Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienwohnungsvermietung 
1. Abschluss des Mietvertrages 
Der Mietvertrag wird gültig, mit Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Erhalt der Buchungsbestätigung. 
2. Zahlungsbedingungen 
Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises ist vom Mieter innerhalb von 7 Tagen nach Buchung, die Restzahlung bei Reiseantritt zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (7 Tage vor Anreise oder weniger) ist der Gesamtbetrag vor Ort bei Anreise vom Mieter bar zu zahlen. 
3. Bezug des Mietobjektes 
Am Anreisetag kann die Wohnung ab 16:00 Uhr bezogen werden. Eine entsprechend sichere Anreiseplanung wird empfohlen! Sollte eine rechtzeitige Anreise nicht eingehalten werden können, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig die Vermieter telefonisch (Rufnummer siehe Mietvertrag), damit eine entsprechende Regelung getroffen werden kann. Am Abreisetag muss die Wohnung vorgereinigt und in ordentlichem Zustand bis spätestens 11:00 Uhr vormittags zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, Sie vereinbaren einvernehmlich an Ort und Stelle eine andere Regelung. Bitte beachten Sie, dass entsprechend den Reise- und Teilnahmebedingungen die Grundreinigung in jedem Fall durch den Mieter erfolgt, die Endreinigung in jedem Fall durch den Vermieter. Prüfen Sie bitte bei Übernahme der Wohnung, ob Inventar fehlt oder beschädigt ist, da für  fehlende und beschädigte Gegenstände an Ort und Stelle von den jeweiligen Mietern gegenüber dem Vermieter direkt Ersatz geleistet werden muss. Der Vermieter hat das Recht, am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme des Mietobjektes durchzuführen. 
4. Personenzahl 
Die vertraglich bestimmte Zahl der Personen, die die Wohnung laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters nicht überschritten werden. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung, Mehrbelegung, schwerer  Störung des Hausfriedens und anderen Gründen kann der Mietvertrag nach erfolgloser Mahnung fristlos gekündigt werden. Eine anteilige Mietrückzahlung kann nur dann erfolgen, wenn das  Mietobjekt anderweitig vermietet wird. 
5. Haftung des Mieters 
Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das in ihm enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seinen Mitreisenden verursachte Schäden. Während der Mietzeit entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu  ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. 
6. Rücktritte 
Rücktritte bzw. Umbuchungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 60 Tage vor Anreise möglich. Wird die Stornierungsfrist überschritten, werden folgende Stornierungskosten erhoben:
60-31 Tage vor Mietbeginn               20% des Gesamtpreises lt. Vertrag
30-21 Tage vor Mietbeginn               50% des Gesamtpreises lt. Vertrag
20-7 Tage vor Mietbeginn                 70% des Gesamtpreises lt. Vertrag
unter 7 Tage vor Mietbeginn            80% des Gesamtpreises lt. Vertrag
Bei Nichtanreise wird der gesamte Mietpreis erhoben. 

Die Buchung ist übertragbar, vom Mieter kann bei Rücktritt für den gebuchten Zeitraum ein Ersatzmieter gestellt werden. In diesem Fall entstehen keine Stornierungskosten. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung. Sollte der Vermieter nicht in der Lage sein, die reservierte 
Wohnung bereitzustellen (auf Grund von Beschädigungen durch Vormieter, eventueller Havarien oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen), so kann dem Mieter eine ähnliche Wohnung gleicher oder ähnlicher Kategorie angeboten werden. Sollte auch dies nicht möglich sein, kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten und hat Anspruch auf die Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen. Eine über dem vereinbarten Mietpreis liegende Haftung ist ausgeschlossen. 

7. Salvatorische Klausel 
Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung/en tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. 
8. Gerichtsstand & Gerichtsort 
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.