1. Vertragsabschluß
Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung wird die Buchung für Sie
rechtsverbindlich.
1.2 Für die vertraglichen Verpflichtungen aller im Buchungsvertrag aufgeführten
Personen steht der Gast/Mieter ein.
1.3 Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag aufgeführten Personenzahl
bewohnt werden.
Im Falle einer Mehrbelegung sind wir berechtigt, eine zusätzliche Vergütung
für den Zeitraum der
Mehrbelegung zu verlangen.
1.4 Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss leisten Sie eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
Mietpreises.
2.2 Der restliche Mietpreis wird 14 Tage von Ihrer Anreise fällig. Bei
kurzfristigen Buchungen zahlen Sie den gesamten Mietpreis nach Zugang des Mietvertrages
oder direkt bei der Anreise.
2.3 Wenn Sie bis zum Reiseantritt den Mietpreis nicht vollständig bezahlt
haben, gilt dies
als Rücktritt. Wir können dann als Entschädigung die entsprechende
Rücktrittsgebühr verlangen.
3. Leistungen
3.1 Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich
die Angaben
in der gültigen Preisliste und Ihrem Mietvertrag maßgebend.
3.2. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes sowie die
Nutzung der
dazugehörigen Außenanlagen und des Inventars.
3.3 Handtücher und Bettwäsche für den persönlichen Bedarf
sind mitzubringen, können aber
auch gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der
Zugang der Rücktrittserklärung – möglichst schriftlich
– beim Vermieter
4.2 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder nimmt er die Ferienwohnung
ohne
Rücktrittserklärung nicht in Anspruch, so kann der Vermieter die folgenden
Rücktritts-
gebühren verlangen:
Bei Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
Bei Rücktritt ab 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
Bei Rücktritt ab 59 bis 35. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
Bei Rücktritt vom 34. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
Zusätzlich wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €
25,00 fällig.
Tritt der Mieter später zurück oder nimmt er die Ferienwohnung nicht
in Anspruch, so hat er
den gesamten Reisepreis zu entrichten, falls kein Ersatzmieter gefunden wird.
4.3 Gelingt es dem Vermieter, einen anderen Kunden für denselben Zeitraum
und zu denselben
Bedingungen zu finden, so werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich
10 % des Reisepreises
berechnet.
4.4 Bis zum Mietbeginn können Sie verlangen, dass eine dritte Person in
Ihre Rechte und Pflichten
aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf hierzu einer schriftlichen Mitteilung
an uns (Umbuchung).
4.5 Mit der Bestätigung der Teilnehmeränderung durch uns tritt der
neue Teilnehmer in Ihrer Rechte
und Pflichten aus dem Mietvertrag ein. Für die erforderliche Bestätigung
der Umbuchung berechnen
wir Ihnen Pauschalkosten in Höhe von € 25.00.
4.6 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
5.1 Wir können den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Mieter
oder eine der mitreisenden Personen sich trotz Abmahnung durch uns in störender
oder
zerstörerischer Weise verhält und eine Fortsetzung des Mietvertrages
uns oder anderen Gästen
nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf Miete
5.2 Die Kündigung des Mietvertrages ist uns möglich, wenn die Durchführung
durch höhere
Gewalt (z.B.Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Feuer etc.) erheblich
beeinträchtigt
erschwert oder gefährdet wird. Wir zahlen dann den eingezahlten Mietpreis
unverzüglich
zurück, können jedoch für die erbrachten Leistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
7. Haftung
7.1 Unsere vertragliche Haftung auf Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf insgesamt den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein
Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wurde.
7.2 Der Unterzeichnende des Mietvertrages haftet uns gegenüber für
die pflegliche Behandlung der Ferienwohnung und eventuelle Sachschäden.
8. Geltendmachen
von Ansprüchen
Ansprüche aus dem Mietvertrag, die nicht vor Ort erfüllt werden konnten,
sind innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vereinbarten Mietende gegenüber uns geltend zu machen, andernfalls
erlöschen sie. Die Anspruchs-
anmeldung sollte in Ihrem eigenen Interesse unbedingt schriftlich erfolgen.
Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Leistung verjähren in dem Fall
sechs Monate nach Mietende. Ansprüche aus
unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
9. Übernahme
und Nutzung der Ferienwohnung
9.1 Die Ferienwohnung können Sie am Anreisetag zwischen 15.00 und 18.00
Uhr übernehmen. Außerhalb dieser Zeit ist eine Anreise nach vorheriger
Vereinbarung möglich. Am Abreisetag bitten wir die Ferienwohnung
bis 10.00 Uhr zu räumen. Die Vermittlung „Ostsee-Steilküste
übernimmt die Wohnung und die Schlüssel von Ihnen. Anreise und Abreisetag
zählen bei der Berechnung der Miete als ein Tag.
9.2 Wir sind nach der geltenden Satzung der Gemeinde Rerik verpflichtet, von
unseren Gästen die örtliche
Kurtaxe einzuziehen und an die Gemeinde weiterzuleiten.
9.3 Die Ferienwohnung ist aufgeräumt zu hinterlassen. Reinigungsgeräte
sind vorhanden. Wir nehmen die
Endreinigung vor. Falls Verschmutzungen von mehr als üblichem Maß
eingetreten sind, können wir von Ihnen
eine zusätzliche Reinigungsgebühr verlangen.
9.5. Der Mieter hat das Objekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu
tragen, dass auch seine
Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten.
Er verpflichtet sich, alle entstandenen
Schäden – auch unverschuldete- unverzüglich dem Vermieter oder
Verwalter der Ferienwohnung anzuzeigen.
Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet
oder aus anderen Gründen zu vertreten hat.
10. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
ist Sitz des Vermittlers, soweit gesetzlich zulässig. Sofern eine Bestimmung
unwirksam ist oder werden
sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Ergänzungen und Änderungen der
Mietbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Veränderungen
der Schriftform.