Gastaufnahme-
und Vermittlungsbedingungen der Usedom
Tourismus GmbH
Die Usedom Tourismus GmbH, nachstehend „UTG“
abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben
und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer
und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich "Gastgeber“
genannt, auf der Insel Usedom und auf dem angrenzenden Festland entsprechend
dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam
vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu
Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend
zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast
und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der UTG.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung der UTG
1.1. Die UTG hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen
ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.2. Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leistungen
und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.
1.3. Eine etwaige Haftung der UTG aus dem Vermittlungsvertrag
bleibt hiervon unberührt.
2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung
des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden
Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung)
soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Reisemittler und Buchungsstellen, mit Ausnahme
der UTG selbst, sind vom Gastgeber nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen,
die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich
zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Beschreibung
der Unterkunft und der Leistungen des Gastgebers stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen
Verzeichnissen, die nicht von der UTG oder dem Gastgeber
herausgegeben wurden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit
dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt
der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die
Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
e) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen
Bestimmungen (§ 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen,
auch soweit diese im Fernabsatz (telefonisch, per Fax, per E-Mail oder über
das Internet) abgeschlossen werden, ein Widerrufsrecht nicht besteht.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss
des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch
mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich
sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die UTG
zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des
Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer
Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss,
wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
dem Gast nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des
Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden
Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers
an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag,
ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber
bzw. die UTG bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber
dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen,
Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für
den Vertragsabschluss:
a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden
Internetportal erläutert.
b) Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur
Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars
eine ent-sprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung,
deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen
Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Gastgeber oder
im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Gast über
diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes
unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)
„ kostenpflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss
des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
f) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung
des Buttons "kostenpflichtig buchen" begründet keinen
Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend
seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung,
das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
g) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung
des Gastgebers bzw. der UTG als dessen Vermittler
beim Gast zu Stande.
2.4. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme
der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons "kostenpflichtig
buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit),
so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung
beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über
den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit
zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die
Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,
dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt.
Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die UTG dem Gast zusätzlich
eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post
oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen übermittelten
Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für
die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3. Preise und Leistungen
3.1. Die im Online-Buchungssystem angegebenen Preise sind Endpreise
und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten der
Unterkunft ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben
ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe sowie Entgelte
für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen der Unterkunft (z.B.
Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich
ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung
mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend
mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem
Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich
zu treffen.
4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet
sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung
vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden,
so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für
Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und
an den Gastgeber zu bezahlen.
4.2. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche
nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage
sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen,
Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
4.3. Auch ohne ausdrücklichen Vermerk in der Buchungsbestätigung
kann der Gastgeber oder die UTG als dessen Inkassobevollmächtigte
eine Anzahlung bis zu 20% des Gesamtpreises verlangen.
4.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck
sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies
vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen
am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
4.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz
Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so
ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen
bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht
des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Gast
mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu belasten.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise ohne
Rücktrittserklärung bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung
des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils
und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter
Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.
B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft
zu bemühen.
5.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und,
soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen
für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber
an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf
den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten)
zzgl. Vermittlungsgebühr, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher
Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
5.5.
Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber
nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind,
als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige
Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden
hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber
nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit
der Gast einen Aufenthalt aufgrund eines in seiner Person liegenden Grundes
abbricht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
wird dringend empfohlen.
5.8. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen
Gründen an die UTG (nicht an den Gastgeber) zu richten
und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
6. An- und Abreise
6.1. Der Zeitpunkt der An- und Abreise richten sich nach dem
mit dem Gastgeber im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen. Diese werden in
der Buchungsbestätigung festgehalten.
6.2. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser obliegt es dem
Gast, sich spätestens einen Tag vor der Anreise mit dem Eigentümer
bzw. dem Verwalter in Verbindung zu setzen um die Schlüsselübergabe
und die Anreisezeit zu klären. Unterbleibt dies, gehen alle hieraus entstehenden
Nachteile und Kosten zulasten des Gastes.
6.3. Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber, nicht der UTG
spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung
mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber
berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
6.4. Die Räumung der Unterkunft durch den Gast hat zum
vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung
der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen.
Die Geltend-machung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.
7. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber
7.1. Die Unterkunft darf nur mit den in der Buchung bzw. der
Buchungsbestätigung angegebenen Personen belegt werden. Auch soweit Gästenamen
nicht bezeichnet sind, sind angegebene maximale Personenzahlen einzuhalten und
beziehen sich auf erwachsene Personen einschließlich Kleinkinder und Babys,
die also bei der Personenzahl mitzurechnen sind.
7.2. Der Gast/Auftraggeber ist ohne ausdrückliche vorherige
schriftliche Zustimmung des Gastgebers nicht berechtigt, die Buchung auf dritte
Personen zu übertragen oder diesen die Nutzung der Unterkunft zu gestatten.
7.3. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der
Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung
zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit
vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen
Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße
hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung
des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
7.4. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und
Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der UTG erfolgt,
ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können
Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
7.5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln
oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der
Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn,
dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die
sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse
des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast
die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag
nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Gastgebers beruhen.
8.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte
Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung
unberührt.
8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den
Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes
gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft
vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Verjährung
9.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber
dem Gastgeber oder der UTG aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche
auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw.
der UTG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
9.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren
in einem Jahr.
9.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen
beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen
und dem Gastgeber, bzw. der .UTG als Schuldner Kenntnis erlangt
oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der (Tourismusstelle)
Verhandlungen über geltend gemachte
Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis
der Gast oder der Gastgeber, bzw. die (Tourismusstelle) die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete
Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens
3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw.
dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der UTG findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
10.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber,
bzw. die UTG nur an deren Sitz verklagen.
10.3. Für Klagen des Gastgeber, bzw. der UTG
gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.
Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die
Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der
Sitz des Gastgeber vereinbart.
10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und
insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen
Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004-2015
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Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Usedom Tourismus GmbH
Geschäftsführer: Dörthe Hausmann
Straße: Hauptstraße 42
PLZ/Ort: 17459 Seebad Koserow
HRB: 5148 beim Amtsgericht Stralsund