Gastaufnahmebedingungen
für Beherbergungsleistungen
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt bei uns an der schönen
Nordseeküste entschieden haben.
Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb (folgend BHB abgekürzt).
Beherbergungsverträge können durch eine Vermittlungsstelle als Vermittler
oder mit dem Beherbergungsbetrieb direkt zustande kommen.
Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil
des zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Beherbergungsvertrages.
LesenSie diese Bedingungen bitte daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Vermittlungsstelle
1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb (BHB) oder der Vermittlungsstelle
als Vermittler des BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an.
Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über
das Internet
vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen.
1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung
zustande.
Die Bestätigung erfolgt durch den BHB oder durch die Vermittlungsstelle als
Vertreterin des BHB. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung
mit aufgeführtenPersonen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende
Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
2. Reservierungen
2.1 Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht
des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem BHB
oder der Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB ausdrücklich vereinbart
wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt eine
Reservierung bei Annahme durch den BHB oder die Vermittlungsstelle als Vertreterin
des BHB grundsätzlich zum Vertragsschluss.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist
der Gast verpflichtet, dem BHB oder der Vermittlungsstelle bis zum vereinbarten
Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß
Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die
Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des BHB oder der Vermittlungsstelle.
3. Leistungen und Preise
3.1 Für den Umfang der vom BHB vertraglich geschuldeten Leistungen sind die
im Buchungsangebot (Katalog, Internetseite, Gastgeberverzeichnis etc.) ausgeschriebenen,
sowie hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten
ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gesondert anfallen
und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Fremdenverkehrsangaben sowie Entgelte
für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der
Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist (z. B. Strom, Gas, Wasser)
sowie für Wahl- und Zusatzleistungen.
4. Bezahlung
4.1 Mit Vertragsschluss und Zugang der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung
fällig, die auf den Beherbergungspreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt
10 % des Gesamtpreises.
Die Anzahlung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen
nach Vertragsschluss auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto
des BHB zu leisten.
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen,
ist die Anzahlung sofort zu entrichten.
4.3 Die gesamte Restzahlung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, am Tag
der Anreise an den BHB zu bezahlen. Ggf. erst während des Aufenthaltes anfallende
verbrauchsabhängige Kosten gemäß Ziffer 3.2 sind spätestens
am Tage der Abreise zu entrichten.
4.4 Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern, berechtigt,Zwischenabrechnungen
für zusätzlich – insbesondere vor Ort – gebuchte oder in
Anspruch genommene Leistungen oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß
den vertraglichen Vereinbarungen, vorzunehmen, welche dann sofort zahlungsfällig
sind.
4.5 Werden Anzahlung oder Restzahlung oder beide nicht fristgemäß geleistet,
ist der BHB nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und Schadensersatz zu verlangen.
5. Rücktritt des Gastes
5.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner
zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen
entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der gebuchten
Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des
vereinbarten Beherbergungspreises einschließlich des Verpflegungsanteils,
bestehen. Der BHB hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch,
um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, anrechnen zu lassen.
5.3 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Bemessungen ersparter Aufwendungen,
hat der Gast die folgenden anteiligen Kosten an den BHB zu bezahlen. Diese beziehen
sich auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung, jedoch ohne Berücksichtigung
gesondert vereinbarter Kosten gemäß Ziffer 3.2. und betragen prozentual:
Bei Übernachtung 90%
Bei Übernachtung mit Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
des vereinbarten Gesamtpreises.
5.4 Dem Gast bleibt es unbenommen, dem BHB gegenüber den Nachweis einer höheren
Aufwendungsersparnis zu führen. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlungen
des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
5.5 Bei der Buchung über eine Vermittlungsstelle ist der Rücktritt ausschließlich
gegenüber der Vermittlungsstelle zu erklären. Hat der Gast die Buchung
direkt beim BHB vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt
gegenüber dem BHB zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktrittserklärung
immer schriftlich erfolgen.
5.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6. Obliegenheiten des Gastes / Reklamationen
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der Beherbergungsleistung oder
der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige
erfolgt bitte ausschließlich gegenüber dem BHB. Dieser wird bemüht
sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
6.2 Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig,
wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen
Frist keine zumutbare Abhilfe durch den BHB erfolgt ist.
6.3 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende
Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich
ist oder vom BHB verweigert wird.
6.4 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten Personenzahl belegt
werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB zur sofortigen Kündigung
des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.5 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen
alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen
und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.6 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen
der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
7. Haftung des BHB und der Vermittlungsstelle
7.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden
sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und
nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt.
Dies gilt, soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Gast entstandener Schaden
allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß
§§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 7.3 Die Vermittlungsstelle
haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren
Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung (z.B. Weitergabe falscher Daten, Unterlassen
der Weitergabe wichtiger Informationen). Für die Erbringung der gebuchten
Leistung selbst und eventuelle Mängel in der Leistungserbringung haftet ausschließlich
der BHB.
8. An- und Abreisezeiten
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft bis 16
Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den BHB
hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt,
die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten
Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12
Uhr anderweitig zu belegen.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bitte
bis 10 Uhr zu räumen.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Gast kann den BHB nur an dessen Betriebsort verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB und
Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland
haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.3 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz des Gastes
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.