Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss:
Ein Kurzmietvertrag über die beschriebenen Ferienwohnungen ist für
die Dauer des Aufenthaltes verbindlich, wenn:
1. Der in der Kurzmietvertrag (Seite 1-2) vom Mieter unterschrieben dem Vermieter
zugegangen ist.
2. Die vereinbarte Anzahlung i.H.v. mindestens 25% des Gesamtpreises auf dem
Vermieterkonto eingegangen ist.
3. Der Mieter eine Buchungsbestätigung des/ der Vermieters/ Vermieterin
erhalten hat.
4. Die im Mietvertrag angegebene maximale Personenzahl bei Anreise und Dauer
des Aufenthaltes nicht überschritten wird.
5. Die jeweilige Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer
ausschließlich zur Nutzung für
Ur1aubszwecke vermietet.
2. Mietpreis und Nebenkosten:
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B.
Strom für häusliche Nutzung, Heizung, Wasser usw.)
für die nach DIN-Norm 277 vermessen Wohnung enthalten. Die Nutzung von
Außenwasserhähnen ist untersagt. Die Inanspruchnahme
des zur Verfügung gestellten Strandkorbes ist auf dem hiesigen Grundstück
und am Strand vom Seebad Zempin kostenlos möglich,
sofern dieser nicht belegt oder die am Strand befindlichen vermietet sind. Die
Vertragsparteien haben ausdrücklich eine
verbrauchsabhängige Abrechnung für Telefonate außerhalb des
Deutschen Festnetzes vereinbart, deren Inanspruchnahme dem Mieter
freigestellt ist. Kosten für Gespräche außerhalb des Deutschen
Festnetzes sind gesondert in Rechnung zu stellen, spätestens 3 Monate
nach Mietende. Mit der Aufzeichnung und Speicherung der Gesprächsdaten
(vollständige Telefonnummern, Gesprächsdauer u.ä.), bis
zur Abrechnung ist der/ die NutzerIn oder die für die Aufsicht verpflichtete
Person Dritter einverstanden. Die Bekanntgabe der EMailadresse
durch den Mieter/ der Mieterin im Kurzmietvertrag gibt dem Vermieter das Einverständnis
des/ der Inhabers/ Inhaberin
diesen über laufende Sonderangebote mittels Verteilerliste unverbindlich
zu informieren. Der/ Die NutzerIn ist, insoweit er/ sie dem
Vermieter schriftlich nichts anderes mitteilt damit einverstanden, dass die
Möglichkeit der Einsichtnahme der E-Mailadresse durch die
Verteilerliste von Dritten gegeben ist. Andernfalls entfällt die Mitteilung
von Sonderangeboten durch die Löschung der E-Mailadresse
aus dem Verteiler des Vermieters.
Ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz durch die Unterbrechung von Strom, Wasser
und/ oder der Internetverbindung ist
ausgeschlossen. Wurde eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises vereinbart, ist
diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist
spätestens beim Tag der Anreise zu leisten. Eine Endreinigungspauschale
wird einmalig je Aufenthalt im Sinne des Kurzmietvertrages
fällig. Mit eventuellen Eintragungen im vermietereigenen Gästebuch
durch den Vermieter, übernommen aus: „Ihre Meinung ist uns
wichtig!...“, ausgefüllt von den Mietern, sind die Mieter einverstanden.
Änderungen sind binnen 4 Wochen nach Abreise schriftlich an
den Vermieter zu richten. Diese müssen nicht vom Vermieter übernommen
werden, es erfolgt dann die Löschung vom Gästebucheintrag.
3. Kaution:
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den
Vermieter eine Sicherheit für über1assene Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150,00 Euro. Die Kaution ist zusammen
mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich.
Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses
an den Mieter zurückerstattet.
4. Mietdauer/ lnventarliste:
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in
vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die
Anreise nach 16.30 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter telefonisch
oder schriftlich auf dem Kurzmietvertrag mitteilen.
