundstücks-Service
Diese Mietbedingungen gelten für
die vom Ferien-MAGS-Rügen vermittelten Ferienobjekte, soweit dafür keine
gesonderten Mietbedingungen gelten. Vorrang haben in jedem Fall die Mietbedingungen
des Wohnungseigentümers für das jeweilige Objekt.
Ferien-MAGS-Rügen tritt als Vermittler
auf.
§ 1. Vertragsschluss
Verträge kommen ausschließlich im Auftrage des Eigentümers der
jeweiligen Unterkunft und mittelbar mit diesem zustande. Ferien-MAGS-Rügen
handelt in jedem Fall als Mittler zwi¬schen Unterkunftseigner und Mieter.
Wenn von anderen Reiseanbieter autorieseiert vermittelt wird, gilt dieses ebenso.
Der Mietvertag über die beschrieben Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen,
wen die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
Dabei kann die Buchung
per E-Mail, Post, mündlich, telefonisch oder per Telefax dem Vermieter zugegangen
sein, bei mündlicher sowie telefonischer Buchung muss eine schriftlich bestätigt
folgen.
Der Mietvertag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen
Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande.
Die angebotenen und gebuchten Leistungen beziehen sich auf den Stand der jeweiligen
Ob-jekte- und Leistungsbeschreibungen am Tage der Buchung.
Die verbindliche Buchung kommt
online mit Absender der Buchung an den Vermittler zu¬stande. Sie wird wirksam
mit Eingang der Anzahlung auf den Reisepreis gem. der jeweiligen Zahlungsbedingungen
(im Regelfallinnerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss) und Be¬stätigung
durch den Vermittler.
Die Restzahlung ist gem. der jeweiligen
Zahlungsbedingungen (im Regelfall bis zwei Wo¬chen vor Anreise) zu leisten.
Bei Buchungen, bei denen die
Zeit zwischen Buchungstag und Reiseantritt eine Woche und weniger beträgt,
ist die Buchung sofort verbindlich und wirksam und der gesamte Reisepreis sofort
fällig. Eine Stornierung ist nicht möglich.
Das gemietete Ferienobjekt wird ausschließlich
nur zur Nutzung für die im Mietvertrag fest¬geschriebene Zeit als Urlaubszwecke
vermietet. Ebenfalls im Mietvertrag geregelt ist die max. Personenzahl.
§ 2. Stornierung / Kündigung
Wenn sie die Reis nicht antreten können oder bei Abbruch des Aufenthaltes
berechnet Fe¬rien-MAGS-Rügen entsprechend § 537 BGB folgende Stornogebühren:
Ab Wirksamkeit des Vertrages 10 % des Reisepreises
vom 44 bis 30. Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
vom 29. bis 22. Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
Eine Stornierung bzw. Kündigung
kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung
bei dem Vermieter.
Zur Vermeidung von Stornokosten wird
eine Reiserücktrittskostenversicherung durch den Mieter empfohlen. Jeden
Vertag ist ein Vorschlag für die Reiseversicherung beigefügt. Der Versicherungsschutz
wird über die Europäische Reiseversicherung angeboten.
§ 2.1. Schlüssel
Schlüssel für das Mietobjekt werden dem Mieter im Büro der Firma
Ferien – MAGS – Rü¬gen, Hauptstraße 1, 18586 Ostseebad
Sellin, am Anreisetag zwischen 15:00 und 17:00 Uhr ausgehändigt. In den Monaten
Juli und August erfolgt die Schlüsselübergabe bis 18:00 Uhr. Sollte
sich der Gast verspäten, ist mit dem Büro die Übergabe der Schlüssel
zu vereinbaren. Die Rückgabe der Schlüssel durch den Gast erfolgt am
Vormittag des Abreisetages wiede¬rum im Büro der Firma Ferien- MAGS –Rügen.
§ 3. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschalen abgerechneten Nebenkosten (z.B.
für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Die angebotenen Service – und
Neben¬leistungen sind in den einzelnen Unterkünften unterschiedlich und
im Regelfall nicht im Miet¬preis enthalten.
Im Mietpreis ist das Verbrauchsmaterial für eventuell vorhandene Geschirrspüler
enthalten. Sollte es ausgehen, erfolgt nach Mitteilung an die Firma Ferien –
MGAS- Rügen durch diese Ersatzlieferung. Gleiches gilt für Batterien
in Fernbedienungen und Rauchmeldern.
Bei der Buchung sind gewünschte
Nebenleistungen (z.B. Bettwäsche, Handtücher) unbe¬dingt mit anzugeben.
Sie werden dann in den Gesamtreisepreis einfließen. Sollten zusätzli¬che
Nebenleistungen in Anspruch genommen werden, sind diese direkt vor Ort in bar
zu be¬zahlen, einschließlich des mit der Besorgung der Nebenleistung
verbunden Aufwands durch den Dienstleister.
Geleistete Zahlungen werden unter Einbehalt
der o.g. Stornogebühr erstattet. Ferien – MAGS – Rügen bemüht
sich um Schadensbegrenzung durch Weitervermietung. Im Fall ei¬ner Weitervermietung,
durch die weder Wohnungseigentümer noch Vermittler wirtschaftlicher Schaden
entsteht, kann der gesamte Mietpreis abzüglich der Stornogebühr zurückgezahlt
werden.
Gerät der Mieter mit der Zahlung
des Mietpreises um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt den
Vertrag ohne Angaben von weiteren Gründen fristlos zu kündigen und das
Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Die Ostseebäder der Insel
Rügen erheben eine Kurabgabe. Der Kurbeitrag ist vom Mieter, direkt bei der
Übergabe des Schlüssels – soweit mit dem Vermieter nicht anders
geregelt -nach seiner Anreise bei der Firma Ferien – MAGS - Rügen zu
entrichten.
