Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Finnhütten

1.     Vertragsabschluss
1.1.   Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern, den sog. Finnhütten in Rostock-Markgrafenheide, zur Beherbergung sowie alle weiteren erbrachten Leistungen der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde (nachfolgend: TZR&W) im Rahmen des Beherbergungsvertrages.
1.2.  
Vermieterin ist die TZR&W. Der Mietvertrag wird befristet nach Tagen abgeschlossen. Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet der Mieter der TZR&W den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Buchungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs von der TZR&W bearbeitet. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der TZR&W  zustande oder, falls eine Buchungsbestätigung nicht mehr möglich war, mit der Bereitstellung der Unterkunft durch die TZR&W.
1.3.  
Die Anmeldung erfolgt durch den Mieter auch für alle mit aufgeführten Personen. Der Mieter versichert, für die mit angemeldeten Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die durch ihn angemeldeten Personen diese Gastaufnahmebedingungen mit an.
1.4.  
Eine Unter- oder Weitervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung der überlassenen Ferienhäuser an Dritte sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Vermieterin nicht gestattet.
1.5.  
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

2.     Leistung
2.1. 
Die TZR&W ist verpflichtet, die Finnhütte für den gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.2. 
Der Mieter ist verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Preis für die vereinbarte Vertragsdauer zu bezahlen.
Der Mieter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der TZR&W aufrechnen oder mindern.

 
3.    
Anreise, Abreise
3.1. Die Anreise kann am Anreisetag ab 15.00 Uhr sowie nach telefonischer Absprache erfolgen.
3.2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Mietobjekt spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann
die TZR&W über den ihr dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% und ab 18.01 Uhr 100% des vollen Logispreises (jeweils gültiger Listenpreis) in Rechnung stellen.

 
4.    
Zahlungsbedingungen
4.1. Mit dem Zugang der Buchungsbestätigung erhält der Mieter eine Rechnung über den Gesamtpreis.
Davon sind nach Erhalt der Rechnung 10 % sofort und die verbleibenden 90 % spätestens 4 Wochen vor der Anreise auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten der TZR&W unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung.
4.2. Die angegebenen Preise sind Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und schließen alle Nebenkosten ein, soweit keine anders lautenden Angaben enthalten sind bzw. Leistungen nachträglich vor Ort dazu gebucht werden.
Im Gesamtpreis enthalten sind die Bereitstellung von Bettwäsche, das Parken auf dem in Ziffer 1 genannten Grundstück sowie die Endreinigung des Mietobjektes.
Im Falle der Mitnahme von (Haus-)Tieren durch den Mieter oder durch andere in den Vertrag einbezogene Personen in das Mietobjekt bzw. auf das Grundstück wird eine einmalige Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 EUR erhoben.
Kurbeiträge für den Seebadbereich Warnemünde sind nicht enthalten.

 
5.    
Rücktritt des Mieters und Änderung der Leistung/ Stornierungsgebühren
5.1. 
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn durch telefonische oder schriftliche Erklärung gegenüber der TZR&W vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem er bei der TZR&W eingeht. Die Beweispflicht liegt beim Mieter. Der Rücktritt muss von der TZR&W bestätigt werden.
5.2. 
Bei Rücktritt vom Gastaufnahmevertrag 
        - bis zu 30 Tagen vor dem Anreisedatum beträgt die Stornierungsgebühr 10 %.

Der pauschalierte Anspruch der TZR&W auf Zahlung einer Stornierungsgebühr beträgt
        - 29 bis 21 Tage vor Anreisedatum 25 % des Übernachtungspreises
        - 20 bis 11 Tage vor Anreisedatum 40 % des Übernachtungspreises
        - 10 bis   5 Tage vor Anreisedatum 60 % des Übernachtungspreises
        -  4 bis   1 Tag vor Anreisedatum 80% des Übernachtungspreises
        - bei Nichtanreise  100 % des Übernachtungspreises.
5.3. Die TZR&W empfiehlt den Abschluss einer Reisekostenrücktritts- & Reisekostenabruchsversicherung.
5.4. Für jede Änderung des Buchungsdatums oder der Anzahl der Aufbettungen erhebt die TZR&W eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EUR vom Mieter.

 
6.    
Allgemeines
Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich nur die Angaben zu den jeweiligen Objekten (Leistungsbeschreibung) und der Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der Rechnung maßgebend. Diese in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für die TZR&W grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Beherbergungsvertrages geworden sind.

 
7.    
Anmeldung von Ansprüchen
Eventuelle Ansprüche des Mieters an die TZR&W wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung oder Mängel am Mietobjekt nebst Inventar und Zubehör sind unverzüglich der TZR&W oder der Objektbetreuerin mitzuteilen.

 
8.     Haftung, Versicherung
8.1. 
Die TZR&W als Eigentümerin der Finnhütten haftet für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies betrifft auch den nicht leistungstypischen Bereich.
Die TZR&W haftet nicht für Störungen infolge höherer Gewalt oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz.
8.2. 
Der Mieter verpflichtet sich, die Finnhütte nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln.
Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter entstandenen Schaden zu 100% zu ersetzen.
8.3. 
Der Mieter, seine Begleiter und die von allen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Mietobjekt nicht
durch die TZR&W versichert.

 
9.    
Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde in Rostock.