Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag

 

I               Geltungsbereich

 

1.             Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung

sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der

VILLA BISMARCKSHÖHE Ferienwohnungen (Beherbergungsbetrieb), nachfolgend VILLA BISMARCKSHÖHE genannt.

2.             Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als

Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der VILLA BISMARCKSHÖHE , wobei

§ 540 Abs.1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3.             Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II              Vertragsabschluss, -partner;  Verjährung

 

1.             Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die VILLA BISMARCKSHÖHE  zustande.

Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

2.             Vertragspartner sind die VILLA BISMARCKSHÖHE und der Kunde.

3.             Alle Ansprüche gegen die VILLA BISMARCKSHÖHE verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der

kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs.1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren

kenntnisunabhängig  in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der VILLA BISMARCKSHÖHE beruhen.

 

III             Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

1.             Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten

Leistungen zu erbringen.

2.             Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung von Ferienwohnungen und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren

Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der VILLA BISMARCKSHÖHE zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden

veranlasste Leistungen und Auslagen der VILLA BISMARCKSHÖHE an Dritte.

3.             Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen

Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von dem Beherbergungsbetrieb allgemein für

derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch

um 5 % anheben. Eine eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss kann an den Kunden in vollem Umfang

weitergegeben werden.

4.             Die Preise können von dem Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der

Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung der VILLA BISMARCKSHÖHE oder der Anzahl bzw. der

Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb zustimmt.

5.             Rechnungen der VILLA BISMARCKSHÖHE ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne

Abzug zahlbar. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und

unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden

gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit fünf Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem

Beherbergungsbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6.             Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen

Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der

Vorauszahlung(en) und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7.             Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der

VILLA BISMARCKSHÖHE  aufrechnen oder mindern.

 

IV            Rücktritt des Kunden ( i.e. Abbestellung, Stornierung)

Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Beherbergungsbetriebes

 

1.             Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der VILLA BISMARCKSHÖHE geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen

                Zustimmung des Beherbergungsbetriebes. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu

                zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des

                Beherbergungsbetriebes zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein

                Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2.             Sofern zwischen der VILLA BISMARCKSHÖHE und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich

vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des

Beherbergungsbetriebes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein

Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Beherbergungsbetrieb ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden

gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3.             Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus

anderweitiger Vermietung der Ferienwohnungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.             Der VILLA BISMARCKSHÖHE steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte

Aufwendungen zu pauschalieren. Mindestens werden in Zusammenhang mit einer Stornierung Verwaltungskosten in Höhe von

EUR 30  pro Wohnung berechnet. Je nach Rücktrittstermin werden unterschiedliche pauschalisierte Storno-Kosten berechnet :

ab dem 60.Tag vor geplantem Reiseantritt sind 50 %, ab dem 30.Tag vor Reiseantritt 95 %, bei Nichtantritt 100 % des

vertraglich vereinbarten Reisepreises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht

oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


V              Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

 

1.             Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die

VILLA BISMARCKSHÖHE in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer

Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des

Beherbergungsbetriebes auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.             Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der

VILLA BISMARCKSHÖHE gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb ebenfalls zum

Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.             Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich

zurückzutreten,

beispielsweise falls

·          höhere Gewalt oder andere von der VILLA BISMARCKSHÖHE nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages

unmöglich machen.

·          Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks,

gebucht werden.

·          die VILLA BISMARCKSHÖHE begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den

reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden

kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des  Beherbergungsbetriebes  zuzurechnen ist.

·          ein Verstoß gegen obige Klausel I Nummer 2 vorliegt.

4.             Bei berechtigtem Rücktritt der VILLA BISMARCKSHÖHE entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

VI             Bereitstellung der Ferienwohnung, Übergabe und Rückgabe

 

1.             Der  Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Ferienwohnung, wenn dies nicht ausdrücklich

schriftlich bestätigt worden ist.

2.             Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 17 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat

keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.             Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Beherbergungsbetrieb spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung

zu stellen. Danach kann der Beherbergungsbetrieb aufgrund der verspäteten Räumung der Ferienwohnung für deren

vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Unterkunftspreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,

ab 18 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen,

dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VII           Haftung des Beherbergungsbetriebes

 

1.             Die VILLA BISMARCKSHÖHE haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherbergungsbetrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen und

Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der

VILLA BISMARCKSHÖHE  beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebes

auftreten, wird der Beherbergungsbetrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu

sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden

gering zu halten.

2.             Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum

Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800.

Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von EUR 10.000 im Zimmersafe aufbewahrt werden. Die

VILLA BISMARCKSHÖHE empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn

nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem

Beherbergungsbetrieb Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung der VILLA BISMARCKSHÖHE gelten

vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4  entsprechend.

3.             Soweit dem Kunden ein Auto-Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein

Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Beherbergungsbetriebes

abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die VILLA BISMARCKSHÖHE nicht, außer bei Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

4.             Nachrichten, Post, und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.

Die VILLA BISMARCKSHÖHE übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung

derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

 

VIII          Schlussbestimmungen

 

1.             Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme

sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.             Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der VILLA BISMARCKSHÖHE im Ostseeheilbad Ahlbeck.

3.             Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Sofern

ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als

Gerichtsstand Berlin.

4.             Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5.             Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein

oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Ostseeheilbad Ahlbeck, den 1. Januar 2014