Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen Pietzarka, Objekte „Am kleinen Krebssee“ und „Zur alten Räucherei“

1. Buchung
Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, Online (Online-Buchung) oder per E-Mail erfolgen kann, schließt der Gast einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab.
Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbetätigung zustande. Beherbergungsvertrag und Buchungsbetätigung bedürfen keiner bestimmten Form. Bei Online-Buchung ist die Buchungsbestätigung nach der Buchung gleich selbst auszudrucken. Bei Anreisen, die innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung erfolgen, wird auf eine schriftliche Buchungsbestätigung verzichtet. Die Bestätigung erfolgt in dem Fall mündlich. Ausgenommen bei Online-Buchungen.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung aufgeführten Personen. Sämtliche Personen werden dann Vertragspartner. Der Vertrag gilt in der Ihnen zugesandten oder Ihnen im Internet bekannt gegebenen Form und inhaltlichem Umfang. Nebenabreden und Änderungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

2. Reservierung
Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zu einem kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht ausdrücklich (schriftlich) getroffen worden, kommt ein Beherbergungsvertrag zustande.
Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart worden, so hat sich der Gast zu einem festgelegten Zeitpunkt zu melden, um zu buchen. Tut er dies nicht, entfällt zu diesem Zeitpunkt jeglicher Anspruch.

3. Rücktritt
Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Bei Stornierung des Beherbergungsvertrages gelten folgende Fristen und Kostensätze: bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %, mindestens jedoch 30 Euro
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
Wird der Beherbergungsvertrag 30 Tage oder kürzer vor Anreisetermin ganz oder teilweise storniert oder es erfolgt ohne Stornierung einfach keine Anreise, hat der Vermieter einen Rechtsanspruch auf volle Vergütung abzüglich der entfallenden Aufwendungen in Höhe von 10 %.
Bei Überbuchung oder ähnlich wichtigen Gründen ist eine Stornierung durch den Vermieter möglich. Bereits getätigte Zahlungen werden in dem Fall erstattet. Nach Möglichkeit bietet der Vermieter dem Gast eine alternative Ferienunterkunft in Form einer Vermittlung an. Der Gast verzichtet ausdrücklich auf eventuelle Entschädigungen.
Bei vorzeitiger Abreise werden die entfallenen Aufwendungen (Betriebskosten) in Höhe von 10 % zurückerstattet. Die Rückerstattung ist schriftlich zu vereinbaren. Die Rückzahlung erfolgt bargeldlos.

4. Bezahlung
Nach erfolgter Buchung ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung beträgt 30% des Mietpreises, mindestens jedoch 30 Euro.
Die Anzahlung ist innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu leisten. Die Frist beginnt mit Eingang der Buchungsbestätigung (bei Online-Buchung sofort). Sollte die Anzahlung aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, ist dies dem Vermieter umgehend mitzuteilen.

Sollte die Anreise innerhalb von 7 Tagen nach Buchung erfolgen, ist bis 4 Tage vor Anreise der komplette Mietpreis zu überweisen. Bei Buchungen mit Anreise innerhalb von 3 Tagen ist der Gesamtpreis zuzüglich eventueller Endreinigungsgebühr sowie Kaution bei Anreise zu zahlen. Mit Zustimmung des Vermieters kann auf die Anzahlung verzichtet werden.

Zahlungen können nur in bar oder per Überweißung vorgenommen werden. Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen. Auf der Überweißung ist in dem Feld „Verwendungszweck“ folgender Eintrag erforderlich: FEWO „Name der FEWO“, „Name des Gastes“.
Der Vermieter weist darauf hin, dass in dem vereinbarten Entgelt nicht die ortsübliche Kurtaxe enthalten ist. Diese muss gesondert entrichtet werden.

5. An- und Abreise
Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16.00 Uhr (Sa, So und Feiertage ab 15.00 Uhr). Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, hat der Gast den Vermieter vorab darüber telefonisch zu informieren. Eine Anreise vor 15.00 Uhr ist nach Absprache mit dem Vermieter evtl. möglich.
Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 10.00 Uhr zu räumen. Mit Zustimmung des Vermieters kann der Abreise-Zeitpunkt verlegt werden. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

6. Die Ferienwohnungen
Die Ferienwohnungen werden in einem ordentlichen und sauberen Zustand vom Vermieter an den Gast übergeben und sind ebenso zu verlassen. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, eine Sonderreinigungsgebühr in Rechnung zu stellen. Diese beträgt in der Regel 35 €. Das trifft auch zu, wenn bereits eine Endreinigung berechnet wurde.

Die Ferienwohnungen sind allesamt Nichtraucherwohnungen. Das Rauchen im gesamten Haus ist nicht gestattet! Bei Zuwiderhandlung sind ebenfalls 35 € pro Vorfall zu zahlen.
Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes erlaubt. Zigarettenreste sind ordnungsgemäß in Aschenbecher oder Mülltonne zu entsorgen.

Das Umstellen oder Verrücken von Möbeln in der Ferienwohnung bzw. die Nutzung von Wohnungsmöbeln außerhalb des Hauses ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann in diesem Fall eine besondere Reinigungs- bzw. Abnutzungsgebühr in entsprechender Höhe verlangen. Die Programmierung der TV-Anlage ist nicht zu verändern!

Nasse Wäsche und nasse Handtücher können auf dem Wäscheplatz oder auf dem Wäscheständer zum trocknen aufgehängt werden. Das Ablegen nasser Kleidung auf Einrichtungsgegenstände zum trocknen ist nicht gestattet. Wäschebügel dürfen nicht über Tür- oder Fensterrahmen gehängt werden.

