Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlungstätigkeit

FHH vermittelt Hotelzimmer, Ferienunterkünfte sowie andere Unterkunftsarten für andere Anbieter. Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertragsinhalt im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Regelung soll insoweit durch eine wirksame, dem Sinn des Vertrages entsprechende Regelung ersetzt werden. Alle angegebenen Preise enthalten die derzeit gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer. Preise von Anbietern können auch Umsatzsteuerbefreit sein.

  Geschäftsbedingungen für Vermittlertätigkeit

1. Vermittlungs- und Reservierungsvertrag
FHH vermittelt und reserviert im Namen des Gastes (die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen) bei Anbietern Ferienunterkünfte und veranlasst im Namen des Gastes die verbindliche Buchung.
a) Der Reise- oder Beherbergungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Gast und dem Anbieter zustande, der i.d.R. über eigene Geschäftsbedingungen verfügt, die der Gast zu beachten hat, und stets eigenverantwortlich für seine Leistungen haftet.
b)  Mit der Übergabe der „Vermittlungs- und Reservierungsbestätigung“ der FHH verpflichtet sich diese gegenüber dem Gast, das Vermittlungsobjekt keinem anderen Interessenten anzubieten, bis der vereinbarte Zahlungstermin für die Anzahlung des Reisepreises verstrichen ist, und gibt dem Anbieter von der Reservierung zeitnah Kenntnis.
Wesentliche Änderungen der Prospekt / Internetangaben des Anbieters teilt FHH dem Gast mit, wenn FHH selbst über die Änderungen informiert worden ist. Besondere Nachforschungen hat FHH nicht anzustellen.

2. Vermittlungs- und Reservierungsentgelt
FHH erhält vom Kunden (Gast) bei der Vermittlung oder Reservierung von freien Kontingenten außerhalb des Online-Buchungs-Systems als Entgelt für die Vermittlung/Reservierung eines Kundenauftrages pro Buchung € 10,00 inklusive gesetzlicher Mehrwehrtsteuer, die sofort mit der Annahme des Vermittlungsauftrages fällig wird. Bei Nutzung des Online-Buchungs-Systems wird kein Vermittlungsentgelt, jedoch aber eine Systempauschale von € 4,00 pro Buchung fällig, die sofort mit Bestätigung der Buchung fällig wird.

3. Reisepreis
a) Der Reisepreis ist mit dem Anbieter individuell abgestimmt und vom Zeitpunkt der Anfrage, Buchungszeit, -dauer und Personenzahl abhängig. Kurtaxe ist gesondert am Reiseort zu zahlen.
b) Mit der Vermittlungs- bzw. Reservierungsbestätigung wird i.d.R. eine Anzahlung von 15 % auf den Reise- bzw. Beherbergungspreis fällig. Anders lautende Konditionen werden vor einer verbindlichen Buchung durch FHH, bzw. durch den Anbieter mitgeteilt. FHH ist von dem Gast und dem Anbieter zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs ermächtigt, Zahlungen des Gastes für den Anbieter entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Der restliche Reisepreis ist bei der Ankunft am Zielort beim Vermieter zu zahlen, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen. Geht die Anzahlung nicht termingerecht ein, liegt es im Ermessen von FHH die Buchung kostenpflichtig zu stornieren. Wir verweisen hierzu auf Punkt 4 der AGB.
Bei kurzfristiger Anreise ohne Anzahlungsmöglichkeit erfolgt die komplette Zahlung beim Anbieter. Die Vermittlungs- oder Systemgebühren sind dann separat auf das Konto von FHH zu entrichten.

4. Kündigung des Vermittlungsvertrages
a) Rücktritt durch den Gast: Bis zum Reisebeginn kann der Gast den mit FHH geschlossenen Vermittlungsvertrag gegenüber FHH schriftlich per Brief, Fax oder Email kündigen (Rücktritt). Die Vermittlungs- bzw. Reservierungsgebühr wird nicht erstattet. FHH ist vom Gast ermächtigt, dann den zwischen ihm und dem Anbieter geschlossenen Hauptvertrag ebenfalls zu kündigen. Dabei kann eine Rücktrittsgebühr bzw. Entschädigung des Anbieters fällig werden, auf die FHH keinen Einfluss hat. Die Entschädigungspauschalen werden, sofern durch den Anbieter nicht anders angegeben wie folgt berechnet:

Entscheidend für die Berechnung ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung des Gastes bei FHH. FHH ist zum Inkasso für den Anbieter ermächtigt. Im Falle des Rücktritts wird zusätzlich ein pauschaler Aufwendungsersatz (Reisevorbereitungen) von maximal 25,- € für FHH erhoben. Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen. Wir empfehlen dringend mit der Buchung den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung (wir beraten Sie gern).

b) Rücktritt durch den Vermittler: In diesem Falle ist FHH berechtigt dem Gast ein gleichwertiges Alternativobjekt anzubieten. Ist ein solches Objekt nicht verfügbar, kann gemäß des Deutschen Reiserechts ein höherwertiges angeboten werden. Die Differenz im Reisepreis ist vom Gast zu tragen. Sollte dies nicht erwünscht sein, hat der Gast Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Umbuchung
Wenn der Gast eine Umbuchung vornehmen, insbesondere Reisetermin, -ziel, Ort des Reiseantritts, die Unterkunft oder die Beförderungsart ändern lassen möchte, ist FHH bereit, einen solchen Umbuchungswunsch in dessen Namen an den Anbieter weiterzuleiten. FHH erhält dafür eine weitere Bearbeitungsgebühr von € 25,00. Vorsorglicher Hinweis: In einer Umbuchung kann ein Reiserücktritt gegenüber dem Anbieter vorliegen und Dieser dafür eine angemessene Entschädigung fordern!

6. Haftung
FHH haftet nicht für Prospektangaben, Auskünfte und Leistungen der Anbieter, sondern nur für eigene Vermittlungsfehler. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Eventuelle Ansprüche sind binnen eines Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende anzumelden. Anderenfalls sind sie ausgeschlossen.

7. Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von FHH.
S
ofern es sich bei den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Korbach vereinbart.