Der Mieter ist verpflichtet, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt
befindliche Inventar1iste in der Informationsmappe zu
überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der
Ankunft folgenden Tag dem/ der VermieterIn oder der von diesem
benannten Kontaktperson mitzuteilen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem/ der VermieterIn bis spätestens
10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand
übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
Abziehen der Bettwäsche, Entleeren der
Papierkörbe und Mülleimer.
5. Rücktritt durch den Mieter/ Kündigung durch den Vermieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber
dem Vermieter vom Kurzmietvertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Kurzmietvertrag zurück, so hat
er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen
und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden
Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit:
25 % (mindestens jedoch 50 Euro)
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach und bei Nichterscheinen: 80%
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer
Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen,
der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende
Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich
unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Kurzmietvertrag ein,
so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als
Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft
anderweitig zu vermieten und muss sich das
dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen
lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
wird dem Mieter empfohlen.
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis mit und/ oder nach Beginn der
Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Mieter die vereinbarten Zahlungen (Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß
leistet, geleistet hat oder sich ansonsten in einem solchen
Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung
des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist (z.B. Nutzung
elektrischer Energie zur Ladeerhaltung und Speicherung motorisierter Gegenstände).
In diesem Falle kann der Vermieter von dem
Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen
Gewinns ver1angen.
6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Kurzmietvertrag kann von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden,
wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien
werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch
der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen
erstatten.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt
zu behandeln. Für die Beschädigung von
Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie
der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist
der
Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen
oder Besuchern verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht
selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem/ der
VermieterIn oder der von diesem/r benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für
die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten
Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche,
schädliche Flüssigkeiten und ähnliches die zu Verstopfung in
den
Abwasserrohren führen können nicht hineingeworfen oder -gegossen werden.
Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen
Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten
der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes
ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden
Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den/ die VermieterIn oder benannten Dritten über
Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten.
Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche
wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen
(insbesondere keine Anspruche auf Mietminderung) zu.
8. Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes
und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen
ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit
zu erhalten. Die Nutzung jeweils ausgewiesener Stellplätze ist mittels
Kraftfahrzeuge bis 3,5t und maximaler Fahrzeughöhe (ohne Aufbauten) von
2m zu gewährleisten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §
536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter
Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Vermieters
oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet
nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
9. Tierhaltung:
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher
schriftlicher Erlaubnis Der/ des Vermieterin/
Vermieters im Kurzmietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die
Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen
werden wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle
durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
10. Änderungen und Gültigkeit des Vertrages:
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen
rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Ausgenommen davon sind kurzfristige telefonische und persönliche Absprachen
im gegenseitigen Einvernehmen bzgl. betreffend den
Punkten 1.2, 1.3 und 1.4. hiesiger Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die
Vereinbarungen sind durch den Mieter im Kurzmietvertrag
oder auf der Buchungsbestätigung handschriftlich zu ändern oder zu
ergänzen und spätestens bei Anreise dem Vermieter zur Unterschrift
vorzulegen. Im Zweifelsfall an der Richtigkeit der durch den Mieter getätigten
Ergänzungen, kann sich der Vermieter auf dem von ihm
unterschriebenen, vorliegenden Kurzmietvertrag berufen.
Genannte Nummern (Nr. 1 bis Nr. 11) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten ab dem 15.07.2010 bis auf weiteres. Sollte eine
Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer
solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt
dies nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen.
11. Hausordnung, Rechtswahl und Gerichtsstand:
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche z.B. Türwerfen, namentliche
Rufe im Wohn- und Grundstücksbereich und solche Tätigkeiten, die
die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche
Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis
15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Femseh- und
Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Sorgsamkeit, benutzerfreundlicher Umgang und sofortige Schadensmeldung mit der
Benutzung aller auf dem Grundstück des
Vermieters zur Nutzung bereitgestellten Gegenständen (Fahrradständer,
Stühle, Tische, Grill usw.) wird vorausgesetzt. Artuntypischer
Gebrauch und Gebrauch trotz ersichtlicher Schäden an den vom Vermieter
zur Nutzung bereitgestellten Gegenständen beruht auf eigene
Gefahr des Nutzers oder der zur Aufsicht von einer/ mehreren Person(en) verpflichteten
Person.
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in
dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen
des Vermieters gegen Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des
Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.