ALLGEMEINE VERMIETUNGSBEDINGUNGEN
Lieber Gast,

die Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR TALB, Strandallee 134, 23683 Scharbeutz - nachstehend auch TALB genannt - vermittelt touristische Einzelleistungen (Urlaubsunterkünfte). Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Leistungsträger - nachstehend LT abgekürzt - (z.B. Beherbergungsbetrieb) und Ihnen als Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem LT und Ihnen zustande kommenden Vertrags über die Vermittlung touristischer Einzelleistungen. Der LT hat den Bedingungen im Vorwege zugestimmt. Sollte der LT von diesen Vermietungsbedingungen abweichende Vermietungsbedingungen verwenden, gehen die abweichenden Bedingungen vor.

1. Abschluss des Vertrags über die Vermittlung touristischer Leistungen, Stellung der TALB
 
1.1    Mit der Buchung der Leistung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem LT, vertreten durch die TALB,, den Abschluss eines Vertrags über touristische Leistungen verbindlich an.
 
1.2 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen.
 
1.3 Der Vertrag zwischen dem Gast und dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung, die der Gast unmittelbar nach Buchung erhält, zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
 
1.4 Die TALB ist nicht Vertragspartner und schuldet nicht die Erfüllung der von dem LT übernommenen Leistungsverpflichtungen. Sie hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Leis-tung, soweit in diesen Vermietungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
 
2. Rücktritt
 
2.1 Der Gast kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der TALB zu erklären. Die Rücktrittserklärung bedarf mindestens der Textform. Die TALB informiert den LT unverzüglich über den Eingang der Rücktrittserklärung.
 
2.2 Mit Zugang des Rücktritts verliert der LT den Anspruch auf den vereinbarten Leistungspreis. Stattdessen kann der LT, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Leistungspreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Vorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittspauschale) beanspruchen. Die Rücktrittspauschale ist in Ziffer 2.4 unter Berücksichtigung der zeitlichen Nähe des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Leistungspreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung sind dabei berücksichtigt.
 
2.3 Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtannahme der Leistung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem LT in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale,, ausgewiesenen Kosten.
 
2.4 Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgenden Pauschalen be-rechnet (jeweils in Prozent des Leistungspreises):

Ferienwohnungen und Pauschalen
Bis zum 45. Tag vor Leistungsbeginn   15%
Bis zum 31. Tag vor Leistungsbeginn 25%
Bis zum 21. Tag vor Leistungsbeginn 50%
Bis zum 11. Tag vor Leistungsbeginn 80%
Danach 90%

Hotel- und Pensionszimmer
Bis zum 31. Tag vor Leistungsbeginn   12%
Bis zum 21. Tag vor Leistungsbeginn 20%
Bis zum 11. Tag vor Leistungsbeginn 40%
Bis zum 7. Tag vor Leistungsbeginn 60%
Danach 80%
 
2.5 Dem Gast obliegt es, sich zum Schutz vor Aufwand gem. Ziffer 2.4 zu versichern (Reise-Rücktrittskosten-/Abbruchsversicherung).
 
2.6 Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber ein- unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes ? kein allgemein kostenfreies gesetzliches Widerrufsrecht vorsieht.
 
3. Preise/Leistungen
 
3.1 Die in der Ausschreibung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit Nebenkosten nicht als gesondert vergütungspflichtig ausgewiesen sind. Gesondert ausgewiesen sein können z.B. der Tourismusbeitrag (Kurtaxe), Entgelte für verbrauchsabhängig abzurechnende Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
 
3.2 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der der Buchung zugrunde liegenden Ausschreibung.
 
4. Bezahlung
 
4.1    Es gelten die Zahlungsbedingungen gem. Ausschreibung und Buchungsbestätigung.
 
4.2 Sind zwischen LT und Gast keine Zahlungsbedingungen vereinbart, gilt folgendes: Der gesamte Leistungspreis einschließlich aller Nebenkosten und abzüglich einer ggf. geleisteten Anzahlung ist spätestens am Tage der Abreise zahlungsfällig.
 
4.3 Zahlungen erfolgen direkt an den LT.
 
4.4 TALB weist darauf hin, dass der LT von dem geschlossenen Beherbergungsvertrag zurücktreten kann, wenn der Gast mit der Zahlung einer vereinbarten Anzahlung in Verzug gerät.
 
5. Mängel, Rechte und Pflichten des Gastes
 
5.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast Abhilfe verlangen. Der LT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
 
5.2 Der Gast kann eine Minderung des Leistungspreises verlangen, falls die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er ist nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (oh-ne schuldhaftes Zögern) dem LT gegenüber anzuzeigen. Die TALB ist es für die Entgegennahme von Mängelanzeigen nicht zuständig.
 
5.3 Beeinträchtigt der Mangel die Leistung erheblich und leistet der LT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Gast den Vertrag kündigen. Zur Beweissicherung sollte er die Kündigung in Text- oder Schriftform erklären. Gleiches gilt, wenn dem Gast die Entgegennahme der Leis-tung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem LT erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem LT verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt ist.
 
5.4 Dem Gast obliegt es im Rahmen des zumutbaren, dem LT die Abhilfe von Störungen zu ermöglichen und Schadensminderung zu betreiben.
 
5.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem LT vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des LT zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
 
5.6 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem LT und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
 
5.7 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft nebst Inventar und aller Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Kommt es während des Aufenthaltes des Gastes durch dessen Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste zu einem Schaden, so hat der Gast die Pflicht, den entstandenen Schaden dem LT zu melden und zu ersetzen.
 
6. Haftung des LT und der TALB
 
6.1 Die vertragliche Haftung für von dem LT zu vertretene Schäden, die nicht Körperschäden sind (ein-schließlich der Schäden wegen Verletzung vor- , neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf das Dreifache des Leistungspreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom LT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der LT für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
 
6.2 Die TALB haftet ausschließlich für eigene Fehler aus der Vermittlung, es sei denn, sie hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Für die vermittelte Leistung und Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der LT.
 
7. Anreisezeiten
 
7.1 Die Unterkunft kann am Anreisetag ab 15.00 belegt werden und muss am Abreisetag stets bis 10.00 Uhr geräumt sein, es sei denn, es ist eine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen worden.
 
7.2 Bei einer Spätanreise (nach 18 Uhr) ist der Gast verpflichtet, den LT hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der LT berechtigt, die Unterkunft bei der Buchung einer Übernachtung nach 2 Stunden (also ab 20 Uhr), bei der Buchung von mehreren Übernachtungen am Folgetag ab 12 Uhr, anderweitig zu belegen. Mit dem LT vereinbarte An- und Abreisetermine sind bindend, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.
 
8. Reklamationen
 
Sollten Konflikte nicht im direkten Kontakt zwischen Gast und LT gelöst werden können, steht die TALB den Vertragsbeteiligten vermittelnd gerne zur Seite.


Tourismus-Agentur Lübecker Bucht AöR (TALB), Strandallee 134, 23683 Scharbeutz, Telefon: 04503 7794-100
E-Mail: info@luebecker-bucht-ostsee.de , Internet www.luebecker-bucht-ostsee.de