Allgemeine Vertragsbedingungen

1 Geltung der Bedingungen
1.1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Meer-Ferienwohnungen regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen.
1.2 Meer-Ferienwohnungen tritt ausschließlich als Vermittler für Eigentümer von Ferienimmobilien auf. Vertragspartner des Kunden bei Abschluss einer Buchung ist somit der Eigentümer der Ferienimmobilie.
1.3 Kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Eigentümer zustande, können zusätzlich Allgemeine Vertragsbedingungen des Eigentümers Anwendung finden.

2 Abschluss des Mietvertrages
2.1 Die vom Vermittler veröffentlichen Angebote stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2.2 Mit der Anmeldung, die telefonisch, postalisch, per E-Mail oder online erfolgen kann, bietet der Kunde Meer-Ferienwohnungen den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der Kunde bindet sich an sein Angebot bis zur schriftlichen Zusage oder Absage von Meer-Ferienwohnungen.
2.3 Der Mietvertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Meer-Ferienwohnungen zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informiert Meer-Ferienwohnungen den Kunden durch Übersendung der Buchungsbestätigung/Rechnung, die innerhalb von 5 Tagen nach der Anmeldung erfolgt.
2.4 Die Korrektur der Buchungsbestätigung/Rechnung von Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck-, Rechen- oder Zuordnungsfehlern sowie aufgrund an bzw. von Meer-Ferienwohnungen nicht korrekt übermittelte Preise und Kapazitäten, bleibt Meer-Ferienwohnungen vorbehalten.
2.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, hält sich Meer-Ferienwohnungen an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, sofern der Kunde die Annahme in dieser Frist nicht verweigert.
2.6 Der Kunde hat Meer-Ferienwohnungen zu kontaktieren, wenn er die Buchungsbestätigung/Rechnung nicht spätestens 5 Tage nach der Anmeldung erhalten hat.
2.7 Liegen dem Kunden die Allgemeinen Vertragsbedingungen bei der Anmeldung nicht vor, übersendet Meer-Ferienwohnungen diese mit der Buchungsbestätigung/Rechnung.

3 Bezahlung
3.1 Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird die vereinbarte und auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20% von dem Gesamtpreis der Rechnung, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
3.2 Bei kurzfristigen Buchungen, die erst 42 Tage und weniger vor dem vereinbarten Ankunftstermin getätigt werden, ist der gesamte Betrag spätestens 7 Tage nach Ausstellen der Buchungsbestätigung/Rechnung zu zahlen.
3.3 Die Beträge sind ohne Abzug auf das angegebene Konto von Meer-Ferienwohnungen zu überweisen. Ohne vollständige Zahlung des Mietpreises hat der Kunde keinen Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen.
3.4 Wenn der Kunde Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leistet und Meer-Ferienwohnungen deshalb mahnen muss, ist Meer-Ferienwohnungen berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,- Euro zu erheben.
3.5 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt Meer-Ferienwohnungen dies zur Auflösung des Mietvertrages und zur Berechnung von Schadenersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen.
3.6 Die Nebenkosten incl. Endreinigung, Kosten für das Wäschepaket und Kurtaxe werden in der Regel vor Ort mit dem Hausverwalter bei der Übergabe der Wohnung abgerechnet, sofern auf der Buchungsbestätigung nicht etwas anderes deklariert ist.

4 Leistungen und Preise
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistung des Eigentümers ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung und evtl. weiterer Leistungsbeschreibungen (z.B. auf der Internetseite des Vermittlers www.meer-ferienwohnungen.de, als Werbeprospekt, Zeitungsinserat oder Internet-Angebot). Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
4.2 Nimmt der Kunde Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises.4.3 Meer-Ferienwohnungen weist darauf hin, dass veröffentlichte Bilder ggfs. lediglich Einrichtungsbeispiele darstellen können und Grundrisse einer Ferienimmobilie ggfs. ebenfalls beispielhaft dargestellt werden.
4.4 Die Mietreise für die gebuchte Ferienimmobilie ergeben sich aus der Buchungsbestätigung/Rechnung. Die Mietpreise verstehen sich als Festpreise und beinhalten die Übernachtungspauschale inklusive der Strom- und Wassernutzung. Mögliche Aufbettungszuschläge und Parkplatzgebühren werden separat ausgewiesen. Weitere eventuell anfallende Nebenkosten wie Endreinigung, Wäschepakete, Haustiernutzung und Haustierendreinigung werden ebenfalls separat ausgewiesen. Die Bezahlung dieser Leistungen erfolgt gemäß den auf der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführten Regelungen.
4.5 Die in der Regel saisonabhängige Kurtaxe ist in jedem Falle beim Hausverwalter vor Ort zu entrichten.

