Sehr geehrte Gäste,
der Verein Alpenregion Tegernseer Schliersee e.V.- nachstehend ATS abgekürzt
- bietet über verschiedene Buchungsplattformen Unterkünfte ihrer gewerblichen
Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer
und Ferienwohnungen) der Orte im Landkreis Miesbach, nachstehend einheitlich
„Gastgeber“ genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot an. Die nachfolgenden
Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen
dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln
ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem
Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen; Stellung
der ATS
1.1. Die ATS ist Betreiber verschiedener Internet-Buchungsplattformen bzw. Herausgeber
entsprechender Gastgeberverzeichnisse. Sie und die Tourismusstellen der angeschlossenen
Orte werden zusätzlich im Nachweis oder der Vermittlung von Unterkünften
tätig. Die ATS und die Tourismusstellen der Orte sind jedoch nicht Anbieter
der Unterkunftsleistungen in den jeweiligen Internetplattformen und Gastgeberverzeichnissen.
1.2. Der Gastaufnahmevertrag kommt im Buchungsfall ausschließlich mit
den jeweiligen Gastgeber zu Stande. Die ATS und die örtlichen Tourismusstellen
haften daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Leistungen, für
und Leistungsstörungen sowie nicht für Personen- und Sachschäden
hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen. Die Haftung der ATS
und der örtlichen Tourismusstelle
im Falle einer Vermittlungstätigkeit aus dem Vermittlungsvertrag bleibt
hiervon unberührt.
1.3. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für
alle Buchungen, die bei der ATS oder den Tourismusstelle der Orte erfolgen,
, soweit im Einzelfall mit dem Gastgeber nichts anderes vereinbart ist.
1.4. Soweit in den nachfolgenden Bestimmungen die ATS angesprochen ist, gellten
die entsprechenden Regelungen sind gemäß auch für die Tourismusstellen
der Orte.
2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastessind die
Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage
(z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast
bei der Buchung vorliegen.
b) Reisemittler und Buchungsstellen, mit Ausnahme der ATS selbst, sind vom Gastgeber
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben
oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern,
über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder
im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht
von der ATS oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber
und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht
wurden.
d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab,
so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft
erklärt.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per
E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. An die Buchung ist der Gast drei Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die
keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische
Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird
der Gastgeber oder die ATS zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der
Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische
Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher
oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss,
wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
dem Gast nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein
spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen,
ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber.
In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung
bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses
Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen,
Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung,
Anzahlung, zugeht.
2.3. Bei Angeboten von Gastgebern im Internet, die als nicht online buchbar
gekennzeichnet sind, gilt:
a) Der Gast kann über das Internet mit dem dafür vorgesehenen Formular
eine unverbindliche Anfrage übermitteln. Der Gastgeber unterbreitet daraufhin
dem Gast ein spezielles Angebot und bietet ihm damit den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages
auf der Grundlage dieser Gastaufnahmebedingungen verbindlich an.
b) Der Gastaufnahmevertrag kommt, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung
bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb
der im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen
oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung
oder Inanspruchnahme der Unterkunft annehmen.
2.4. Bei Angeboten von Gastgebern, die als online buchbar gekennzeichnet sind,
gilt:
a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal
erläutert.
b) Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum
Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit
zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen
sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche
Sprache.
d) Soweit der Vertragstext vom Gastgeber oder im Onlinebuchungssystem gespeichert
wird, wird der Gast über diese Speicherung und die Möglichkeit zum
späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig
buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Gast drei Werktage ab Absendung
der elektronischen Erklärung gebunden. Die Übermittlung des Vertragsangebots
durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet
keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages
entsprechend seiner Buchungsangaben.
f) Soweit die Unterkunft verfügbar ist, erfolgt die Buchungsbestätigung
sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons
"zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm
(Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung
dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande.
g) Dem Kunden wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der
Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages
ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten
zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber bzw.
die ATS dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung
per E-Mail, E-Mail- Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer
solchen zusätzlichen Übermittlung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung
für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3. Preise und Leistungen
3.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die
gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der
Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person. Gesondert anfallen
und ausgewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig
abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl-
und Zusatzleistungen.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen
Prospekt, bzw. Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber
ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen,
ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4. Zahlung
4.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise
Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreitetem
Angebot) ist, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe
der Anzahlung getroffen wurde, eine Anzahlung in Höhe von 15% fällig
und an den Gastgeber zu bezahlen. Der Anzahlungsbetrag erhöht sich bei
der zusätzlichen Vermittlung von Eintrittskarten um den Preis der Eintrittskarte.
4.2. Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten,
soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
4.3. Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn
erfolgen, ist die Anzahlung an den Beherbergungsbetrieb bei der Ankunft, die
Restzahlung beim Aufenthaltsende zu entrichten.
4.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht
möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart
oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende
sind nicht durch Überweisung möglich.
4.5. Ist mit dem Gast oder dem Auftraggeber Zahlung nach Rechnungsstellung vereinbart,
so ist der gesamte Rechnungsbetrag, soweit nichts anderes angegeben ist, 10
Tage nach dem Rechnungsdatum zahlungsfällig.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch
des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich
des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen,
bestehen.
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs,
ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung
des besonderen Charakters einer Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer)
um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht
möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die
Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Beherbergungsbetrieb
die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis
der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten ohne Kurtaxe):
5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber
nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als
die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige
Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen
Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend
geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend
empfohlen.
5.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen
an den Gastgeber, nicht die ATS zu richten und sollte im Interesse des Gastes
schriftlich erfolgen.
6. Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gast und
den Gastgeber, Mitnahme von Haustieren
6.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich
dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige,
die nur gegenüber der ATS erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die
Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder
teilweise entfallen.
6.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen
kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine
angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich
ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein
besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt
oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
6.3. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur
im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig,
wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der
Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben
über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen
können den Gastgeber zu außerordentlichenb Kündigung des Gastaufnahmevertrag
berechtigen.
6.4. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb
des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber,
so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer
5. entsprechend..
7. Beschränkung der Haftung des Gastgebers
7.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a
BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers
oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers
beruhen.
7.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß
§§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber
erkennbar alsb Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen,
die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit
diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8. Verjährung
8.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem
Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag bzw. der ATS aus dem Vermittlungsvertrag
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich
vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
von deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren
in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers,
bzw. der ATS oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.
8.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem
Jahr. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an
die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag
8.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils
mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber
von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw.
der ATS als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen
müsste.
8.4. Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der ATS Verhandlungen
über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber,
bzw. die ATS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete
Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber
und dem Gastgeber, bzw. der ATS findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber bzw. die ATS
nur an deren Sitz verklagen.
9.3. Für Klagen des Gastgebers bzw. der ATS gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber
ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste,
bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz
oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz des Gastgebers vereinbart.
9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere
internationale Bestimmungen anwendbar sind.
--------------------------------------------------------------------------------------------
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 2004-2013
--------------------------------------------------------------------------------------------
Tourismusverband
Alpenregion Tegernsee Schliersee e.V.
Vertreten durch den Vorstand: Landrat Dr. Jakob Kreidl (1. Vorsitzender),
Bürgermeister Josef Bierschneider (2. Vorsitzender)
Hauptstr. 2
83684 Tegernsee
Tel. 0 80 22 / 92738- 90
Fax 0 80 22 / 92738 - 99
E-Mail: info@tegernsee-schliersee.de
Internet: www.tegernsee-schliersee.de
Vr-Nr. 60746
Amtsgericht München
Sitz Miesbach