Allgemeine Mietbedingungen
Ferien – MAGS
Mönchguter Apartment- und Grundstücks-Service

Diese Mietbedingungen gelten für die vom Ferien-MAGS-Rügen vermittelten Ferienobjekte, soweit dafür keine gesonderten Mietbedingungen gelten. Vorrang haben in jedem Fall die Mietbedingungen des Wohnungseigentümers für das jeweilige Objekt.
Ferien-MAGS-Rügen tritt als Vermittler auf.

§ 1. Vertragsschluss
Verträge kommen ausschließlich im Auftrage des Eigentümers der jeweiligen Unterkunft und mittelbar mit diesem zustande. Ferien-MAGS-Rügen handelt in jedem Fall als Mittler zwi¬schen Unterkunftseigner und Mieter.
Wenn von anderen Reiseanbieter autorieseiert vermittelt wird, gilt dieses ebenso.
Der Mietvertag über die beschrieben Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wen die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. Dabei kann die Buchung
per E-Mail, Post, mündlich, telefonisch oder per Telefax dem Vermieter zugegangen sein, bei mündlicher sowie telefonischer Buchung muss eine schriftlich bestätigt folgen.
Der Mietvertag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande.
Die angebotenen und gebuchten Leistungen beziehen sich auf den Stand der jeweiligen Ob-jekte- und Leistungsbeschreibungen am Tage der Buchung.
Die verbindliche Buchung kommt online mit Absender der Buchung an den Vermittler zu¬stande. Sie wird wirksam mit Eingang der Anzahlung auf den Reisepreis gem. der jeweiligen Zahlungsbedingungen (im Regelfallinnerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss) und Be¬stätigung durch den Vermittler.
Die Restzahlung ist gem. der jeweiligen Zahlungsbedingungen (im Regelfall bis zwei Wo¬chen vor Anreise) zu leisten.
Bei Buchungen, bei denen die Zeit zwischen Buchungstag und Reiseantritt eine Woche und weniger beträgt, ist die Buchung sofort verbindlich und wirksam und der gesamte Reisepreis sofort fällig. Eine Stornierung ist nicht möglich.
Das gemietete Ferienobjekt wird ausschließlich nur zur Nutzung für die im Mietvertrag fest¬geschriebene Zeit als Urlaubszwecke vermietet. Ebenfalls im Mietvertrag geregelt ist die max. Personenzahl.

§ 2. Stornierung / Kündigung
Wenn sie die Reis nicht antreten können oder bei Abbruch des Aufenthaltes berechnet Fe¬rien-MAGS-Rügen entsprechend § 537 BGB folgende Stornogebühren:
Ab Wirksamkeit des Vertrages 10 % des Reisepreises
vom 44 bis 30. Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
vom 29. bis 22. Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
ab 21. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises


Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
Zur Vermeidung von Stornokosten wird eine Reiserücktrittskostenversicherung durch den Mieter empfohlen. Jeden Vertag ist ein Vorschlag für die Reiseversicherung beigefügt. Der Versicherungsschutz wird über die Europäische Reiseversicherung angeboten.

§ 2.1. Schlüssel
Schlüssel für das Mietobjekt werden dem Mieter im Büro der Firma Ferien – MAGS – Rü¬gen, Hauptstraße 1, 18586 Ostseebad Sellin, am Anreisetag zwischen 15:00 und 17:00 Uhr ausgehändigt. In den Monaten Juli und August erfolgt die Schlüsselübergabe bis 18:00 Uhr. Sollte sich der Gast verspäten, ist mit dem Büro die Übergabe der Schlüssel zu vereinbaren. Die Rückgabe der Schlüssel durch den Gast erfolgt am Vormittag des Abreisetages wiede¬rum im Büro der Firma Ferien- MAGS –Rügen.


§ 3. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschalen abgerechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Die angebotenen Service – und Neben¬leistungen sind in den einzelnen Unterkünften unterschiedlich und im Regelfall nicht im Miet¬preis enthalten.
Im Mietpreis ist das Verbrauchsmaterial für eventuell vorhandene Geschirrspüler enthalten. Sollte es ausgehen, erfolgt nach Mitteilung an die Firma Ferien – MGAS- Rügen durch diese Ersatzlieferung. Gleiches gilt für Batterien in Fernbedienungen und Rauchmeldern.

Bei der Buchung sind gewünschte Nebenleistungen (z.B. Bettwäsche, Handtücher) unbe¬dingt mit anzugeben. Sie werden dann in den Gesamtreisepreis einfließen. Sollten zusätzli¬che Nebenleistungen in Anspruch genommen werden, sind diese direkt vor Ort in bar zu be¬zahlen, einschließlich des mit der Besorgung der Nebenleistung verbunden Aufwands durch den Dienstleister.


Geleistete Zahlungen werden unter Einbehalt der o.g. Stornogebühr erstattet. Ferien – MAGS – Rügen bemüht sich um Schadensbegrenzung durch Weitervermietung. Im Fall ei¬ner Weitervermietung, durch die weder Wohnungseigentümer noch Vermittler wirtschaftlicher Schaden entsteht, kann der gesamte Mietpreis abzüglich der Stornogebühr zurückgezahlt werden.
Gerät der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt den Vertrag ohne Angaben von weiteren Gründen fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Die Ostseebäder der Insel Rügen erheben eine Kurabgabe. Der Kurbeitrag ist vom Mieter, direkt bei der Übergabe des Schlüssels – soweit mit dem Vermieter nicht anders geregelt -nach seiner Anreise bei der Firma Ferien – MAGS - Rügen zu entrichten.