5 Überlassung der Ferienimmobilie
5.1 Dem Kunden steht die Ferienwohnung am Anreisetag ab 15.00 Uhr bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
5.2 Die maximal zulässige Belegung richtet sich nach der für die Ferienimmobilie maximal zulässigen Personenzahl. Diese darf nicht überschritten werden.
5.3 Die Durchführung der Übergabe der Ferienimmobilie, die Bereitstellung von Wäsche sowie die Endreinigung übernimmt der von Meer-Ferienwohnungen beauftragte Hausverwalter.
5.4 Zur Vereinbarung eines Termins für die Schlüsselübergabe muss der Kunde dem Hausverwalter die Ankunftszeit rechtzeitig – wie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung vermerkt – mitteilen.
5.5 Durch den Kunden verursachte Schäden an der Ferienimmobilie, an deren Einrichtung bzw. am Grundstück sind unverzüglich Meer-Ferienwohnungen zu melden. Für diesen Fall kann der Kunde zu Schadenersatz herangezogen werden.
5.6 Sofern die gebuchte Ferienimmobilie dem Kunden die Möglichkeit der Internetnutzung bietet, verpflichtet sich der Kunde, die Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Kunde ist angehalten, keine Eingriffe in das Telekommunikationsnetz vorzunehmen, keine Kettenbriefe, unzulässige Werbesendungen oder sonstige belästigende Nachrichten zu erstellen und/oder weiterzuleiten. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen und keine Inhalte zu übermitteln, die ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten. Meer-Ferienwohnungen ist berechtigt, für durch den Kunden genutzte kostenpflichtige Dienste entsprechende Erstattungen und Schadenersatz vom Kunden zu verlangen.
5.7 Haustiere in der Ferienwohnung sind nur nach Rücksprache mit dem Vermittler zulässig und müssen grundsätzlich mit einem Hinweis auf Art und Größe angemeldet werden. Der Kunde ist für evtl. Beschädigungen seiner Haustiere verantwortlich. Er sorgt dafür, dass Anwohnern keine Belästigungen durch die Haustiere widerfahren. Des Weiteren sorgt er dafür, dass sich Haustiere ausschließlich auf dem Fußboden der Ferienimmobilie und niemals in Betten sowie auf Sofas und Stühlen aufhalten.

6 Rücktritt durch den Kunden und Umbuchungen
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Auftragsnummer erklärt werden. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Kunden unbedingt schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang der Erklärung bei Meer-Ferienwohnungen.
6.2 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren vom Vertrag beträgt bis 61 Tage vor Mietbeginn 20 % des Endpreises, ab 60. bis 41. Tag 50 % des Endpreises sowie ab 40. bis 21. Tag 80 % des Endpreises. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Mietpreis berechnet.
6.3 Werden nach dem Ausstellen der Buchungsbestätigung/Rechnung Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietzeitraumes, der Unterkunft und/oder der Buchung von Zusatzleistungen durch den Kunden gewünscht, erhebt Meer-Ferienwohnungen eine Gebühr von 10,- Euro je Änderungsvorgang.

7 Abhilfe, Minderung und Kündigung
7.1 Sind die Leistungen des Eigentümers der Ferienimmobilie nicht vertragsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand kann die Abhilfe verweigert werden. Für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen kann der Kunde nur eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen, wenn er den Mangel bei Meer-Ferienwohnungen angezeigt hat.
7.2 Vor einer Kündigung durch den Kunden ist dem Eigentümer der Ferienimmobilie in jedem Fall eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.

8 Haftung des Vermittlers
8.1 Meer-Ferienwohnungen haftet als Vermittler nicht für den Vermittlungserfolg oder die Leistungserbringung, sondern nur mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung sowie für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Eigentümer.
8.2 Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Haftung von Meer-Ferienwohnungen für nicht korrekt veröffentliche Leistungsangebote, für die Folgen von höherer Gewalt, für durch den Eigentümer der Ferienimmobilie nicht bzw. nicht rechtzeitig gemeldete ausgebuchte Kapazitäten sowie für die Verweigerung der Annahme des Mietvertrages durch den Eigentümer der Ferienimmobilie.

9 Ausschluss und Verfall von Ansprüchen
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber Meer-Ferienwohnungen schriftlich zu erklären. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Mietvertrag.
9.2 Meer-Ferienwohnungen verpflichtet sich, den Eigentümer der Ferienimmobilie unverzüglich über die Leistungsstörung zu informieren, so dass diesem Gelegenheit zur Abhilfe gegeben wird.
9.3 Eine Abtretung von Ansprüchen eines Kunden gegen den Eigentümer der Ferienimmobilie und/oder gegen Meer-Ferienwohnungen an Dritte ist generell ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

10 Versicherungen
Die Leistungen des Vermittlers enthalten keine Versicherungen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei Buchung durch den Kunden ist empfehlenswert.

11 Datenschutz
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung des Mietverhältnisses notwendig sind.

12 Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen
Meer-Ferienwohnungen behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Es wird jeweils die aktuelle Version der Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Zeitpunkt ihrer Geltung an zur Einsichtnahme bereitgehalten oder veröffentlicht. Vertragsbestandteil wird die aktuell veröffentlichte Version der Allgemeinen Vertragsbedingungen.

13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

14 Gerichtsstand
Bei etwaigen gerichtlich zu klärenden Streitigkeit zwischen dem Kunden und Meer-Ferienwohnungen ist der Gerichtsstand Paderborn. Bei Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Eigentümer der Ferienimmobilie gilt der Gerichtsstand des Beklagten.

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