§ 4. Haftung und Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt einschließlich der Möbel
und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände pfleglich und schonend
zu behandeln. Das Inventar darf aus dem Mietobjekt nicht entfernt werden. Der
Mieter ist zuständig für die komplette Reinigung der Küche (Herd,
Spüle und Mikrowelle sofern vorhanden) sowie das Geschirr.
Entstehen in den Mietobjekten Schäden, die durch den Gast verursacht werden,
kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Der
Gast haftet für alle ihn be¬gleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung,
kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Für
die Ermittlung des Verursachten Schadens besteht für den Vermieter keine
Nachweispflicht. Bei Verlust eines Objektschlüssels sowie bei Beschä¬digung
des Objektschlüssels, haftet der Mieter.
Bei Einzug überzeugt sich der Mieter
vom ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes. Festgestellte Schäden
und Mängel sind dem Ferien- MAGS-Rügen schnellstmöglich, spä¬testens
jedoch am nächsten Tag anzuzeigen. Andernfalls erkennt er Funktionsfähigkeit
und Vollständigkeit der Einrichtung im üblichen Umfang an.
In jedem Fall gilt bei vorhandenen Schäden und Mängel eine Nachbesserung
in angemes¬senem Umfang und Zeitrahmen als vereinbart.
Durch die richtige Handhabung
werden gefahren die durch technische Geräte entstehen können vermieden.
Ungeübte Benutzer sollten von einer Inbetriebnahme der Geräte Abstand
nehmen, sofern keine Gebrauchsanweisung vorhanden ist.
§ 5 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmanns. Die Haftung
ist auf die Bereitstellung des Mietobjektes beschränkt. Die Gesamthaftung
des Vermieters gegenŸber dem Mieter ist auf dem Mietpreis laut Mietvertag
begrenzt.
Die Haftung von Vermieter und Vermittler für Schäden, die keine Körperschäden
sind, be¬schränken sich auf die Höhe des Übernachtungspreises
laut Mietvertag. Voraussetzung ist, dass weder durch Vermieter, Vermittler oder
in denen Auftrag tätige Dritte vorsätzlich bzw. grob fahrlässig
gehandelt wurde.
Der Vermieter haftet für
die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und verpflichtet sich während
der gesamten Mietdauer die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erhalten und
ordnungsgemäß zu erbringen. In Fällen höherer Gewalt(z.B.
Überschwemmung, Brand) haftet der Vermieter nicht. Ein Ausschluss der Haftung
durch den Vermieter für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden
sind, akzeptiert der Mieter.
§ 6 Mängel
Weist das Mietobjekt einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit
hinaus geht, hat der Gast den Mangel unverzüglich dem Vermieter oder dem
von Ihm beauftragten Ob¬jektbetreuer zu Infomieren, damit dieser Mangel beseitigt
werden kann.
§ 7 Hausordnung
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht das Mietobjekt den Mieter
am Anreisetag ab 16:00 Uhr, spätestens aber ab 18:00 Uhr und am Abreisetag
bis 10:00 Uhr zur Verfü¬gung. Am Anreisetag ist eine längere Nutzung
nur nach Verfügung und vorheriger Verlänge¬rung, im Regelfall spätestens
zwei Tage vor Abreise, möglich. Räumt der Mieter das Miet¬objekt
nach 10:00 Uhr gilt in jedem Fall eine Gebühr von 10,00 € je angefangene
Stunde als vereinbart.
Falls ein PKW-Stellplatz/ Parkplatz Bestandteil des Mietvertrages ist, entspricht
dieser die übliche Größe und Beschaffenheit. Es besteht kein weiter
Anspruch auf Ersatz oder Minde-rung, wenn ein Fahrzeug auf Grund seiner Größe
nicht auf den Stellplatz passt. Die Nutzung des Kfz-Stellplatz erfolgt auf eigene
Gefahr.
Der Mieter und alle mitreisenden
Personen sind gehalten, die jeweiligen Hausordnungen, soweit vorhanden, einzuhalten
und sich den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens anzupassen.
Bei Abreise ist da Mietobjekt
„besenrein“ zu hinterlassen, insbesondere ist das Geschirr zu spülen
und Müll zu entsorgen. Gegenstände wie Grill und Zubehör sind für
den Nachmieter gereinigt zu übergeben, bei nicht Beachten wird der Mehraufwand
der Reinigungsleistungen nachberechnet.
Hunde sind nur in den Unterkünften
erlaubt, bei denen es in den Beschreibungen angegeben ist. Andere Tiere können
ggf. auf Nachfrage mit gebracht werden.
Das Rauchen ist in den Räumen der
Unterkunft nicht gestattet.
§ 8 Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertag
und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjährt in drei Jahren.
§ 9 Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen der Schriftform.
§ 10 Datenschutz
Die Daten des Mieters werden nur für die Vermietung des Mietobjektes genutzt
und gespei¬chert. Die persönlichen Daten des Mieters werden nicht an
Dritte weitergegeben und auf Verlangen nach dem Mietende gelöscht.
§ 11 Gerichtsstand
Anwendung findet das deutsche Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Vermieters ausschließlicher
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Mietbedingungen
und Mietvertag.
Für Klagen des Mietobjektes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder Personen, die keine allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben
oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland ver¬legt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der Klage¬erhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Mietobjektes
als ausschließlicher Gerichtstand vereinbart.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam
sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An¬stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Regelung als vereinbart,
die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Mietbedingungen
oder der Mietvertag Lücken enthalten.
§ 13 Sonstige Bestimmungen
Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.
Sellin, den 01.04.2013