1. Buchung
Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, Online (Online-Buchung)
oder per E-Mail erfolgen kann, schließt der Gast einen Beherbergungsvertrag
verbindlich ab.
Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbetätigung zustande. Beherbergungsvertrag
und Buchungsbetätigung bedürfen keiner bestimmten Form. Bei Online-Buchung
ist die Buchungsbestätigung nach der Buchung gleich selbst auszudrucken.
Bei Anreisen, die innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung erfolgen, wird auf
eine schriftliche Buchungsbestätigung verzichtet. Die Bestätigung
erfolgt in dem Fall mündlich. Ausgenommen bei Online-Buchungen.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung
aufgeführten Personen. Sämtliche Personen werden dann Vertragspartner.
Der Vertrag gilt in der Ihnen zugesandten oder Ihnen im Internet bekannt gegebenen
Form und inhaltlichem Umfang. Nebenabreden und Änderungen bedürfen
grundsätzlich der Schriftform.
2. Reservierung
Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zu einem kostenlosen Rücktritt
berechtigen, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit
dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht ausdrücklich
(schriftlich) getroffen worden, kommt ein Beherbergungsvertrag zustande.
Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart worden, so hat sich der Gast
zu einem festgelegten Zeitpunkt zu melden, um zu buchen. Tut er dies nicht,
entfällt zu diesem Zeitpunkt jeglicher Anspruch.
3. Rücktritt
Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Bei Stornierung des Beherbergungsvertrages gelten folgende Fristen und Kostensätze:
bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %, mindestens jedoch 30 Euro
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises.
Wird der Beherbergungsvertrag 30 Tage oder kürzer vor Anreisetermin ganz
oder teilweise storniert oder es erfolgt ohne Stornierung einfach keine Anreise,
hat der Vermieter einen Rechtsanspruch auf volle Vergütung abzüglich
der entfallenden Aufwendungen in Höhe von 10 %.
Bei Überbuchung oder ähnlich wichtigen Gründen ist eine Stornierung
durch den Vermieter möglich. Bereits getätigte Zahlungen werden in
dem Fall erstattet. Nach Möglichkeit bietet der Vermieter dem Gast eine
alternative Ferienunterkunft in Form einer Vermittlung an. Der Gast verzichtet
ausdrücklich auf eventuelle Entschädigungen.
Bei vorzeitiger Abreise werden die entfallenen Aufwendungen (Betriebskosten)
in Höhe von 10 % zurückerstattet. Die Rückerstattung ist schriftlich
zu vereinbaren. Die Rückzahlung erfolgt bargeldlos.
4. Bezahlung
Nach erfolgter Buchung ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung
beträgt 30% des Mietpreises, mindestens jedoch 30 Euro.
Die Anzahlung ist innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu leisten. Die Frist beginnt
mit Eingang der Buchungsbestätigung (bei Online-Buchung sofort). Sollte
die Anzahlung aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, ist dies dem Vermieter
umgehend mitzuteilen.
Sollte die Anreise innerhalb von 7 Tagen nach Buchung erfolgen, ist bis 4 Tage vor Anreise der komplette Mietpreis zu überweisen. Bei Buchungen mit Anreise innerhalb von 3 Tagen ist der Gesamtpreis zuzüglich eventueller Endreinigungsgebühr sowie Kaution bei Anreise zu zahlen. Mit Zustimmung des Vermieters kann auf die Anzahlung verzichtet werden.
Zahlungen können nur in bar oder per Überweißung
vorgenommen werden. Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen. Auf der Überweißung
ist in dem Feld „Verwendungszweck“ folgender Eintrag erforderlich:
FEWO „Name der FEWO“, „Name des Gastes“.
Der Vermieter weist darauf hin, dass in dem vereinbarten Entgelt nicht die ortsübliche
Kurtaxe enthalten ist. Diese muss gesondert entrichtet werden.
5. An- und Abreise
Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 16.00 Uhr (Sa, So und Feiertage ab 15.00
Uhr). Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, hat der Gast den Vermieter
vorab darüber telefonisch zu informieren. Eine Anreise vor 15.00 Uhr ist
nach Absprache mit dem Vermieter evtl. möglich.
Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 10.00 Uhr zu räumen. Mit Zustimmung
des Vermieters kann der Abreise-Zeitpunkt verlegt werden. Der Vermieter behält
sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
6. Die Ferienwohnungen
Die Ferienwohnungen werden in einem ordentlichen und sauberen Zustand vom Vermieter
an den Gast übergeben und sind ebenso zu verlassen. Bei außergewöhnlicher
Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, eine Sonderreinigungsgebühr
in Rechnung zu stellen. Diese beträgt in der Regel 35 €. Das trifft
auch zu, wenn bereits eine Endreinigung berechnet wurde.
Die Ferienwohnungen sind allesamt Nichtraucherwohnungen. Das
Rauchen im gesamten Haus ist nicht gestattet! Bei Zuwiderhandlung sind ebenfalls
35 € pro Vorfall zu zahlen.
Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes erlaubt. Zigarettenreste
sind ordnungsgemäß in Aschenbecher oder Mülltonne zu entsorgen.
Das Umstellen oder Verrücken von Möbeln in der Ferienwohnung bzw. die Nutzung von Wohnungsmöbeln außerhalb des Hauses ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann in diesem Fall eine besondere Reinigungs- bzw. Abnutzungsgebühr in entsprechender Höhe verlangen. Die Programmierung der TV-Anlage ist nicht zu verändern!
Nasse Wäsche und nasse Handtücher können auf dem Wäscheplatz oder auf dem Wäscheständer zum trocknen aufgehängt werden. Das Ablegen nasser Kleidung auf Einrichtungsgegenstände zum trocknen ist nicht gestattet. Wäschebügel dürfen nicht über Tür- oder Fensterrahmen gehängt werden.
Sollte es zu Schäden in der Ferienwohnung kommen (egal,
welcher Art), ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Der Gast haftet
für die von Ihm verursachten bzw. zu verantwortenden Schäden. Schäden,
die vom Gast verursacht wurden, die einem Totalschaden gleich kommen, sind in
Höhe des vollen Wiederbeschaffungspreises zu zahlen (einschließlich
evtl. entstehenden Kosten für Entsorgung, Transport und Aufstellungskosten).
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist dies der Versicherung zu melden.
Dem Vermieter ist Name und Anschrift der Versicherung sowie die Versicherungsnummer
mitzuteilen. Bei Schäden, die einem Totalschaden gleich kommen, ist in
diesem Fall vom Gast die Differenz zwischen dem von der Versicherung bezahlten
Zeitwert und dem Wiederbeschaffungspreis zu zahlen. Der Vermieter behält
sich vor, im Streitfall auf Kosten des Schadenverursachers einen Gutachter zu
bestellen.
Die Ferienwohnung gilt erst als durch den Gast ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben, wenn dies schriftlich bestätigt worden ist. Sollte der Gast ohne diese Bestätigung abreisen, ist er verpflichtet, eventuell nach seiner Abreise festgestellte Schäden zu begleichen.
7. Mitnahme von Tieren
Tiere sind in den Ferienwohnungen grundsätzlich nicht erlaubt. Sollte der
Vermieter im Einzelfall doch der Unterbringung eines Tieres zustimmen, so muss
die Zustimmung ausdrücklich und schriftlich erfolgen.
8. Sicherheitsbestimmungen
Im Haus und auf dem Grundstück ist die Hausordnung einzuhalten. Dazu zählt
u. a., Radio und Fernseher so einzustellen, dass niemand belästigt wird.
Für die Benutzung privater Verkehrsflächen gilt die StVO/StVzO. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für auf seinem Grundstück an den Fahrzeugen entstandene Schäden jeglicher Art. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Je Ferienwohnung wird durch den Vermieter ein KfZ-Stellplatz zur Verfügung gestellt.
Gemeinschaftsräume (z. B. Flur) und Erholungsflächen
im Freien können je nach Buchungsart und Belegung auch von anderen Gästen
genutzt werden. Lassen Sie bitte keine persönlichen Gegenstände in
den Räumen oder im Freien liegen. Verschließen Sie bitte immer die
Tür zu Ihrer Ferienwohnung. Beim Verlassen des Hauses ist die Haustür
fest ins Schloss zu ziehen, die Fenster sind zu schließen.
Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen
ausgetauscht. Der Gast hat die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
9. Mieter
Die Ferienwohnungen dürfen nur von den auf der Buchung aufgeführten
Personen benutzt werden. Wollen mehrere Personen die Ferienwohnung nutzen, so
sind sämtliche Personen mit vollständigem Namen und vollständiger
Anschrift anzugeben. Sämtliche Personen werden dann Vertragspartner.
Soll eine Ferienwohnung nach Zusage des Vermieters von mehr Personen, als vorher
vereinbart, benutzt werden, ist für diese ein Entgelt zu zahlen. Der Empfang
von Besuch für einen mehr als kurzzeitigen Aufenthalt in der Ferienwohnung
und auf den angeschlossenen Freiflächen auf dem Gelände des Vermieters
ist nicht zulässig.
Es ist nicht zulässig, dass der Gast die Ferienwohnung oder Teile davon selbst anderen Dritten ohne Einverständnis des Vermieters überlässt. Sollte dem Vermieter ein solcher vertragswidriger Gebrauch bekannt werden, kann er von seinem Hausrecht gegenüber diesen Dritten Gebrauch machen. Der Vermieter ist in einem solchen Fall weiterhin dazu berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Gast hat in diesem Fall die Ferienwohnung unverzüglich zu räumen. Eine Erstattung von anteiligem Nutzungsentgelt ist ausgeschlossen.
Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen „Am kleinen Krebssee“ und Ferienwohnungen „Zur alten Räucherei“ einverstanden. Die Einverständniserklärung bekundet der Gast mit der Buchung. (Abschnitt 1. Buchung)
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt
die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz
oder teilweise entfallen.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen
am Mietobjekt kündigen. Er hat zuvor dem Vermieter im Rahmen der Mängelanzeige
eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe
unmöglich ist, vom Vermieter verweigert wird oder die sofortige Kündigung
durch ein besonderes, dem Vermieter erkennbares Interesse des Gastes sachlich
gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des
Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit des weiteren Aufenthalts
muss jedoch in der Sache des Mietobjektes begründet sein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Vermieter findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
Der Gast kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen. Amtsgericht Wolgast
bzw. dessen Nachfolger.
11. Vermieter
Bei Verstößen gegen die AGB`s / Hausordnung ist der Vermieter berechtigt,
dass Mietverhältnis sofort fristlos zu Kündigen. Ein Rechtsanspruch
auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
Klagen des Vermieters gegen den Gast erfolgen am Sitz des Vermieters. Amtsgericht
Wolgast.
Berechtige Mängel an den Mietobjekten sollen nach Möglichkeit an Werktagen,
ausgenommen an Samstagen, innerhalb von 24 Std. beseitigt oder ein Ersatz angeboten
werden. Eventuelle Rückzahlungen durch den Vermieter erfolgen grundsätzlich
bargeldlos per Überweisung. Der Gast hat zu diesem Zweck seine Bankverbindung
zur Verfügung zu stellen.
12. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution zu verlangen. Diese beträgt in
der Regel 50 Euro.
Wird eine Kaution verlangt, steht dies in der Mietvereinbarung (Buchungsbetätigung,
Beherbergungsvertrag). Die Kaution ist dann spätestens bei Anreise zu zahlen.
Der Gast erhält einen Zahlungsbeleg über die Höhe der Kaution.
Die Rückzahlung der Kaution erfolgt bargeldlos per Überweisung. Der
Mieter stellt dazu seine Bankverbindung zur Verfügung.
Der Vermieter behält die Kaution ein, bzw. verrechnet diese insbesondere
in dem Fall, wenn es zu Beschädigungen gekommen ist, es Forderungen nach
Abschnitt 6, 7 oder 9 gibt oder wenn Verstöße gegen die Hausordnung
vorliegen.
13. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig seien
oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen
durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen
Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger
Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke
herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die
Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken,
die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem
Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von Ihnen
bedacht worden wäre.
Alle Rechte liegen bei den Urhebern.