Sollte es zu Schäden in der Ferienwohnung kommen (egal, welcher Art), ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Gast haftet für die von Ihm verursachten bzw. zu verantwortenden Schäden. Schäden, die vom Gast verursacht wurden, die einem Totalschaden gleich kommen, sind in Höhe des vollen Wiederbeschaffungspreises zu zahlen (einschließlich evtl. entstehenden Kosten für Entsorgung, Transport und Aufstellungskosten).
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist dies der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist Name und Anschrift der Versicherung sowie die Versicherungsnummer mitzuteilen. Bei Schäden, die einem Totalschaden gleich kommen, ist in diesem Fall vom Gast die Differenz zwischen dem von der Versicherung bezahlten Zeitwert und dem Wiederbeschaffungspreis zu zahlen. Der Vermieter behält sich vor, im Streitfall auf Kosten des Schadenverursachers einen Gutachter zu bestellen.

Die Ferienwohnung gilt erst als durch den Gast ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben, wenn dies schriftlich bestätigt worden ist. Sollte der Gast ohne diese Bestätigung abreisen, ist er verpflichtet, eventuell nach seiner Abreise festgestellte Schäden zu begleichen.

7. Mitnahme von Tieren
Tiere sind in den Ferienwohnungen grundsätzlich nicht erlaubt. Sollte der Vermieter im Einzelfall doch der Unterbringung eines Tieres zustimmen, so muss die Zustimmung ausdrücklich und schriftlich erfolgen.

8. Sicherheitsbestimmungen
Im Haus und auf dem Grundstück ist die Hausordnung einzuhalten. Dazu zählt u. a., Radio und Fernseher so einzustellen, dass niemand belästigt wird.

Für die Benutzung privater Verkehrsflächen gilt die StVO/StVzO. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für auf seinem Grundstück an den Fahrzeugen entstandene Schäden jeglicher Art. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Je Ferienwohnung wird durch den Vermieter ein KfZ-Stellplatz zur Verfügung gestellt.

Gemeinschaftsräume (z. B. Flur) und Erholungsflächen im Freien können je nach Buchungsart und Belegung auch von anderen Gästen genutzt werden. Lassen Sie bitte keine persönlichen Gegenstände in den Räumen oder im Freien liegen. Verschließen Sie bitte immer die Tür zu Ihrer Ferienwohnung. Beim Verlassen des Hauses ist die Haustür fest ins Schloss zu ziehen, die Fenster sind zu schließen.
Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Gast hat die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

9. Mieter
Die Ferienwohnungen dürfen nur von den auf der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Wollen mehrere Personen die Ferienwohnung nutzen, so sind sämtliche Personen mit vollständigem Namen und vollständiger Anschrift anzugeben. Sämtliche Personen werden dann Vertragspartner.
Soll eine Ferienwohnung nach Zusage des Vermieters von mehr Personen, als vorher vereinbart, benutzt werden, ist für diese ein Entgelt zu zahlen. Der Empfang von Besuch für einen mehr als kurzzeitigen Aufenthalt in der Ferienwohnung und auf den angeschlossenen Freiflächen auf dem Gelände des Vermieters ist nicht zulässig.

Es ist nicht zulässig, dass der Gast die Ferienwohnung oder Teile davon selbst anderen Dritten ohne Einverständnis des Vermieters überlässt. Sollte dem Vermieter ein solcher vertragswidriger Gebrauch bekannt werden, kann er von seinem Hausrecht gegenüber diesen Dritten Gebrauch machen. Der Vermieter ist in einem solchen Fall weiterhin dazu berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Gast hat in diesem Fall die Ferienwohnung unverzüglich zu räumen. Eine Erstattung von anteiligem Nutzungsentgelt ist ausgeschlossen.

Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen „Am kleinen Krebssee“ und Ferienwohnungen „Zur alten Räucherei“ einverstanden. Die Einverständniserklärung bekundet der Gast mit der Buchung. (Abschnitt 1. Buchung)

Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen am Mietobjekt kündigen. Er hat zuvor dem Vermieter im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Vermieter verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Vermieter erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit des weiteren Aufenthalts muss jedoch in der Sache des Mietobjektes begründet sein.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
Der Gast kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Amtsgericht Wolgast bzw. dessen Nachfolger.

11. Vermieter
Bei Verstößen gegen die AGB`s / Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, dass Mietverhältnis sofort fristlos zu Kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
Klagen des Vermieters gegen den Gast erfolgen am Sitz des Vermieters. Amtsgericht Wolgast.
Berechtige Mängel an den Mietobjekten sollen nach Möglichkeit an Werktagen, ausgenommen an Samstagen, innerhalb von 24 Std. beseitigt oder ein Ersatz angeboten werden. Eventuelle Rückzahlungen durch den Vermieter erfolgen grundsätzlich bargeldlos per Überweisung. Der Gast hat zu diesem Zweck seine Bankverbindung zur Verfügung zu stellen.

12. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution zu verlangen. Diese beträgt in der Regel 50 Euro.
Wird eine Kaution verlangt, steht dies in der Mietvereinbarung (Buchungsbetätigung, Beherbergungsvertrag). Die Kaution ist dann spätestens bei Anreise zu zahlen. Der Gast erhält einen Zahlungsbeleg über die Höhe der Kaution. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt bargeldlos per Überweisung. Der Mieter stellt dazu seine Bankverbindung zur Verfügung.
Der Vermieter behält die Kaution ein, bzw. verrechnet diese insbesondere in dem Fall, wenn es zu Beschädigungen gekommen ist, es Forderungen nach Abschnitt 6, 7 oder 9 gibt oder wenn Verstöße gegen die Hausordnung vorliegen.

13. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig seien oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von Ihnen bedacht worden wäre.
Alle Rechte liegen bei den Urhebern.