Allgemeine Geschäftsbedingungen „Bungalow Nr. 116, Fam. Ratthei

 

1. Sorgfaltspflichten

Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf Ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden, jedweder Art, haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Der Mieter verpflichtet sich, dass Anwesen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Der Vermieter haftet weder für Personenschäden noch für das Eigentum der Mieter.

 

2. Rücktritt

 Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts hat der Mieter eine Entschädigung wie folgt zu zahlen:

 

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn                                    10 % des Mietpreises

Rücktritt       44 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn                50 % des Mietpreises

Rücktritt       21 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn           80 % des Mietpreises

 

3. Zahlungsweise

 Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 10 % der Gesamtmiete zu zahlen.

Der Restbetrag muss spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.

Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Mieter hat in diesem Fall eine Entschädigung nach den Pauschalen gemäß Ziffer 2 zu zahlen.

 

4. Rauchen
Das Rauchen in den Mieträumen ist nicht erlaubt. Die Möglichkeit zu rauchen besteht auf der Terrasse. 
 
5. Tiere
Tiere können nicht mitgebracht werden. 
 
6. Belegung 
Die Wohnung kann nur von den vom Mieter angegebenen Begleitpersonen genutzt werden. Die Nutzung durch Dritte oder eine Überbelegung ist verboten. 
 
7. Kündigung 
Ein wiederholter Verstoß gegen diese Mietbedingungen berechtigt den Vermieter zur sofortigen Kündigung des Gastaufnahmevertrags. Der Mieter hat die Wohnung zu verlassen. Eine Rückzahlung des Mietbetrags kann nicht erfolgen. Eine Nichträumung durch den Mieter wird als Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht. 
 
8. Vorzeitige Abreise 
Bei vorzeitiger Abreise des Gastes ist der volle Mietpreis zu zahlen. Der Betrag aus einer eventuellen Ersatzvermietung wird in Abzug gebracht und gegebenenfalls nachträglich erstattet.