Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlungstätigkeit der Tourist Info Plau am See GmbH

Die Tourist Info Plau am See GmbH, nachstehend „TI Plau“ genannt, vermittelt Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern, nachstehend einheitlich "Leistungsträger“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.
Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertragsinhalt im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Regelung soll insoweit durch eine wirksame, dem Sinn des Vertrages entsprechende Regelung ersetzt werden.


1. Vermittlungs- und Reservierungsvertrag
Die TI Plau vermittelt und reserviert im Namen des Gastes (die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Telefax erfolgen) bei Leistungsträgern Ferienunterkünfte und Reiseveranstaltungen und veranlasst im Namen des Gastes die verbindliche Buchung. Mit der Buchung bietet der Gast dem Leistungsträger den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung vom Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Leistungsträger oder die TI Plau zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.

a) Der Reise- oder Beherbergungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zustande, der i.d.R. über eigene Geschäftsbedingungen verfügt, die der Gast zu beachten hat, und stets eigenverantwortlich für seine Leistungen haftet.
Verfügt der Leistungsträger über keine eigenen Geschäftsbedingungen werden die nachfolgenden Bedingungen, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Leistungsträger und die Vermittlungstätigkeit der TI Plau.

b) Mit der Übergabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TI Plau verpflichtet sich diese gegenüber dem Gast, das Vermittlungsobjekt keinem anderen Interessenten anzubieten, bis der vereinbarte Zahlungstermin für die Anzahlung des Reisepreises verstrichen ist, und gibt dem Leistungsträger von der Reservierung zeitnah Kenntnis.
Wesentliche Änderungen der Angaben des Leistungsträgers teilt die TI Plau dem Gast mit, wenn die TI Plau selbst über die Änderungen informiert worden ist. Besondere Nachforschungen hat die TI Plau nicht anzustellen.


2. Reisepreis und Zahlung
a) Der Reisepreis ist mit dem Leistungsträger individuell abgestimmt und vom Zeitpunkt der Anfrage, Buchungszeit, -dauer und Personenzahl abhängig. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten der Unterkunft ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen der Unterkunft (z.B. Strom, Wasser) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

b) Mit der Vermittlungs- bzw. Reservierungsbestätigung wird i.d.R. eine Anzahlung auf den Reise- bzw. Beherbergungspreis (zzgl. Vermittlungsentgelt, Reiseversicherung usw) fällig. Der restliche Reisepreis, wenn nicht auf der Buchungsbestätigung anders angegeben, ist spätestens bei der Ankunft am Zielort beim Vermieter zu zahlen. Geht die Anzahlung nicht termingerecht ein, liegt es im Ermessen der TI Plau bzw. des Leistungsträgers, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren. Wir verweisen hierzu auf Punkt. 4 der AGB.
Bei kurzfristiger Anreise ohne Anzahlungsmöglichkeit erfolgt die komplette Zahlung mit Anreise beim Leistungsträger.

c) Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Leistungsträger allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

3. Kündigung des Vermittlungsvertrages
a) Rücktritt durch den Gast:
Bis zum Reisebeginn kann der Gast den mit der TI Plau geschlossenen Vermittlungsvertrag gegenüber der TI Plau schriftlich kündigen (Rücktritt).
Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Leistungsträger die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten) zzgl. Vermittlungsgebühr, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%

Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen. Wir empfehlen dringend mit der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (wir beraten Sie gern).

b) Rücktritt durch den Vermittler:
In diesem Falle ist die TI Plau berechtigt, dem Gast ein gleichwertiges Alternativobjekt anzubieten. Ist ein solches Objekt nicht verfügbar, kann gemäß des Deutschen Reiserechts ein höherwertiges angeboten werden. Die Differenz im Reisepreis, ist vom Gast zu tragen. Sollte dies nicht erwünscht sein, hat der Gast Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


4. Mitwirkungspflicht des Gastes

a) Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Leistungsträger anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der TI Plau erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

b) Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Leistungsträger im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Leistungsträger verweigert wird oder aus besonderen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

5. Haftung
a) Die TI Plau haftet nicht für Prospektangaben, Auskünfte und Leistungen der Anbieter, sondern nur für eigene Vermittlungsfehler. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Eventuelle Ansprüche sind binnen eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende anzumelden. Anderenfalls sind sie ausgeschlossen.

b) Als Reisegast sind Sie in den Objekten für den pfleglichen Umgang mit dem anvertrauten Gebäude und dessen Inventar verantwortlich und haften für schuldhaft verursachte Schäden. Alle Schäden sind dem Eigentümer oder dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen.

6. Ansprüche
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vereinbartem Ende der Reise bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, soweit Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Zur Geltendmachung von Ansprüchen ist durch den Reisenden der Nachweis zu erbringen, dass Reiseleistungen nicht oder unvollständig erbracht wurden, Mängel sofort angezeigt wurden und eine ausreichende Abhilfe nicht oder nur teilweise erfolgte. Treten Sie ohne Mitwirkung ihre Reise nicht an oder brechen Sie ohne Mitwirkung Ihre Reise ab, so verlieren Sie den Anspruch auf Minderung bzw. Rückerstattung des Reisepreises sowie auf Schadenersatz.

7. Gerichtsstand

a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Leistungsträger, bzw. der TI Plau findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
Klagen gegen die TI Plau müssen an das Amtsgericht Parchim gerichtet werden.

b) Für Klagen des Leistungsträgers, bzw. der TI Plau gegen den Gast ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.

Stand: 17. September 2012