Die Tourist Info Plau am
See GmbH, nachstehend „TI Plau“ genannt, vermittelt Unterkünfte
von Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern, nachstehend einheitlich "Leistungsträger“
genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot. Bitte lesen Sie diese Bedingungen
sorgfältig durch.
Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt
der Vertragsinhalt im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Regelung
soll insoweit durch eine wirksame, dem Sinn des Vertrages entsprechende Regelung
ersetzt werden.
1. Vermittlungs- und Reservierungsvertrag
Die
TI Plau vermittelt und reserviert im Namen des Gastes (die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Telefax erfolgen) bei Leistungsträgern
Ferienunterkünfte und Reiseveranstaltungen und veranlasst im Namen des
Gastes die verbindliche Buchung. Mit der Buchung bietet der Gast dem Leistungsträger
den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung vom Gast zustande,
die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische
Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird
der Leistungsträger oder die TI Plau zusätzlich eine schriftliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
a) Der Reise- oder Beherbergungsvertrag
kommt unmittelbar zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zustande, der
i.d.R. über eigene Geschäftsbedingungen verfügt, die der Gast
zu beachten hat, und stets eigenverantwortlich für seine Leistungen haftet.
Verfügt der Leistungsträger über keine eigenen Geschäftsbedingungen
werden die nachfolgenden Bedingungen, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zu Stande kommenden
Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen
Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Leistungsträger
und die Vermittlungstätigkeit der TI Plau.
b) Mit der Übergabe
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TI Plau verpflichtet sich diese
gegenüber dem Gast, das Vermittlungsobjekt keinem anderen Interessenten
anzubieten, bis der vereinbarte Zahlungstermin für die Anzahlung des Reisepreises
verstrichen ist, und gibt dem Leistungsträger von der Reservierung zeitnah
Kenntnis.
Wesentliche Änderungen der Angaben des Leistungsträgers teilt die
TI Plau dem Gast mit, wenn die TI Plau selbst über die Änderungen
informiert worden ist. Besondere Nachforschungen hat die TI Plau nicht anzustellen.
2. Reisepreis und Zahlung
a)
Der Reisepreis ist mit dem Leistungsträger individuell abgestimmt und vom
Zeitpunkt der Anfrage, Buchungszeit, -dauer und Personenzahl abhängig.
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer
und alle Nebenkosten der Unterkunft ein, soweit bezüglich der Nebenkosten
nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können
Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen
der Unterkunft (z.B. Strom, Wasser) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
b) Mit der Vermittlungs-
bzw. Reservierungsbestätigung wird i.d.R. eine Anzahlung auf den Reise-
bzw. Beherbergungspreis (zzgl. Vermittlungsentgelt, Reiseversicherung usw) fällig.
Der restliche Reisepreis, wenn nicht auf der Buchungsbestätigung anders
angegeben, ist spätestens bei der Ankunft am Zielort beim Vermieter zu
zahlen. Geht die Anzahlung nicht termingerecht ein, liegt es im Ermessen der
TI Plau bzw. des Leistungsträgers, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren.
Wir verweisen hierzu auf Punkt. 4 der AGB.
Bei kurzfristiger Anreise ohne Anzahlungsmöglichkeit erfolgt die komplette
Zahlung mit Anreise beim Leistungsträger.
c) Zahlungen in Fremdwährungen
und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind
nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Leistungsträger allgemein
durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch
Überweisung möglich.
3. Kündigung des Vermittlungsvertrages
a)
Rücktritt durch den Gast:
Bis zum Reisebeginn kann der Gast den mit der TI Plau geschlossenen Vermittlungsvertrag
gegenüber der TI Plau schriftlich kündigen (Rücktritt).
Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die
Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den
Leistungsträger die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen
auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller
Nebenkosten) zzgl. Vermittlungsgebühr, jedoch ohne Berücksichtigung
etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen. Wir empfehlen dringend mit der Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (wir beraten Sie gern).
b) Rücktritt durch
den Vermittler:
In diesem Falle ist die TI Plau berechtigt, dem Gast ein gleichwertiges Alternativobjekt
anzubieten. Ist ein solches Objekt nicht verfügbar, kann gemäß
des Deutschen Reiserechts ein höherwertiges angeboten werden. Die Differenz
im Reisepreis, ist vom Gast zu tragen. Sollte dies nicht erwünscht sein,
hat der Gast Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Mitwirkungspflicht des Gastes
a) Der Gast ist verpflichtet,
auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Leistungsträger
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber
der TI Plau erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige
schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
b) Der Gast kann den Vertrag
nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor
dem Leistungsträger im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist
zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom
Leistungsträger verweigert wird oder aus besonderen Gründen dem Gast
die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
5. Haftung
a) Die
TI Plau haftet nicht für Prospektangaben, Auskünfte und Leistungen
der Anbieter, sondern nur für eigene Vermittlungsfehler. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Eventuelle Ansprüche sind
binnen eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende anzumelden. Anderenfalls
sind sie ausgeschlossen.
b) Als Reisegast sind Sie
in den Objekten für den pfleglichen Umgang mit dem anvertrauten Gebäude
und dessen Inventar verantwortlich und haften für schuldhaft verursachte
Schäden. Alle Schäden sind dem Eigentümer oder dem Veranstalter
unverzüglich anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen.
6. Ansprüche
Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen
innerhalb eines Monats nach vertraglich vereinbartem Ende der Reise bei uns
geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche
nur geltend machen, soweit Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden sind. Zur Geltendmachung von Ansprüchen ist durch den
Reisenden der Nachweis zu erbringen, dass Reiseleistungen nicht oder unvollständig
erbracht wurden, Mängel sofort angezeigt wurden und eine ausreichende Abhilfe
nicht oder nur teilweise erfolgte. Treten Sie ohne Mitwirkung ihre Reise nicht
an oder brechen Sie ohne Mitwirkung Ihre Reise ab, so verlieren Sie den Anspruch
auf Minderung bzw. Rückerstattung des Reisepreises sowie auf Schadenersatz.
7. Gerichtsstand
a) Auf das Vertragsverhältnis
zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Leistungsträger, bzw.
der TI Plau findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes
gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
Klagen gegen die TI Plau müssen an das Amtsgericht Parchim gerichtet werden.
b) Für Klagen des
Leistungsträgers, bzw. der TI Plau gegen den Gast ist der Wohnsitz des
Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die
Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der
Sitz des Gastgeber vereinbart.
Stand: 17. September 2012