Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Schweriner Hof,
(Beherbergungsgewerbe).


1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers oder einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde.


2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast Zimmer oder eine Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit und nach marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, das zugesagte Zimmer oder die Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.


3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den folgenden Teil des vereinbarten Preises zu zahlen: 95% des Preises bei Ferienwohnungen, 80% des Preises bei Übernachtung mit Frühstück, 70% des Preises bei Übernachtung mit Teilverpflegung, 60% des Preises bei Übernachtung mit Vollpension.


4. Stornogebühren ab 31 Tage vor Anreisetag = kostenfrei. 22 bis 30 Tage=25 % des ermittelten Gesamtpreises. 14 bis 21 Tage=50 % des ermittelten Gesamtpreises. Bis 13 Tage=80 % des ermittelten Gesamtpreises


5. An- und Abreisetag gelten als Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag stehen dem Gast das bestellte Zimmer oder die Ferienwohnung ab 14.30Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das Zimmer oder die Ferienwohnung bis 11 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.


6. Die angegebenen Preise entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Letztlich maßgeblich ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte und bestätigte Preis.


7. Erfüllungsort ist Kühlungsborn, Gerichtsstand Bad Doberan. Gegenseitige Kontaktaufnahme und Vertragsabschluß ist ausschließlich Angelegenheit von Gast und Vermieter.


Hotel Schweriner Hof


Ostseebad Kühlungsborn