Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung,
sowie die Überlassung von Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen,
Banketten, Seminaren etc. inklusive für alle damit zusammenhängenden
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Die Unter- oder Weitervermietung
der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Geschäftsbedingungen
des Gastes bzw. Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart und rückbestätigt wurde.
Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes/ Auftraggebers durch
das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
Vertragspartner sind die Privathotels Dr. Lohbeck GmbH & Co. KG (vorliegend „Hotel“ genannt) und der Gast/ Auftraggeber. Hat ein Dritter als Auftraggeber für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Soweit im Folgenden der Begriff "Gast" verwendet wird, gelten die Bestimmungen gleichermaßen für den Auftraggeber, der für Dritte bucht.
Alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer und Räume entsprechend
den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet,
die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels
an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer
ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene
Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne vorherige
Zustimmung des Gastes entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht
sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis,
so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, maximal jedoch
um 10% anheben.
Die Preise können vom Hotel zudem geändert werden, wenn der Gast nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder
der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang
der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen - auch während des Aufenthaltes des Gastes
im Hotel durch Erstellung einer Zwischenrechnung - und unverzügliche Zahlung
zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe (derzeit 8%) bzw. - bei Rechtsgeschäften,
an denen ein Verbraucher beteiligt ist - in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz
zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach
Verzugseintritt kann das Hotel 9,- € Mahngebühr erheben.
Das Hotel ist - bei Vertragsschluss oder danach - berechtigt unter Berücksichtigung
der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Das Hotel ist berechtigt zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages insbesondere
bei jeglicher Art der Kreditierung der Vergütung Auskünfte über
den Gast bei Auskunfteien (Creditreform) einzuholen.
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten im Sinne des BDSG
von ihm ausschließlich für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages
gespeichert und bearbeitet werden.
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einerForderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme
von Leistungen des Hotels bzw. vorzeitige Abreise)
Ein
Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bzw. dessen
Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese
nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn
der Gast vertragliche Leistungen nicht bzw. nicht in dem bestellten Umfang oder
nicht über den vereinbarten Zeitraum in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht
in Fällen des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder wenn dem Gast ein sonstiges
gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag
zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht
bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber
dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Hotels
oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung
vorliegt.
Bei vom Gast nicht bzw. nicht in dem gebuchten Umfang bzw. nur über einen
kürzeren als dem vereinbarten Zeitraum in Anspruch genommenen Zimmern kann
das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten
Aufwendungen anrechnen.
Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen
und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Bei Nichtinanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen zwischen 31 und 4 Tagen vor Anreise ist der Individualgast
verpflichtet 40% des Übernachtungspreises (mit oder ohne Frühstück),
35% für Halbpensions- und 30% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen weniger als 4 Tagen vor
Anreise ist der Individualgast verpflichtet 80% des Übernachtungspreises
(mit oder ohne Frühstück), 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet,
80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder
ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements
zu bezahlen.
Bei Teil- oder Gesamtstornierungen von vertraglichen Leistungen zwischen 8 und
4 Wochen vor Anreise bzw. Veranstaltungsbeginn ist der Veranstaltungskunde verpflichtet
50% des Übernachtungspreises (mit oder ohne Frühstück) sowie
35% der Tagungspauschalen und des entgangenen Speiseumsatzes bei Banketten zu
zahlen. Bei Teil- oder Gesamtstornierungen von vertraglichen Leistungen von
weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ergeben sich Stornokosten von
80 % des Übernachtungspreises sowie 70% der Tagungspauschalen und des entgangenen
Speiseumsatzes.
War für das Menü noch kein Preis vereinbart bzw. noch keine Tagungspauschale
ausgewählt, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü bzw. die günstigste
Tagungspauschale des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde
gelegt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder
der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer
anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Rücktritt des Hotels
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes
innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel
während dieses Zeitraums seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn
Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen
und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise wenn:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist;
- ein Verstoß gegen die unter "Geltungsbereich", Ziffer 2, vereinbarte
Regelung vorliegt;
- das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse
des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere
wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine
ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des
Hotels gefährdet erscheinen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes
auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung,
-übergabe und -rückgabe
Der Gast erwirbt keinen grundsätzlichen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter und eventuell zugesagter Zimmer oder Zimmertypen bzw. Zimmerkategorien.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung,
sofern eine Frühanreise nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Räumt der Gast das Zimmer
nicht bis 12.00 Uhr, kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung
des Zimmers für dessen weitergehende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche
Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
Haftung des Hotels
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Gastes auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel
die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet,
das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 3.500,- €,
sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,- €. Geld und Wertgegenstände
können bis zu einem Höchstwert von € 3500,00 im Hotel- oder Zimmersafe
aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch
zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich
dem Hotel schriftlich zur Anzeige gebracht hat.
Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, zur Verfügung gestellt
wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
Weck- und Nachrichtenaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt
ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
Post und Warensendungen für die Gäste und Kunden werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die in seinem Rahmen mögliche Zustellung,
Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle selbst verursachten Schäden an Gebäude
oder Inventar. Bei Veranstaltungen auch für die durch Teilnehmer, Besucher,
Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursachte Schäden.
Verstößt der Kunde gegen das Nichtraucherschutzgesetz haftet er für
die deswegen gegen das Hotel verhängten Bußgelder.
Schlussbestimmungen
Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Erfüllungs- und
Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Ausschließlicher
Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen
Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des
§ 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Hotels.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.