Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Schweriner Hof,
(Beherbergungsgewerbe).
1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines
Zimmers oder einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt
wurde.
2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast Zimmer oder eine Ferienwohnung
in einwandfreier Beschaffenheit und nach marktüblichen Gepflogenheiten
zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft
zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist,
das zugesagte Zimmer oder die Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung
zu stellen.
3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
den folgenden Teil des vereinbarten Preises zu zahlen: 95% des Preises bei Ferienwohnungen,
80% des Preises bei Übernachtung mit Frühstück, 70% des Preises
bei Übernachtung mit Teilverpflegung, 60% des Preises bei Übernachtung
mit Vollpension.
4. Stornogebühren ab 31 Tage vor Anreisetag = kostenfrei. 22 bis 30 Tage=25
% des ermittelten Gesamtpreises. 14 bis 21 Tage=50 % des ermittelten Gesamtpreises.
Bis 13 Tage=80 % des ermittelten Gesamtpreises
5. An- und Abreisetag gelten als Miettag und werden als solcher berechnet. Am
Anreisetag stehen dem Gast das bestellte Zimmer oder die Ferienwohnung ab 14.30Uhr
zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das Zimmer oder die Ferienwohnung
bis 11 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, es für den
nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
6. Die angegebenen Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Letztlich maßgeblich
ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis.
7. Erfüllungsort ist Kühlungsborn, Gerichtsstand Bad Doberan. Gegenseitige
Kontaktaufnahme und Vertragsabschluß ist ausschließlich Angelegenheit
von Gast und Vermieter.
Hotel Schweriner Hof
Ostseebad
Kühlungsborn