Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlungstätigkeit
FHH vermittelt Hotelzimmer, Ferienunterkünfte
sowie andere Unterkunftsarten für andere Anbieter. Es gelten die nachfolgenden
Bestimmungen. Sollte eine der nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, bleibt der Vertragsinhalt im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame
Regelung soll insoweit durch eine wirksame, dem Sinn des Vertrages
entsprechende Regelung ersetzt werden. Alle angegebenen Preise enthalten die
derzeit gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer. Preise von Anbietern können auch
Umsatzsteuerbefreit sein.
Geschäftsbedingungen für Vermittlertätigkeit
1. Vermittlungs- und Reservierungsvertrag
FHH
vermittelt und reserviert im Namen des Gastes (die Anmeldung kann schriftlich,
mündlich oder telefonisch erfolgen) bei Anbietern Ferienunterkünfte und
veranlasst im Namen des Gastes die verbindliche Buchung.
a) Der Reise- oder Beherbergungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem
Gast und dem Anbieter zustande, der i.d.R. über eigene Geschäftsbedingungen
verfügt, die der Gast zu beachten hat, und stets eigenverantwortlich für seine
Leistungen haftet.
b) Mit der Übergabe der „Vermittlungs- und Reservierungsbestätigung“ der FHH
verpflichtet sich diese gegenüber dem Gast, das Vermittlungsobjekt keinem
anderen Interessenten anzubieten, bis der vereinbarte Zahlungstermin für die
Anzahlung des Reisepreises verstrichen ist, und gibt dem Anbieter von der
Reservierung zeitnah Kenntnis.
Wesentliche Änderungen der Prospekt / Internetangaben des Anbieters teilt FHH
dem Gast mit, wenn FHH selbst über die Änderungen informiert worden ist.
Besondere Nachforschungen hat FHH nicht anzustellen.
2. Vermittlungs- und Reservierungsentgelt
FHH
erhält vom Kunden (Gast) bei der Vermittlung oder Reservierung von freien
Kontingenten außerhalb des Online-Buchungs-Systems als Entgelt für die
Vermittlung/Reservierung eines Kundenauftrages pro Buchung € 10,00 inklusive
gesetzlicher Mehrwehrtsteuer, die sofort mit der Annahme des
Vermittlungsauftrages fällig wird. Bei Nutzung des Online-Buchungs-Systems wird
kein Vermittlungsentgelt, jedoch aber eine Systempauschale von € 4,00 pro
Buchung fällig, die sofort mit Bestätigung der Buchung fällig wird.
3. Reisepreis
a)
Der Reisepreis ist mit dem Anbieter individuell abgestimmt und vom Zeitpunkt
der Anfrage, Buchungszeit, -dauer und Personenzahl abhängig. Kurtaxe ist
gesondert am Reiseort zu zahlen.
b) Mit der Vermittlungs- bzw. Reservierungsbestätigung wird i.d.R. eine
Anzahlung von 15 % auf den Reise- bzw. Beherbergungspreis fällig. Anders
lautende Konditionen werden vor einer verbindlichen Buchung durch FHH,
bzw. durch den Anbieter mitgeteilt. FHH ist von dem Gast und dem Anbieter zur
Vereinfachung des Zahlungsverkehrs ermächtigt, Zahlungen des Gastes für den
Anbieter entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Der restliche Reisepreis ist bei
der Ankunft am Zielort beim Vermieter zu zahlen, sofern keine anderen
Vereinbarungen bestehen. Geht die Anzahlung nicht termingerecht ein, liegt es
im Ermessen von FHH die Buchung kostenpflichtig zu stornieren. Wir verweisen
hierzu auf Punkt 4 der AGB.
Bei kurzfristiger Anreise ohne Anzahlungsmöglichkeit erfolgt die komplette
Zahlung beim Anbieter. Die Vermittlungs- oder Systemgebühren sind dann separat auf
das Konto von FHH zu entrichten.
4. Kündigung des Vermittlungsvertrages
a)
Rücktritt durch den Gast: Bis zum Reisebeginn kann der Gast den mit FHH
geschlossenen Vermittlungsvertrag gegenüber FHH schriftlich per Brief,
Fax oder Email kündigen (Rücktritt). Die Vermittlungs- bzw. Reservierungsgebühr
wird nicht erstattet. FHH ist vom Gast ermächtigt, dann den zwischen ihm und dem
Anbieter geschlossenen Hauptvertrag ebenfalls zu kündigen. Dabei kann eine
Rücktrittsgebühr bzw. Entschädigung des Anbieters fällig werden, auf die FHH
keinen Einfluss hat. Die Entschädigungspauschalen werden, sofern durch den
Anbieter nicht anders angegeben wie folgt berechnet:
Entscheidend für die Berechnung ist der
Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung des Gastes bei FHH. FHH ist zum
Inkasso für den Anbieter ermächtigt. Im Falle des Rücktritts wird zusätzlich
ein pauschaler Aufwendungsersatz (Reisevorbereitungen) von maximal 25,- € für FHH
erhoben. Der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen. Wir empfehlen
dringend mit der Buchung den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung
(wir beraten Sie gern).
b) Rücktritt durch den Vermittler: In diesem
Falle ist FHH berechtigt dem Gast ein gleichwertiges Alternativobjekt
anzubieten. Ist ein solches Objekt nicht verfügbar, kann gemäß des Deutschen
Reiserechts ein höherwertiges angeboten werden. Die Differenz im Reisepreis ist
vom Gast zu tragen. Sollte dies nicht erwünscht sein, hat der Gast Anspruch auf
Rückerstattung des Mietpreises. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Umbuchung
Wenn
der Gast eine Umbuchung vornehmen, insbesondere Reisetermin, -ziel, Ort des
Reiseantritts, die Unterkunft oder die Beförderungsart ändern lassen möchte,
ist FHH bereit, einen solchen Umbuchungswunsch in dessen Namen an den Anbieter
weiterzuleiten. FHH erhält dafür eine weitere Bearbeitungsgebühr von € 25,00.
Vorsorglicher Hinweis: In einer Umbuchung kann ein Reiserücktritt gegenüber dem
Anbieter vorliegen und Dieser dafür eine angemessene Entschädigung fordern!
6. Haftung
FHH
haftet nicht für Prospektangaben, Auskünfte und Leistungen der Anbieter,
sondern nur für eigene Vermittlungsfehler. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Eventuelle Ansprüche sind binnen eines
Monats ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende anzumelden. Anderenfalls sind
sie ausgeschlossen.
7.
Schlussbestimmungen
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort ist
der Sitz von FHH.
Sofern es sich bei
den Parteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall,
dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den
Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses
Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand Korbach vereinbart.