1.1.
Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Ferienhäusern, den sog. Finnhütten in Rostock-Markgrafenheide, zur Beherbergung sowie alle weiteren
erbrachten Leistungen der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde
(nachfolgend: TZR&W) im Rahmen des Beherbergungsvertrages.
1.2.
Vermieterin ist
die TZR&W. Der Mietvertrag wird befristet nach Tagen abgeschlossen. Mit der
schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet der Mieter der
TZR&W den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Buchungen werden in
der Reihenfolge ihres Eingangs von der TZR&W bearbeitet. Der Vertrag kommt
mit der Buchungsbestätigung der TZR&W zustande oder, falls eine Buchungsbestätigung
nicht mehr möglich war, mit der Bereitstellung der Unterkunft durch die
TZR&W.
1.3.
Die Anmeldung
erfolgt durch den Mieter auch für alle mit aufgeführten Personen. Der Mieter
versichert, für die mit angemeldeten Personen bevollmächtigt und
vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die durch ihn angemeldeten
Personen diese Gastaufnahmebedingungen mit an.
1.4.
Eine Unter- oder
Weitervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung der überlassenen
Ferienhäuser an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist
ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vermieterin nicht gestattet.
1.5.
Der Abschluss des
Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages.
2.1. Die TZR&W ist verpflichtet, die Finnhütte für den
gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
2.2. Der Mieter ist verpflichtet, den vertraglich
vereinbarten Preis für die vereinbarte Vertragsdauer zu bezahlen.
Der
Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung gegenüber einer Forderung der TZR&W aufrechnen oder mindern.
3.
Anreise, Abreise
3.1. Die Anreise kann am
Anreisetag ab 15.00 Uhr sowie nach telefonischer Absprache erfolgen.
3.2. Am vereinbarten
Abreisetag ist das Mietobjekt spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann
die
TZR&W über den ihr dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche
Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% und ab 18.01 Uhr 100% des vollen
Logispreises (jeweils gültiger Listenpreis) in Rechnung stellen.
4.
Zahlungsbedingungen
4.1. Mit dem Zugang der
Buchungsbestätigung erhält der Mieter eine Rechnung über den Gesamtpreis.
Davon
sind nach Erhalt der Rechnung 10 % sofort und die verbleibenden 90 % spätestens
4 Wochen vor der Anreise auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten der
TZR&W unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. Die Zahlung
erfolgt durch Überweisung.
4.2. Die angegebenen Preise sind Endpreise inkl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer und schließen alle Nebenkosten ein, soweit keine
anders lautenden Angaben enthalten sind bzw. Leistungen nachträglich vor Ort
dazu gebucht werden.
Im
Gesamtpreis enthalten sind die Bereitstellung von Bettwäsche, das Parken auf
dem in Ziffer 1 genannten Grundstück sowie die Endreinigung des Mietobjektes.
Im Falle der Mitnahme von (Haus-)Tieren durch den Mieter oder durch andere in
den Vertrag einbezogene Personen in das Mietobjekt bzw. auf das Grundstück wird
eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 EUR erhoben.
Kurbeiträge für den Seebadbereich Warnemünde sind nicht enthalten.
5.
Rücktritt des Mieters und Änderung der Leistung/
Stornierungsgebühren
5.1. Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn durch
telefonische oder schriftliche Erklärung gegenüber der TZR&W vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem er bei der TZR&W
eingeht. Die Beweispflicht liegt beim Mieter. Der Rücktritt muss von der TZR&W
bestätigt werden.
5.2. Bei Rücktritt vom Gastaufnahmevertrag
- bis zu 30 Tagen
vor dem Anreisedatum beträgt die Stornierungsgebühr 10 %.
Der
pauschalierte Anspruch der TZR&W auf Zahlung einer Stornierungsgebühr
beträgt
- 29 bis 21 Tage vor Anreisedatum 25 % des
Übernachtungspreises
- 20 bis 11 Tage vor Anreisedatum 40 % des
Übernachtungspreises
- 10 bis
5 Tage vor Anreisedatum 60 % des Übernachtungspreises
- 4 bis 1 Tag vor Anreisedatum 80%
des Übernachtungspreises
- bei Nichtanreise 100 % des Übernachtungspreises.
5.3. Die TZR&W empfiehlt
den Abschluss einer Reisekostenrücktritts- & Reisekostenabruchsversicherung.
5.4. Für jede Änderung des Buchungsdatums oder der
Anzahl der Aufbettungen erhebt die TZR&W eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 5 EUR vom Mieter.
6.
Allgemeines
Für
die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich nur die
Angaben zu den jeweiligen Objekten (Leistungsbeschreibung) und der Inhalt der
Buchungsbestätigung sowie der Rechnung maßgebend. Diese in den
Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für die TZR&W
grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Beherbergungsvertrages geworden
sind.
7.
Anmeldung von Ansprüchen
Eventuelle Ansprüche des Mieters an die TZR&W wegen
nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung oder Mängel am Mietobjekt nebst Inventar
und Zubehör sind unverzüglich der TZR&W oder der Objektbetreuerin
mitzuteilen.
8.
Haftung, Versicherung
8.1. Die TZR&W als Eigentümerin der Finnhütten haftet für
alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Dies betrifft auch den nicht leistungstypischen
Bereich.
Die
TZR&W haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt oder
Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz.
8.2. Der Mieter verpflichtet sich, die Finnhütte nebst
Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln.
Er
ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden
oder das Verschulden seiner Begleiter entstandenen Schaden zu 100% zu ersetzen.
8.3. Der Mieter, seine Begleiter und die von allen
mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Mietobjekt nicht
durch
die TZR&W versichert.
9.
Gerichtsstand
Gerichtsstand
ist der Sitz der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde in Rostock.