Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss:
Ein Kurzmietvertrag über die beschriebenen Ferienwohnungen ist für die Dauer des Aufenthaltes verbindlich, wenn:
1. Der in der Kurzmietvertrag (Seite 1-2) vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist.
2. Die vereinbarte Anzahlung i.H.v. mindestens 25% des Gesamtpreises auf dem Vermieterkonto eingegangen ist.
3. Der Mieter eine Buchungsbestätigung des/ der Vermieters/ Vermieterin erhalten hat.
4. Die im Mietvertrag angegebene maximale Personenzahl bei Anreise und Dauer des Aufenthaltes nicht überschritten wird.
5. Die jeweilige Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für
Ur1aubszwecke vermietet.
2. Mietpreis und Nebenkosten:
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. Strom für häusliche Nutzung, Heizung, Wasser usw.)
für die nach DIN-Norm 277 vermessen Wohnung enthalten. Die Nutzung von Außenwasserhähnen ist untersagt. Die Inanspruchnahme
des zur Verfügung gestellten Strandkorbes ist auf dem hiesigen Grundstück und am Strand vom Seebad Zempin kostenlos möglich,
sofern dieser nicht belegt oder die am Strand befindlichen vermietet sind. Die Vertragsparteien haben ausdrücklich eine
verbrauchsabhängige Abrechnung für Telefonate außerhalb des Deutschen Festnetzes vereinbart, deren Inanspruchnahme dem Mieter
freigestellt ist. Kosten für Gespräche außerhalb des Deutschen Festnetzes sind gesondert in Rechnung zu stellen, spätestens 3 Monate
nach Mietende. Mit der Aufzeichnung und Speicherung der Gesprächsdaten (vollständige Telefonnummern, Gesprächsdauer u.ä.), bis
zur Abrechnung ist der/ die NutzerIn oder die für die Aufsicht verpflichtete Person Dritter einverstanden. Die Bekanntgabe der EMailadresse
durch den Mieter/ der Mieterin im Kurzmietvertrag gibt dem Vermieter das Einverständnis des/ der Inhabers/ Inhaberin
diesen über laufende Sonderangebote mittels Verteilerliste unverbindlich zu informieren. Der/ Die NutzerIn ist, insoweit er/ sie dem
Vermieter schriftlich nichts anderes mitteilt damit einverstanden, dass die Möglichkeit der Einsichtnahme der E-Mailadresse durch die
Verteilerliste von Dritten gegeben ist. Andernfalls entfällt die Mitteilung von Sonderangeboten durch die Löschung der E-Mailadresse
aus dem Verteiler des Vermieters.
Ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz durch die Unterbrechung von Strom, Wasser und/ oder der Internetverbindung ist
ausgeschlossen. Wurde eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist
spätestens beim Tag der Anreise zu leisten. Eine Endreinigungspauschale wird einmalig je Aufenthalt im Sinne des Kurzmietvertrages
fällig. Mit eventuellen Eintragungen im vermietereigenen Gästebuch durch den Vermieter, übernommen aus: „Ihre Meinung ist uns
wichtig!...“, ausgefüllt von den Mietern, sind die Mieter einverstanden. Änderungen sind binnen 4 Wochen nach Abreise schriftlich an
den Vermieter zu richten. Diese müssen nicht vom Vermieter übernommen werden, es erfolgt dann die Löschung vom Gästebucheintrag.
3. Kaution:
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für über1assene Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150,00 Euro. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich.
Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
4. Mietdauer/ lnventarliste:
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die
Anreise nach 16.30 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter telefonisch oder schriftlich auf dem Kurzmietvertrag mitteilen.
Der Mieter ist verpflichtet, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventar1iste in der Informationsmappe zu
überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem/ der VermieterIn oder der von diesem
benannten Kontaktperson mitzuteilen.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem/ der VermieterIn bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand
übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Entleeren der
Papierkörbe und Mülleimer.
5. Rücktritt durch den Mieter/ Kündigung durch den Vermieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Kurzmietvertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Kurzmietvertrag zurück, so hat
er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden
Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 25 % (mindestens jedoch 50 Euro)
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach und bei Nichterscheinen: 80%
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende
Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich
unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Kurzmietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als
Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das
dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
wird dem Mieter empfohlen.

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis mit und/ oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Mieter die vereinbarten Zahlungen (Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet, geleistet hat oder sich ansonsten in einem solchen
Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist (z.B. Nutzung
elektrischer Energie zur Ladeerhaltung und Speicherung motorisierter Gegenstände). In diesem Falle kann der Vermieter von dem
Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns ver1angen.
6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Kurzmietvertrag kann von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien
werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen
erstatten.
7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von
Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der
Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem/ der
VermieterIn oder der von diesem/r benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten
Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches die zu Verstopfung in den
Abwasserrohren führen können nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen
Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den/ die VermieterIn oder benannten Dritten über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten.
Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen
(insbesondere keine Anspruche auf Mietminderung) zu.
8. Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen
ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Nutzung jeweils ausgewiesener Stellplätze ist mittels
Kraftfahrzeuge bis 3,5t und maximaler Fahrzeughöhe (ohne Aufbauten) von 2m zu gewährleisten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §
536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet
nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
9. Tierhaltung:
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis Der/ des Vermieterin/
Vermieters im Kurzmietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen
werden wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
10. Änderungen und Gültigkeit des Vertrages:
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Ausgenommen davon sind kurzfristige telefonische und persönliche Absprachen im gegenseitigen Einvernehmen bzgl. betreffend den
Punkten 1.2, 1.3 und 1.4. hiesiger Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Vereinbarungen sind durch den Mieter im Kurzmietvertrag
oder auf der Buchungsbestätigung handschriftlich zu ändern oder zu ergänzen und spätestens bei Anreise dem Vermieter zur Unterschrift
vorzulegen. Im Zweifelsfall an der Richtigkeit der durch den Mieter getätigten Ergänzungen, kann sich der Vermieter auf dem von ihm
unterschriebenen, vorliegenden Kurzmietvertrag berufen.
Genannte Nummern (Nr. 1 bis Nr. 11) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 15.07.2010 bis auf weiteres. Sollte eine
Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, berührt
dies nicht die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen.
11. Hausordnung, Rechtswahl und Gerichtsstand:
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche z.B. Türwerfen, namentliche Rufe im Wohn- und Grundstücksbereich und solche Tätigkeiten, die
die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Femseh- und
Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Sorgsamkeit, benutzerfreundlicher Umgang und sofortige Schadensmeldung mit der Benutzung aller auf dem Grundstück des
Vermieters zur Nutzung bereitgestellten Gegenständen (Fahrradständer, Stühle, Tische, Grill usw.) wird vorausgesetzt. Artuntypischer
Gebrauch und Gebrauch trotz ersichtlicher Schäden an den vom Vermieter zur Nutzung bereitgestellten Gegenständen beruht auf eigene
Gefahr des Nutzers oder der zur Aufsicht von einer/ mehreren Person(en) verpflichteten Person.

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in
dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des
Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.