§ 4. Haftung und Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände pfleglich und schonend zu behandeln. Das Inventar darf aus dem Mietobjekt nicht entfernt werden.
Der Mieter ist zuständig für die komplette Reinigung der Küche (Herd, Spüle und Mikrowelle sofern vorhanden) sowie das Geschirr.
Entstehen in den Mietobjekten Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf. Der Gast haftet für alle ihn be¬gleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Für die Ermittlung des Verursachten Schadens besteht für den Vermieter keine Nachweispflicht. Bei Verlust eines Objektschlüssels sowie bei Beschä¬digung des Objektschlüssels, haftet der Mieter.

Bei Einzug überzeugt sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand des Mietobjektes. Festgestellte Schäden und Mängel sind dem Ferien- MAGS-Rügen schnellstmöglich, spä¬testens jedoch am nächsten Tag anzuzeigen. Andernfalls erkennt er Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit der Einrichtung im üblichen Umfang an.
In jedem Fall gilt bei vorhandenen Schäden und Mängel eine Nachbesserung in angemes¬senem Umfang und Zeitrahmen als vereinbart.
Durch die richtige Handhabung werden gefahren die durch technische Geräte entstehen können vermieden. Ungeübte Benutzer sollten von einer Inbetriebnahme der Geräte Abstand nehmen, sofern keine Gebrauchsanweisung vorhanden ist.

§ 5 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines Kaufmanns. Die Haftung ist auf die Bereitstellung des Mietobjektes beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegen¬über dem Mieter ist auf dem Mietpreis laut Mietvertag begrenzt.
Die Haftung von Vermieter und Vermittler für Schäden, die keine Körperschäden sind, be¬schränken sich auf die Höhe des Übernachtungspreises laut Mietvertag. Voraussetzung ist, dass weder durch Vermieter, Vermittler oder in denen Auftrag tätige Dritte vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt wurde.
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und verpflichtet sich während der gesamten Mietdauer die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erhalten und ordnungsgemäß zu erbringen. In Fällen höherer Gewalt(z.B. Überschwemmung, Brand) haftet der Vermieter nicht. Ein Ausschluss der Haftung durch den Vermieter für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, akzeptiert der Mieter.

§ 6 Mängel
Weist das Mietobjekt einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinaus geht, hat der Gast den Mangel unverzüglich dem Vermieter oder dem von Ihm beauftragten Ob¬jektbetreuer zu Infomieren, damit dieser Mangel beseitigt werden kann.


§ 7 Hausordnung
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, steht das Mietobjekt den Mieter am Anreisetag ab 16:00 Uhr, spätestens aber ab 18:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfü¬gung. Am Anreisetag ist eine längere Nutzung nur nach Verfügung und vorheriger Verlänge¬rung, im Regelfall spätestens zwei Tage vor Abreise, möglich. Räumt der Mieter das Miet¬objekt nach 10:00 Uhr gilt in jedem Fall eine Gebühr von 10,00 € je angefangene Stunde als vereinbart.

Falls ein PKW-Stellplatz/ Parkplatz Bestandteil des Mietvertrages ist, entspricht dieser die übliche Größe und Beschaffenheit. Es besteht kein weiter Anspruch auf Ersatz oder Minde-rung, wenn ein Fahrzeug auf Grund seiner Größe nicht auf den Stellplatz passt. Die Nutzung des Kfz-Stellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Mieter und alle mitreisenden Personen sind gehalten, die jeweiligen Hausordnungen, soweit vorhanden, einzuhalten und sich den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens anzupassen.
Bei Abreise ist da Mietobjekt „besenrein“ zu hinterlassen, insbesondere ist das Geschirr zu spülen und Müll zu entsorgen. Gegenstände wie Grill und Zubehör sind für den Nachmieter gereinigt zu übergeben, bei nicht Beachten wird der Mehraufwand der Reinigungsleistungen nachberechnet.
Hunde sind nur in den Unterkünften erlaubt, bei denen es in den Beschreibungen angegeben ist. Andere Tiere können ggf. auf Nachfrage mit gebracht werden.
Das Rauchen ist in den Räumen der Unterkunft nicht gestattet.

§ 8 Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjährt in drei Jahren.



§ 9 Änderung des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.


§ 10 Datenschutz
Die Daten des Mieters werden nur für die Vermietung des Mietobjektes genutzt und gespei¬chert. Die persönlichen Daten des Mieters werden nicht an Dritte weitergegeben und auf Verlangen nach dem Mietende gelöscht.

§ 11 Gerichtsstand
Anwendung findet das deutsche Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Mietbedingungen und Mietvertag.
Für Klagen des Mietobjektes gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen, die keine allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland ver¬legt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage¬erhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Mietobjektes als ausschließlicher Gerichtstand vereinbart.


§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An¬stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Mietbedingungen oder der Mietvertag Lücken enthalten.

§ 13 Sonstige Bestimmungen
Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.


Sellin, den 01.04.2013